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ArbG Ludwigshafen, 19.07.2007 - 1 Ca 3130/03 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 19.07.2007 - 1 Ca 3130/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 3 Ta 206/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2007 - 3 Ta 206/07
Prozesskostenhilfe: Erklärungspflicht; Aufhebung bei fehlender Erklärung; …
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 19.07.2007 - 1 Ca 3130/03 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Dem Kläger wurde im Ausgangsverfahren durch Beschluss vom 30.03.2004 - 1 Ca 3130/03 - unter Beiordnung seines damaligen Prozessbevollmächtigten die Prozesskostenhilfe bewilligt.
Das Ausgangsverfahren endete durch den gerichtlichen Vergleich vom 30.03.2004 - 1 Ca 3130/03 -.
Mit dem Beschluss vom 19.07.2007 - 1 Ca 3130/03 - hob das Arbeitsgericht den PKH-Bewilligungsbeschluss vom 24.03.2004 auf.
Im Anschluss an die mit gerichtlichem Schreiben vom 14.08.2007 (Bl. 66 ff. d. PKH-Beiheftes) erteilten Hinweise half das Arbeitsgericht mit dem Beschluss vom 27.08.2007 - 1 Ca 3130/03 - dem Widerspruch nicht ab und legte diesen als Beschwerde dem Landesarbeitsgericht zur Entscheidung vor.