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   ArbG Gelsenkirchen, 31.08.2020 - 1 Ca 613/20   

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https://dejure.org/2020,25786
ArbG Gelsenkirchen, 31.08.2020 - 1 Ca 613/20 (https://dejure.org/2020,25786)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 31.08.2020 - 1 Ca 613/20 (https://dejure.org/2020,25786)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 31. August 2020 - 1 Ca 613/20 (https://dejure.org/2020,25786)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 351/15

    "Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens -

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 31.08.2020 - 1 Ca 613/20
    Danach ist der Arbeitgeber u. a. auch und insbesondere zum Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers verpflichtet (BAG vom 15.09.2016 - 8 AZR 351/15 - juris Randnr. 31).

    Das Persönlichkeitsrecht umfasst damit auch den Anspruch auf Unterlassung der Herabwürdigung und Missachtung durch andere (BAG vom 15.09.2016 - 8 AZR 351/15 - Juris Randnr. 33, m. w. N.).

    Dabei ist zu klären, ob der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers gegenüber steht und dann, ob das Persönlichkeitsrecht überwiegt (BAG vom 15.09.2016, a. a. O.).

    Dies gilt auch für das Verhältnis von Vorgesetzen zu Untergebenen (BAG vom 15.09.2016, a. a. O., Randnummer 36).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.06.2020 - 3 Sa 219/19

    Schadensersatz wegen Mobbing - Persönlichkeitsrechtsverletzung - Verletzung der

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 31.08.2020 - 1 Ca 613/20
    Allerdings hat die Rechtsprechung unabhängig von speziellen Beweisproblemen in Mobbingfällen schon immer anerkannt, dass beispielsweise ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Schädigungshandlung und dem Auftreten der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu einer Beweiserleichterung führen kann (BAG vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154 zitiert in LAG Mecklenburg-Vorpommern Urt. v. 10.6.2020 - 3 Sa 219/19, BeckRS 2020, 17863 mwN).

    Insoweit fehlt es an der notwendigen eindeutigen Täter-Opfer-Konstellation (BAG vom 16.05.2007 a. a. O.; LAG Mecklenburg-Vorpommern Urt. v. 10.6.2020 - 3 Sa 219/19, BeckRS 2020, 17863).

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 31.08.2020 - 1 Ca 613/20
    Allerdings hat die Rechtsprechung unabhängig von speziellen Beweisproblemen in Mobbingfällen schon immer anerkannt, dass beispielsweise ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Schädigungshandlung und dem Auftreten der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu einer Beweiserleichterung führen kann (BAG vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154 zitiert in LAG Mecklenburg-Vorpommern Urt. v. 10.6.2020 - 3 Sa 219/19, BeckRS 2020, 17863 mwN).

    Insoweit fehlt es an der notwendigen eindeutigen Täter-Opfer-Konstellation (BAG vom 16.05.2007 a. a. O.; LAG Mecklenburg-Vorpommern Urt. v. 10.6.2020 - 3 Sa 219/19, BeckRS 2020, 17863).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2009 - 5 Sa 112/08

    Einzelfallentscheidung zur Entschädigung wegen Mobbings

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 31.08.2020 - 1 Ca 613/20
    Es liegt in der Natur der Sache, dass auch Personalvorgesetze im Rahmen der von ihnen wahrzunehmenden Personalführung nicht fehlerfrei arbeiten, sodass von Fehlern in der Führung des untergebenen Personals nicht ohne Weiteres auf eine feindliche Einstellung gegenüber der untergebenen Arbeitnehmerin geschlossen werden kann (LAG M-V vom 13.01.2009 - 5 Sa 112/08 - Juris Randnummer 68).
  • LAG Hamm, 12.02.2021 - 1 Sa 1220/20

    Mobbing, Bossing, billige Entschädigung in Geld, Schmerzensgeld, allgemeines

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 31.08.2020 - 1 Ca 613/20 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts vom 31.08.2020, Aktenzeichen: 1 Ca 613/20, zugestellt am 11.09.2020, aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an ihn einen im Ermessen des Gerichts festzusetzenden Schmerzensgeldbetrag nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.04.2020 zu zahlen.

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