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   ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10   

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ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10 (https://dejure.org/2010,11861)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 20.08.2010 - 1 Ca 74/10 (https://dejure.org/2010,11861)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 20. August 2010 - 1 Ca 74/10 (https://dejure.org/2010,11861)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltung - Masseforderung - Insolvenzeröffnung - langandauernde Krankheit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung bei Firmeninsolvenz nach langandauernde Krankheit - Kündigungsschutzklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltungsansprüche aus vor der Insolvenzeröffnung stammenden Kalenderjahren als Masseforderungen; Zeitliche Beschränkung von Urlaubsabgeltungsansprüchen bei langandauernder Krankheit; Auf gesundheitlichen Gründen beruhendes dauerndes ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10
    Das folgt aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 20. Januar 2009 (- C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1).

    7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG ist "dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach denen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugszeitraums und/oder eines im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraums auch dann erlischt, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben war und seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortbestand, weshalb er seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte" (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Rn. 33 und 52).

    Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, den ihm von der Richtlinie verliehenen Urlaubsanspruch auszuüben (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] RdNr. 43).

    Die Anwendbarkeit des Abkommens ergibt sich auch nicht daraus, dass der EuGH in der Rechtssache Schultz-Hoff zur Begründung seiner Rechtsansicht ausgeführt hat, dass die Richtlinie 2003/88 ausweislich ihres sechsten Erwägungsgrundes den Grundsätzen der Internationalen Arbeitsorganisation hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung Rechnung getragen habe (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] RdNr. 37).

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91

    Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer

    Auszug aus ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10
    Dies kann der Fall sein bei häufigen Kurzerkrankungen, krankheitsbedingter Minderung der Leistungsfähigkeit und bei langanhaltender Krankheit des Arbeitnehmers (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 399/91 -).

    Die dauernde Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers führt dabei grundsätzlich zu einer für den Arbeitgeber nicht mehr tragbaren betrieblichen Beeinträchtigung (BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 399/91 -).

    (zum Ganzen BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 399/91 -).

  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10
    Nach der gesetzlichen Regelung in § 1 und § 7 Abs. 3 BUrlG bestehe der Urlaubsanspruch im Urlaubsjahr, nicht für das Urlaubsjahr (BAG, Urteil vom 13.05.1982 - 6 AZR 360/80 - zu II 4 b bis e der Gründe; ErfK/Dörner, 10. Auflage § 7 BurlG RdNr. 38 ff. m. w. Nachw.; BAG, Urteil vom 26. Juni 1969 - 5 AZR 393/68 -).

    Erfüllbar war der Urlaubsanspruch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts insbesondere auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Urlaub wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht während des Bezugs- und des Übertragungszeitraums gewähren konnte, weil der Arbeitnehmer bis zum Ende des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig blieb (BAG, Urteil vom 13.05.1982 - 6 AZR 360/80 -).

  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und

    Auszug aus ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10
    Die einzelstaatlichen Gerichte sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, das innerstaatliche Recht richtlinienkonform auszulegen oder fortzubilden, um das in der Richtlinie festgelegte Ziel zu erreichen und damit Art. 288 Abs. 3 AEUV zu genügen (vgl. z. B. EuGH Urteil vom 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] RdNr. 60) .

    Dieses seltene und nur ausnahmsweise anzunehmende Ergebnis wird von der Rspr. des EuGH anerkannt ( EuGH Urteil vom 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] RdNr. 61).

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 -), der sich die Kammer vollumfänglich anschließt, gilt folgendes: Die langjährige Rechtsprechung der Urlaubssenate des Bundesarbeitsgerichts, die seit 1982 vom Verfall von Urlaubs(-abgeltungs)ansprüchen bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums ausging, war zwar geeignet, Vertrauen der Arbeitgeberseite auf die Fortdauer dieser Rechtsprechung zu begründen .

    Bei einer Fünftagewoche ist der anzusetzende Bruttomonatsverdienst mit drei (Monaten) zu multiplizieren, durch 13 (Wochen), sodann durch fünf (Wochenarbeitstage) zu teilen und mit der Anzahl der bei Beendigung offenen Urlaubstage zu multiplizieren (vgl. BAG, Urteil vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 - RdNr. 122).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10
    Die Kammer schließt sich vollumfänglich den Ausführungen an, mit denen das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung insofern modifiziert hat (BAG, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 -).

    Für einen Regelungswillen der Parteien des Einzelarbeitsvertrags, der zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen vertraglichen Ansprüchen unterscheidet, müssen im Rahmen der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB deutliche Anhaltspunkte bestehen, wovon nur im Ausnahmefall ausgegangen werden kann (BAG, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - RdNr. 81, 84 - Juris).

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10
    Der durch die Richtlinie Begünstigte kann sich auf die richtlinienkonforme Auslegung oder Fortbildung des nationalen Rechts verlassen, obwohl die Richtlinie zwischen Privaten nicht unmittelbar wirkt (vgl. Riesenhuber Anm. AP KSchG 1969 § 17 Nr. 21) .

    Das Unionsrecht verlangt der nationalen Methodenlehre daher ab, seine Durchsetzung so weit wie möglich sicherzustellen (vgl. Riesenhuber Anm. AP KSchG 1969 § 17 Nr. 21).

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 78/04

    Urlaubsabgeltung als Masseforderung

    Auszug aus ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10
    (BAG, Urteil vom 15.02.2005 - 9 AZR 78/04 -).

    Dies gilt auch soweit Urlaubsabgeltungsansprüche aus Kalenderjahren vor der Insolvenzeröffnung stammen (BAG, Urteil vom 15.02.2005 - 9 AZR 78/04 -).

  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    Auszug aus ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10
    Das entspricht Wortlaut, Systematik und Zweck der innerstaatlichen Regelungen, wenn die Ziele des Art. 7 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2003/88/EG und der regelmäßig anzunehmende Wille des nationalen Gesetzgebers zur ordnungsgemäßen Umsetzung von Richtlinien berücksichtigt werden (für eine gebotene richtlinienkonforme Auslegung von § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG LAG Düsseldorf 2. Februar 2009 - 12 Sa 486/06 - zu B II der Gründe, in dem auf die Vorabentscheidung des EuGH in der Sache Schultz-Hoff ergangenen Berufungsurteil).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Auszug aus ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10
    Mit Ausnahme der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sei der finanzielle Urlaubsabgeltungsanspruch an dieselben Voraussetzungen gebunden, wie der Urlaubsanspruch selbst (vgl. nur BAG, Urteil vom 21. Juni 2005 - 9 AZR 200/04 - zu II 1 a der Gründe; Urteil vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 253/04 - zu III 2 a der Gründe).
  • BVerwG, 10.11.2000 - 3 C 3.00

    Aussetzung, - des (Revisions-) Verfahrens wegen bei EuGH anhängigen

  • BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02

    Urlaubsabgeltung in der Insolvenz-Einordnung als Masseverbindlichkeit

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93

    Beweislast bei Leistung von Überstunden

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09

    Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Urlaubsabgeltung

  • BAG, 26.06.1969 - 5 AZR 393/68

    Urlaubsanspruch

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

  • LAG Hamm, 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09

    Vorlagebeschluss zur Urlaubsabgeltung bei Ansammlung von Urlaubsansprüchen

  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU

  • BAG, 13.11.1969 - 5 AZR 82/69

    Urlaubsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Urlaubsverwirklichung - Selbstmordversuch

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

  • BAG, 28.07.1992 - 1 AZR 87/92

    Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86

    Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

  • BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 262/06

    Auslegung eines Sozialplans

  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04

    Auslegung eines Sozialplans

  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 340/01

    Maßregelungsverbot - Ausschluß von freiwilliger Leistung

  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93

    Zulässigkeit von Anwesenheitsprämien

  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 785/08

    Leistungsklage aus Sozialplan bei Masseunzulänglichkeit

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Bezug von

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 20.08.2010 - Aktenzeichen 1 Ca 74/10 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 20.08.2010 - 1 Ca 74/10 - dahingehend abzuändern, dass festgestellt wird, dass der Klägerin Masseansprüche in Höhe von 13.719,25 EUR brutto nebst Zinsen p. a. in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zustehen;.

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