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   ArbG Cottbus, 01.02.2007 - 1 Ca 998/06   

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https://dejure.org/2007,34991
ArbG Cottbus, 01.02.2007 - 1 Ca 998/06 (https://dejure.org/2007,34991)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 01.02.2007 - 1 Ca 998/06 (https://dejure.org/2007,34991)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 1 Ca 998/06 (https://dejure.org/2007,34991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ArbG Cottbus PDF

    § 11 TVÜ-VKA
    Zahlung von kinderbezogenen Entgeltbestandteilen nach BAT-Ost in Verbindung mit § 11 TVÜ-VKA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Fortzahlung kinderbezogener Entgeltbestandteile

  • brandenburg.de PDF

    § 11 TVÜ-VKA
    Zahlung von kinderbezogenen Entgeltbestandteilen nach BAT-Ost in Verbindung mit § 11 TVÜ-VKA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Göttingen, 22.06.2006 - 2 Ca 55/06
    Auszug aus ArbG Cottbus, 01.02.2007 - 1 Ca 998/06
    15 Nach der Auffassung der erkennenden Kammer, die sich der Rechtsauffassung der 2. Kammer des Arbeitsgerichts Göttingen in einem gleichgelagerten Fall (2 Ca 55/06) anschließt, stellt § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA nicht darauf ab, dass im September 2005 tatsächlich ein Anspruch auf Zahlung eines kindergeldbezogenen Entgeltbestandteiles bestanden hat.

    Sofern in § 11 Abs. 1 S. 1 TVÜ-VKA auf die im September 2005 nach dem BAT-O zustehende Höhe des kinderbezogenen Entgeltbestandteils abgestellt wird, handelt es sich lediglich um eine die Berechnungsmethode betreffende Regelung (vgl. Urteil Arbeitsgericht Göttingen vom 22.06.2005, 2 Ca 55/06).

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.09.2007 - 6 Sa 37/07

    Kinderzuschlag, Entgeltbestandteile, Kinderbezogene Entgeltbestandteile,

    Daraus lässt sich ein allgemeiner Rechtsgedanke ableiten, der nicht nur bei der Zuordnung zu den Stufen der Entgelttabelle des TVöD gemäß § 5 Abs. 1 TVÜ-VKA zu beachten ist, sondern bei allen die Vergütung betreffenden Fragen und damit auch bei der Gewährung der Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA (LAG Baden Württemberg, Urteil vom 22.02.2007 - 11 Sa 96/06 - vgl. auch Arbeitsgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2007 - 5 Ca 294/06 - und Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 01.02.2007 - 1 Ca 998/06 -).
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