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   OVG Bremen, 21.03.2003 - 1 D 273/02   

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OVG Bremen, 21.03.2003 - 1 D 273/02 (https://dejure.org/2003,15426)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.03.2003 - 1 D 273/02 (https://dejure.org/2003,15426)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. März 2003 - 1 D 273/02 (https://dejure.org/2003,15426)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • bremen.de PDF

    Städtebauliche Entwicklungssatzung Osterholzer Feldmark

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftliche Nutzung in einem Landschaftspark; Hoheitlicher Zugriff auf Grundstücke; Ausnahme von der gemeindlichen Grunderwerbspflicht; Einstufung eines Gebiets mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung als faktisches Vogelschutzgebiet; Vorliegen eines erhöhten ...

  • Judicialis

    BauGB § 165 Abs. 3; ; BauGB § 166 Abs. 3; ; GG Art. 14 Abs. 3

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark

    Auszug aus OVG Bremen, 21.03.2003 - 1 D 273/02
    Die entwicklungsbedingten Bodenwertsteigerungen sollen die Gemeinde in die Lage versetzen, die Kosten der Entwicklungsmaßnahme zu finanzieren (§ 171 Abs. 1 S. 1 BauGB), BVerwG, U. v. 03.07.1998 - 4 CN 5/97 - NVwZ 1999, S. 407).

    Die Entwicklungsziele müssen in diesem Sinne dem Gemeinwohlerfordernis entsprechen (BVerfG, B. v. 04.07.2002 - 1 BvR 390/01 - NVwZ 2003, S. 71 - BVerwG, U. v. 03.07.1998 - 4 CN 5/97 - a.a.O.).

    Der entscheidende Maßstab für die - gerichtlich vollständig überprüfbare - Gesamtabwägung ist, ob das öffentliche Interesse so schwer wiegt, dass es einen Zugriff auf das private Eigentum rechtfertigt (BVerwG, U. v. 03.07.1998 - 4 CN 5/97 - a.a.O.).

    (1)Ein erhöhter Bedarf an Wohnstätten i.S.v. § 165 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB liegt vor, wenn die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot aus strukturellen Gründen langfristig übersteigt (BVerwG, U. v. 03.07.1998 - 4 CN 5/97 - a.a.O.).

    Dass dabei auch Ausgleichsflächen für Natureingriffe in Folge der Bebauung in die Entwicklungsmaßnahme einbezogen worden sind, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, U. v. 03.07.1998 - 4 CN 5/97 - a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Zeitraum von 12 Jahren für ein größeres Gewerbegebiet als unproblematisch angesehen (BVerwG, U. v. 03.7.1999, NVwZ 99, 407).

  • OVG Bremen, 23.06.1998 - 1 N 5/97

    Normenkontrollantrag gegen eine städtebauliche Entwicklungssatzung;

    Auszug aus OVG Bremen, 21.03.2003 - 1 D 273/02
    Es muss eine objektiv belegbare besondere Bedarfssituation gegeben sein (OVG Bremen, U. v. 23.06.1998 - 1 N 5/97 - NordÖR 1998, S. 386).

    Mit der Umsetzung dieser Entwicklungsmaßnahme wurde 1998 begonnen, nachdem das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 23.06.1998 (a.a.O.) in dem diesen Entwicklungsbereich betreffenden Normenkontrollverfahren Rechtskraft erlangt hatte.

    Hierauf hat das Oberverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 23.06.1998 (a.a.O.) hingewiesen.

  • BVerwG, 12.12.2002 - 4 CN 7.01

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Entwicklungsbereich; erhöhter Bedarf an Wohn

    Auszug aus OVG Bremen, 21.03.2003 - 1 D 273/02
    Gleiches gilt in Fällen, in denen die bisherige Nutzung des Grundstücks im Prinzip beibehalten werden soll (vgl. dazu BVerwG, U. v. 12.12.2002 - 4 CN 7/01 -).

    Dabei werden zu einem strukturellen Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage häufig verschiedene Faktoren zusammenwirken und erst in ihrer Summe eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme rechtfertigen (BVerwG, U. v. 12.12.2002 - 4 CN 7/01 -).

    Dabei mag dahinstehen, ob die soziale Zielsetzung, der Unterversorgung mit Kleingärten im Bremer Osten entgegenzuwirken, für sich genommen der derartiges Gewicht hat, dass sie - isoliert betrachtet - eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme rechtfertigen könnte (vgl. dazu BVerwG, U. v. 12.12.2002 - 4 CN 7/01 -).

  • OVG Bremen, 10.12.2001 - 1 D 203/01

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Osterholzer Feldmark" - Städtebauliche

    Auszug aus OVG Bremen, 21.03.2003 - 1 D 273/02
    Die Entwicklungsmaßnahme dient gewichtigen Gemeinwohlbelangen i.S.v. Art. 14 III 1 GG (Bestätigung der Rspr. des OVG, zuletzt Urteil vom 10.12.2001 - 1 D 203/01).

    Das Oberverwaltungsgericht hält deshalb an seinem im Urteil vom 10.12.2001 - 1 D 203/01 - vertretenen Standpunkt fest.

    Die Antragsgegnerin hat hierzu detaillierte Auflistungen erstellt, die auch regionale Aspekte erfassen (vgl. Senator für Bau und Umwelt, Deputationsvorlage zur Aktualisierung und Fortschreibung der Flächenbereitstellung für den Wohnungsbau in der Stadt Bremen bis zum Jahr 2010 vom 16.11.1999, Blatt 299 GA; dass dabei die Anzahl der Baulücken zutreffend berücksichtigt worden ist, hat das Oberverwaltungsgericht im Verfahren 1 D 203/01 nach Beweisaufnahme näher ausgeführt. Auf das den Beteiligten bekannte Urteil vom 10.12.2001 wird insoweit Bezug genommen).

  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 2.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark

    Auszug aus OVG Bremen, 21.03.2003 - 1 D 273/02
    Nach Art, Umfang und den zeitlichen Erfordernissen des Vorhabens muss es ausgeschlossen sein, dass die Entwicklungsziele auch mit dem allgemeinen städtebaulichen Instrumentarium erreicht werden können (BVerwG, U. v. 03.07.1998 - 4 CN 2/97 - BVerwGE 107, S. 123).

    Der städtebauliche Entwicklungsbereich muss ein Eigengewicht haben, das im Gesamtgefüge der Gemeinde deutlich wahrnehmbar ist (BVerwG, U. v. 03.07.1998 - 4 CN 2/97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 32.02

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen; gerichtliche Kontrolldichte; gemeindlicher

    Auszug aus OVG Bremen, 21.03.2003 - 1 D 273/02
    Die rechtlichen Anforderungen, die das Baugesetzbuch an den Erlass einer Entwicklungssatzung stellt, sind insoweit deutlich höher als die rechtlichen Bindungen, die für einen Bebauungsplan gelten (BVerwG, B. v. 05.08.2002 - 4 BN 32/02 -).

    Die danach gebotene Bilanzierung ist nicht mit der planerischen Abwägung gleichzusetzen (BVerwG, B. v. 05.08.2002 - 4 BN 32/02 -).

  • BVerwG, 16.02.2001 - 4 BN 55.00

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Wohl der Allgemeinheit; qualifiziertes

    Auszug aus OVG Bremen, 21.03.2003 - 1 D 273/02
    Diese Aufzählung ist nicht abschließend (BVerwG, B. v. 16.02.2001 - 4 BN 55/01 - NVwZ 2001, S. 1050).

    Die Bedarfsermittlung erfordert im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Entwicklungssatzung eine Prognose: Anhand der Fakten und Erfahrungswerte ist ein Wahrscheinlichkeitsurteil über die künftige Entwicklung zu erarbeiten, das mit zumutbarem Aufwand die zugänglichen Erkenntnisquellen ausschöpfen muss (BVerwG, B. v. 16.02.2001 - 4 BN 55/00 - a.a.O.).

  • BVerfG, 04.07.2002 - 1 BvR 390/01

    Zur gerichtlichen Prüfung der Frage, ob eine Entwicklungsmaßnahme nach BauGB §§

    Auszug aus OVG Bremen, 21.03.2003 - 1 D 273/02
    Auf die Verfassungsbeschwerde der Antragsteller hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 04.07.2002 - 1 BvR 390/01 - (NVwZ 2003, 71; DVBl. 2002, 1467) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 05.09.2000 aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Die Entwicklungsziele müssen in diesem Sinne dem Gemeinwohlerfordernis entsprechen (BVerfG, B. v. 04.07.2002 - 1 BvR 390/01 - NVwZ 2003, S. 71 - BVerwG, U. v. 03.07.1998 - 4 CN 5/97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.12.2001 - 4 BN 55.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassungsgrund der Divergenz

    Auszug aus OVG Bremen, 21.03.2003 - 1 D 273/02
    Diese Aufzählung ist nicht abschließend (BVerwG, B. v. 16.02.2001 - 4 BN 55/01 - NVwZ 2001, S. 1050).
  • BVerwG, 03.11.2000 - 4 BN 50.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Bremen, 21.03.2003 - 1 D 273/02
    Dies beinhaltet u. a., dass bei den Eigentümern die ernsthafte Bereitschaft besteht, die entwicklungsbedingten Bodenwertsteigerungen für die Kosten der Entwicklungsmaßnahme einzusetzen (BVerwG, B. v. 16.02.2001 - 4 BN 50/00 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 16.02.2001 - 4 BN 56.00

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; zügige Durchführung; Finanzierbarkeit;

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • BVerwG, 30.01.2001 - 4 BN 72.00

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Gemeinbedarfseinrichtung; Landschaftspark;

  • OVG Bremen, 05.09.2000 - 1 D 472/99

    Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes bei der Entwicklung von

  • BVerfG, 02.06.2008 - 1 BvR 349/04

    Verletzung von Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 3 S 1 GG durch Entwicklungssatzung

    b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 21. März 2003 - 1 D 273/02 -.

    Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 10. Dezember 2001 - 1 D 203/01 - und vom 21. März 2003 - 1 D 273/02 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes, soweit sie die Normenkontrollanträge gegen das Ortsgesetz der Stadt Bremen über die förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs "O." vom 30. März 1999 (ABl S. 239) auch hinsichtlich der Deckung des Bedarfs an Arbeitsstätten und der Erschließung gewerblicher Flächen zurückweisen.

    Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 10. Dezember 2001 - 1 D 203/01 - im Fall des Beschwerdeführers zu II. und vom 21. März 2003 - 1 D 273/02 - im Fall der Beschwerdeführer zu I. verletzen diese in ihrem Grundrecht aus Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 GG, soweit sie die Normenkontrollanträge gegen das Ortsgesetz über die förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs "O." auch hinsichtlich der Deckung des Bedarfs an Arbeitsstätten und der Erschließung gewerblicher Flächen zurückweisen.

  • BVerwG, 17.12.2003 - 4 BN 18.02

    Anforderungen an die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme -

    Er weist darauf hin, dass das Normenkontrollgericht inzwischen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts nach eingehender Beweisaufnahme mit Urteil vom 21. März 2003 - 1 D 273/02 - den Normenkontrollantrag im Parallelverfahren erneut als unbegründet abgewiesen hat.
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   OVG Bremen, 20.05.2003 - 1 D 273/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,85089
OVG Bremen, 20.05.2003 - 1 D 273/02 (https://dejure.org/2003,85089)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20.05.2003 - 1 D 273/02 (https://dejure.org/2003,85089)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 1 D 273/02 (https://dejure.org/2003,85089)
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Volltextveröffentlichung

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BauGB § 165 Abs 3; BauGB § 166 Abs 3; GG Art 14 Abs 3; VwGO § 47
    Städtebauliche Entwicklungssatzung "Osterholzer Feldmark" - Bedarfsprognose; Entwicklungssatzung; Erhöhter Wohnbedarf; FFH-Gebiet; Landschaftspark; Vogelschutzgebiet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark

    Auszug aus OVG Bremen, 20.05.2003 - 1 D 273/02
    Die entwicklungsbedingten Bodenwertsteigerungen sollen die Gemeinde in die Lage versetzen, die Kosten der Entwicklungsmaßnahme zu finanzieren (§ 171 Abs. 1 S. 1 BauGB), BVerwG, U. v. 03.07.1998 - 4 CN 5/97 - NVwZ 1999, S. 407).

    Die Entwicklungsziele müssen in diesem Sinne dem Gemeinwohlerfordernis entsprechen (BVerfG, B. v. 04.07.2002 - 1 BvR 390/01 - NVwZ 2003, S. 71 - BVerwG, U. v. 03.07.1998 - 4 CN 5/97 - a.a.O.).

    Der entscheidende Maßstab für die - gerichtlich vollständig überprüfbare - Gesamtabwägung ist, ob das öffentliche Interesse so schwer wiegt, dass es einen Zugriff auf das private Eigentum rechtfertigt (BVerwG, U. v. 03.07.1998 - 4 CN 5/97 - a.a.O.).

    (1) Ein erhöhter Bedarf an Wohnstätten i.S.v. § 165 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB liegt vor, wenn die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot aus strukturellen Gründen langfristig übersteigt (BVerwG, U. v. 03.07.1998 - 4 CN 5/97 - a.a.O.).

    Dass dabei auch Ausgleichsflächen für Natureingriffe in Folge der Bebauung in die Entwicklungsmaßnahme einbezogen worden sind, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, U. v. 03.07.1998 - 4 CN 5/97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus OVG Bremen, 20.05.2003 - 1 D 273/02
    Weder im Hinblick auf die natürlichen Lebensraumtypen i.S. des Anhangs I noch auf die einheimischen Arten i.S. des Anhangs II der FFH-Richtlinie kann dem Gebiet FFH-Relevanz beigemessen werden (zu diesen Kriterien vgl. BVerwG, U. v. 31.01.2002 - 4 A 15/01 - NVwZ 2002, S. 1103).

    1 Vogelschutzrichtlinie (BVerwG, U. v. 31.01.2002 - 4 A 15/01 -, a.a.O.; Stüer, Habitat- und Vogelschutz, DVBl. 2002, S. 940).

    Nur Lebensräume und Habitate, die unter Berücksichtigung dieses Maßstabs für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung in den betreffenden Mitgliedstaaten beitragen, gehören zum Kreis der i.S.d. Art. 4 Vogelschutzrichtlinie geeignetesten Gebiete (BVerwG, U. v. 31.01.2002 - 4 A 15/01 -, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 23.06.1998 - 1 N 5/97

    Normenkontrollantrag gegen eine städtebauliche Entwicklungssatzung;

    Auszug aus OVG Bremen, 20.05.2003 - 1 D 273/02
    Es muss eine objektiv belegbare besondere Bedarfssituation gegeben sein (OVG Bremen, U. v. 23.06.1998 - 1 N 5/97 - NordÖR 1998, S. 386).

    Mit der Umsetzung dieser Entwicklungsmaßnahme wurde 1998 begonnen, nachdem das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 23.06.1998 (a.a.O.) in dem diesen Entwicklungsbereich betreffenden Normenkontrollverfahren Rechtskraft erlangt hatte.

    Hierauf hat das Oberverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 23.06.1998 (a.a.O.) hingewiesen.

  • BVerwG, 12.12.2002 - 4 CN 7.01

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Entwicklungsbereich; erhöhter Bedarf an Wohn

    Auszug aus OVG Bremen, 20.05.2003 - 1 D 273/02
    Gleiches gilt in Fällen, in denen die bisherige Nutzung des Grundstücks im Prinzip beibehalten werden soll (vgl. dazu BVerwG, U. v. 12.12.2002 - 4 CN 7/01 -).

    Dabei werden zu einem strukturellen Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage häufig verschiedene Faktoren zusammenwirken und erst in ihrer Summe eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme rechtfertigen (BVerwG, U. v. 12.12.2002 - 4 CN 7/01 -).

    Dabei mag dahinstehen, ob die soziale Zielsetzung, der Unterversorgung mit Kleingärten im Bremer Osten entgegenzuwirken, für sich genommen der derartiges Gewicht hat, dass sie - isoliert betrachtet - eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme rechtfertigen könnte (vgl. dazu BVerwG, U. v. 12.12.2002 - 4 CN 7/01 -).

  • OVG Bremen, 10.12.2001 - 1 D 203/01

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Osterholzer Feldmark" - Städtebauliche

    Auszug aus OVG Bremen, 20.05.2003 - 1 D 273/02
    Die Entwicklungsmaßnahme dient gewichtigen Gemeinwohlbelangen i.S.v. Art. 14 III 1 GG (Bestätigung der Rspr. des OVG, zuletzt Urteil vom 10.12.2001 - 1 D 203/01).

    Das Oberverwaltungsgericht hält deshalb an seinem im Urteil vom 10.12.2001 - 1 D 203/01 - vertretenen Standpunkt fest.

    Die Antragsgegnerin hat hierzu detaillierte Auflistungen erstellt, die auch regionale Aspekte erfassen (vgl. Senator für Bau und Umwelt, Deputationsvorlage zur Aktualisierung und Fortschreibung der Flächenbereitstellung für den Wohnungsbau in der Stadt Bremen bis zum Jahr 2010 vom 16.11.1999, Blatt 299 GA; dass dabei die Anzahl der Baulücken zutreffend berücksichtigt worden ist, hat das Oberverwaltungsgericht im Verfahren 1 D 203/01 nach Beweisaufnahme näher ausgeführt. Auf das den Beteiligten bekannte Urteil vom 10.12.2001 wird insoweit Bezug genommen).

  • BVerwG, 16.02.2001 - 4 BN 55.00

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Wohl der Allgemeinheit; qualifiziertes

    Auszug aus OVG Bremen, 20.05.2003 - 1 D 273/02
    Diese Aufzählung ist nicht abschließend (BVerwG, B. v. 16.02.2001 - 4 BN 55/01 - NVwZ 2001, S. 1050).

    Die Bedarfsermittlung erfordert im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Entwicklungssatzung eine Prognose: Anhand der Fakten und Erfahrungswerte ist ein Wahrscheinlichkeitsurteil über die künftige Entwicklung zu erarbeiten, das mit zumutbarem Aufwand die zugänglichen Erkenntnisquellen ausschöpfen muss (BVerwG, B. v. 16.02.2001 - 4 BN 55/00 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 2.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark

    Auszug aus OVG Bremen, 20.05.2003 - 1 D 273/02
    Nach Art, Umfang und den zeitlichen Erfordernissen des Vorhabens muss es ausgeschlossen sein, dass die Entwicklungsziele auch mit dem allgemeinen städtebaulichen Instrumentarium erreicht werden können (BVerwG, U. v. 03.07.1998 - 4 CN 2/97 - BVerwGE 107, S. 123).

    Der städtebauliche Entwicklungsbereich muss ein Eigengewicht haben, das im Gesamtgefüge der Gemeinde deutlich wahrnehmbar ist (BVerwG, U. v. 03.07.1998 - 4 CN 2/97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 32.02

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen; gerichtliche Kontrolldichte; gemeindlicher

    Auszug aus OVG Bremen, 20.05.2003 - 1 D 273/02
    Die rechtlichen Anforderungen, die das Baugesetzbuch an den Erlass einer Entwicklungssatzung stellt, sind insoweit deutlich höher als die rechtlichen Bindungen, die für einen Bebauungsplan gelten (BVerwG, B. v. 05.08.2002 - 4 BN 32/02 -).

    Die danach gebotene Bilanzierung ist nicht mit der planerischen Abwägung gleichzusetzen (BVerwG, B. v. 05.08.2002 - 4 BN 32/02 -).

  • BVerfG, 04.07.2002 - 1 BvR 390/01

    Zur gerichtlichen Prüfung der Frage, ob eine Entwicklungsmaßnahme nach BauGB §§

    Auszug aus OVG Bremen, 20.05.2003 - 1 D 273/02
    Auf die Verfassungsbeschwerde der Antragsteller hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 04.07.2002 - 1 BvR 390/01 - (NVwZ 2003, 71; DVBl. 2002, 1467) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 05.09.2000 aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Die Entwicklungsziele müssen in diesem Sinne dem Gemeinwohlerfordernis entsprechen (BVerfG, B. v. 04.07.2002 - 1 BvR 390/01 - NVwZ 2003, S. 71 - BVerwG, U. v. 03.07.1998 - 4 CN 5/97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus OVG Bremen, 20.05.2003 - 1 D 273/02
    1 Vogelschutzrichtlinie (BVerwG, U. v. 31.01.2002 - 4 A 15/01 -, a.a.O.; Stüer, Habitat- und Vogelschutz, DVBl. 2002, S. 940).
  • BVerwG, 14.12.2001 - 4 BN 55.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassungsgrund der Divergenz

  • BVerwG, 16.02.2001 - 4 BN 56.00

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; zügige Durchführung; Finanzierbarkeit;

  • BVerwG, 03.11.2000 - 4 BN 50.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Bremen, 05.09.2000 - 1 D 472/99

    Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes bei der Entwicklung von

  • BVerwG, 30.01.2001 - 4 BN 72.00

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Gemeinbedarfseinrichtung; Landschaftspark;

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