Weitere Entscheidung unten: LG Lüneburg, 10.12.1997

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   BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97   

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BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97 (https://dejure.org/1997,3485)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1997 - 1 D 77.97 (https://dejure.org/1997,3485)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1997 - 1 D 77.97 (https://dejure.org/1997,3485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts und der Kürzung des Unterhaltsbeitrags - Dienstvergehen des Verwahrungsbruchs und der Verletzung des Postgeheimnisses - Verletzung der Pflicht eines Beamten zur Beachtung dienstlicher Anordnungen - Milderungsgründe bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.04.1995 - 1 D 71.94

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Ruhestandsbeamten des mittleren Dienstes der

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97
    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht auf ihm zurechenbarem Verhalten (Urteil vom 12. April 1995 - BVerwG 1 D 71.94 - ).

    Sie umfaßt ärztliche und zahnärztliche Behandlung sowie Versorgung mit Arzneimitteln und Krankenhausbehandlung (vgl. Urteil vom 12. April 1995 - BVerwG 1 D 71.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.09.1979 - 1 D 32.78
    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97
    In diesem Fall ist gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BDO bei Ruhestandsbeamten die Aberkennung des Ruhegehalts auszusprechen (Urteil vom 29. August 1978 - BVerwG 1 D 98.77 - BVerwGE 63, 120 [BVerwG 29.08.1978 - 1 D 98/77]; Urteil vom 5. September 1979 - BVerwG 1 D 32.78 - BVerwGE 63, 262 [BVerwG 05.09.1979 - 1 D 32/78]).

    Diesen Gedanken trägt bei der Vollstreckung der Disziplinarmaßnahmen auch die Umstellungsvorschrift des § 117 Abs. 4 und 7 BDO Rechnung (vgl. Urteil vom 23. Januar 1973 - BVerwG I D 25.72 - BVerwGE 46, 64 [BVerwG 23.01.1973 - I D 25/72] - die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG, Beschluß vom 7. April 1973 - 2 BvR 207/73 - Urteile vom 29. August 1978 und vom 5. September 1979, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten auf Grund des Verstoßes gegen seine

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97
    Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führen kann (Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 -).

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß bei länger dauernder seelischer Belastung eher als in einer plötzlich auftretenden (vorübergehenden) Situation erwartet werden kann, daß der Betroffene sich mit seiner Situation auseinandersetzt und vermeiden kann, den Ausweg in kriminellen Handlungen zu suchen (Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 -).

  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97
    Voraussetzung für diesen Milderungsgrund ist eine plötzlich entstandene besondere Versuchungssituation, in der der Beamte - situationsbedingt - versagt hat (Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).

    Auch liegt kein von außen auf seine Willensbildung einwirkendes Ereignis vor, das ihn in Versuchung hätte bringen können, sich an den Briefsendungen zu vergreifen, so etwa ein plötzlich eintretender Bedarf oder der Einfluß einer Drohung, z.B. durch Gläubiger (Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 23.01.1973 - I D 25.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97
    Diesen Gedanken trägt bei der Vollstreckung der Disziplinarmaßnahmen auch die Umstellungsvorschrift des § 117 Abs. 4 und 7 BDO Rechnung (vgl. Urteil vom 23. Januar 1973 - BVerwG I D 25.72 - BVerwGE 46, 64 [BVerwG 23.01.1973 - I D 25/72] - die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG, Beschluß vom 7. April 1973 - 2 BvR 207/73 - Urteile vom 29. August 1978 und vom 5. September 1979, a.a.O.).
  • BVerwG, 29.11.1989 - 1 D 7.89

    Strafgerichtliche Verurteilung wegen fortgesetzter Untreue, fortgesetzter

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97
    Vom Ziel des Disziplinarrechts, die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu sichern, können die Milderungsgründe nicht durch Kombination verschiedener Elemente beliebig erweitert werden (Urteil vom 20. August 1980 - BVerwG 1 D 87.79 - Urteil vom 29. November 1989 - BVerwG 1 D 7.89 - ).
  • BVerwG, 29.08.1978 - 1 D 98.77

    Aberkennung des Ruhegehalts - Aktiver Beamten - Entfernung aus dem Dienst

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97
    In diesem Fall ist gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BDO bei Ruhestandsbeamten die Aberkennung des Ruhegehalts auszusprechen (Urteil vom 29. August 1978 - BVerwG 1 D 98.77 - BVerwGE 63, 120 [BVerwG 29.08.1978 - 1 D 98/77]; Urteil vom 5. September 1979 - BVerwG 1 D 32.78 - BVerwGE 63, 262 [BVerwG 05.09.1979 - 1 D 32/78]).
  • BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94
    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (stRspr, z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - ; Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 -).
  • BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 29.95

    Strafgerichtliche Verurteilung eines Beamten (Paketzusteller eines Postamts)

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97
    Auch die lange Dienstzeit des Ruhestandsbeamten kann kein Grund sein, von der Aberkennung des Ruhegehalts abzusehen (Urteil vom 28. November 1995 - BVerwG 1 D 29.95 -).
  • BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 24.95

    Postbeamter des einfachen Dienstes - Unterdrückung von Postsendungen - Öffnen von

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (stRspr, z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 - ; Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 -).
  • BVerwG, 20.08.1980 - 1 D 87.79

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängung einer Disziplinarmaßnahme

  • BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 8.97

    Unbefugte Öffnung von Briefsendungen und Entwendung des Inhalts - Voraussetzungen

    Bei einem Ruhestandsbeamten ist in diesem Fall gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BDO die Aberkennung des Ruhegehalts auszusprechen (stRspr, z.B. Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 1 D 77.97 - m.w.N.).

    Für Ruhestandsbeamte, die als aktive Beamte ein Zugriffsdelikt begangen haben, kann nichts anderes gelten (Urteil vom 25. November 1997 a.a.O.).

    Voraussetzung für diesen Milderungsgrund ist eine plötzlich entstandene besondere Versuchungssituation, in der der Beamte situationsbedingt versagt hat (Urteil vom 25. November 1997 a.a.O.).

    Auch liegt kein von außen auf seine Willensbildung einwirkendes Ereignis vor, das ihn in Versuchung hätte bringen können, sich an den Briefsendungen zu vergreifen, so etwa ein plötzlich eintretender Bedarf oder der Einfluß einer Drohung, z.B. durch Gläubiger (Urteil vom 25. November 1997 a.a.O.).

    Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führt (Urteil vom 25. November 1997 a.a.O.).

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß bei länger dauernder seelischer Belastung eher als in einer plötzlich auftretenden (vorübergehenden) Situation erwartet werden kann, daß der Betroffene sich mit seiner Situation auseinandersetzt und vermeiden kann, den Ausweg in kriminellen Handlungen zu suchen (Urteil vom 25. November 1997 a.a.O.).

    Die wirtschaftlichen Folgen der Aberkennung des Ruhegehalts werden im übrigen dadurch gemildert, daß der Ruhestandsbeamte in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wird und (vorübergehend) einen Unterhaltsbeitrag erhält (vgl. dazu Urteil vom 25. November 1997 a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 MB 21/18

    Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe

    Dazu sind anerkannte Milderungsgründe weder dargelegt, noch vermag der Senat solche zu erkennen (vgl. zum anerkannten Milderungsgrund der überwundenen negativen Lebensphase: BVerwG, Urt. v. 28.2.2013 - 2 C 3.12 - juris, Rn. 40 f.; Beschlüsse v. 20.12.2013 -2 B 35.13 - juris, Rn. 29 u. v. 9.10.2014 -2 B 60.14-, juris, Rn. 32; zum anerkannten Milderungsgrund der unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage: BVerwG, Urteile v. 25.8.2009 - 1 D 1.08-, juris, Rn. 74 mwN u. v. 10.12.2015 -2 C 6.14-, juris, Rn. 34 mwN und zum anerkannten Milderungsgrund des Handelns in einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation: BVerwG, Urt. v. 25.11.1997 - 1 D 77.97-, juris, Rn. 14 f.).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 1 D 32.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Ruhestandsbeamter des höheren Dienstes;

    Dem liegt die Erwägung zu Grunde, dass bei länger dauernder seelischer Belastung eher als in einer plötzlich auftretenden (vorübergehenden) Situation erwartet werden kann, dass sich der Betroffene mit seiner Situation auseinander setzt und vermeiden kann, den Ausweg in kriminellen Handlungen zu suchen (stRspr, z.B. Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 1 D 77.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.1998 - 1 D 62.97

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung eines Postbeamten wegen der

    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 27. November 1997 - BVerwG 1 D 48.97 - Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 1 D 77.97 - Urteil vom 12. August 1997 - BVerwG 1 D 78.96 -).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier bei der Warensendung der DVU zumindest hinsichtlich der Aneignung des Kugelschreibers der Fall ist (stRspr, z.B. Urteil vom 25. November 1997, a.a.O.).

    Voraussetzung dieses Milderungsgrundes ist eine plötzlich entstandene besondere Versuchungssituation, in der der Beamte - situationsbedingt - versagt hat (s. z.B. Urteil vom 25. November 1997, a.a.O., m.w.N.).

    Zwar hat der Senat anerkannt, daß eine solche Versuchungssituation sich auch durch ein von außen auf seine Willensbildung einwirkendes Ereignis ergeben kann, z.B. bei plötzlich entstehendem Geldbedarf oder der Drohung eines Gläubigers (Urteil vom 25. November 1997, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138

    Polizeibeamtin, Entfernung aus dem Dienst, Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Eine solche Situation wird in der Regel hervorgerufen durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen solchen vorübergehenden Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führt (BVerwG, U.v. 25.11.1997 - 1 D 77.97 - juris).
  • VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.2247

    Entfernung einer Polizistin aus dem Dienst wegen privaten Kontakts ins

    Eine solche Situation wird in der Regel hervorgerufen durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen solchen vorübergehenden Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führt (BVerwG, U.v. 25.11.1997 - 1 D 77.97 - juris).
  • BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00

    Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens

    Zwar hat die Vorinstanz zu Recht darauf hingewiesen, dass eine länger andauernde psychische Belastungssituation nicht geeignet ist, als "Ausnahmesituation" im Sinne des Milderungsgrundes anerkannt zu werden (vgl. z.B. Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 1 D 77.97 - zur Abgrenzung zu den Fällen der verminderten Schuldfähigkeit und der Schuldunfähigkeit, vgl. Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - BVerwGE 76, 145 = DokBer B 1984, 192 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.11.2016 - 14 LB 2/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Unterschlagung von laufenden

    Dem Milderungsgrund des Handelns in einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation steht ebenfalls schon entgegen, dass sich der Beklagte in einer länger andauernden finanziellen Belastungssituation befand, die schon aufgrund ihrer Dauer nicht geeignet ist, als "Ausnahmesituation" im Sinne des anerkannten Milderungsgrundes angesehen zu werden (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 25. November 1997 - 1 D 77.97 - Rn. 14 f., juris).
  • BVerwG, 15.09.1998 - 1 D 22.98
    In diesem Fall ist gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BDO bei Ruhestandsbeamten die Aberkennung des Ruhegehalts auszusprechen (stRspr; z.B. Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 1 D 77.97 - Urteil vom 29. August 1978 - BVerwG 1 D 98.77 - <BVerwGE 63, 120 [BVerwG 29.08.1978 - 1 D 98/77] [121 ff.] = DÖD 1979, 128>).

    Eine solche Situation wird in der Regel hervorgerufen durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen solchen vorübergehenden Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führt (Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 1 D 77.97 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2016 - 14 LB 4/15

    Disziplinarmaß für ein innerdienstliches Dienstvergehen des Diebstahls in 42

    dass sich der Beklagte in einer länger andauernden psychischen Belastungssituation befand, die schon aufgrund ihrer Dauer nicht geeignet ist als "Ausnahmesituation" im Sinne des anerkannten Milderungsgrundes angesehen zu werden (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 1 D 77.97 - Rn. 14 f., juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 14 LB 1/15

    Ausscheidung verbliebener Tatvorwürfe in Disziplinarverfahren; Notwendigkeit der

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 D 64.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung eines Beamten wegen Untreue und

  • BVerwG, 20.05.1998 - 1 D 74.97

    Vorübergehende Verwendung amtlich anvertrauten Geldes für private Zwecke -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2018 - 3d A 514/16
  • BVerwG, 29.06.1999 - 1 D 73.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Fernmeldebeamter a.D.; anonyme Anrufe (sog.

  • VG Düsseldorf, 21.01.2016 - 38 K 8101/13
  • BVerwG, 31.03.1998 - 1 D 59.97

    Öffnung dienstlich anvertrauter oder zugänglicher Briefsendungen und Entwendung

  • VG Berlin, 20.08.2018 - 36 K 158.17
  • VG Berlin, 21.06.2011 - 80 K 5.11

    Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahme

  • BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 10.98
  • BVerwG, 10.11.1998 - 1 D 54.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Schiebung und Unterschlagung eingezogener

  • BVerwG, 15.09.1998 - 1 D 90.97

    Vorsätzliche Verletzung von Dienstpflichten zu uneigennützigem sowie

  • VG Berlin, 12.10.2010 - 80 K 34.09

    Aberkennung des Ruhegehalts im Fall einer Finanzbeamtin nach Straftaten

  • BVerwG, 22.07.1998 - 1 D 11.98

    Dienstvergehen eines Beamten durch Beraubung von Briefsendungen - Entfernung

  • BVerwG, 31.03.1998 - 1 D 83.97

    Prüfung eines strafrechtlichen Urteils durch ein Disziplinargericht - Ehrlichkeit

  • VG Berlin, 20.02.2009 - 80 Dn 68.08

    Disziplinarrecht - Entfernung eines Polizeivollzugsbeamten aus dem Dienst wegen

  • BVerwG, 22.02.2000 - 1 D 58.97

    Zerstörung des Vertrauensverhältnisses durch Ansichnahme von so genannten

  • VG Trier, 24.11.2005 - 4 K 319/05

    Diebstahl und Warenverkauf von dienstlich zugänglichem Gut (hier Handys) als ein

  • VG Berlin, 22.03.2011 - 80 K 50.10

    Disziplinarverfahren wegen Veruntreuung von Geldern vom Klassenkonto

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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 10.12.1997 - 1 D 77/97   

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https://dejure.org/1997,29051
LG Lüneburg, 10.12.1997 - 1 D 77/97 (https://dejure.org/1997,29051)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 10.12.1997 - 1 D 77/97 (https://dejure.org/1997,29051)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 1 D 77/97 (https://dejure.org/1997,29051)
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  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Freiheitsentziehung im polizeilichen Selbstvollzug am Beispiel der Castor-Transporte (Ulrike Donat)

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