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   BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00   

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BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00 (https://dejure.org/2000,688)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.2000 - 1 DB 13.00 (https://dejure.org/2000,688)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 2000 - 1 DB 13.00 (https://dejure.org/2000,688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Weigerung zur amtsärztlichen Überprüfung der Dienstfähigkeit eines Ruhestandsbeamten als Indiz für die Dienstfähigkeit des Beamten - Berufung in das Beamtenverhältnis nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Eintritt in den Ruhestand ohne seine Zustimmung - Objektive und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG ) nicht Folge geleistet; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung i.S.v. § 45 Abs. 3 Satz 1 BBG ist kein Verwaltungsakt; nicht gerechtfertigte Weigerung, einer Anordnung i.S.v. § 45 Abs. 3 Satz 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 246
  • NJW 2001, 2273 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 436
  • DVBl 2001, 125
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96

    Beamtenrecht - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, Dienstunfähigkeit bei

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
    Nach diesem Grundsatz kann das die Benutzung eines bestimmten Beweismittels schuldhaft vereitelnde Verhalten einer Partei als ein Umstand gewertet werden, der - wenn auch nicht notwendig - für die Richtigkeit des Vorbringens des Gegners spricht (vgl. Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 33.96 - DVBl 1998, 197> m.w.N.; Urteil vom 26. April 1960 - BVerwG II C 68.58 - <BVerwGE 10, 270 [271 f.]>; Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.89 - ; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 24 Rn. 18 m.w.N.).

    Dies gilt auch im Anwendungsbereich von § 45 Abs. 1 BBG (Urteil vom 18. September 1997, a.a.O.; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, § 45 Rn. 4; Summer in: Fürst, GKÖD I, K § 45 Rn. 4).

    Mithin kann die für eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis vorauszusetzende Erwartung, der Beamte werde den gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes genügen, grundsätzlich darauf gestützt werden, daß dieser sich ohne hinreichenden Grund einer nach § 45 Abs. 3 Satz 1 BBG angeordneten amtsärztlichen Untersuchung entzogen hat (vgl. Urteil vom 18. September 1997, a.a.O.).

    Für die Bestimmung der Rechtsnatur der hier in Rede stehenden Aufforderung kann dahingestellt bleiben, ob es sich dabei um eine einen Verwaltungsakt vorbereitende Verfahrenshandlung im Sinne von § 44 a VwGO oder um eine die gesetzliche Mitwirkungspflicht des Beamten konkretisierende Weisung des Dienstherrn handelt (vgl. Urteil vom 18. September 1997, a.a.O.; Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - <DVBl 1981, 502 [503]>).

  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87

    Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
    Dies ist der Fall, wenn Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, geändert, aufgehoben, mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (Urteil vom 20. Mai 1987 - BVerwG 7 C 83.84 - <BVerwGE 77, 268 [272]>; Urteil vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - <BVerwGE 81, 258 [260]>; Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 9 C 54.87 - ).

    Ob einer Maßnahme diese Wirkung zukommt, hängt davon ab, ob sie ihrem objektiven Sinngehalt nach dazu bestimmt ist, Außenwirkung zu entfalten, nicht aber davon, wie sie sich im Einzelfall auswirkt (vgl. Urteil vom 15. Februar 1989, a.a.O.; Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - <BVerwGE 60, 144 [145 f.]>; Urteil vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 4.94 - ).

    Sie ist regelmäßig an ihn allein in seiner Eigenschaft als Ruhestandsbeamter gerichtet und ergeht daher im Rahmen des Ruhestandsbeamtenverhältnisses, so daß sie keine Außenwirkung entfaltet (vgl. Urteil vom 15. Februar 1989, a.a.O.; Urteil vom 22. Mai 1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 40.89

    Ruhestandsbeamter - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis - Verpflichtung der

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
    Die Frist des § 45 Abs. 1 Satz 4 BBG ist gewahrt, wenn der Ruhestandsbeamte ordnungsgemäß aufgefordert worden ist, sich vor Ablauf der Frist erneut in das Beamtenverhältnis berufen zu lassen (Urteil vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 C 40.89 - ; Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 2 B 2.80 - ; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, a.a.O., § 45 Rn. 8).

    Realisiert sich dieses Risiko, rechtfertigt dies grundsätzlich einen Schuldvorwurf (Beschluß vom 5. April 2000 - BVerwG 1 DB 3, 00 - Urteil vom 27. Juni 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
    Verfahrenshandlungen einer Behörde lösen regelmäßig dann keine unmittelbaren Rechtswirkungen aus, wenn sie nicht zwangsweise durchgesetzt werden können, es sich also um unselbständige Verfahrenshandlungen im Sinne von § 44 a Satz 1 VwGO handelt (vgl. Urteil vom 28. November 1969 - BVerwG VII C 18.69 - <BVerwGE 34, 248 [249 f.]>; Beschluß vom 27. August 1992 - BVerwG 6 B 33.92 - ).

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob eine Verfahrenshandlung in Gestalt einer an einen Beamten gerichteten Aufforderung, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, dann Regelungscharakter beizumessen ist, wenn die Verweigerung der Untersuchung mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden kann (vgl. Urteil vom 28. November 1969, a.a.O.; Urteil vom 27. August 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.08.1992 - 6 B 33.92

    Prüfungswesen, Verwaltungsverfahrensrecht

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
    Verfahrenshandlungen einer Behörde lösen regelmäßig dann keine unmittelbaren Rechtswirkungen aus, wenn sie nicht zwangsweise durchgesetzt werden können, es sich also um unselbständige Verfahrenshandlungen im Sinne von § 44 a Satz 1 VwGO handelt (vgl. Urteil vom 28. November 1969 - BVerwG VII C 18.69 - <BVerwGE 34, 248 [249 f.]>; Beschluß vom 27. August 1992 - BVerwG 6 B 33.92 - ).

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob eine Verfahrenshandlung in Gestalt einer an einen Beamten gerichteten Aufforderung, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, dann Regelungscharakter beizumessen ist, wenn die Verweigerung der Untersuchung mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden kann (vgl. Urteil vom 28. November 1969, a.a.O.; Urteil vom 27. August 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
    Ob einer Maßnahme diese Wirkung zukommt, hängt davon ab, ob sie ihrem objektiven Sinngehalt nach dazu bestimmt ist, Außenwirkung zu entfalten, nicht aber davon, wie sie sich im Einzelfall auswirkt (vgl. Urteil vom 15. Februar 1989, a.a.O.; Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - <BVerwGE 60, 144 [145 f.]>; Urteil vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 4.94 - ).

    Sie ist regelmäßig an ihn allein in seiner Eigenschaft als Ruhestandsbeamter gerichtet und ergeht daher im Rahmen des Ruhestandsbeamtenverhältnisses, so daß sie keine Außenwirkung entfaltet (vgl. Urteil vom 15. Februar 1989, a.a.O.; Urteil vom 22. Mai 1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 137.67

    Widerruf eines Beamtenverhältnisses - Rechtsmäßigkeit einer Entlassungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
    Da für die aufschiebende Wirkung mit dem Eintritt der Bestandskraft des Verwaltungsakts kein Raum mehr ist (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1971 - BVerwG VI C 137.67 - ), scheidet die erstrebte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung aus.
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
    Dies ist der Fall, wenn Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, geändert, aufgehoben, mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (Urteil vom 20. Mai 1987 - BVerwG 7 C 83.84 - <BVerwGE 77, 268 [272]>; Urteil vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - <BVerwGE 81, 258 [260]>; Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 9 C 54.87 - ).
  • BVerwG, 16.03.1984 - 1 DB 4.84

    Dienstbezüge - Feststellung des Verlustes - Materielle Beweislast -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
    Im Zusammenhang mit der Würdigung aller einschlägigen Umstände stellt die unberechtigte Weigerung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, ein erhebliches Indiz für die Dienstfähigkeit des Beamten dar (vgl. Beschluß vom 11. Februar 1997 - BVerwG 1 DB 12.96 - m.w.N.; Beschluß vom 16. März 1984 - BVerwG 1 DB 4, 84 - <BVerwGE 76, 142 [143 f.]>).
  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
    Nach diesem Grundsatz kann das die Benutzung eines bestimmten Beweismittels schuldhaft vereitelnde Verhalten einer Partei als ein Umstand gewertet werden, der - wenn auch nicht notwendig - für die Richtigkeit des Vorbringens des Gegners spricht (vgl. Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 33.96 - DVBl 1998, 197> m.w.N.; Urteil vom 26. April 1960 - BVerwG II C 68.58 - <BVerwGE 10, 270 [271 f.]>; Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.89 - ; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 24 Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 23.02.1994 - 1 UE 3980/88

    Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten: Untersuchungsanordnung als

  • BVerwG, 02.06.1980 - 2 B 2.80

    Wiedereinberufung eines Ruhestandsbeamten - Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

  • VGH Bayern, 09.03.1999 - 3 CS 98.3596
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.06.1990 - 5 M 22/90

    Beamtenrecht; Zwangspensionierung; Ärztliche Untersuchung; Behörliche Anordnung

  • BVerwG, 11.02.1997 - 1 DB 12.96

    Verlust der Dienstbezüge - Nachweispflicht des Beamten bei Dienstunfähigkeit

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04

    Polizeiliches Anschreiben zur Vermeidung der Teilnahme des Adressaten an einer

    Dies ist der Fall, wenn Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, geändert, aufgehoben, mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (BVerwG, Urt. v. 20.5.1987 - 7 C 83.84 -, BVerwGE 77, 268; Urt. v. 19.6.2000 - 1 DB 13.00 -, BVerwGE 111, 246).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Dieser Klage kommt keine aufschiebende Wirkung im Sinne von § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu, weil es sich bei der Anordnung nicht um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. zu einer gegenüber einem Ruhestandsbeamten ergangenen Untersuchungsanordnung, Beschluss vom 19. Juni 2000 - BVerwG 1 DB 13.00 - BVerwGE 111, 246 = Buchholz 232 § 45 BBG Nr. 5 S. 4 f.).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09

    Auslegung einer an einen aktiven Beamten gerichteten Anordnung über die ärztliche

    Nach diesem Grundsatz kann das die Benutzung eines bestimmten Beweismittels schuldhaft vereitelnde Verhalten einer Partei als ein Umstand gewertet werden, der - wenn auch nicht notwendig - für die Richtigkeit des Vorbringens des Gegners spricht (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 19.06.2000 - BVerwG 1 DB 13.00 -, juris m.w.N.).

    Hätte allerdings die gegen die Untersuchungsanordnung erhobene Klage aufschiebende Wirkung gehabt, hätten aus der Anordnung keine Folgen gleich welcher Art gezogen werden dürfen, so dass die Verweigerung der amtsärztlichen Untersuchung durch den Kläger auch nicht als Indiz für dessen Dienstunfähigkeit hätte angesehen werden dürfen (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 19.06.2000 - BVerwG 1 DB 13.00 -, juris, Rn. 21 Langtext).

    Hinsichtlich Ruhestandsbeamten hat der 1. Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts eine Verwaltungsaktqualität einer Weisung i.S.v. § 45 Abs. 3 Satz 1 BBG a.F. grundsätzlich verneint, hinsichtlich eines aktiven Beamten aber ebenfalls offen gelassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.06.2000 - BVerwG 1 DB 13.00 -, juris, Rn. 24 Langtext).

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