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   OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14   

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OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14 (https://dejure.org/2015,6790)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10.02.2015 - 1 EO 356/14 (https://dejure.org/2015,6790)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 (https://dejure.org/2015,6790)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Nachträgliche Verschärfung von Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (hier: Festlegung von Abschaltzeiten zum Zweck des Fledermausschutzes)

  • Justiz Thüringen

    § 80 Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 88 VwGO
    Nachträgliche Verschärfung von Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (hier: Festlegung von Abschaltzeiten zum Zweck des Fledermausschutzes)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Verschärfung einer Nebenbestimmung?

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Rechtsschutz gegen Abschaltzeiten von Windkraftanlagen gestärkt

Besprechungen u.ä.

  • jurop.org (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Rechtsgrundlage für Änderungsbescheide der immissionschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde nach Erteilung einer Genehmigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14
    Ob der Rechtsbehelf letztlich zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221 = NVwZ 2001, 429 = juris, insb.

    Allerdings soll nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts die isolierte Aufhebung einer Nebenbestimmung wohl nur dann in Betracht kommen, wenn der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221 = juris Rdn. 25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1999 - 21 A 3481/96

    Abfallverwertung

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14
    Ist das der Fall, handelt es sich um eine Inhaltsbestimmung (so etwa: OVG NRW, Urteil vom 10.12.1999 - 21 A 3481/96 -, NVwZ-RR 2000, 671 = juris Rdn. 13 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 14.03.2013 - 12 LC 153/11 -, NVwZ-RR 2013, 597 = juris Rdn. 52), die integrierender Bestandteil der in der "Hauptbestimmung" der Genehmigung formulierten Rechtsgewährung ist (vgl. Mann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Kommentar [Loseblatt, Stand: 01.08.2014], § 12 BImSchG Rdn. 115).

    Darüber hinaus können auch andere Regelungen als Inhaltsbestimmungen angesehen werden, wenn sie für die Erfüllung und Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen als wesentlich anzusehen sind (so Mann, a. a. O., Rdn. 123 ff.; darauf abstellend auch OVG NRW, Urteil vom 10.12.1999 - 21 A 3481/96 -, juris Rdn. 18 und Nds. OVG, Urteil vom 14.03.2013 - 12 LC 153/11 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2013 - 12 LC 153/11

    Voraussetzung rechtlich-wirtschaftlicher Zuordnung einer Biogasanlage zu dem

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14
    Ist das der Fall, handelt es sich um eine Inhaltsbestimmung (so etwa: OVG NRW, Urteil vom 10.12.1999 - 21 A 3481/96 -, NVwZ-RR 2000, 671 = juris Rdn. 13 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 14.03.2013 - 12 LC 153/11 -, NVwZ-RR 2013, 597 = juris Rdn. 52), die integrierender Bestandteil der in der "Hauptbestimmung" der Genehmigung formulierten Rechtsgewährung ist (vgl. Mann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Kommentar [Loseblatt, Stand: 01.08.2014], § 12 BImSchG Rdn. 115).

    Darüber hinaus können auch andere Regelungen als Inhaltsbestimmungen angesehen werden, wenn sie für die Erfüllung und Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen als wesentlich anzusehen sind (so Mann, a. a. O., Rdn. 123 ff.; darauf abstellend auch OVG NRW, Urteil vom 10.12.1999 - 21 A 3481/96 -, juris Rdn. 18 und Nds. OVG, Urteil vom 14.03.2013 - 12 LC 153/11 -, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2004 - 8 A 10366/04

    Prozessrecht, Landwirtschaftsrecht, Milch, Milchgarantiemenge,

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14
    Das Verwaltungsgericht ist an das Klagebegehren gebunden und darf nicht darüber hinausgehen (vgl. § 88 VwGO); dies schließt auch die dem Kläger nachteilige Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts aus (vgl. dazu etwa: BVerwG, Beschluss vom 10.05.1993 - 7 B 27.93 -, juris Rdn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.04.2004 - 8 A 10366/04.OVG -, NVwZ-RR 2004, 723 = DÖV 2004, 889 = juris, insb. Leitsatz 2 und Rdn. 28; Schmid in Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 4. Aufl. 2014, § 88 Rdn. 16).
  • BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99

    Reformatio in peius; Verböserung im Widerspruchsverfahren; unterbliebene Anhörung

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14
    Mit einer Verschlechterung seiner Rechtsposition nach den Grundsätzen der sog. reformatio in peius muss der Anfechtende aber nur bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens rechnen (vgl. dazu etwa den vom OVG NRW zitierten Beschluss des BVerwG vom 19.05.1999 - 8 B 61.99 -, NVwZ 1999, 1218 = juris Rdn. 9).
  • BVerfG, 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09

    Grenzen des Bestandsschutzes einer immissionsschutzrechtlich genehmigten

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14
    lich genehmigten Anlage an nachträgliche Änderungen oder auch neue Erkenntnisse nach dem jeweiligen Fachrecht (vgl. Jarass, a. a. O.; zum Verweis auf das einschlägige Fachrecht vgl. auch den dort zitierten Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, 771 = juris Rdn. 44 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2012 - 8 B 441/12

    Bei Anfechtung eines Verwaltungsakts ist "reformatio in peius" möglich

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14
    Allerdings ist nach der wohl überwiegend in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung, der auch das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung gefolgt ist, die Verschärfung einer bereits auf der Grundlage von § 12 BImSchG angeordneten Nebenbestimmung dann zulässig, wenn der Genehmigungsadressat sie angefochten hat (so etwa: Jarass, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 06.11.2012 - 8 B 441/12 -, NuR 2012, 870 = juris, insb. Leitsatz 1 und Rdn. 11 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.09.2008 - 3 B 37.08

    Erledigung der Hauptsache; Hauptsacheerledigung; Konkurrentenklage;

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14
    2007, 255 = juris Rdn. 18; zur Frage der Erledigung des ursprünglichen Bescheides und ihren Folgen vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 09.09.2008 - 3 B 37.08 -, NVwZ 2009, 530 = juris Rdn. 3 ff.).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 11.06

    Rechtskraft; Änderungsbescheid; Wirksamkeit; Wirksamwerden; Klaglosstellung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14
    Abschließend weist der Senat darauf hin, dass die Aufhebung des streitgegenständlichen Änderungsbescheides im Hauptsacheverfahren zur Folge haben könnte, dass die durch ihn modifizierten bzw. ersetzten Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides vom 03.03.2010, die mit Erlass des Änderungsbescheides zunächst ihre Wirksamkeit verloren hatten, möglicherweise "wiederaufleben" bzw. wieder in Geltung treten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21.06.2007 - 3 C 11.06 -, BVerwGE 129, 66 = ThürVBl.
  • VGH Hessen, 07.01.2002 - 2 TZ 3262/01

    Voraussetzungen einer Auflage zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14
    Nach Erteilung der Genehmigung sind der zuständigen Immissionsschutzbehörde Einschränkungen des genehmigten Anlagenbetriebs nur noch unter den Voraussetzungen des § 17 BImSchG oder aufgrund eines Auflagenvorbehalts (vgl. § 12 Abs. 2a BImSchG) möglich (vgl. zum Vorstehenden etwa Hess. VGH, Beschluss vom 07.01.2002 - 2 TZ 3262/01 -, NVwZ-RR 2002, 340 = juris, insb. Rdn. 7 ff.; Jarass, BImSchG, Kommentar, 10. Aufl. 2013, § 12 Rdn. 3b).
  • BVerwG, 10.05.1993 - 7 B 27.93

    Fehlerhaftes Verhalten eines Reeders bei einem Seeunfall - Unterlassene

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 11 S 72.10

    Windkraftanlage; Betriebsgenehmigung; Anordung sofortiger Vollziehung; zeitliche

  • BVerwG, 30.11.1994 - 4 B 243.94

    Verwaltungsvollstreckungsrecht - Rechtliche Einordnung - Behördliche

  • VG Hannover, 22.11.2012 - 12 A 2305/11

    Verstoß gegen das Tötungsverbot bei Betrieb einer Windenergieanlage mit einem

  • VG Halle, 24.03.2011 - 4 A 46/10

    Auflage zur Abschaltung von Windkraftanlagen bei Tötungs- und Verletzungsrisiko

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 212/11

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen wegen Artenschutz

  • BVerwG, 19.12.2023 - 7 C 4.22

    Zulässigkeit nachträglicher artenschutzrechtlicher Beschränkungen des Betriebs

    Bei der in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windenergieanlage getroffenen Regelung, die Anlage aus Gründen des Artenschutzes zu bestimmten Zeiten abzuschalten, handelt es sich regelmäßig um eine Nebenstimmung in Form einer Auflage, nicht um eine Inhaltsbestimmung (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 - ThürVBl 2015, 218 Rn. 41 ff.; OVG Magdeburg, Urteil vom 20. April 2016 - 2 L 64/14 - NuR 2016, 497 Rn. 48; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. März 2019 - 12 LB 125/18 - NuR 2019, 335 Rn. 43 f.; Seibert, UPR 2022, 1 ; a. A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2012 âEURŒ- 11 S 72.10 - NuR 2012, 483 Rn. 8; offengelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2020 - 11 N 39.17 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2016 - 2 L 64/14

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen - Artenschutz

    Es kommt vielmehr maßgeblich darauf an, welchen Rechtscharakter die Behörde der Festlegung im Genehmigungsbescheid beigemessen hat (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 10.02.2015 - 1 EO 356/14 -).(Rn.48).

    Der Senat teilt die Rechtsauffassung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 10.02.2015 - 1 EO 356/14 -, juris, RdNr. 40 ff.), dass sich - unter Berücksichtigung der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur Abgrenzung von "echten" Nebenbestimmungen von Inhaltsbestimmungen einer Genehmigung - die Festlegung von Abschaltzeiten bei Windkraftanlagen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG unabhängig von der durch die Behörde gewählten Bezeichnung nicht zweifelsfrei entweder als Inhaltsbestimmung oder Nebenbestimmung einordnen lässt, sondern es maßgeblich darauf ankommt, welchen Rechtscharakter die Behörde der Festlegung im Genehmigungsbescheid beigemessen hat.

  • OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14

    Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende

    Eine Inhaltsbestimmung regelt im Gegensatz zu einer Nebenbestimmung im Sinne des § 36 Abs. 2 VwVfG nicht lediglich ein zusätzliches, selbstständiges Handlungs-, Duldungs- oder Unterlassungsgebot, das zwar der Erfüllung der Erlaubnisvoraussetzungen dient, aber zur Erlaubnis hinzutritt und keine unmittelbare Wirkung für Bestand und Geltung der Erlaubnis hat (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 10.2.2015, 1 EO 356/14, ThürVBl. 2015, 218, juris Rn. 41), sondern konkretisiert das Genehmigte unmittelbar und legt das erlaubte Tun fest (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 10.2.2015, ThürVBl. 2015, 218, juris Rn. 41; OVG Münster, Urt. v. 10.12.1999, 21 A 3481/96, NVwZ-RR 2000, 671, juris Rn. 13 ff.; OVG Lüneburg, Urt. v. 14.3.2013, 12 LC 153/11, NVwZ-RR 2013, 597, juris Rn. 52).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2016 - 2 L 112/14

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen - Artenschutz

    Der Senat teilt die Rechtsauffassung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 10.02.2015 - 1 EO 356/14 -, juris, RdNr. 40 ff.), dass sich - unter Berücksichtigung der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur Abgrenzung von "echten" Nebenbestimmungen von Inhaltsbestimmungen einer Genehmigung - die Festlegung von Abschaltzeiten bei Windkraftanlagen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG unabhängig von der durch die Behörde gewählten Bezeichnung nicht zweifelsfrei entweder als Inhaltsbestimmung oder Nebenbestimmung einordnen lässt, sondern es maßgeblich darauf ankommt, welchen Rechtscharakter die Behörde der Festlegung im Genehmigungsbescheid beigemessen hat.

    Die Anordnung einer Auflage nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BImSchG ist grundsätzlich nur zusammen mit der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und damit nur im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung zulässig; nach Erteilung der Genehmigung sind der zuständigen Immissionsschutzbehörde Einschränkungen des genehmigten Anlagenbetriebs nur noch unter den Voraussetzungen des § 17 BImSchG oder aufgrund eines Auflagenvorbehalts (vgl. § 12 Abs. 2a BImSchG) möglich (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 10.02.2015, a.a.O., RdNr. 50, m.w.N.).

    Die in § 13 BImSchG angeordnete Konzentration bezieht sich allein auf die Genehmigung und nach Genehmigungserteilung fällt die Zuständigkeit zum Vollzug der öffentlich-rechtlichen Vorschriften außerhalb des Immissionsschutzrechts wieder an die jeweiligen Fachbehörden zurück; dies kommt auch im Wortlaut des § 17 BImSchG hinreichend deutlich zum Ausdruck (ThürOVG, Beschl. v. 10.02.2015, a.a.O., RdNr. 54).

  • VG Oldenburg, 06.12.2017 - 5 A 2869/17

    Abschaltanordnung; Fledermaus; Gondelmonitoring; Schlagrisiko; Windenergieanlage

    Die Konzentrationswirkung bei der Genehmigung von Windenergieanlagen nach § 13 BImSchG erstreckt sich nur auf die präventive Kontrolle; nach Erteilung der Genehmigung fällt die Zuständigkeit zum Vollzug der öffentlich-rechtlichen Vorschriften außerhalb des Immissionsschutzrechts wieder an die zum Vollzug dieser Vorschriften zuständigen Behörden zurück (ständige Rechtsprechung, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. August 2016, a.a.O., Rn. 41; OVG Thüringen, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, juris Rn. 54; Nds. OVG, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 4 ME 175/11 -, juris Rn. 4; Seibert, a.a.O., § 13 Rn. 117).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 17/14

    Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau

    Die im Rahmen des § 36 VwVfG vorzunehmende Abgrenzung von Inhalts- und Nebenbestimmung (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 10.02.2015 - 1 EO 356/14 -, juris RdNr. 41) ist für nachträgliche Auflagen i.S.d. § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG nicht relevant.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 11 S 26.20

    Windkraftanlagen; Klage gegen Nebenbestimmung; Abschaltzeiten Fledermausschutz;

    Ebenso wenig führt sie zu einer unmittelbaren Festlegung des Genehmigungsgegenstands in räumlicher oder sachlicher Hinsicht (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, Rn. 41, juris).

    Dabei ist die sprachliche Bezeichnung einer Regelung allein nicht entscheidend (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, Rn. 41, juris).

    Ob in Fällen, in denen sich die an das jeweilige Vorhaben zu stellenden Anforderungen nicht zweifelsfrei entweder als Inhaltsbestimmungen oder als zur Genehmigung hinzutretende Nebenbestimmungen einordnen lassen, der Genehmigungsbehörde ein gewisser Gestaltungsspielraum einzuräumen und sie befugt ist, selbst zu entscheiden, mit welchen Mitteln sie die Einhaltung der jeweiligen Genehmigungsvoraussetzungen gewährleisten will (so Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, Rn. 44, juris, sowie sich dem anschließend Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. April 2016 - 2 L 64/14 -, Rn. 48, juris), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 1130/15

    Zur nachträglichen Anordnung nach § 17 BImSchG für eine vor dem 01.07.2005

    Nach Erteilung der Genehmigung für eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage sind Einschränkungen des genehmigten Anlagenbetriebs auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 BImSchG möglich (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, juris).

    Den Ansatz der Klägerin in ihrer Klagebegründung, unter Hinweis auf eine noch zu erwartende Betriebszeit von weiteren 11 Jahren den Streitwert auf 386.500 EUR zu beziffern, hält das Gericht daher nicht für sachgerecht (vgl. auch OVG Thüringen, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 79/14

    Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau

    Die im Rahmen des § 36 VwVfG vorzunehmende Abgrenzung von Inhalts- und Nebenbestimmung (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 10.02.2015 - 1 EO 356/14 -, juris RdNr. 41) ist für nachträgliche Auflagen i.S.d. § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG nicht relevant.
  • VG Düsseldorf, 07.03.2018 - 28 K 963/17

    Rotmilan Abschaltalgorithmus Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative

    vgl. für ähnliche Gestaltungen von Abschaltverpflichtungen: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Mai 2016 - 2 L 64/14 -, juris, Rn. 48; Thüringer OVG, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, juris, Rn. 41-45;  a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2012 - OVG 11 S 72.10 -, NuR 2012, 483.

    vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, juris, Rn. 44.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 21/14

    Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau

  • BGH, 12.12.2017 - EnVR 2/17

    Festlegung BEATE - Energiewirtschaftsrechtliche Festlegung von Vorgaben zur

  • VG Gera, 24.08.2017 - 5 K 84/16

    Ende der Abfalleigenschaft von Bauschutt

  • VG Magdeburg, 09.05.2023 - 4 A 20/21

    Vergrämung einer Saatkrähenkolonie auf einem Friedhof

  • VG Berlin, 09.02.2017 - 10 K 84.15

    Anordnung des temporären Abschaltens von Windenergieanlagen zum Schutz von

  • VG Augsburg, 17.12.2015 - Au 2 K 15.1343

    Schutz von Milanen gegen bestandskräftig immissionsschutzrechtlich genehmigte

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 2/16

    Mindestspieldauer von Online-Casinospielen; Vereinbarkeit des

  • VG Kassel, 26.06.2018 - 2 L 1466/18

    Für Anordnungen zur Vermeidung des Eintretens des artenschutzrechtlichen

  • VG Hamburg, 13.09.2016 - 4 K 303/13

    Lotterie mit geringerem Gefährdungspotential; isolierte Anfechtbarkeit von

  • VG Minden, 15.08.2016 - 11 K 494/14
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 4/16

    Mindestspieldauer von Online-Casinospielen; Vereinbarkeit des

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 3/16

    Mindestspieldauer von Online-Casinospielen; Vereinbarkeit des

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/16

    Mindestspieldauer von Online-Casinospielen; Vereinbarkeit des

  • VG Minden, 15.08.2018 - 11 K 396/17
  • AG Tübingen, 09.10.2019 - 16 OWi 16 Js 17045/19

    Schwertransport - Überprüfung Ausnahmegenehmigung für gesamte Fahrtstrecke

  • VG Cottbus, 20.03.2020 - 5 L 368/19

    Immissionsschutzrecht

  • OVG Thüringen, 31.01.2023 - 3 EO 569/22

    Antragsbefugnis des Inhaltsadressaten; Begründung der Anordnung der sofortigen

  • VG Gera, 18.12.2020 - 5 E 1228/20

    Bergrecht -vorzeitige Besitzeinweisung

  • AG Tübingen, 22.01.2020 - 16 OWi 18 Js 26093/19

    Fahrlässige Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination: Anforderungen an die

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2022 - 5 KM 346/22

    Abschaltverpflichtung zum Schutz des Weißstorches beim Betrieb einer

  • VG Bayreuth, 29.09.2022 - B 7 K 22.114

    Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle, Anfechtung einer

  • VG Gera, 02.03.2017 - 5 K 1102/15

    Wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Nebenbestimmungen

  • VG Würzburg, 05.03.2018 - W 4 S 17.1000

    Eilrechtsschutz gegen nachträgliche Beschränkung der Betriebszeit einer

  • VG Gera, 19.09.2017 - 5 K 1157/15

    Aufhebung des Widerspruchsbescheides sowie bestimmter Nebenbestimmungen zur

  • VG Gera, 30.03.2017 - 5 K 1339/16

    Anordnung der unteren Wasserbehörde; periodische Rohwasseruntersuchung

  • VG Gera, 02.09.2019 - 5 E 1357/19
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