Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 20.12.2004 - 1 F 23/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21019
VG Saarlouis, 20.12.2004 - 1 F 23/04 (https://dejure.org/2004,21019)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 20.12.2004 - 1 F 23/04 (https://dejure.org/2004,21019)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 1 F 23/04 (https://dejure.org/2004,21019)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,21019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht - Gaststätten, Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit infolge der Duldung von Drogenkonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 22.03.1991 - 14 TH 369/91

    Zum Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Drogenmißbrauchs

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.12.2004 - 1 F 23/04
    Dabei reicht die bloße Tatsache eines festgestellten Drogenmissbrauchs, dazu zählen neben Konsum und Handel auch die Anbahnung in dem Lokal als Kontaktadresse für sich allein aber nicht aus, um den Betreiber als unzuverlässig im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG zu betrachten (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 22.03.1991 - 14 TH 369/91 -, GewArch 1991, 311 ).

    Andererseits ist es nicht erforderlich, dass in Fällen, in denen die Gaststättenräume zu sozialwidrigen Handlungen, wie etwa bei der Rauschgiftkriminalität, missbraucht werden, dem Gastwirt bewiesen werden muss, dass er Kenntnis von den betreffenden Vorgängen hatte; ausreichend ist die Feststellung einer Aufsichtspflichtsverletzung (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 22.03.1991 - 14 TH 369/91 -, GewArch 1991, 311 ), die darauf gründet, dass er verpflichtet ist, der von ihm betriebenen Gaststätte eine Attraktivität als Treffpunkt für Drogenabhängige und Drogenhändler erst gar nicht aufkommen zu lassen bzw. nachhaltig zu nehmen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 18.11.1993 - OVG Bs VI 99/93 -, GewArch 1994, 294 : Haben die Bemühungen des Gastwirts, seine Gaststätte nicht länger als Treffpunkt für Drogenkonsumenten und Drogenhändler attraktiv zu machen , keinen Erfolg gehabt, so muss er gegebenenfalls vorübergehend die Gaststätte schließen.).

    Regelmäßig streiten in den Fällen, in denen zu einer besonders intensiven Beaufsichtigung der Gaststätte Anlass bestand, keine offensichtlichen Erfolgsaussichten für das Betriebsfortführungsinteresse und das öffentliche Interesse am Sofortvollzug gewinnt überragende Bedeutung (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 22.03.1991 - 14 TH 369/91 -, GewArch 1991, 311, 312; Bayer. VGH , Beschluss vom 16.06.1983 - 22 CS 83A.1310 -, GewArch 1984, 101).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2003 - 3 MB 18/03

    Gaststättenrecht, Gewerberecht, Widerruf, Gaststättenerlaubnis, Aufschiebende

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.12.2004 - 1 F 23/04
    Wie oben schon unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit dargestellt, ergibt sich aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG ), dass selbst wenn nach Überprüfung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren der Widerruf der gaststättenrechtlichen Erlaubnis als offensichtlich rechtmäßig zu bezeichnen ist, es neben dieser Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides noch eines besonderen, gemäß § 80 Abs. 3 VwGO gesondert zu begründenden öffentlichen Vollzugsinteresses bedarf, das mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsaktes nicht identisch, sondern vielmehr ein qualitativ anderes ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 08.10.2003 - 3 MB 18/03 -, bei juris).
  • VGH Bayern, 09.07.1991 - 22 B 90.1121

    Gewerberecht: Pflicht des Gastwirts zur Unterbindung von Rauschgiftgeschäften

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.12.2004 - 1 F 23/04
    Kommt der Inhaber einer Gaststätte dieser Pflicht nicht nach, ist er unzuverlässig im Sinne der §§ 15 Abs. 2, 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG (vgl. Bayer. VGH , Beschluss vom 09.07.1991 - 22 B 90.1121 -, bei juris).
  • VG Sigmaringen, 15.04.2002 - 9 K 594/02

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis - Lärm

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.12.2004 - 1 F 23/04
    Vielmehr wird es in diesem Fall notwendig sein, den Gaststättenbetrieb praktisch neu aufzubauen (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 15.04.2002 - 9 K 594/02 -, bei juris).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.12.2004 - 1 F 23/04
    Danach kommt das am stärksten einschränkende und damit den Betroffenen am meisten beschwerende Mittel erst dann in Betracht, wenn nicht durch weniger schwerwiegende Mittel, wie Information über die Vorkommnisse im Betrieb, Abmahnung und Auflagen, bewirkt werden kann, dass das Gewerbe künftig ordnungsgemäß ausgeübt wird (BVerfG vom 09.03.1994 - 2 BvL 42/92 -, BVerfGE 90, 145 , und die Frage, inwieweit sich dies auf Pflichten des Gastwirts auswirkt).
  • VGH Bayern, 23.01.2001 - 22 ZS 00.3666
    Auszug aus VG Saarlouis, 20.12.2004 - 1 F 23/04
    Zutreffend wird in dem streitigen Bescheid zunächst darauf hingewiesen, dass der Betreiber einer Diskothek alle erforderlichen Maßnahmen treffen muss, um die in der von ihm betriebenen Diskothek aufgetretenen Verstöße gegen die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes zu unterbinden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.01.2001 - 22 ZS 00.3666 -, GewArch 2001, 172, m. w. N.).
  • BVerwG, 28.07.1978 - 1 C 43.75

    Gewerbetreibende - Gaststätte - Betäubungsmittel - Zusammenarbeit mit Polizei -

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.12.2004 - 1 F 23/04
    Lehnt der Gewerbetreibende, in dessen Gaststätte Betäubungsmittel gehandelt und eingenommen werden, dagegen eine ihm zumutbare, nicht offensichtlich ungeeignete Zusammenarbeit mit der Polizei zur Bekämpfung des Missbrauchs der Betäubungsmittel ab, so ist die Erlaubnis zum Betrieb des Gaststättengewerbes wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu widerrufen ( vgl. BVerwG, Urteil vom 28.07.1978 - I C 43.75 -, BVerwGE 56 = 205 GewArch 1978, 340).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.12.2004 - 1 F 23/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein Gewerbetreibender unzuverlässig, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 146/80-, BVerwGE 65, 1; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

    Auszug aus VG Saarlouis, 20.12.2004 - 1 F 23/04
    Fehlt es daran, so können die strafbaren Handlungen Dritter nicht die Unzuverlässigkeit des Gastwirts begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1988 - 1 C 44.86 -, BVerwGE 81, 74 = GewArch 1989, 138 ).
  • BVerwG, 22.05.1964 - VII C 13.64
    Auszug aus VG Saarlouis, 20.12.2004 - 1 F 23/04
    Ordnungsgemäß ist die Gewerbeausübung, wenn sie im Einklang mit dem geltenden Recht steht (BVerwG, Urteil vom 22.05.1964 - VII C 13.64-, BVerwGE 18, 305, 306).
  • OVG Hamburg, 18.11.1993 - Bs VI 99/93

    Gewerberecht: Widerruf der Gaststättenerlaubsnis wegen Unzuverlässigkeit, Duldung

  • OLG Naumburg, 05.02.1997 - 8 W 29/96
  • VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15

    London Underground in Ludwigshafen zu Recht geschlossen

    Fehlt es daran, so können die strafbaren Handlungen Dritter nicht die Unzuverlässigkeit des Gastwirts begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 1 C 44/86 -, GewArch 1989, 138; VG Saarlouis, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - 1 F 23/04 -, juris).
  • VG Köln, 21.12.2012 - 1 L 1231/12

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis bei Tätigung von Rauschgiftgeschäften über

    Unbeschadet der Frage, ob ein Gastwirt im Einzelfall sogar verpflichtet sein kann, sein Lokal notfalls zu schließen, vgl. VG Saarland, Beschluss vom 20.12.2004 - 1 F 23/04 -, OVG Hamburg, Beschluss vom 18.11.1993 - Bs VI 99/93 - und VG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2002 - 17 VG 3303/02 -, alle zit. nach juris, ist der Antragsteller in keiner Weise diesen Pflichten nachgekommen; er will ein paar Hausverbote erteilt haben (Seite 3, 3. Absatz der Antragsschrift), von dem Rauschgifthandel aber sonst nichts bemerkt haben.
  • VG Arnsberg, 25.03.2010 - 14 L 172/10

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Widerruf der

    Ansonsten ist der Widerruf unverhältnismäßig und damit rechtswidrig, vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 7. September 2007 - 4 L 1016/07 - VG des Saarlandes, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - 1 F 23/04 - VG Neustadt, Beschluss vom 9. März 2009 - 4 L 100/09 - N.W.; und VG Neustadt, Beschluss vom 29. September 2008 - 4 L 1083/08 - N.W., zitiert nach Juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht