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   OVG Bremen, 06.07.1999 - 1 HB 498/98   

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https://dejure.org/1999,15125
OVG Bremen, 06.07.1999 - 1 HB 498/98 (https://dejure.org/1999,15125)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06.07.1999 - 1 HB 498/98 (https://dejure.org/1999,15125)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06. Juli 1999 - 1 HB 498/98 (https://dejure.org/1999,15125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremPolG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 2; BremPolG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 3; EMRK Art 5 Abs 1 Satz 2
    Polizeiliche Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Straftaten, die aus einer Menschenansammlung heraus begangen werden - Ingewahrsamnahme; Verhinderungsgewahrsam; Unterbindungsgewahrsam; Menschenmenge; Menschenansammlung; strafbare Handlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Ingewahrsamnahme zur Verhinderung einer Straftat von erheblicher Gefahr; Sogenannter Unterbindungsgewahrsam eines sich auf einer Kreuzung befindlichen Punks im Zusammenhang mit den Chaos-Tagen ; Auswirkung der Einbeziehung der Europäischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 39 Abs. 1 Nr. 3 BGSG; 15 Abs. 1 BremPolG; Art. 5 Abs. 1c EMRK
    Polizeirecht, Ordnungsrecht, Grenzen des Unterbindungsgewahrsams

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 221
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus OVG Bremen, 06.07.1999 - 1 HB 498/98
    In einer solchen Auslegung, die im übrigen auch an das traditionelle Verständnis des Unterbindungsgewahrsams (vgl. BVerwGE 45, 51 ) anknüpft, ist die Vorschrift mit Bundesrecht vereinbar.

    Die unmittelbar bevorstehende Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit von erheblicher Gefahr entspricht der gegenwärtigen Gefahr einer solchen Tat (BVerwGE 45, 51 ).

    Dieser Gesichtspunkt kann indes nicht dazu führen, daß die Anforderungen, die an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu stellen sind, entgegen der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Freiheit der Person auf die Voraussetzungen der "einfachen" Gefahr reduziert werden; eine "hinreichende Wahrscheinlichkeit" des Schadenseintritts genügt daher in keinem Fall (BVerwGE 45, 51 ).

  • OLG Nürnberg, 23.05.1990 - 4 U 2827/89
    Auszug aus OVG Bremen, 06.07.1999 - 1 HB 498/98
    ...gleichartige Ziele verfolgen, ist umso größer, je enger die organisatorisch gestaltete oder sonstwie gegebene Verbindung innerhalb der Personengruppe ist (OLG Nürnberg NVwZ-RR 1991, 67 ); von Bedeutung ist insbesondere, ob es sich um eine geschlossene Gruppe handelt (BayVGH BayVBl 1983, 434).
  • VerfGH Bayern, 02.08.1990 - 3-VII-89

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus OVG Bremen, 06.07.1999 - 1 HB 498/98
    Selbst eine solche "legislative Prognosehilfe" begründet aber keinen "Vermutungstatbestand", der eine Umkehr der Beweislast bewirken könnte; sie befreit nicht von der Notwendigkeit, die Rechtfertigung des Gewahrsams besonders gründlich zu prüfen (BayVerfGH NVwZ 1991, 664 ).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2019 - 11 LB 108/18

    Anscheinsgefahr; Drittortauseinandersetzung; ex-ante-Betrachtung;

    Die Begehung muss gerade durch diejenige Person drohen, die in Gewahrsam genommen werden soll (OVG Bremen, Urt. v. 6.7.1999 - 1 HB 498/98 -, juris, Rn. 30; Rachor, in: Lisken/Denninger, a.a.O., E, 515; Söllner, in: Pewestorf/Söllner/Tölle, Polizei- und Ordnungsrecht, 2. Aufl. 2017, § 30, Rn. 22; Pieroth/Schlink/Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht, 7. Auf. 2012, § 17, Rn. 22; Waechter, in: Möstl/Weiner, a.a.O., § 18, Rn. 19; vgl. auch OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2018 - 1 W 114/17 -, juris, Rn. 30).

    Dieser Gesichtspunkt kann indes nicht dazu führen, dass die Anforderungen, die an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu stellen sind, entgegen der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Freiheit der Person auf die Voraussetzungen der "einfachen" Gefahr reduziert werden; eine "hinreichende Wahrscheinlichkeit" des Schadenseintritts genügt daher nicht (OVG Bremen, Urt. v. 6.7.1999 - 1 HB 498/98 -, juris, Rn. 35, m.w.N.).

    Dabei lässt der Senat ausdrücklich offen, ob und ggf. in welchen Fallkonstellationen die Annahme eines sog. kollektiven Vorsatzes dazu führen kann, dass bei aus einer Gruppe drohenden strafbaren Handlungen Tatabsichten einzelner Gruppenmitglieder anderen Gruppenmitgliedern zugerechnet werden können (für die Annahme eines "kollektiven Vorsatzes" wohl Waechter, in: Möstl/Weiner, a.a.O., § 18, Rn. 36, unter Verweis auf OVG Bremen, Urt. v. 6.7.1999 - 1 HB 498/98 - und OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2018 - 1 W 114/17 -, jeweils juris; beide Obergerichte haben in den zitierten Fällen allerdings jeweils das Vorliegen der Voraussetzung für eine Ingewahrsamnahme in einem gruppenbezogenen Kontext verneint).

    Auch beim Zusammentreffen einer Mehrheit von Personen ist grundsätzlich daran festzuhalten, dass die Anhaltspunkte, die auf die bevorstehende Begehung einer Straftat hindeuten, beim Betroffenen selbst vorliegen müssen (OVG Bremen, Urt. v. 6.7.1999 - 1 HB 498/98 -, juris, Rn. 46, m.w.N.).

  • VG Hannover, 18.07.2012 - 10 A 1994/11

    Vereinbarkeit des polizeilichen Unterbundungsgewahrsams mit europäischen

    1990, S. 654; VerfGH Sachsen, Urteil vom 14.05.1996 - Vf. 44-II-94 -, juris; VG Schleswig, Urteil vom 15.06.1999 - 3 A 209/97 -, NJW 2000, S. 970; OVG Bremen, Urteil vom 06.07.1999 - 1 HB 498/98 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 10.06.2002 - 12 K 179/01 -, juris; VGH Ba.-Wü., Urteil vom 27.09.2004 - 1 S 2206/03 -, juris).

    1990, S. 654; VerfGH Sachsen, Urteil vom 14.05.1996 - Vf. 44-II-94 -, juris; VG Schleswig, Urteil vom 15.06.1999 - 3 A 209/97 -, NJW 2000, S. 970; OVG Bremen, Urteil vom 06.07.1999 - 1 HB 498/98 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 10.06.2002 - 12 K 179/01 -, juris; VGH Ba.-Wü., Urteil vom 27.09.2004 - 1 S 2206/03 -, juris; vgl. auch LG Lüneburg, Beschluss vom 19.06.2012 - 10 T 12/11 -).

  • OVG Bremen, 24.06.2014 - 1 A 255/12

    Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld - Sicherstellung; Bargeld;

    Die lediglich "hinreichende Wahrscheinlichkeit" des Schadenseintritts genügt nicht (OVG Bremen, Urteil vom 6.7.1999 - 1 HB 498/98 -, NordÖR 2000, 109).
  • OVG Bremen, 09.06.2015 - 1 A 251/12

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme wegen Teilnahme an einer verbotenen Versammlung -

    Die Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Verhinderung der Begehung von Ordnungswidrigkeiten gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BremPolG verstieß nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ( EMRK ), die in der Bundesrepublik im Range eines Bundesgesetzes gilt und damit entgegenstehendem Landesrecht vorgeht (Urt. des Senats vom 06.07.1999 - 1 HB 498/98, NVwZ 2001, 221).
  • OVG Bremen, 14.09.1999 - 1 HB 433/98

    Vereinbarkeit des Kabelbelegungsmonopols der Landesmedienanstalt mit

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  • OVG Bremen, 19.04.2016 - 1 LB 200/15

    Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld - Bargeld; Buchgeld;

    Die lediglich hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts genügt nicht (OVG Bremen, Urt. v. 6.7.1999 - 1 HB 498/98 - NordÖR 2000, 109).
  • VG Bremen, 12.07.2022 - 2 K 1849/20

    Einschreiten der Polizei zum Schutz privater Rechte in einem Fußballstadion,

    Ob sich nachträglich ergibt, dass in Wirklichkeit keine Gefahr vorlag, ist unerheblich (OVG Bremen, Urteil vom 06. Juli 1999 - 1 HB 498/98 -, juris Rn. 36; BVerwG, Urteil vom 10.
  • VG Bremen, 06.04.2006 - 4 K 2684/04

    Passbeschränkung und Meldeauflage wegen Zugehörigkeit zur Hooliganszene

    Darauf bezieht sich das vom Kläger angeführte Urteil des OVG Bremen vom 06.07.1999 (Az. 1 HB 498/98, NVwZ 2001, 221).
  • AG Dannenberg, 17.02.2004 - 39 XIV 893/01
    Sie ist gegeben, wenn das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder sich die Gefahr - bei gewöhnlichem Verlauf der Dinge - sofort oder in allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verwirklicht... Die polizeiliche Gefahrenprognose muss konkret und individuell auf die in Gewahrsam genommen Person bezogen werden, denn andernfalls verstie- ße die Auslegung bzw. Anwendung von § 18 Abs. 1 NGefAG gegen die höherrangige Vorschrift von Art. 5 Abs. 1 S. 2 lit. c der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach einem Menschen die Freiheit nur entzogen werden darf, wenn hinreichender Anlass zu der Annahme besteht, dass es notwendig ist, die betreffenden Personen an der Begehung einer Straftat zu hindern (so überzeugend: OVG Bremen, NordÖR 2000, S. 109 ff., 110).
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