Rechtsprechung
LG Erfurt, 04.02.2014 - 1 HK O 133/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 5a Abs 3 Nr 2 UWG, § 8 Abs 3 UWG, § 12 UWG, § 670 BGB, § 677 BGB
Unlauterer Wettbewerb: Klagebefugnis eines eingetragenen Vereins - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Informationspflichten eines Autohauses bei Zeitungs-Annonce
- einzelhandel.de (Kurzinformation)
§ 5a UWG: Vollständige Information erfordert Angabe der Rechtsform
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Printwerbung: Impressum auch bei Werbung in Zeitungen?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Umfassende Informationspflicht bei Werbeanzeigen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95
Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des …
Auszug aus LG Erfurt, 04.02.2014 - 1 HKO 133/13
Eine Tätigkeit auf demselben sachlich relevanten Markt liegt vor, wenn sich die beiderseitigen Waren und Leistungen so gleich oder nahestehen, dass der Absatz des einen Unternehmers durch irgendein wettbewerbswidriges Handeln des anderen Unternehmers beeinträchtigt werden kann (BGH GRUR 1998, 489, 490 - unbestimmter Unterlassungsantrag III).Dabei genügt es, dass eine gewisse - sei es auch nur geringe - Wahrscheinlichkeit einer nicht gänzlich unbedeutenden potenziellen Beeinträchtigung besteht (BGH GRUR 1998, 489, 491 - unbestimmter Unterlassungsantrag III.; BGH GRUR 2000, 438, 440 -.
Welche Anzahl von Gewerbetreibenden "erheblich" ist, lässt sich nicht von vornherein und generell bestimmen (BGH GRUR 1998, 489, 491 - unbestimmter Unterlassungsantrag III).
- BGH, 11.11.2004 - I ZR 72/02
Sammelmitgliedschaft II
Auszug aus LG Erfurt, 04.02.2014 - 1 HKO 133/13
Deren Unternehmen sind in die Betrachtung einzubeziehen, da der Hersteller seine Produkte über ein selektives Vertriebssystem absetzt und aus der Natur dieses Rechtsverhältnisses folgt, dass er damit auch die gewerblichen Interessen der Vertragshändler wahrnimmt (vgl. BGH WRP 2005, 742, 743f - Sammelmitgliedschaft II).Die Vertragshändler sind als mittelbare Mitgliedsunternehmen zu betrachten (vgl. BGH WRP 2005, 742, 743f - Sammelmitgliedschaft II).
- BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97
Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des …
Auszug aus LG Erfurt, 04.02.2014 - 1 HKO 133/13
Dabei genügt es, dass eine gewisse - sei es auch nur geringe - Wahrscheinlichkeit einer nicht gänzlich unbedeutenden potenziellen Beeinträchtigung besteht (BGH GRUR 1998, 489, 491 - unbestimmter Unterlassungsantrag III.; BGH GRUR 2000, 438, 440 -.
- BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03
Sammelmitgliedschaft V
Auszug aus LG Erfurt, 04.02.2014 - 1 HKO 133/13
Dies kann auch bei einer geringen Zahl entsprechend tätiger Mitglieder anzunehmen sein (BGH GRUR 2007, 610 Tz 18 - Sammelmitgliedschaft V). - OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08
Unlautere Internetwerbung für Neufahrzeuge: Klagebefugnis eines …
Auszug aus LG Erfurt, 04.02.2014 - 1 HKO 133/13
Ein Wettbewerbsverhältnis wird in der Regel durch die Zugehörigkeit zur selben Branche oder zumindest zu angrenzenden Branchen begründet (OLG Stuttgart GRUR-RR 2009, 343, 344). - OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 227/94
Auszug aus LG Erfurt, 04.02.2014 - 1 HKO 133/13
Bei der Abgrenzung des räumlich maßgeblichen Markts ist von der Geschäftstätigkeit des werbenden Unternehmens auszugehen und zu fragen, ob die Werbemaßnahme sich zumindest auch auf den potenziellen Kundenkreis der Mitgliedsunternehmen auswirken kann (OLG Frankfurt WRP 1995, 333; OLG Karlsruhe WRP 1995, 413; OLG Köln GRUR 1997, 316, 317). - BGH, 13.07.2000 - I ZR 203/97
Unternehmenskennzeichnung
Auszug aus LG Erfurt, 04.02.2014 - 1 HKO 133/13
Damit sind solche Unternehmen gemeint, die dem Verletzer auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt als Wettbewerber begegnen, also um Kunden konkurrieren können (BGH GRUR 2000, 1084, 1085 - Unternehmenskennzeichnung). - BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04
Krankenhauswerbung
Auszug aus LG Erfurt, 04.02.2014 - 1 HKO 133/13
Nicht erforderlich ist, dass der Mitbewerber gerade bei den Waren oder Dienstleistungen, die mit dem beanstandeten Wettbewerbsmaßnahmen beworben worden sind, mit den Mitgliedsunternehmen im Wettbewerb steht (BGH GRUR 2007, 809 Tz 14 - Krankenhauswerbung). - OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 42/02
Auszug aus LG Erfurt, 04.02.2014 - 1 HKO 133/13
Bei Werbung in einer Zeitung ist der räumlich relevante Markt auf das Verbreitungsgebiet der Zeitung beschränkt (OLG Karlsruhe NJOZ 2003, 485). - OLG Köln, 30.10.1996 - 6 U 185/95
Fortfall der Aktivlegitimation eines Wettbewerbers aufgrund Gesetzesänderung
Auszug aus LG Erfurt, 04.02.2014 - 1 HKO 133/13
Bei der Abgrenzung des räumlich maßgeblichen Markts ist von der Geschäftstätigkeit des werbenden Unternehmens auszugehen und zu fragen, ob die Werbemaßnahme sich zumindest auch auf den potenziellen Kundenkreis der Mitgliedsunternehmen auswirken kann (OLG Frankfurt WRP 1995, 333; OLG Karlsruhe WRP 1995, 413; OLG Köln GRUR 1997, 316, 317).