Rechtsprechung
LG Traunstein, 22.07.2016 - 1 HK O 168/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,22299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- JurPC
Postfachanschrift im Impressum nicht ausreichend
- online-und-recht.de
Impressum einer Webseite mit Postfachanschrift nicht ausreichend
- rewis.io
Bestandteil "Sachverständigenkammer" in einem Vereinsnamen als Irreführung
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Privater Verein darf sich nicht als "Deutsche Sachverständigenkammer" bezeichnen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß durch irreführenden Vereinsnamen "Deutsche Sachverständigenkammer" für einen privaten Verein
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Verein darf sich nicht "Sachverständigenkammer" nennen
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Postfach im Impressum ist nicht ausreichend
- st-sozien.de (Kurzinformation)
Angabe des Postfachs im Impressum nicht ausreichend
- st-sozien.de (Kurzinformation)
Angabe des Postfachs im Impressum nicht ausreichend
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Postfach im Impressum einer Webseite nicht ausreichend
Sonstiges
- wettbewerbszentrale.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Vereinsbezeichnung Deutsche Sachverständigenkammer als irreführend untersagt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.01.1984 - I ZR 227/81
Deutsche Heilpraktikerschaft
Auszug aus LG Traunstein, 22.07.2016 - 1 HKO 168/16
Anderes gilt jedoch, wenn mit einer Werbung zugleich der Wettbewerb der schon vorhandenen Mitglieder gefördert wird (siehe auch BGH Urteil vom 26.1.1984, Az. I ZR 227/81, zitiert nach iuris Rn.21 und13).