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   LG München I, 10.04.2008 - 1 HK O 5500/08   

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https://dejure.org/2008,4929
LG München I, 10.04.2008 - 1 HK O 5500/08 (https://dejure.org/2008,4929)
LG München I, Entscheidung vom 10.04.2008 - 1 HK O 5500/08 (https://dejure.org/2008,4929)
LG München I, Entscheidung vom 10. April 2008 - 1 HK O 5500/08 (https://dejure.org/2008,4929)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Lounge Poster I" - Führt die Verwendung beschreibender Begriffe und der Option "weitgehendpassende Keywords" bei Eingabe eines geschützen Zeichens als Suchbegriff zur Anzeigevon AdWords-Anzeigen eines Konkurrenten des Zeichensrechtsinhabers liegt keine ...

  • markenmagazin:recht

    POSTERLOUNGE ./. Lounge Poster

    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
    Markenverletzung bei beschreibenden Google Adwords Keywords

  • openjur.de

    Markenrechtsverletzung: Google-Adword-Werbung mit "weitgehend passenden Keywords"

Kurzfassungen/Presse (2)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    AdWords - Zulässigkeit der Verwendung von Marken und Kennzeichen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachweis der Verwendung eines bestimmten Keywords

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 301
  • GRUR-RR 2008, 376 (Ls.)
  • MIR 2008, Dok. 169
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 06.12.2007 - 29 U 4013/07

    Haftung für weitgehend passende Keywords

    Auszug aus LG München I, 10.04.2008 - 1 HKO 5500/08
    Die Antragstellerin ist mit Verweis auf die Entscheidung des OLG München vom 06.12.2007 (Az. 29 U 4013/07) der Auffassung, unabhängig von dem konkret von der Antragsgegnerin gewählten Suchwort sei ein Unterlassungsanspruch immer dann gegeben, wenn die Eingabe eines geschützten Kennzeichens bei Google zur Anzeige einer Werbung für Produkte eines Konkurrenten des Kennzeicheninhabers führe, weil von diesem bei der Schaltung der Anzeige offenbar bei der Eingabe der Suchworte die Standardoption "weitgehend passende Keywords" beibehalten worden war.

    Die Antragstellerin überdehnt die Rechtsprechung des OLG München in seinem Urteil vom 06.12.2007 (Az. 29 U 4013/07, Anlage A 11), wenn es diese auf die Formel verkürzt: Suchtreffer ist gleich Markenverletzung.

  • OLG München, 17.04.2007 - 29 W 1295/07
    Auszug aus LG München I, 10.04.2008 - 1 HKO 5500/08
    Es kann dahinstehen, ob im Hinblick auf die Tatsache, dass nach richtiger Auffassung in Marken- wie in Urhebersachen eine analoge Anwendung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG nicht in Betracht kommt (vgl. OLG München, InstGE 8, 192, Beschluss vom 17.04.2007, Az. 29 W 1295/07) und dass im vorliegenden Fall die behauptete Rechtsverletzung im Internet bereits beseitigt wurde, die vorgetragenen Umstände (S. 8/9 der Antragsschrift) zur Annahme eines Verfügungsgrundes noch ausreichen.
  • OLG Braunschweig, 02.04.2014 - 2 U 8/12

    Haftung des Betreibers einer Internetseite für Markenrechtsverletzungen durch

    Die Entscheidung des LG München vom 10. April 2008, Az. 1 HK O 5500/08 (nachfolgend OLG München, Beschluss vom 06. Mai 2008, 29 W 1355/08), auf die sich die Beklagte für ihre abweichende Rechtsauffassung beruft, ist insoweit nicht einschlägig.

    Die Beklagte kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass sie auch nach der Abmahnung keine Veranlassung zum Handeln gehabt habe, weil das LG und OLG München (Urteil vom 10.04.2008 - 1 HK O 5500/08; Beschluss vom 06.05.2008, 29 W 1355/08) für die Suchworte "Lounge Poster" eine Kennzeichenverletzung verneint hätten und ihr die Entscheidungen des LG Braunschweig nicht bekannt gewesen seien.

    Die Entscheidungen des LG und OLG München (Urteil vom 10.04.2008 - 1 HK O 5500/08; Beschluss vom 06.05.2008, 29 W 1355/08) sind erkennbar schon deshalb nicht einschlägig, weil Gegenstand des dortigen Rechtsstreits eine andere Begriffskombination, nämlich "Lounge Poster" war.

  • LG Düsseldorf, 14.01.2009 - 2a O 25/08

    Zur Frage einer Schadensersatzpflicht aus der Benutzung der Wortmarke "X" als

    Darüber hinaus wäre die Nutzung des rein beschreibenden Begriffs "X" als Keyword aber auch nach § 23 Nr. 2 MarkenG privilegiert, auch wenn sie auf Grund der Standardeinstellung "weitgehend passende Keywords" dazu führt, dass die Anzeige der Klägerin auch bei der Eingabe der Marke der Beklagten wegen des in ihr enthaltenen beschreibenden Bestandteils "Haus" erscheint (vgl. OLG München MMR 2008, 541; vorgehend LG München I, GRUR-RR 2008, 301, 302 - Posterlounge/Lounge Poster).
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