Rechtsprechung
LG München I, 30.12.2010 - 1 HK O 7394/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Unzumutbare Belästigung durch Telefonwerbung für eine Krankenversicherung: Mutmaßliche Einwilligung eines Unternehmers in Werbeanruf zur Senkung seiner Lohnnebenkosten
- webshoprecht.de
Keine mutmaßliche Einwilligung eines Unternehmers in Werbeanruf ohne konkreten Grund aus dem Interessenbereich des Angerufenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG
Auch bei generellem kaufmännischem Kosteneinsparungsinteresse kein mutmaßliches Einverständnis für Werbeanrufe - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Pauschales Interesse an Dienstleistung nicht ausreichend für Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibendem
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden nur bei konkreter Sachbezogenheit erlaubt
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Weder ein Telefonbucheintrag noch die Chance auf Kosteneinsparungen rechtfertigen Werbeanrufe
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Möglichkeit der Senkung der Lohnnebenkosten rechtfertigt keinen Werbeanruf
Verfahrensgang
- LG München I, 30.12.2010 - 1 HK O 7394/10
- OLG München, 28.04.2011 - 6 U 458/11
- OLG München, 19.05.2011 - 6 U 458/11
Wird zitiert von ... (3)
- LG Hamburg, 17.12.2014 - 416 HKO 158/14
Wettbewerbswidrige Telefonwerbung: Wirksamkeit eines Vertrages über einen Eintrag …
Ein allgemeines Interesse von Gewerbetreibenden, in einem Firmenverzeichnis eingetragen zu werden, reicht auf keinen Fall aus, um im konkreten Einzelfall ein mutmaßliches Interesse zu begründen (vgl. LG München I, Urt. v. 30.12.2010 - 1 HKO 7394/10). - OLG München, 19.05.2011 - 6 U 458/11
Unzumutbare Belästigung durch Telefonwerbung für eine Krankenversicherung: …
Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 30. Dezember 2010, Az. 1 HK O 7394/10, wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Urteil des Landgerichts München I vom 30 Dezember 2010, Az. 1 HK O 7394/10, auf das Bezug genommen wird, beruht nicht auf einer Rechtsverletzung; die nach § 529 ZPO zu Grunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen keine andere Entscheidung.
- OLG München, 28.04.2011 - 6 U 458/11
Unzumutbare Belästigung durch Telefonwerbung für eine Krankenversicherung: …
Das Urteil des Landgerichts München l vom 30. Dezember 2010, Az. 1 HK O 7394/10, auf das Bezug genommen wird, beruht nicht auf einer Rechtsverletzung; die nach § 529 ZPO zu Grunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen keine andere Entscheidung.