Rechtsprechung
VG Koblenz, 04.06.2013 - 1 K 1009/12.KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zvr-online.com
§ 7 SG, § 24 Abs. 1 SG
"Soldat haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Unfälle" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Heranziehung eines Soldaten zu Schadensersatz wegen eines Autounfalls in Afghanistan war rechtswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ein Hauptmann, der zu schnell fährt
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Autounfall eines Soldaten in Afghanistan - Schadensersatz nur bei grober Fahrlässigkeit
- lto.de (Kurzinformation)
VG Koblenz zu Unfall im Afghanistaneinsatz - Soldat muss nicht für kollidierte Militärfahrzeuge haften
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Autounfall in Afghanistan - Kurzes Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit beim Überholen auf Bundeswehrgelände ist nicht grob fahrlässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Soldat haftet nicht auf Schadensersatz nach Autounfall mit einem Dienstfahrzeug - Unfall beim Überholmanöver wurde nicht grob fahrlässig verursacht