Weitere Entscheidungen unten: FG Bremen, 26.11.2015 | AG Weilheim, 19.05.2006

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 24.07.2014 - 1 K 102/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,53449
FG Niedersachsen, 24.07.2014 - 1 K 102/13 (https://dejure.org/2014,53449)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.07.2014 - 1 K 102/13 (https://dejure.org/2014,53449)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 1 K 102/13 (https://dejure.org/2014,53449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorsätzlich oder leichtfertig unterlassene Anzeige des Haushaltswechsels bei der Gewährung von Kindergeld für in der Türkei in Ausbildung befindliche minderjährige Kinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 63 Abs. 1 S. 3
    Vorsätzlich oder leichtfertig unterlassene Anzeige des Haushaltswechsels bei der Gewährung von Kindergeld für in der Türkei in Ausbildung befindliche minderjährige Kinder

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld: Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld - und die Einschulung in der Türkei

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterlassene Anzeige des Haushaltswechsels der Kinder - und die Rückforderung des Kindergelds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorsätzlich oder leichtfertig unterlassene Anzeige des Haushaltswechsels bei der Gewährung von Kindergeld für in der Türkei in Ausbildung befindliche minderjährige Kinder

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99

    Kein Reihengeschäft, wenn der Lieferer gleichzeitig als Abnehmer in der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.07.2014 - 1 K 102/13
    Die Anknüpfung der Kindergeldberechtigung an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes in § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG ist als weitere Ausprägung des Territorialitätsprinzips nicht sachwidrig und verstößt daher nicht gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG; vgl. BFH-Urteile vom 23. November 2000 VI R 165/99, BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279; vom 26. Februar 2002 VIII R 85/98, BFH/NV 2002, 912; BFH-Beschluss vom 4. Juli 2013 III B 24/13, BFH/NV 2013, 1568).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung behält ein Kind, das sich zum Zwecke des Schulbesuchs mehrere Jahre im Ausland aufhält, seinen inländischen Wohnsitz (§ 8 AO) grundsätzlich nicht bei (BFH-Urteile vom 22. April 1994 III R 22/92, BFHE 174, 523, BStBl II 1994, 887; vom 27. April 1995 III R 57/93, BFH/NV 1995, 967; vom 23. November 2000 VI R 165/99, BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279, und VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294: auf die Dauer von neun Jahren angelegter Schulbesuch; BFH-Beschluss vom 31. Mai 2007 III B 50/07, BFH/NV 2007, 1907, jeweils m.w.N.).

    Die Aufenthalte der Kinder bei der Klägerin waren damit zu kurz, um die Aufrechterhaltung des Inlandwohnsitzes annehmen zu können (vgl. BFH in BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279).

  • BFH, 31.05.2007 - III B 50/07

    Ehegatten; Veranlagungswahlrecht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.07.2014 - 1 K 102/13
    Ob ein Kind, das sich zum Zwecke des Schulbesuchs mehrere Jahre im Ausland aufhält, seinen inländischen Wohnsitz beibehält, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls im Wege der Tatsachenwürdigung zu beurteilen (BFH-Beschluss vom 31. Mai 2007 III B 50/07, BFH/NV 2007, 1907).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung behält ein Kind, das sich zum Zwecke des Schulbesuchs mehrere Jahre im Ausland aufhält, seinen inländischen Wohnsitz (§ 8 AO) grundsätzlich nicht bei (BFH-Urteile vom 22. April 1994 III R 22/92, BFHE 174, 523, BStBl II 1994, 887; vom 27. April 1995 III R 57/93, BFH/NV 1995, 967; vom 23. November 2000 VI R 165/99, BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279, und VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294: auf die Dauer von neun Jahren angelegter Schulbesuch; BFH-Beschluss vom 31. Mai 2007 III B 50/07, BFH/NV 2007, 1907, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.07.2014 - 1 K 102/13
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung behält ein Kind, das sich zum Zwecke des Schulbesuchs mehrere Jahre im Ausland aufhält, seinen inländischen Wohnsitz (§ 8 AO) grundsätzlich nicht bei (BFH-Urteile vom 22. April 1994 III R 22/92, BFHE 174, 523, BStBl II 1994, 887; vom 27. April 1995 III R 57/93, BFH/NV 1995, 967; vom 23. November 2000 VI R 165/99, BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279, und VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294: auf die Dauer von neun Jahren angelegter Schulbesuch; BFH-Beschluss vom 31. Mai 2007 III B 50/07, BFH/NV 2007, 1907, jeweils m.w.N.).

    Eine Absicht des Kindes, nach Beendigung des Auslandsstudiums in die Bundesrepublik zurückzukehren, besagt nichts darüber, ob der Wohnsitz bei den Eltern zwischenzeitlich beibehalten wird (BFH in BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294).

  • BFH, 30.06.2010 - II R 14/09

    Kein Kindergeld für - später rechtskräftig verurteiltes - inhaftiertes und vom

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.07.2014 - 1 K 102/13
    Für ein vorsätzliches Handeln reicht es, wenn der Täter die Verwirklichung der Merkmale des objektiven Tatbestands zumindest billigend in Kauf nimmt und im Wege einer "Parallelwertung in der Laiensphäre" erkennt (BGH-Urteil vom 24. September 1953 5 StR 225/53, BGHSt 4, 347; BFH-Urteil vom 30. Juni 2010 II R 14/09, BFH/NV 2010, 2002).
  • BGH, 19.05.1989 - 3 StR 590/88

    Kein Kindergeld bei mehrjährigem Schulbesuch in der Türkei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.07.2014 - 1 K 102/13
    Zum Vorsatz der Steuerhinterziehung gehört, dass der Täter den bestehenden Steueranspruch kennt und dass er ihn trotz dieser Kenntnis gegenüber der Steuerbehörde verkürzen will (vgl. BGH-Beschluss vom 19. Mai 1989 3 StR 590/88, StRK, Abgabenordnung, § 370, Rechtsspruch 154).
  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79

    Kindergeldrückforderung wegen Aufgabe des Inlandswohnsitzes - Bindung an die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.07.2014 - 1 K 102/13
    Vorsätzlich handelt auch, wer es für möglich hält, dass er den Tatbestand verwirklicht oder das billigt oder doch in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz, vgl. BGH-Urteil vom 7. Dezember 1979 2 StR 315/79, StRK, Abgabenordnung, § 370, Rechtsspruch 21; BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 74/95, BFHE 181, 230, BStBl II 1997, 157).
  • BGH, 24.09.1953 - 5 StR 225/53

    Verfassungsmäßigkeit des § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.07.2014 - 1 K 102/13
    Für ein vorsätzliches Handeln reicht es, wenn der Täter die Verwirklichung der Merkmale des objektiven Tatbestands zumindest billigend in Kauf nimmt und im Wege einer "Parallelwertung in der Laiensphäre" erkennt (BGH-Urteil vom 24. September 1953 5 StR 225/53, BGHSt 4, 347; BFH-Urteil vom 30. Juni 2010 II R 14/09, BFH/NV 2010, 2002).
  • BFH, 17.03.2000 - VII B 39/99

    Ausbildungsfreibetrag für ausländisches Kind

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.07.2014 - 1 K 102/13
    Hierzu ist eine Gesamtwertung seines Verhaltens erforderlich (BFH-Beschluss vom 17. März 2000 VII B 39/99, BFH/NV 2000, 1180).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95

    Zum Wohnsitz eines in das Ausland versetzten Arbeitnehmers

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.07.2014 - 1 K 102/13
    Vorsätzlich handelt auch, wer es für möglich hält, dass er den Tatbestand verwirklicht oder das billigt oder doch in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz, vgl. BGH-Urteil vom 7. Dezember 1979 2 StR 315/79, StRK, Abgabenordnung, § 370, Rechtsspruch 21; BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 74/95, BFHE 181, 230, BStBl II 1997, 157).
  • BFH, 17.12.2015 - V R 13/15

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland selbständig tätigen und in Polen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.07.2014 - 1 K 102/13
    Revision eingelegt - BFH-Az.: V R 13/15.
  • BFH, 12.09.2013 - III R 16/11

    Kindergeld für ein in der Türkei lebendes Kind

  • BFH, 04.07.2013 - III B 24/13

    Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Anforderungen an die

  • BFH, 23.01.2013 - XI R 50/10

    Keine unbeschränkte Steuerpflicht von Kindern, die im Ausland wohnen

  • BFH, 27.04.1995 - III R 57/93

    Steuerhinterziehung - Vorsatz - Steueranspruch - Verkürzung des Steueranspruchs -

  • BFH, 22.04.2009 - III S 33/08

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs

  • BFH, 20.11.2008 - III R 53/05

    Entscheidung des Reichsaufsichtsamts über die Beurteilung einer Unternehmung als

  • BFH, 26.02.2002 - VIII R 85/98

    Kein Kindergeld für Kinder mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland

  • BFH, 22.08.2007 - III R 89/06

    Leichtfertige Branntweinsteuerverkürzung

  • BFH, 22.04.1994 - III R 22/92

    Kindergeld bei Auslandsstudium

  • BFH, 17.05.1995 - I R 8/94
  • BFH, 17.12.2015 - V R 13/15

    Zur Verfolgungsverjährung bei zu Unrecht erlangtem Kindergeld

    Auf die Revision der Familienkasse wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. Juli 2014  1 K 102/13 insoweit aufgehoben, als es die Aufhebung der Kindergeldfestsetzungen für die Monate Januar 2002 bis Dezember 2007 aufgehoben hat; die Klage wird auch insoweit abgewiesen.
  • KG, 14.12.2016 - 121 Ss 175/16

    Steuerhinterziehung: Kindergeldbezug für in der Türkei lebende Kinder;

    Leichtfertigkeit ist eine qualifizierte Fahrlässigkeit und dadurch gekennzeichnet, dass der Täter grob achtlos handelt und nicht beachtet, was sich unter den Voraussetzungen seiner Erkenntnisse und Fähigkeiten aufdrängen muss (vgl. BGHSt 33, 66 - juris Rdn. 20; Niedersächs. Finanzgericht, Urteil vom 24. Juli 2014 - 1 K 102/13 - juris Rdn. 84 ff. [zu § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO bei unberechtigtem Kindergeldbezug]; Fischer, StGB 63. Aufl., § 15 Rdn. 20; Vogel, a.a.O., § 15 Rdn. 293 ff. m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7013/18

    Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld wegen Umschulung des

    Auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte - FG - werden Aufenthalte nur während der Schulferien bei Schulkindern nicht für ausreichend für eine Begründung des Wohnsitzes gehalten (Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.07.2014 - 1 K 102/13, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 17.12.2015 - V R 13/15, BFH/NV 2016, 534; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2015 - 10 K 2954/14 Kg, AO, juris - zu einem im Streitjahr ca. 15jährigem Schulkind, das bereits 2 Jahre in der Türkei zur Schule ging, dort mit seinem Vater lebte, noch weitere 5 Jahre dort zur Schule gehen sollte und dessen Mutter und Geschwister in Deutschland lebten; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 02.06.2017 - 4 K 138/16, juris; Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017 - 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019 - 6 K 215/18, juris; in diese Richtung wohl auch FG Bremen, Urteil vom 08.12.2016 - 3 K 59/15 (1), juris; a.A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2018 - 3 K 3220/17, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 25.07.2019 - III R 46/18, BFH/NV 2020, 208; abweichend auch zu einem noch nicht schulpflichtigen Kind, das sich jedenfalls in einem Jahr nur ca. 2 ½ Monate in Deutschland, im Übrigen mit ihrer Mutter in deren Heimatland aufgehalten hatte: Hessisches FG, Urteil vom 20.02.2018 - 3 K 572/15, juris).

    Von ähnlichen Erwägungen geht auch das die Leichtfertigkeit einer Kindergeldberechtigten bejahende Urteil des Niedersächsischen FG vom 24.07.2014 - 1 K 102/13, juris, aus (insoweit nicht beanstandet durch das nachgehende Urteil des BFH vom 17.12.2015 - V R 13/15, BFH/NV 2016, 534).

  • FG Schleswig-Holstein, 02.06.2017 - 4 K 138/16

    Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Kindergeld für langfristig in der

    Nach der Rechtsprechung behält ein Kind, welches sich zum Zwecke des Schulbesuchs mehrere Jahre im Ausland aufhält, seinen inländischen Wohnsitz grundsätzlich nicht (vgl. mit diversen weiteren Nachweisen FG Niedersachsen, Urteil vom 24. Juli 2014, 1 K 102/13, juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 4 V 905/16

    Aussetzung der Vollziehung des Bescheides über die Festsetzung von

    Dieses Merkblatt hat jedoch einen erheblichen Umfang, angesichts dessen es nicht allzu fernliegend erscheint, dass es von den Kindergeldberechtigten nicht von vorne bis hinten gelesen wird und auch die Antragstellerin dies unterlassen hat (ebenso Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Juli 2014 - 1 K 102/13 -, Rn. 77, juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 4 K 903/16

    Voraussetzungen für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen nach

    Angesichts des Umfangs des Merkblatts erscheint es für den Senat fernliegend, dass alle Kindergeldberechtigten trotz entsprechender Erklärung im Kindergeldantrag das Merkblatt vollumfänglich lesen (so auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Juli 2014 - 1 K 102/13, juris) und auch die Klägerin das Merkblatt tatsächlich gelesen hat.
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Rechtsprechung
   FG Bremen, 26.11.2015 - 1 K 102/13 (6)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42161
FG Bremen, 26.11.2015 - 1 K 102/13 (6) (https://dejure.org/2015,42161)
FG Bremen, Entscheidung vom 26.11.2015 - 1 K 102/13 (6) (https://dejure.org/2015,42161)
FG Bremen, Entscheidung vom 26. November 2015 - 1 K 102/13 (6) (https://dejure.org/2015,42161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von negativen Feststellungsbescheiden hinsichtlich des Einkommens einer stillen Gesellschaft

  • rechtsportal.de

    EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; HGB § 230; HGB § 233
    Keine Mitunternehmerschaft stiller Gesellschafter bei Fehlen jeglichen Unternehmerrisikos trotz Geschäftsführungsbefugnis eines stillen Gesellschafters

  • datenbank.nwb.de

    Keine Mitunternehmerschaft stiller Gesellschafter bei Fehlen jeglichen Unternehmerrisikos trotz Geschäftsführungsbefugnis eines stillen Gesellschafters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.02.1993 - IV R 132/91

    Feststellung des Vorliegens einer atypischen oder typischen stillen Gesellschaft

    Auszug aus FG Bremen, 26.11.2015 - 1 K 102/13
    Nicht ausreichend seien hingegen bloße Zustimmungsvorbehalte (BFH-Urteil vom 27. Mai 1993 IV R 1/92, a.a.O.) oder nur faktische - d.h. rechtlich nicht abgesicherte - Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Geschäftsführung (BFH-Entscheidungen vom 2. September 1985 IV B 51/85, BStBl II 1986, 10 ; vom 18. Februar 1993 IVR 182/91, BFH/NV 1993, 647).
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 20/01

    Stille Gesellschaft; Mitunternehmerschaft

    Auszug aus FG Bremen, 26.11.2015 - 1 K 102/13
    Die Regelungen des Gesellschaftsvertrags selbst müssten die Gewähr dafür bieten, dass der Beteiligte im Falle der Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses entsprechend seinem Gewinnanteil Anspruch auf den Zuwachs der stillen Reserven einschließlich des Firmenwertes habe (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2002 VII R 20/01, BFH/NV 2003, 601 ).
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 20/01

    Verbindliche Zolltarifauskunft - Widerruf

    Auszug aus FG Bremen, 26.11.2015 - 1 K 102/13
    Die Regelungen des Gesellschaftsvertrags selbst müssten die Gewähr dafür bieten, dass der Beteiligte im Falle der Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses entsprechend seinem Gewinnanteil Anspruch auf den Zuwachs der stillen Reserven einschließlich des Firmenwertes habe (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2002 VII R 20/01, BFH/NV 2003, 601 ).
  • BFH, 28.01.1982 - IV R 197/79

    Mitunternehmerschaft eines stillen Gesellschafters kann auch ohne Beteiligung am

    Auszug aus FG Bremen, 26.11.2015 - 1 K 102/13
    Der stille Gesellschafter müsse mit anderen Worten wie ein Unternehmer auf das Schicksal des Unternehmens Einfluss nehmen können (BFH-Urteile vom 13. Mai 1998 VIII R 81/96, BFH/NV 1999, 355 ; vom 28. Januar 1982 IV R 197/79, BStBl II 1982, 389 ).
  • BFH, 02.09.1985 - IV B 51/85

    Zu den Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft; hier: Bestehen eines

    Auszug aus FG Bremen, 26.11.2015 - 1 K 102/13
    Nicht ausreichend seien hingegen bloße Zustimmungsvorbehalte (BFH-Urteil vom 27. Mai 1993 IV R 1/92, a.a.O.) oder nur faktische - d.h. rechtlich nicht abgesicherte - Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Geschäftsführung (BFH-Entscheidungen vom 2. September 1985 IV B 51/85, BStBl II 1986, 10 ; vom 18. Februar 1993 IVR 182/91, BFH/NV 1993, 647).
  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 364/83

    Zur Steuerrechtsfähigkeit einer atypischen stillen Gesellschaft und zur Frage der

    Auszug aus FG Bremen, 26.11.2015 - 1 K 102/13
    Die Beteiligung an den stillen Reserven und am Geschäftswert zumindest bei Beendigung der Gesellschaft ist für die Annahme eines Mitunternehmerrisikos auch für eine stille Gesellschaft regelmäßig Voraussetzung, da nur dies gewährleistet, dass der Gewerbebetrieb auf gemeinsame Rechnung und Gefahr geführt wird (vgl. Urteil des BFH vom 12. November 1985 VIII R 364/83, BFHE 145, 408 , BStBl II 1986, 311 ).
  • BFH, 27.05.1993 - IV R 1/92

    Zur Beteiligung des stillen Gesellschafters am laufenden Gewinn und an den

    Auszug aus FG Bremen, 26.11.2015 - 1 K 102/13
    Nicht ausreichend seien hingegen bloße Zustimmungsvorbehalte (BFH-Urteil vom 27. Mai 1993 IV R 1/92, a.a.O.) oder nur faktische - d.h. rechtlich nicht abgesicherte - Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Geschäftsführung (BFH-Entscheidungen vom 2. September 1985 IV B 51/85, BStBl II 1986, 10 ; vom 18. Februar 1993 IVR 182/91, BFH/NV 1993, 647).
  • BFH, 13.05.1998 - VIII R 81/96

    Gewerbebetrieb; Arbeitsgemeinschaft - Innengesellschaft

    Auszug aus FG Bremen, 26.11.2015 - 1 K 102/13
    Der stille Gesellschafter müsse mit anderen Worten wie ein Unternehmer auf das Schicksal des Unternehmens Einfluss nehmen können (BFH-Urteile vom 13. Mai 1998 VIII R 81/96, BFH/NV 1999, 355 ; vom 28. Januar 1982 IV R 197/79, BStBl II 1982, 389 ).
  • BFH, 15.10.1998 - IV R 18/98

    Sonderbetriebsvermögen bei einer GmbH und atypisch Still

    Auszug aus FG Bremen, 26.11.2015 - 1 K 102/13
    Dies könne auch bei Einräumung umfassender Weisungsrechte zu bejahen sein (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 18/98, BStBl II 1999, 286 ).
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Rechtsprechung
   AG Weilheim, 19.05.2006 - 1 K 102/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,93837
AG Weilheim, 19.05.2006 - 1 K 102/13 (https://dejure.org/2006,93837)
AG Weilheim, Entscheidung vom 19.05.2006 - 1 K 102/13 (https://dejure.org/2006,93837)
AG Weilheim, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - 1 K 102/13 (https://dejure.org/2006,93837)
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