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   FG Saarland, 30.05.2007 - 1 K 1023/05   

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FG Saarland, 30.05.2007 - 1 K 1023/05 (https://dejure.org/2007,8186)
FG Saarland, Entscheidung vom 30.05.2007 - 1 K 1023/05 (https://dejure.org/2007,8186)
FG Saarland, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 1 K 1023/05 (https://dejure.org/2007,8186)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG; § 9 EStG; § 162 AO
    Arbeitszimmer eines Key Account Managers; Zuordnung von Aufwendungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit der Kosten eines Arbeitszimmers von der Einkommensteuer; Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für das Arbeitszimmer; Bestimmung des Mittelpunkts der beruflichen Betätigung eines "Key Account Managers"; Aufteilungsschätzung nach der Flächenvergleichsrechnung

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 b; ; EStG § 9 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 1, 6b § 9 Abs. 5
    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eines Key Account Managers; Aufwendungen für Karten für ein Fußball-Bundesligaspiel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eines Key Account Managers - Aufwendungen für Karten für ein Fußball-Bundesligaspiel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1421
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 29.04.2003 - VI R 54/02

    Arbeitszimmer; Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

    Auszug aus FG Saarland, 30.05.2007 - 1 K 1023/05
    Er erstelle nicht - wie es der BFH in seinerEntscheidung vom 29. April 2003 VI R 54/02 fordere - ein auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenes Software-Konzept, sondern er überzeuge die Kunden von einem mehr oder minder fertigen Produkt.

    Für den Fall eines "Key Account Managers" hat das FG Nürnberg mit Urteil vom 16. April 2002, EFG 2002, 1087 (bestätigt durch BFH-Urteil vom 29. April 2003 VI R 54/02, BFH/NV 2003, 1175) den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer angenommen.

    Ein exakter Abgleich dahingehend, ob der Kläger als Key Account Manager eine inhaltlich entsprechende Tätigkeit wie die Key Account Managerin in dem vom BFH mit Urteil vom 29. April 2003 a.a.O. entschiedenen Fall ausgeübt hat, erscheint dem Senat dagegen weder möglich noch angemessen.

  • BFH, 23.01.2003 - IV R 71/00

    Häusliches Arbeitszimmer einer Ärztin

    Auszug aus FG Saarland, 30.05.2007 - 1 K 1023/05
    Das "häusliche Arbeitszimmer" ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (BFH-Urteil vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BStBl II 2004, 43 m.w.N.).

    Das häusliche Arbeitszimmer kann - insbesondere in Fällen, in denen dem Steuerpflichtigen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht - selbst dann den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bilden, wenn die außerhäuslichen Tätigkeiten zeitlich überwiegen (BFH-Urteile vom 23. Januar 2003, a.a.O., S. 46 f.;vom 29. April 2003 VI R 78/02, BFH/NV 2003, 1117).

  • BFH, 29.04.2003 - VI R 78/02

    Häusliches Arbeitszimmer eines Außendienstmitarbeiters

    Auszug aus FG Saarland, 30.05.2007 - 1 K 1023/05
    Der vorliegende Sachverhalt unterscheide sich in wesentlichen Punkten von dem, über den der BFH am 29. April 2003 VI R 78/02 entschieden habe.

    Das häusliche Arbeitszimmer kann - insbesondere in Fällen, in denen dem Steuerpflichtigen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht - selbst dann den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bilden, wenn die außerhäuslichen Tätigkeiten zeitlich überwiegen (BFH-Urteile vom 23. Januar 2003, a.a.O., S. 46 f.;vom 29. April 2003 VI R 78/02, BFH/NV 2003, 1117).

  • BFH, 22.11.2006 - X R 1/05

    Häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen für einen zugleich als Büroarbeitsplatz

    Auszug aus FG Saarland, 30.05.2007 - 1 K 1023/05
    Nur wenn die Zubehörräume selbst unmittelbar Gegenstand der beruflichen Nutzung sind, sind die Gesamtflächen des Anwesens in die Betrachtung einzubeziehen (BFH-Urteil vom 22. November 2006 X R 1/05, HFR 2007, 438 a.E. m.w.N.).
  • BFH, 21.08.1995 - VI R 49/95

    Wohnflächenerweiterung führt zur Änderung des Aufteilungsmaßstabs für die

    Auszug aus FG Saarland, 30.05.2007 - 1 K 1023/05
    Aus Vereinfachungsgründen wird bei der Schätzung nach dem Flächenverhältnis nicht danach differenziert, ob bestimmte Flächen aufwendiger gestaltet sind (BFH-Urteil vom 21. August 1995 VI R 49/95, BStBl II 1995, 729).
  • BFH, 28.05.2003 - II R 41/01

    Abgrenzung Gebäude/Betriebsvorrichtung

    Auszug aus FG Saarland, 30.05.2007 - 1 K 1023/05
    Als Gebäude ist ein Bauwerk anzusehen, das durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden sowie von einiger Beständigkeit und standfest ist (BFH-Urteil vom 28. Mai 2003, II R 41/01,BStBl. II 2003, 693 m.w.N.).
  • BFH, 29.02.1980 - VI R 165/78

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers - Bürgschaft - Werbungskosten - Sicherung von

    Auszug aus FG Saarland, 30.05.2007 - 1 K 1023/05
    Die Bestimmung der Flächen hat unbestrittenermaßen von Anfang an festgestanden, so dass ein hinreichend klarer Veranlassungszusammenhang zur späteren Einkunftserzielung gegeben war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 29. Februar 1980 VI R 165/78, BStBl II 1980, 395).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 13/00

    Anschaffungsnaher Aufwand; Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG

    Auszug aus FG Saarland, 30.05.2007 - 1 K 1023/05
    Die neuere Rechtsprechung des BFH greift zur Unterscheidung von, Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwand auf § 255 Abs. 1 und 2 HGB zurück (s. z.B. BFH-Urteile vom 22. Januar 2003 X R 13/00, BFH/NV 2003, 72;vom 23. November 2004 IX R 59/03 BFH/NV 2005, 543 m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 16.04.2002 - I 261/01

    Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit einer

    Auszug aus FG Saarland, 30.05.2007 - 1 K 1023/05
    Für den Fall eines "Key Account Managers" hat das FG Nürnberg mit Urteil vom 16. April 2002, EFG 2002, 1087 (bestätigt durch BFH-Urteil vom 29. April 2003 VI R 54/02, BFH/NV 2003, 1175) den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer angenommen.
  • BFH, 06.10.2004 - VI R 27/01

    Häusliches Arbeitszimmer: Kosten der Gartenerneuerung

    Auszug aus FG Saarland, 30.05.2007 - 1 K 1023/05
    Der Begriff der Wohnfläche ist § 42 II. BV zu entnehmen, so dass Zubehörräume wie Keller, Dachböden oder auch Garagen nicht zu berücksichtigen sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 18. Oktober 1983 VI R 68/83, BStBl II 1984 II, 112;vom 6. Oktober 2004 VI R 27/01, BStBl II 2004, 1071).
  • BFH, 23.11.2004 - IX R 59/03

    Umbaukosten als Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB

  • FG München, 08.11.2000 - 1 K 3091/98

    Garagenkosten eines Arbeitnehmers bei Anwendung der 1 v.H.-Methode keine

  • BFH, 14.09.1994 - II R 9/91
  • BFH, 02.03.1971 - II R 141/67

    Verhältnisrechnung - Zusatzräume - Berechnung der Wohnflächen - Nutzflächen -

  • BFH, 18.10.1983 - VI R 68/83

    Die anteiligen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer im Einfamilienhaus sind

  • FG Hessen, 02.12.1987 - 1 K 1/84
  • FG Hessen, 22.03.1990 - 10 K 2450/89
  • BFH, 15.10.1986 - VIII B 30/86

    Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung - Erzielung von negativen

  • FG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - I 331/95

    Arbeitnehmerzuzahlung bei Firmenwagengestellung

  • BFH, 13.01.1984 - VI R 194/80

    Keine analoge Anwendung des Abzugsverbots des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG bei den

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 119/07

    Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines technischen Aufsichtsbeamten

    Außerdem verweisen die Kläger auf die zu einem Gerichtsvollzieher ergangene Entscheidung des Finanzgerichts -FG- Nürnberg vom 26. Oktober 2006 IV R 83/06 sowie ein Urteil des FG des Saarlandes vom 30. Mai 2007 1 K 1023/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 1421) zu einem "Key Account Manager" und das Urteil des FG Köln vom 3. November 1999 1 K 1656/98.
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