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   FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 10294/13   

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https://dejure.org/2014,47978
FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 10294/13 (https://dejure.org/2014,47978)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.11.2014 - 1 K 10294/13 (https://dejure.org/2014,47978)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. November 2014 - 1 K 10294/13 (https://dejure.org/2014,47978)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Erfolgsneutrale Mitunternehmer-Teilanteilsübertragung auch bei nachfolgender Buchwertübertragung von zurückbehaltenem Sonderbetriebsvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 3; Abs. 5
    Übertragung Mitunternehmeranteil: Keine Aufdeckung stiller Reserven gem. § 6 Abs. 3 S. 1 , 2. HS EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übertragung Mitunternehmeranteil: Keine Aufdeckung stiller Reserven gem. § 6 Abs. 3 S. 1 , 2. HS EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Buchwertfortführung bei der Übertragung eines Kommanditanteils im Falle nachfolgender Buchwertübertragung von zurückbehaltenem Sonderbetriebsvermögen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei späterer Übertragung von Sonderbetriebsvermögen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 750
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 02.08.2012 - IV R 41/11

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 10294/13
    Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG in seiner seit dem Veranlagungszeitraum 2001 gültigen Fassung scheidet die Aufdeckung der stillen Reserven im unentgeltlich übertragenen Teil eines Mitunternehmeranteils nicht nur dann aus, wenn ein funktional wesentliches Betriebsgrundstück des Sonderbetriebsvermögens vorher bzw. zeitgleich zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 EStG übertragen worden ist (vgl. BFH Urteil vom 2. August 2012 IV R 41/11, BFHE 238, 135, BFH/NV 2012, 2053), sondern auch dann, wenn ein funktional wesentliches Betriebsgrundstück des Sonderbetriebsvermögens nachher zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 EStG übertragen wird.

    In welchem zahlenmäßigen Verhältnis es zu dem Bruchteil des übertragenen Gesellschaftsvermögens steht, ist ohne Bedeutung (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 2. August 2012 IV R 41/11, BFHE 238, 135, BFH/NV 2012, 2053).

    Deshalb gelangt § 6 Abs. 3 Satz 2 EStG im Streitfall ungeachtet dessen zur Anwendung, ob hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens eine wertmäßige oder gegenständliche Betrachtung anzustellen ist (vgl. BFH in BFHE 238, 135, BFH/NV 2012, 2053).

    Ist eine Ausnahme im Fall einer taggleichen Übertragung des Teils des Mitunternehmeranteils und des Sonderbetriebsvermögens gemäß § 6 Abs. 5 EStG zu machen (vgl. BFH in BFHE 238, 135, BFH/NV 2012, 2053), muss dies erst recht gelten, wenn das zurückbehaltene Wirtschaftsgut zunächst im Betriebsvermögen der Personengesellschaft verbleibt und erst mehr als zwei Jahre nach der Übertragung des Mitunternehmeranteils übertragen wird.

    Der Bundesfinanzhof (in BFHE 238, 135, BFH/NV 2012, 2053) wendet § 6 Abs. 3 EStG auch dann an, wenn sich der Übergeber ca. 2,5 Monate nach der Übertragung von dem Sonderbetriebsvermögen unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG trennt.

    In dieser Situation würde der Normzweck des § 6 Abs. 3 EStG, die Existenz der übertragenen Sachgesamtheit als Wirtschaftseinheit zu sichern, verfehlt (BFH in BFHE 238, 135, BFH/NV 2012, 2053).

    Ein zurückbehaltenes Grundstück gehört selbst dann "weiterhin" zu dem Betriebsvermögen derselben Mitunternehmerschaft, wenn das Grundstück 2, 5 Monate nach der Anteilsübertragung an Dritte übertragen wird (vgl. BFH in BFHE 238, 135, BFH/NV 2012, 2053, unter B.I.2.b.aa).

    Die Gesetzesmaterialien enthalten keine Hinweise auf eine Absicht des Gesetzgebers oder auch nur des Bundesrats, für den Übergeber Behaltefristen für das zurückbehaltene Sonderbetriebsvermögen zu wollen oder gar jede Übertragung des zurückbehaltenen Sonderbetriebsvermögens grundsätzlich als schädlich zu erachten.Das Gesetzgebungsverfahren ist vielmehr auch von dem Bemühen gekennzeichnet, eine Einschränkung der bisherigen Möglichkeiten zur Buchwertübertragung zu vermeiden (BFH in BFHE 238, 135, BFH/NV 2012, 2053).

    Der Gesetzgeber hat die Gefahr missbräuchlicher Gestaltungen jedenfalls erkannt und dem durch die Regelung von sog. Sperrfristen in § 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG vorgebeugt (vgl. § 6 Abs. 3 Satz 2 EStG und § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG; BFH in BFHE 238, 135, BFH/NV 2012, 2053).

    Die Finanzverwaltung hat auf das BFH-Urteil in BFHE 238, 135, BFH/NV 2012, 2053, mit dem Nichtanwendungserlass vom 12. September 2013 reagiert (Bundesministerium der Finanzen, IV C 6-S 2241/10/10002, BStBl I 2013, 1164).

  • BFH, 07.12.1988 - VIII B 71/88

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 10294/13
    Dies gilt aber nur dann, wenn das Finanzamt beachtliche vom Bundesfinanzhof noch nicht berücksichtigte Gesichtspunkte vorbringt (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1988 VIII B 71/88, BFHE 155, 44, BStBl II 1989, 566).
  • BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98

    Teilanteilsveräußerung und Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 10294/13
    Zu § 7 Abs. 1 EStDV a. F. (und damit auch zu § 6 Abs. 3 EStG in der Fassung vor dem UntStFG) hatte der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 24. August 2000 IV R 51/98 (BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173) entschieden, eine Übertragung des ideellen Anteils an einem Mitunternehmeranteil zum Buchwert komme nur dann in Betracht, wenn die zum Sonderbetriebsvermögen des Übertragenden gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen anteilig mitübertragen würden.
  • BFH, 09.11.2011 - X R 60/09

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 10294/13
    Ein Gesamtplan im Sinne der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist regelmäßig dadurch gekennzeichnet, dass ein einheitlicher wirtschaftlicher Sachverhalt aufgrund eines vorherigen, zielgerichteten Plans "künstlich" zerlegt wird und den einzelnen Teilakten dabei nur insoweit Bedeutung zukommt, als sie die Erreichung des Endzustandes fördern (BFH-Urteil vom 9. November 2011 X R 60/09, BFHE 236, 29, BStBl II 2012, 638, unter II.2.d aa, m.w.N.).
  • BFH, 22.10.2013 - X R 14/11

    Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 10294/13
    Letzterer ist auch dann kein Gesamtplan, wenn die Einzelakte auf einem vorab erstellten Konzept beruhen (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2013 X R 14/11, BFHE 243, 271, BStBl II 2014, 158).
  • BFH, 03.07.2014 - III R 53/13

    Klageart bei Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Kindergeldanspruch während

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 10294/13
    Eine planwidrige Unvollständigkeit des geltenden Rechts als Voraussetzung einer Analogie (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 3. Juli 2014 III R 53/13, BFHE 246, 437, DStR 2014, 2280) ist daher nicht feststellbar.
  • BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 10294/13
    Die Übertragung des Mitunternehmeranteils und des Betriebsgrundstücks beruhe auch nicht auf einem Gesamtplan des A. Die Gesamtplanrechtsprechung könne ohnehin allenfalls Vorgänge innerhalb eines Jahres seit der Anteilsübertragung erfassen (Schmidt/Kulosa, Einkommensteuergesetz, § 6, 668; BFH-Urteil vom 6. September 2000 IV R 18/99, BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229).
  • BFH, 22.09.2011 - IV R 33/08

    Geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschaftsguts nach Begründung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 10294/13
    Anteil eines Mitunternehmers im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG ist der ganze Mitunternehmeranteil, der sich aus dem Anteil am Gesellschaftsvermögen sowie dem funktional wesentlichen Sonderbetriebsvermögens des Mitunternehmers zusammensetzt (BFH-Urteil vom 22. September 2011 IV R 33/08, BFHE 235, 278, BStBl II 2012, 10, unter II.1.a (2), m. w. N. zur insoweit identischen Rechtslage unter der Geltung von § 7 Abs. 1 EStDV a.F.).
  • BFH, 12.05.2016 - IV R 12/15

    Kein Wegfall des Buchwertprivilegs einer Teilmitunternehmeranteilsübertragung

    Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. November 2014  1 K 10294/13 wird aufgehoben.
  • FG Düsseldorf, 19.04.2018 - 15 K 1187/17

    Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 EStG bei unentgeltlicher Übertragung eines

    Das Finanzgericht -FG- Niedersachsen hat in einem Urteil (vom 16.08.2013 2 K 172/12, juris, rkr.) unter Verweis auf Sinn und Zweck des § 6 Abs. 3 EStG entschieden, dass auch die taggleiche Entnahme der Anwendbarkeit der Norm nicht entgegenstehe (obwohl im Streitfall wohl keine Taggleichheit vorlag; vgl. aber auch FG Niedersachsen, Urteil vom 27.11.2014 1 K 10294/13, juris, wonach § 6 Abs. 3 EStG bei taggleicher Veräußerung nicht anwendbar sei (Rev. beim BFH unter IV R 12/15: dort nicht entscheidungserheblich, da im Streitfall keine taggleiche Übertragung gegeben war).
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