Rechtsprechung
VG Trier, 27.01.2005 - 1 K 1152/04.TR |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,21749) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Benutzung eines Dienstfahrzeuges - falscher Treibstoff
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Schadenersatz für falsches Tanken
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Schadenersatz für falsches Tanken
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Schadenersatz für falsches Tanken
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95
Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier
Auszug aus VG Trier, 27.01.2005 - 1 K 1152/04
Das ist anzunehmen, wenn er ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (vgl. Grabendorff/Arend, LBG Rheinland-Pfalz, Stand: August 2003, Teil B, § 86 Erl. 1. c) sowie Plog/Wiedow u.a., Kommentar zum BBG, Stand: Dezember 2003, § 78 BBG Rn. 25 jeweils m.w.N.; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - IV ZR 321/95 - NJW 1997, 1012 [1013]). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2003 - 7 Sa 631/03
Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber für entweder durch die oder …
Auszug aus VG Trier, 27.01.2005 - 1 K 1152/04
Die für eine solche Begrenzung in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung angeführten Gründe (vergleiche das vom Kläger in Bezug genommener Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Juli 2003 - 7 Sa 631/03 -) sind wegen der grundlegenden Unterschiede zwischen dem Arbeitsverhältnis und dem Beamtenverhältnis auf Fälle der vorliegenden Art nicht ohne weiteres übertragbar. - OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2004 - 2 A 11982/03
Falsch getankt - Beamter muss Schaden ersetzen
Auszug aus VG Trier, 27.01.2005 - 1 K 1152/04
Ein minder schwerer Schuldvorwurf ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen gerechtfertigt, etwa bei einer durch einen polizeilichen Einsatz bedingten (unverschuldeten) Eilbedürftigkeit (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 2 A 11982/03.OVG -, IÖD 2004, 123, ZfB 2004, 217).