Weitere Entscheidung unten: VG Darmstadt, 21.02.2019

Rechtsprechung
   VG Köln, 16.06.2016 - 1 K 1188/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14317
VG Köln, 16.06.2016 - 1 K 1188/15 (https://dejure.org/2016,14317)
VG Köln, Entscheidung vom 16.06.2016 - 1 K 1188/15 (https://dejure.org/2016,14317)
VG Köln, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 1 K 1188/15 (https://dejure.org/2016,14317)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,14317) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Beitragsbescheide der IHK-Köln für 2015 rechtswidrig

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.12.2015 - 10 C 6.15

    Ausgleichsrücklage; Beitragsbescheid; Beitragsbedarf; Betriebsmittelrücklage;

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2016 - 1 K 1188/15
    Auf einer zweiten Stufe wird dieser voraussichtliche Bedarf alsdann gemäß einer Beitragsordnung im Wege der Beitragserhebung auf die Kammerzugehörigen umgelegt, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015, - 10 C 6.15 -, juris, Rn. 12.

    Geboten ist vielmehr ebenfalls die Feststellung, ob die Festsetzung des Mittelbedarfs der Kammer im Wirtschaftsplan den insofern zu stellenden rechtlichen Anforderungen genügt, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015, - 10 C 6.15 -, juris, Rn.13.

    § 3 Abs. 2 Satz 2 IHKG gebietet die Beachtung der Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Finanzgebarung sowie eine pflegliche Behandlung der Leistungsfähigkeit der Kammerzugehörigen, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015, - 10 C 6.15 -, juris, Rn. 16.

    Dieses ist nicht schon dann verletzt, wenn sich eine Prognose im Nachhinein als falsch erweist; Prognosen müssen aber aus der Sicht ex ante sachgerecht und vertretbar ausfallen, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015, - 10 C 6.15 -, Rn. 16, s. auch VG Hamburg, Urteil vom 02.03.2016, - 17 K 2912/14 -, juris, Rn. 35.

    Zudem muss auch die Höhe der Rücklagen vom sachlichen Zweck gedeckt sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015, - 10 C 6.15 -, Rn. 17 f., s. auch VG Hamburg, Urteil vom 02.03.2016, - 17 K 2912/14 -, juris, Rn. 36.

    Dementsprechend kommt es bei dem im Haushaltsrecht geltenden Gebot der Schätzgenauigkeit auch nicht darauf an, ob sich eine Prognose im Nachhinein als falsch erweist, sondern dass die Prognosen aus der Sicht ex ante sachgerecht und vertretbar ausfallen, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015, - 10 C 6.15 -, Rn. 16.

  • VG Hamburg, 02.03.2016 - 17 K 2912/14

    Zur Rechtswidrigkeit eines Beitragsbescheides der Handelskammer Hamburg auf Grund

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2016 - 1 K 1188/15
    Dieses ist nicht schon dann verletzt, wenn sich eine Prognose im Nachhinein als falsch erweist; Prognosen müssen aber aus der Sicht ex ante sachgerecht und vertretbar ausfallen, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015, - 10 C 6.15 -, Rn. 16, s. auch VG Hamburg, Urteil vom 02.03.2016, - 17 K 2912/14 -, juris, Rn. 35.

    Zudem muss auch die Höhe der Rücklagen vom sachlichen Zweck gedeckt sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015, - 10 C 6.15 -, Rn. 17 f., s. auch VG Hamburg, Urteil vom 02.03.2016, - 17 K 2912/14 -, juris, Rn. 36.

  • VG München, 20.01.2015 - M 16 K 13.2277

    Beitragserhebung durch IHK; Zulässigkeit der Rücklagenbildung; Umgang mit

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2016 - 1 K 1188/15
    In der Regel dürfte sie diesen spätestens in den nächsten zeitlich auf die Feststellung des Gewinns nachfolgenden Wirtschaftsplan einstellen müssen, vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.09.2014, - 6 A 11345/13 -, juris, Rn. 21; Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 20.01.2015, - M 16 K 13.2277 -, juris, Rn. 25.

    Zum anderen würden die besonderen Bestimmungen über die Rücklagenbildung umgangen, wenn man zulassen würde, dass der Vortrag kumulierter Jahresergebnisse allein durch eine Zweckbestimmung rechtmäßig werden könnte, vgl. in diesem Sinne auch: VG München, Urteil vom 20.01.2015, - M 16 K 13.2277 -, juris, Rn. 29.

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2016 - 1 K 1188/15
    Die Beiträge dürfen also nur insoweit erhoben werden, als die Kosten der Errichtung und Tätigkeit der Industrie- und Handelskammer nicht anderweitig gedeckt sind; sie dürfen nicht der Bildung von Vermögen dienen, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 26.06.1990, - 1 C 45.87 -, juris, Rn. 20.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 6 A 11345/13

    Beiträge zur IHK Koblenz teilweise zu hoch

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2016 - 1 K 1188/15
    In der Regel dürfte sie diesen spätestens in den nächsten zeitlich auf die Feststellung des Gewinns nachfolgenden Wirtschaftsplan einstellen müssen, vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.09.2014, - 6 A 11345/13 -, juris, Rn. 21; Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 20.01.2015, - M 16 K 13.2277 -, juris, Rn. 25.
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 128/17

    Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag;

    Das gilt auch dann, wenn der Vollversammlung zur Vorbereitung der Entscheidung über die Mittelbedarfsfeststellung eine abweichende oder eine die prognostischen Leitentscheidungen nur unzureichend widerspiegelnde Darstellung der die Höhe betreffenden Prognose vorlag ("materielle Betrachtung", so im Ergebnis auch Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 55; Kuhla/Munding, WiVerw. 2017, 81, 87 f.; a.A. VG Düsseldorf, Urt. v. 30.3.2017 - 20 K 3225/15 -, juris Rn. 356, 383; VG Köln, Urt. v. 16.6.2016 - 1 K 1188/15 -, juris Rn. 55 ff.).

    Das gilt auch dann, wenn der Vollversammlung zur Vorbereitung der Entscheidung über die Mittelbedarfsfeststellung eine abweichende oder eine die prognostischen Leitentscheidungen nur unzureichend widerspiegelnde Darstellung der die Höhe betreffenden Prognose vorlag ("materielle Betrachtung", so im Ergebnis auch Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 55; Kuhla/Munding, WiVerw. 2017, 81, 87 f.; a.A. VG Düsseldorf, Urt. v. 30.3.2017 - 20 K 3225/15 -, juris Rn. 356, 383; VG Köln, Urt. v. 16.6.2016 - 1 K 1188/15 -, juris Rn. 55 ff.).

    Das gilt auch dann, wenn der Vollversammlung zur Vorbereitung der Entscheidung über die Mittelbedarfsfeststellung eine abweichende oder eine die prognostischen Leitentscheidungen nur unzureichend widerspiegelnde Darstellung der die Höhe betreffenden Prognose vorlag ("materielle Betrachtung", so im Ergebnis auch Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 55; Kuhla/Munding, WiVerw. 2017, 81, 87 f.; a.A. VG Düsseldorf, Urt. v. 30.3.2017 - 20 K 3225/15 -, juris Rn. 356, 383; VG Köln, Urt. v. 16.6.2016 - 1 K 1188/15 -, juris Rn. 55 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 129/17

    Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag;

    Das gilt auch dann, wenn der Vollversammlung zur Vorbereitung der Entscheidung über die Mittelbedarfsfeststellung eine abweichende oder eine die prognostischen Leitentscheidungen nur unzureichend widerspiegelnde Darstellung der die Höhe betreffenden Prognose vorlag ("materielle Betrachtung", so im Ergebnis auch Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 55; Kuhla/Munding, WiVerw. 2017, 81, 87 f.; a.A. VG Düsseldorf, Urt. v. 30.3.2017 - 20 K 3225/15 -, juris Rn. 356, 383; VG Köln, Urt. v. 16.6.2016 - 1 K 1188/15 -, juris Rn. 55 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 130/17

    Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag;

    Das gilt auch dann, wenn der Vollversammlung zur Vorbereitung der Entscheidung über die Mittelbedarfsfeststellung eine abweichende oder eine die prognostischen Leitentscheidungen nur unzureichend widerspiegelnde Darstellung der die Höhe betreffenden Prognose vorlag ("materielle Betrachtung", so im Ergebnis auch Hamburgisches OVG, Urt. v. 20.2.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris Rn. 55; Kuhla/Munding, WiVerw. 2017, 81, 87 f.; a.A. VG Düsseldorf, Urt. v. 30.3.2017 - 20 K 3225/15 -, juris Rn. 356, 383; VG Köln, Urt. v. 16.6.2016 - 1 K 1188/15 -, juris Rn. 55 ff.).
  • VG Düsseldorf, 19.06.2018 - 20 K 6513/16
    Soweit man überhaupt die Möglichkeit der nachträglichen Heilung für möglich erachtet, obwohl es nach § 3 Abs. 2 IHKG allein darauf ankommt, ob die Vollversammlung den ihr bei Aufstellung des Wirtschafts plans zustehenden Gestaltungsspielraum rechtsfehlerfrei ausgefüllt hat und nicht darauf, ob sie hypothetisch einen Plan mit gleichem Inhalt oder gar anderen Rücklagen rechtsfehlerfrei hätte beschließen können, vgl. VG Köln, Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 K 1188/15 -, juris Rn. 56; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 21. November 2017 - 19 K 903/16 -, juris Rn. 47, und der Wirtschaftsplanung der Beklagten in den Jahren 2012 bis 2016 nach den vorangegangenen Ausführungen überhaupt keine dem Gebot der Schätzgenauigkeit genügende Prognose zugrunde lag, die sich ex post als richtig erweisen könnte, vgl. VG Köln, Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 K 1188/15 -, juris Rn. 57, hätte eine solche jedenfalls durch Beschluss der Vollversammlung erfolgen müssen, vgl. hierzu Jahn, Beitragsveranlagung, Rücklagen und unzulässige Vermögensbildung durch IHKn, GewArch 2016, 263, 271; VG Mainz, Urteil vom 10. November 2017 - 4 K 1310/16.MZ -, juris Rn. 25; VG Düsseldorf, Urteil vom 30. März 2017 - 20 K 3225/15 -, juris Rn. 388; VG Bayreuth, Urteil vom 7. Dezember 2016 - B 4 15.580 -, juris Rn. 38 f.

    Diese Vorgaben der Satzung entsprechen den vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 9. Dezember 2015 (Az. 10 C 6.15) aufgestellten Anforderungen an die hinreichend bestimmte sachliche Zweckbindung von Rücklagen, vgl. VG Köln, Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 K 1188/15 -, juris Rn. 52.

  • VG Gelsenkirchen, 21.11.2017 - 19 K 903/16

    IHK-Beitrag, Wirtschaftsplan, Schätzgenauigkeit, Rücklagen, Ausgleichsrücklage,

    vgl. VG Köln, Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 K 1188/15 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 18.05.2022 - 20 K 730/20
    Diese Anforderungen entsprechen zugleich den bereits dargestellten Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts an die hinreichend bestimmte sachliche Zweckbindung von Rücklagen, vgl. VG Köln, Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 K 1188/15 -, juris Rn. 52.
  • VG Gießen, 05.09.2023 - 8 K 682/23

    Aufhebung eines vorläufigen IHK-Bescheides für das Jahr 2020

    Entspricht die Willensbildung der Vollversammlung nicht diesen Maßstäben, lässt sich die geforderte Prognose nicht auf Umstände und Erwägungen stützen, die der Vollversammlung nicht zumindest in ihren Grundzügen bekannt waren und mit deren Willensbildung nichts mehr gemein haben (vgl. VG Köln, Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 K 1188/15 -, Rdnr. 53; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 21. Mai 2019 - 19 K 2505/17, Rdnr. 55; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 18. November 2022 - 19 K 1529/20 -, Rdnr. 42; jeweils juris).
  • VG Gelsenkirchen, 18.11.2022 - 19 K 1529/20

    Risiko-Tool; Ausgleichsrücklage; Digitalisierungsrücklage; Jährlichkeitsprinzip;

    vgl. VG Köln, Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 K 1188/15 - juris Rn. 53; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 21. Mai 2019 - 19 K 2505/17 juris Rn. 55.
  • VG Gelsenkirchen, 21.05.2019 - 19 K 2505/17

    IHK-Beitrag Wirtschaftsplan Schätzgenauigkeit Rücklage Ausgleichsrücklage

    vgl. VG Düsseldorf, a. a. O.; VG Köln, Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 K 1188/15 - juris; VG Gelsenkirchen, a. a. O.; a. A. Nds. OVG, a. a. O.; Hamb. OVG, a. a. O.
  • VG Gelsenkirchen, 18.11.2022 - 19 K 948/20

    Risiko-Tool; Ausgleichsrücklage; Digitalisierungsrücklage; Jährlichkeitsprinzip;

    vgl. VG Köln, Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 K 1188/15 - juris Rn. 53; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 21. Mai 2019 - 19 K 2505/17 juris Rn. 55.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 21.02.2019 - 1 K 1188/15.DA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,63396
VG Darmstadt, 21.02.2019 - 1 K 1188/15.DA (https://dejure.org/2019,63396)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 21.02.2019 - 1 K 1188/15.DA (https://dejure.org/2019,63396)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - 1 K 1188/15.DA (https://dejure.org/2019,63396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,63396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-518/15

    Matzak

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2019 - 1 K 1188/15
    Fragen der Vergütung von Bereitschaftsdienst sind nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/88 erfasst (Urteil vom 21.02.2018, Matzak, C-518/15, ECLI: EU:C:2018:82, Rn. 24, mit weiteren Nachweisen).

    Diese Verpflichtungen, aufgrund deren der betroffene Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort während der Bereitschaftszeiten nicht frei bestimmen kann, sind als Bestandteil der Wahrnehmung seiner Aufgaben anzusehen (Urteil Matzak, a.a.O., Rn. 59, mit weiteren Nachweisen).

    Selbst wenn er seinem Arbeitgeber in dem Sinne zur Verfügung steht, dass er erreichbar sein muss, kann er in dieser Situation freier über seine Zeit verfügen und eigenen Interessen nachgehen (Urteil Matzak, a.a.O., Rn. 60).

    Der Gerichtshof stützte in seinem Urteil in der Rechtssache Matzak die Qualifizierung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit auf zwei Aspekte: zum einen auf den Umstand, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort anwesend zu sein (in dem Fall: zu Hause), und zum anderen auf die Einschränkungen der Möglichkeiten des Arbeitnehmers, sich seinen persönlichen und sozialen Interessen zu widmen, die sich aus dem Erfordernis ergaben, sich innerhalb von acht Minuten am Arbeitsplatz einzufinden (Urteil Matzak, a.a.O, Rn. 63).

    Bestätigung für seine Ansicht sieht das vorlegende Gericht in den Schlussanträgen der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Matzak (Schlussanträge vom 26.07.2017, Matzak, C-518/15, ECLI:EU:C:2017:619, Rn. 57f.).

    Gleichermaßen von Bedeutung sei die Qualität der Zeit, die einem Arbeitnehmer während eines Bereitschaftsdienstes zuteilwerde und die darin zum Ausdruck kommen könne, dass er sich seinen eigenen Interessen und seiner Familie widmen könne (Schlussanträge Matzak, Rn. 57).

    Auch für den Gerichtshof ist die Qualität der dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehenden Zeit nicht irrelevant, wenn er in seinem Urteil in der Rechtssache Matzak betont, dass es auf die objektiven Einschränkungen der Möglichkeiten eines Arbeitnehmers ankommt, sich seinen persönlichen und sozialen Interessen zu widmen (Urteil Matzak, a.a.O., Rn. 63; auf die Möglichkeit, sich eigenen Interessen zu widmen, stellt der Gerichtshof auch in seinem Beschluss vom 04.03.2011 ab - C-258/10, Grigore, ECLI:EU:C:2011:122, Rn. 66 -).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2019 - 1 K 1188/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt ein als Arbeitszeit zu wertender Bereitschaftsdienst vor, wenn ein Beamter sich an einem vom Dienstherrn bestimmten Ort außerhalb des Privatbereichs zu einem jederzeitigen unverzüglichen Einsatz bereitzuhalten hat und erfahrungsgemäß mit einer dienstlichen Inanspruchnahme zu rechnen ist (BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 23/15 -, juris, Rn. 15, mit weiteren Nachweisen).

    Das Bundesverwaltungsgericht stellt in seiner Rechtsprechung zur Einordnung von Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit auf das Kriterium ab, ob erfahrungsgemäß mit einer dienstlichen Inanspruchnahme zu rechnen ist (BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 23/15 -, juris, Rn. 15, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 214/00

    Rufbereitschaft - Zeitvorgabe zur Arbeitsaufnahme

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2019 - 1 K 1188/15
    Entscheidend war für das Bundesarbeitsgericht, dass durch die enge Zeitvorgabe die freie Wahl des Aufenthaltsorts und der Freizeitgestaltung durch den Arbeitnehmer eingeschränkt war (siehe BAG, Urteil vom 31.01.2002 - 6 AZR 214/00, juris, Rn. 22).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2019 - 1 K 1188/15
    Bei Vorliegen der übrigen Kriterien für die Qualifikation als Arbeitszeit im Sinne des Art. 2 der Richtlinie 2003/88 war die während eines Bereitschaftsdienstes tatsächlich geleistete Arbeit nicht relevant (Urteil vom 03.10.2000, Simap, C-303/98, ECLI:EU:2000:528, Rn. 48).
  • EuGH, 04.03.2011 - C-258/10

    Grigore

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2019 - 1 K 1188/15
    Auch für den Gerichtshof ist die Qualität der dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehenden Zeit nicht irrelevant, wenn er in seinem Urteil in der Rechtssache Matzak betont, dass es auf die objektiven Einschränkungen der Möglichkeiten eines Arbeitnehmers ankommt, sich seinen persönlichen und sozialen Interessen zu widmen (Urteil Matzak, a.a.O., Rn. 63; auf die Möglichkeit, sich eigenen Interessen zu widmen, stellt der Gerichtshof auch in seinem Beschluss vom 04.03.2011 ab - C-258/10, Grigore, ECLI:EU:C:2011:122, Rn. 66 -).
  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2019 - 1 K 1188/15
    Die vom Kläger mit seiner Klage beantragte Verurteilung des Beklagten zur Vergütung des BvE-Dienstes setzt nach nationalem Recht voraus, dass der Kläger unter Verletzung der nach der Richtlinie 2003/88 zulässigen wöchentlichen Höchstarbeitszeit Tätigkeiten geleistet hat, die als Arbeitszeit zu qualifizieren sind (BVerwG, Urteil vom 26.07.2012 - 2 C 29/11 -, BVerwGE 143, 381-396, Rn.14 und 30).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-52/04

    Personalrat der Feuerwehr Hamburg - Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2019 - 1 K 1188/15
    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass Tätigkeiten, die von den Einsatzkräften einer staatlichen Feuerwehr ausgeübt werden, in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/88 fallen (Beschluss vom 14.07.2005, Personalrat der Feuerwehr Hamburg, C-52/04, EU:C:2005:467, Rn. 52).
  • EuGH, 21.02.2018 - C-518/15

    Matzak - Rufbereitschaft zuhause als Arbeitszeit

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2019 - 1 K 1188/15
    Fragen der Vergütung von Bereitschaftsdienst sind nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/88 erfasst (Urteil vom 21.02.2018, Matzak, C-518/15, ECLI: EU:C:2018:82, Rn. 24, mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht