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   FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16   

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FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16 (https://dejure.org/2016,21965)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.07.2016 - 1 K 1252/16 (https://dejure.org/2016,21965)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 1 K 1252/16 (https://dejure.org/2016,21965)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begünstigung von Aufwendungen für ausschließlich in einer Werkstatt erbrachte Arbeiten als Handwerkerleistung i.S.d.. § 35a Abs. 3 EStG; Ermäßigte Besteuerung bei Neubeziehen von Polstermöbeln in einer Werkstatt

  • Betriebs-Berater

    Beziehen von Polstermöbeln als Handwerkerleistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 35a Abs. 3; EStG § 35a Abs. 4
    Arbeitskosten; funktional; Handwerkerleistung; Haushalt; räumlich; Steuerrecht; Werkstatt

  • rechtsportal.de

    EStG § 26b; EStG § 35a Abs. 3 ; EStG § 35a Abs. 4
    Begünstigung von Aufwendungen für ausschließlich in einer Werkstatt erbrachte Arbeiten als Handwerkerleistung i.S.d.. § 35a Abs. 3 EStG ; Ermäßigte Besteuerung bei Neubeziehen von Polstermöbeln in einer Werkstatt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Steuerbegünstigung für Neubeziehen von Polstermöbeln außerhalb des Haushalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Handwerkerleistung (Beziehen von Polstermöbeln) nur steuerbegünstigt, wenn sie im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Beziehen von Polstermöbeln als steuerbegünstigte Handwerkerleistung?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Steuerermäßigung für das Beziehen von Polstermöbeln in einer nahe gelegenen Werkstatt des Handwerkers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sitzmöbel neu beziehen lassen: Steuerbonus? - Eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen gibtÂ’s nur für Leistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Handwerkerleistung (Beziehen von Polstermöbeln) nur steuerbegünstigt, wenn sie im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen - zukünftig um 20%?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Auch nahegelegene Werkstatt gehört nicht zum Haushalt

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1941
  • EFG 2016, 1350
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 56/12

    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16
    Gegen diesen Änderungsbescheid legten die Kläger Einspruch ein, mit dem sie u.a. unter Berufung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. März 2014 (VI R 55/12 und VI R 56/12) sowie das Urteil des Finanzgerichts München vom 23. Februar 2015 (7 K 1242/13) die Berücksichtigung der o.g. Aufwendungen im Rahmen des § 35a EStG begehrten (Bl. 78, 86 ESt-Akte).

    Mit Urteil vom 20. März 2014 (VI R 56/12) habe der BFH entschieden, dass die auf das öffentliche Gelände vor dem Grundstück entfallenden Aufwendungen für den Anschluss eines Grundstücks an zentrale Anlagen der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung als Handwerkerleistungen nach § 35a EStG begünstigt seien.

    Handwerkerleistungen sind einfache wie qualifizierte handwerkliche Tätigkeiten, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt (BFH Urteil vom 20. März 2014 VI R 56/12, BStBl II 2014, 882 m.w.N.).

    Der Begriff des Haushalts ist räumlich-funktional auszulegen (BFH Urteile vom 20. März 2014 VI R 56/12, a.a.O. und vom 3. September 2015 VI R 18/14, juris).

    Es muss sich dabei allerdings um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (vgl. BFH Urteile vom 20. März 2014 VI R 55/12 BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880 und VI R 56/12, a.a.O. mit Verweis auf Krüger in Schmidt, EStG, § 35a Rz. 21).

    Soweit sich die Kläger auf die Rechtsprechung des BFH zu Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung berufen bzw. zum Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung (Urteile vom 20. März 2014 VI R 55/12 und VI R 56/12 a.a.O.), vermag dies ihrer Klage nicht zum Erfolg zu verhelfen.

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 55/12

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16
    Gegen diesen Änderungsbescheid legten die Kläger Einspruch ein, mit dem sie u.a. unter Berufung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. März 2014 (VI R 55/12 und VI R 56/12) sowie das Urteil des Finanzgerichts München vom 23. Februar 2015 (7 K 1242/13) die Berücksichtigung der o.g. Aufwendungen im Rahmen des § 35a EStG begehrten (Bl. 78, 86 ESt-Akte).

    Im Gegensatz dazu habe der BFH im Urteil vom 20. März 2014 (VI R 55/12) entschieden, dass in Fällen, in denen der Steuerpflichtige zur Schneeräumung von öffentlichen Straßen und (Geh-)Wegen verpflichtet sei und er damit eine Firma beauftrage, die entstandenen Kosten auch insoweit begünstigt seien, als sie auf die Dienstleistung auf dem öffentlichen Gelände entfielen.

    Durch die Veröffentlichung der beiden Urteile im BStBl (BStBl II 2014, 880 und 882) seien diese durch die Finanzämter zwar allgemein anzuwenden, jedoch nur auf die entschiedenen Sachverhalte, d.h. Winterdienst, zu dem der Steuerpflichtige verpflichtet sei, bzw. Anschluss des Haushalts des Steuerpflichtigen an das öffentliche Versorgungsnetz.

    Es muss sich dabei allerdings um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (vgl. BFH Urteile vom 20. März 2014 VI R 55/12 BFHE 245, 45, BStBl II 2014, 880 und VI R 56/12, a.a.O. mit Verweis auf Krüger in Schmidt, EStG, § 35a Rz. 21).

    Soweit sich die Kläger auf die Rechtsprechung des BFH zu Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung berufen bzw. zum Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung (Urteile vom 20. März 2014 VI R 55/12 und VI R 56/12 a.a.O.), vermag dies ihrer Klage nicht zum Erfolg zu verhelfen.

  • FG München, 23.02.2015 - 7 K 1242/13

    Nachträglicher Schuldzinsenabzug - Steuerermäßigung bei Handwerkerleistung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16
    Gegen diesen Änderungsbescheid legten die Kläger Einspruch ein, mit dem sie u.a. unter Berufung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. März 2014 (VI R 55/12 und VI R 56/12) sowie das Urteil des Finanzgerichts München vom 23. Februar 2015 (7 K 1242/13) die Berücksichtigung der o.g. Aufwendungen im Rahmen des § 35a EStG begehrten (Bl. 78, 86 ESt-Akte).

    Das Urteil des Finanzgerichts München vom 23. Februar 2015 (7 K 1242/13) setze sich ausweislich der Entscheidungsgründe nicht mit dieser Problematik auseinander.

    Der Streitfall sei nicht mit dem dem Urteil des Finanzgerichts München vom 23. Februar 2015 (7 K 1242/13) zugrunde liegenden Sachverhalt vergleichbar.

    Auch die Berufung der Kläger auf die jüngste Rechtsprechung des Finanzgerichts München in seinem Urteil vom 23. Februar 2015 (7 K 1242/13, juris), wonach die Arbeitskosten eines Schreiners für den Austausch einer renovierungsbedürftigen Haustür des Steuerpflichtigen als begünstigt i.S. des § 35a Abs. 3 EStG anzusehen seien, verhilft ihrer Klage nicht zum Erfolg.

  • BFH, 03.09.2015 - VI R 13/15

    Versorgung und Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16
    Dass es - abhängig vom Ort der Leistungserbringung - zur unterschiedlichen steuerlichen Beurteilung von Leistungen kommen kann, zeigt sich auch an dem Fall der Betreuung eines Haustieres: Während die "außerhäusliche" Betreuung in einer Tierpension nicht steuerbegünstigt ist, weil es an jeglichem räumlich-funktionalen Bezug zum Haushalt des Steuerpflichtigen fehlt, können die Aufwendungen für einen Hunde- bzw. Katzensitter, der in der Wohnung bzw. in unmittelbarem räumlichen Bezug zum Haushalt ("Gassi gehen") das haushaltszugehörige Tier pflegt, steuerlich gemäß § 35a EStG berücksichtigt werden (vgl. hierzu Geserich in jurisPR-SteuerR 3/2016 Anm. 3 zu BFH Urteil vom 3. September 2015 VI R 13/15).
  • BFH, 03.09.2015 - VI R 18/14

    Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16
    Der Begriff des Haushalts ist räumlich-funktional auszulegen (BFH Urteile vom 20. März 2014 VI R 56/12, a.a.O. und vom 3. September 2015 VI R 18/14, juris).
  • Drs-Bund, 23.02.2006 - BT-Drs 16/753
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16
    Hierzu gehören auch Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten auf dem Grundstück, z.B. Garten- und Wegearbeiten (BT-Drs. 16/643, 10 und BT-Drs. 16/753, 11), aber auch die Reparatur, Wartung und Austausch von Gas- und Wasserinstallationen.
  • FG München, 24.10.2011 - 7 K 2544/09

    Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG für die Inanspruchnahme von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16
    Solche Arbeiten sind nicht begünstigt (vgl. so auch Krüger in Schmidt, EStG, § 35a Rz. 21 m.w.N., u.a. Finanzgericht München, Urteil vom 24. Oktober 2011 7 K 2544/09, DStRE 2012, 1118).
  • BFH, 13.05.2020 - VI R 4/18

    Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 2 EStG für die Reinigung einer öffentlichen

    Eine Handwerkerleistung, die in der Werkstatt des Handwerkers an einem Gegenstand des Haushalts erbracht wird, weist keinen (unmittelbaren) räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt auf, für den sie erbracht wird, sondern lediglich einen funktionalen (ebenso Schlenk, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2018, 2122, 2126; Urteile des FG München vom 24.10.2011 - 7 K 2544/09; FG Rheinland-Pfalz vom 06.07.2016 - 1 K 1252/16, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 1350; FG Nürnberg vom 04.08.2017 - 4 K 16/17, EFG 2017, 1447; FG München vom 13.12.2017 - 11 K 2998/16, EFG 2019, 540; i.E. ebenso Schmidt/Krüger, a.a.O., § 35a Rz 21; Fischer in Kirchhof, EStG, 19. Aufl., § 35a Rz 10; Blümich/Erhard, § 35a EStG Rz 41; a.A. Urteile des FG München vom 23.02.2015 - 7 K 1242/13; FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 26.02.2018 - 1 K 1200/17, EFG 2018, 1270).
  • BFH, 25.09.2017 - VI B 25/17

    Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher

    c) Die Vorentscheidung weicht auch nicht von dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 6. Juli 2016  1 K 1252/16 (EFG 2016, 1350) ab.
  • FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2018 - 1 K 1200/17

    Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG für Handwerkerleistungen eines Schreiners

    Dementgegen halten verschiedene andere Finanzgerichte eine Berücksichtigung der Arbeitskosten, die in der Werkstatt anfallen, nicht für zulässig (so das FG München noch im Urteil vom 24. Oktober 2011 7 K 2544/09, juris; das Finanzgericht Rheinland-Pfalz im Urteil vom 6. Juli 2016 1 K 1252/16, juris; das FG Nürnberg im Urteil vom 4. August 2017 4 K 16/17, juris; der Ansicht folgt wohl auch die überwiegende Literatur, vgl. beispielhaft Fischer in: Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 16. Aufl. 2017, § 35a EStG, Rz. 10; Schlenk in DStR 2016, 781).
  • BFH, 13.05.2020 - VI R 7/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.05.2020 VI R 4/18 - Keine

    Eine Handwerkerleistung, die in der Werkstatt des Handwerkers an einem Gegenstand des Haushalts erbracht wird, weist keinen (unmittelbaren) räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt auf, für den sie erbracht wird, sondern lediglich einen funktionalen (ebenso Schlenk, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2018, 2122, 2126; Urteile des FG München vom 24.10.2011 - 7 K 2544/09; FG Rheinland-Pfalz vom 06.07.2016 - 1 K 1252/16, EFG 2016, 1350; FG Nürnberg vom 04.08.2017 - 4 K 16/17, EFG 2017, 1447; FG München vom 13.12.2017 - 11 K 2998/16, EFG 2019, 540; i.E. ebenso Schmidt/Krüger, a.a.O., § 35a Rz 21; Fischer in Kirchhof, EStG, 19. Aufl., § 35a Rz 10; Blümich/Erhard, § 35a EStG Rz 41; a.A. Urteile des FG München vom 23.02.2015 - 7 K 1242/13; FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 26.02.2018 - 1 K 1200/17, EFG 2018, 1270).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 1 K 1650/17

    Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau

    Nicht ausreichend ist allerdings, dass die Leistung "für" den Haushalt erbracht wird (z.B. das Beziehen eines zum Haushalt gehörenden Polstermöbels in der Werkstatt des Raumausstatters, vergl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Juli 2016 1 K 1252/16, EFG 2016, 1350).
  • FG Nürnberg, 04.08.2017 - 4 K 16/17

    Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer

    Es verweist zudem unter anderem auf die Rechtsprechung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.2016 1 K 1252/16, nach der ein Abzug von Kosten für Handwerkerleistungen, die im Betrieb des Handwerkers erbracht würden, nicht möglich sei.

    Solche Arbeiten sind nicht begünstigt (vgl. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 06.07.2016 1 K 1252/16, EFG 2016, 1350 und Urteil des Finanzgerichts München vom 24.10.2011 7 K 2544/09, DStRE 2012, 1118 sowie Krüger in Schmidt, EStG, 36. Aufl. 2017, § 35a Rz. 21 m.w.N.).

  • FG München, 19.04.2018 - 13 K 1736/17

    Handwerkerleistung, Bundesfinanzhof, Finanzgericht, Steuerermäßigung,

    Solche Arbeiten sind nicht begünstigt (vgl. Urteil Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 6. Juli 2016 1 K 1252/16, EFG 2016, 1350; Urteil des Finanzgericht Nürnberg vom 4. August 2017 4 K 16/17, EFG 2017, 1447).

    Hätte der Gesetzgeber Handwerkerleistungen unabhängig vom Ort der Durchführung begünstigen wollen, dann hätte er auf das Tatbestandsmerkmal "im Haushalt" verzichten müssen (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Juli 2016 1 K 1252/16, EFG 2016, 1350 Rz. 19; Urteil des Finanzgericht Nürnberg vom 4. August 2017 4 K 16/17, EFG 2017, 1447 Rz. 23).

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