Rechtsprechung
   FG Sachsen, 24.05.2012 - 1 K 1474/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31512
FG Sachsen, 24.05.2012 - 1 K 1474/10 (https://dejure.org/2012,31512)
FG Sachsen, Entscheidung vom 24.05.2012 - 1 K 1474/10 (https://dejure.org/2012,31512)
FG Sachsen, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 1 K 1474/10 (https://dejure.org/2012,31512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,31512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufbarkeit der Einnahmen aus der Vermietung eines Arbeitszimmers als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung; Abzug der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Betriebsausgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermietung eines im selbstgenutzten Einfamilienhaus belegenen Arbeitszimmers an einen Auftraggeber Zuordnung der Vermietungseinkünfte zu den gewerblichen Einkünften oder den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Erfordernis der Abgeschlossenheit eines Raumes für die ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vermietung eines im selbstgenutzten Einfamilienhaus belegenen Arbeitszimmers an einen Auftraggeber - Zuordnung der Vermietungseinkünfte zu den gewerblichen Einkünften oder den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Erfordernis der Abgeschlossenheit eines Raumes für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.02.2016 - X R 32/11

    Gemischt genutztes Arbeitszimmer - Ausschluss eines für den Lastentransport

    Auszug aus FG Sachsen, 24.05.2012 - 1 K 1474/10
    Hinsichtlich der Abgeschlossenheit werde zudem auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19. Mai 2011 und das hierzu beim BFH anhängige Revisionsverfahren X R 32/11 hingewiesen.

    Dem Antrag der Klägerin, im Hinblick auf das beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 32/11 anhängige Revisionsverfahren das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, konnte nicht entsprochen werden.

    Die Revision wird nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf das in der Frage der Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers bei privater Mitbenutzung abweichende Urteil des FG Köln 19. Mai 2011( 10 K 4126/09) und die hierzu beim BFH unter dem Aktenzeichen X R 32/11 anhängige Revision zugelassen.

  • BFH, 20.03.2003 - VI R 147/00

    Anmietung des häuslichen Arbeitszimmers durch Arbeitgeber

    Auszug aus FG Sachsen, 24.05.2012 - 1 K 1474/10
    Des Weiteren habe das Finanzamt die Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf BFH-Urteil vom 20. März 2003 VI R 147/00) nicht hinreichend berücksichtigt, dem ein dem vorliegenden Fall vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde gelegen habe.

    e) An dem gefunden Ergebnis vermag auch der Hinweis der Kläger auf das BFH-Urteil vom 20. März 2003 VI R 147/00 nichts zu ändern.

  • BFH, 21.04.1994 - IV R 98/93

    Einkommensteuer; Arbeitszimmer bei nicht abgeschlossenen Räumen

    Auszug aus FG Sachsen, 24.05.2012 - 1 K 1474/10
    Erst die Abgeschlossenheit macht den Raum aber zu einem Gebäudeteil, über dessen Nutzungsart sich überhaupt eine nachprüfbare Aussage treffen lässt (BFH-Urteil vom 21. April 1994 IV R 98/93, BFH/NV 1994, 853).
  • BFH, 21.03.1995 - XI R 93/94

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte oder Fahrten zwischen zwei

    Auszug aus FG Sachsen, 24.05.2012 - 1 K 1474/10
    Ebenso ist geklärt, unter welchen Voraussetzungen die betriebliche Nutzung eines solchen Raums nicht mehr "arbeitszimmertypisch" ist und der insoweit entstehende Aufwand deshalb uneingeschränkt als Betriebsausgabe abziehbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 21. März 1995 XI R 93/94, BFH/NV 1995, 875; vom 5. Dezember 2002 IV R 7/01, BStBl II 2003, 463 ).
  • BFH, 19.05.1995 - VI R 3/95

    Offener Raum kein häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Sachsen, 24.05.2012 - 1 K 1474/10
    Der BFH hat daher z.B. im Urteil vom 19. Mai 1995 IV R 3/95 (BFH/NV 1995, 880) entschieden, "dass die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers voraussetzt, dass es gegenüber den übrigen Räumen der Wohnung abgegrenzt ist (...) Würden von dem Grundsatz, dass eine Abgrenzung zu den übrigen Räumen vorliegen muss, Ausnahmen zugelassen werden, so würden sich zahlreiche Abgrenzungsprobleme ergeben, die eine Rechtsunsicherheit und daraus folgend eine unterschiedliche Rechtsanwendung bewirken würden".
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 89/00

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Sachsen, 24.05.2012 - 1 K 1474/10
    Der BFH hat mehrfach entschieden, dass es für die Qualifizierung als "häusliches Arbeitszimmer" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ohne Bedeutung ist, ob der Raum eine Betriebsstätte i.S. des § 12 der Abgabenordnung darstellt (BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BStBl II 2003, 185 ; vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BStBl II 2005, 212 , und vom 20. November 2003 IV R 30/03, BStBl II 2004, 775 ).
  • BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00

    Anbau als häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Sachsen, 24.05.2012 - 1 K 1474/10
    Danach ist ein "häusliches Arbeitszimmer" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG stets anzunehmen, wenn der betreffende Raum in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und nach Ausstattung und Funktion der Erledigung betrieblicher oder beruflicher Arbeiten vorwiegend büromäßiger Art dient (vgl. BFH-Urteil vom 13. November 2002 VI R 164/00, BStBl II 2003, 350 , BFH-Beschluss vom 29. April 2009 VIII B 149/08, juris).
  • BFH, 05.12.2002 - IV R 7/01

    Ärztliche Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Sachsen, 24.05.2012 - 1 K 1474/10
    Ebenso ist geklärt, unter welchen Voraussetzungen die betriebliche Nutzung eines solchen Raums nicht mehr "arbeitszimmertypisch" ist und der insoweit entstehende Aufwand deshalb uneingeschränkt als Betriebsausgabe abziehbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 21. März 1995 XI R 93/94, BFH/NV 1995, 875; vom 5. Dezember 2002 IV R 7/01, BStBl II 2003, 463 ).
  • BFH, 20.11.2003 - IV R 30/03

    Häusliches Arbeitszimmer bei Selbständigen

    Auszug aus FG Sachsen, 24.05.2012 - 1 K 1474/10
    Der BFH hat mehrfach entschieden, dass es für die Qualifizierung als "häusliches Arbeitszimmer" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ohne Bedeutung ist, ob der Raum eine Betriebsstätte i.S. des § 12 der Abgabenordnung darstellt (BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BStBl II 2003, 185 ; vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BStBl II 2005, 212 , und vom 20. November 2003 IV R 30/03, BStBl II 2004, 775 ).
  • BFH, 16.12.2004 - IV R 19/03

    Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten, Mittelpunkt der

    Auszug aus FG Sachsen, 24.05.2012 - 1 K 1474/10
    Der BFH hat mehrfach entschieden, dass es für die Qualifizierung als "häusliches Arbeitszimmer" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ohne Bedeutung ist, ob der Raum eine Betriebsstätte i.S. des § 12 der Abgabenordnung darstellt (BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BStBl II 2003, 185 ; vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BStBl II 2005, 212 , und vom 20. November 2003 IV R 30/03, BStBl II 2004, 775 ).
  • BFH, 29.04.2009 - VIII B 149/08

    Qualifizierung als "häusliches Arbeitszimmer" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b

  • FG Köln, 19.05.2011 - 10 K 4126/09

    Arbeitszimmer trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht