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   FG Saarland, 18.11.2014 - 1 K 1480/12   

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FG Saarland, 18.11.2014 - 1 K 1480/12 (https://dejure.org/2014,50013)
FG Saarland, Entscheidung vom 18.11.2014 - 1 K 1480/12 (https://dejure.org/2014,50013)
FG Saarland, Entscheidung vom 18. November 2014 - 1 K 1480/12 (https://dejure.org/2014,50013)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerpflicht einer Gesellschaft zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine zwingende Einbeziehung von Nichtunternehmern in eine umsatzsteuerliche Organschaft Unternehmereigenschaft bei Erhalt von Kostenerstattungen als Entgelt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine zwingende Einbeziehung von Nichtunternehmern in eine umsatzsteuerliche Organschaft - Unternehmereigenschaft bei Erhalt von Kostenerstattungen als Entgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Einbeziehung von Nichtunternehmern in eine Organschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 683
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 11.12.2013 - XI R 17/11

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding - Aufteilung der

    Auszug aus FG Saarland, 18.11.2014 - 1 K 1480/12
    In seinem Vorlagebeschluss vom 11. Dezember 2013 (XI R 17/11, BStBl II 2014, 417) sieht er einen möglichen Verstoß gegen Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG und gegen den Grundsatz der Rechtsformneutralität.

    Denn die Ermächtigung zur Bildung einer Mehrwertsteuergruppe wurde in Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG aufgenommen, weil die nationale Regelung in § 2 Abs. 2 UStG (wie auch die in den Niederlanden) unionsrechtlich abgesichert werden sollte (vgl. BFH vom 11. Dezember 2013 XI R 17/11, BStBl II 2014, 417 m.w.N.).

    Zum einen hat auch der BFH Zweifel daran geäußert, dass die Vorgängernorm (Art. 4 Abs. 4 unter Abs. 2 Richtlinie 77/388/EWG) hinreichend bestimmt ist, soweit sie verlangt, dass Personen durch gegenseitige finanzielle wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind (BFH vom 11. Dezember 2013 XI R 17/11, BStBl II 2014, 417).

    Weder das UStG noch das Unionsrecht sehen hingegen ein Wahlrecht für den Eintritt der Rechtsfolgen einer umsatzsteuerlichen Organschaft vor (BFH vom 11. Dezember 2013 XI R 17/11, BStBl II 2014, 417; vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BStBl II 2002, 373).

  • EuGH, 09.04.2013 - C-85/11

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht -

    Auszug aus FG Saarland, 18.11.2014 - 1 K 1480/12
    Mit Urteil vom 9. April 2013 hatte er entschieden, dass aus dem Wortlaut von Art. 11 MwStSystRL nicht hervorgehe, dass nichtsteuerpflichtige Personen nicht in eine Mehrwertsteuergruppe einbezogen werden können (EuGH vom 9. April 2013 C-85/11, UR 2013, 418).

    Allerdings weist der EuGH selbst darauf hin, dass Art. 11 Abs. 2 MwStSystRL den Mitgliedstaaten gestattet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Steuerhinterziehungen oder -umgehungen durch die Anwendung von Art. 11 Abs. 1 vorzubeugen (EuGH vom 9. April 2013 C-85/11, UR 2013, 418).

  • EuGH, 25.04.2013 - C-480/10

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen -

    Auszug aus FG Saarland, 18.11.2014 - 1 K 1480/12
    Aus dem EuGH-Urteil vom 25. April 2013 (C-480/10) ergebe sich vielmehr, dass die Mitgliedstaaten den Anwendungsbereich auf Steuerpflichtige beschränken könnten.

    Der EuGH hat mit Urteil vom 25. April 2013 im Vertragsverletzungsverfahren betreffend das Königreich Schweden für Recht erkannt, dass es Art. 11 der MwStSystRL entgegenstehe, wenn ein Mitgliedstaat die Bildung einer Mehrwertsteuergruppe - ohne dass es der Vorbeugung von Steuerhinterziehung oder -umgehung dient - von weiteren Bedingungen abhängig macht (EuGH vom 25. April 2013 C-480/10, UR 2013, 423).

  • BFH, 07.12.2006 - V R 2/05

    Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG bei Änderung der Bemessungsgrundlage

    Auszug aus FG Saarland, 18.11.2014 - 1 K 1480/12
    Dass dieser Zweck aus den Gesetzgebungsmaterialien nicht ersichtlich ist, sondern als gesetzgeberisches Motiv im Zusammenhang mit der Organschaftsregelung in § 2 Abs. 2 UStG lediglich die Verwaltungsvereinfachung angeführt wird (vgl. BT-Drs. V/1581 vom 17. März 1967; BFH vom 7. Dezember 2006 V R 2/05, BStBl II 2007, 848), steht dem nicht entgegen.
  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus FG Saarland, 18.11.2014 - 1 K 1480/12
    Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH kann sich ein Steuerpflichtiger in Ermangelung fristgemäß erlassener Umsetzungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen Vorschriften berufen (EuGH vom 10. September 2002 C-141/00, HFR 2002, 1146; BFH vom 28. Mai 2013 XI R 35/11, BStBl II 2013, 879).
  • BFH, 17.01.2002 - V R 37/00

    Eingliederung einer Gesellschaft in das Unternehmen des Organträgers zu einem

    Auszug aus FG Saarland, 18.11.2014 - 1 K 1480/12
    Weder das UStG noch das Unionsrecht sehen hingegen ein Wahlrecht für den Eintritt der Rechtsfolgen einer umsatzsteuerlichen Organschaft vor (BFH vom 11. Dezember 2013 XI R 17/11, BStBl II 2014, 417; vom 17. Januar 2002 V R 37/00, BStBl II 2002, 373).
  • BFH, 11.06.1997 - XI R 33/94

    Gemeinde - Verpachtung von Räumen - Nichtunternehmerische Tätigkeit -

    Auszug aus FG Saarland, 18.11.2014 - 1 K 1480/12
    Denn dies ist bislang nur in den sehr engen Ausnahmefällen einer ansonsten gegeben Wettbewerbsverzerrung der Fall (vgl. EuGH vom 6. Februar 1997 C-247/95, BStBl II 1999, 426; BFH vom 11. Juni 1997 XI R 33/94, BStBl II 1999, 418).
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 35/11

    Zur Steuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule -

    Auszug aus FG Saarland, 18.11.2014 - 1 K 1480/12
    Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH kann sich ein Steuerpflichtiger in Ermangelung fristgemäß erlassener Umsetzungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen Vorschriften berufen (EuGH vom 10. September 2002 C-141/00, HFR 2002, 1146; BFH vom 28. Mai 2013 XI R 35/11, BStBl II 2013, 879).
  • EuGH, 06.02.1997 - C-247/95

    Finanzamt Augsburg-Stadt / Marktgemeinde Welden

    Auszug aus FG Saarland, 18.11.2014 - 1 K 1480/12
    Denn dies ist bislang nur in den sehr engen Ausnahmefällen einer ansonsten gegeben Wettbewerbsverzerrung der Fall (vgl. EuGH vom 6. Februar 1997 C-247/95, BStBl II 1999, 426; BFH vom 11. Juni 1997 XI R 33/94, BStBl II 1999, 418).
  • BFH, 05.12.2007 - V R 26/06

    Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche

    Auszug aus FG Saarland, 18.11.2014 - 1 K 1480/12
    Die organisatorische Eingliederung setzt voraus, dass der Organträger die mit der finanziellen Eingliederung verbundene Möglichkeit der Beherrschung der Tochtergesellschaft in der laufenden Geschäftsführung wahrnimmt, wobei er die Organgesellschaft durch die Art und Weise der Geschäftsführung beherrschen muss (vgl. z.B. BFH vom 5. Dezember 2007 V R 26/06, BStBl II 2008, 451; vom 14. Februar 2008 V R 12, 13/06, BFH/NV 2008, 1365 und vom 3. April 2008 V R 76/05, BStBl II 2008, 905).
  • BFH, 03.04.2008 - V R 76/05

    Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

  • BFH, 09.09.1993 - V R 124/89

    Organschaft bei Betriebsaufspaltung

  • BFH, 07.07.2011 - V R 53/10

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Anforderungen an organisatorische

  • BFH, 09.10.2002 - V R 64/99

    Juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmerin

  • BFH, 28.10.2010 - V R 7/10

    Keine Steuerschuld einer Organgesellschaft aufgrund Rechnungserteilung an

  • BFH, 25.06.1998 - V R 76/97

    Sanatorium - Privatkrankenanstalt - Vertrag mit Rehabilitationszentrum -

  • BFH, 20.08.2009 - V R 30/06

    Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts -

  • BFH, 02.12.2015 - V R 25/13

    Organschaft mit Tochterpersonengesellschaft - teleologische Extension

  • BFH, 19.03.2014 - XI B 126/13

    Juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmer

  • BFH, 02.12.2015 - V R 67/14

    Keine Organschaft mit Nichtunternehmer - Zahlungen zur Deckung der Betriebskosten

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 18. November 2014  1 K 1480/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 683 veröffentlichten Urteil erbrachte die Klägerin an die Beigeladene Leistungen gegen Entgelt, die mangels Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) auch steuerbar waren.

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