Rechtsprechung
   VG Berlin, 11.01.2012 - 1 K 149.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7925
VG Berlin, 11.01.2012 - 1 K 149.11 (https://dejure.org/2012,7925)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.01.2012 - 1 K 149.11 (https://dejure.org/2012,7925)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 1 K 149.11 (https://dejure.org/2012,7925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,7925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 2.90

    Zulassungsstelle; Haftung

    Auszug aus VG Berlin, 11.01.2012 - 1 K 149.11
    18 Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass gebührenrechtlicher Veranlasser nicht nur ist, wer die Amtshandlung willentlich herbeigeführt hat, sondern auch, in wessen Pflichtenkreis sie erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.10.1992 - 3 C 2.90, NVZ 1993, 245).

    In der individuellen Zurechenbarkeit liegt generell die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners finanziert wird (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.10.1992 - 3 C 2.90, NVZ 1993, 245, 246).

  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 14.84

    Gemeinsamen Zulassung eines Kfz auf die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft -

    Auszug aus VG Berlin, 11.01.2012 - 1 K 149.11
    Halter eines Kraftfahrzeugs ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil v. 20.02.1987 - 7 C 14/84, NJW 1987, 3020; BGH, Urteil v. 26.11.1996 - VI ZR 97/96, NZV 1997, 116).
  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 97/96

    Begriff des Halters eines Kraftfahrzeugs; Haftung des früheren Halters

    Auszug aus VG Berlin, 11.01.2012 - 1 K 149.11
    Halter eines Kraftfahrzeugs ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil v. 20.02.1987 - 7 C 14/84, NJW 1987, 3020; BGH, Urteil v. 26.11.1996 - VI ZR 97/96, NZV 1997, 116).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Berlin, 11.01.2012 - 1 K 149.11
    Die hier verstrichenen fünf Tage zwischen Anbringung des sog. Gelbpunktes und der Beauftragung des Vertragsunternehmens zur Entfernung des Fahrzeuges sind auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten als gerade noch ausreichend anzusehen (vgl. auch BVerwG, Urteil v. 11.12.1996 - 11 C 15/95, NJW 1997, 1021, 1022, zu einem Abschleppen vier Tage nach Aufstellung eines Parkverbotszeichens).
  • VG Berlin, 09.06.2015 - 1 K 203.13

    Heranziehung zu Gebühren für den Transport und die Verwahrung eines ohne gültige

    Nimmt der Pflichtige, aus welchen Gründen auch immer, diese Aufforderung nicht zur Kenntnis, lässt dies weder das Beseitigungsrecht der Behörde, noch die Kostentragungspflicht des Fahrzeughalters oder -eigentümers entfallen (vgl. VG Berlin, Urteile der Kammer vom 11. Januar 2012 - VG 1 K 227.11 und VG 1 K 149.11 - juris sowie das Urteil vom 17. Juni 2011 - VG 1 K 102.11 - amtlicher Entscheidungsabdruck).
  • VG Berlin, 01.04.2021 - 1 L 130.21

    Versteigerung rechtswidrig geparkter Anhängerfahrzeuge

    Nimmt der jeweilige Pflichtige, aus welchen Gründen auch immer, diese Aufforderung nicht zur Kenntnis, lässt dies das Beseitigungsrecht der Behörde nicht entfallen (Urteil der Kammer vom 11. Januar 2012 - VG 1 K 149.11, juris Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht