Weitere Entscheidung unten: VG Cottbus, 07.11.2001

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   OVG Niedersachsen, 12.02.1998 - 1 K 1861/97   

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OVG Niedersachsen, 12.02.1998 - 1 K 1861/97 (https://dejure.org/1998,7233)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.02.1998 - 1 K 1861/97 (https://dejure.org/1998,7233)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 1 K 1861/97 (https://dejure.org/1998,7233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bebauungsplan; Verkehrsstraße; Straßenbauvorhaben; Lärmschutz; Ortsentlastungsstraße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bebauungsplan; Verkehrsstraße; Straßenbauvorhaben; Lärmschutz; Ortsentlastungsstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.1998 - 1 K 1861/97
    Insoweit gebieten die §§ 41 ff. BImSchG - auf die es auch im Bauleitplanverfahren maßgeblich ankommt (BVerwG, Beschl. v. 17.5.1995 - 4 NB 30.94 -, NJW 1995, 2572; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.10.1992 - 6 K 3012/91 -, NdsRpfl. 1993, 254) - eine gestufte Abwägung (vgl. etwa Silagi, UPR 1997, 272).

    Was die unter dem Gesundheitsaspekt entscheidenden Innenraumpegel angeht, so hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluß vom 17. Mai 1995 (- BVerwG 4 NB 30.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 82) unter Bezugnahme auf Literaturstellen aus den Jahren 1990 und 1994 ausgeführt, daß unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen vermieden würden, wenn der Schallpegel in Wohnräumen 40 dB(A) und in Schlafräumen 30 dB(A) nicht übersteige.

    Passiven Schallschutz mußte die Antragsgegnerin schließlich auch nicht unmittelbar im Bebauungsplan festsetzen; die entsprechenden Ausführungen in der Planbegründung reichen aus (BVerwG, Beschl. v. 17.5.1995 - 4 NB 30.94 -, NJW 1995, 2572; VGH Mannheim, Urt. v. 28.6.1996 - 8 S 113/96 -, NVwZ-RR 1997, 183).

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80

    Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.1998 - 1 K 1861/97
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß Bundesrecht einer Bauleitplanung für Verkehrseinrichtungen von überörtlicher Bedeutung nicht entgegensteht (BVerwG, Urt. v. 3.6.1971 - IV C 64.70 -, DVBl. 1972, 119; Urt. v. 18.10.1985 - 4 C 21.80 -, DVBl. 1986, 411).

    Die gemeindliche Straßenplanung durch Bebauungsplan muß sich mithin nur im Rahmen des im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB Erforderlichen halten und die Beteiligung des Straßenbaulastträgers als eines der Träger öffentlicher Belange sicherstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.1985 - 4 C 21.80 -, DVBl. 1986, 411).

  • BVerwG, 05.06.1992 - 4 NB 21.92

    Bauplanungsrecht: Wirkungszeitpunkt der UVP-Richtlinie, Bildung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.1998 - 1 K 1861/97
    Dies ist in der Literatur insbesondere für Bundesstraßen zwar kontrovers geblieben (vgl. Fickert, BauR 1988, 678; Kodal/Krämer, Straßenrecht, 5. Aufl. 1995, S. 1153 f. mit Nachweisen), aber auch in späteren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bekräftigt worden (BVerwG, Beschl. v. 5.6.1992 - 4 NB 21.92 -, NVwZ 1992, 1093).

    Es ist anerkannt, daß auch eine isolierte Straßenplanung durch Bauleitpläne in Abschnitten erfolgen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.6.1992 - 4 NB 21.92 -, NVwZ 1992, 1093).

  • OVG Niedersachsen, 29.10.1992 - 6 K 3012/91

    Bebauungsplan; Ortsdurchfahrt; Bundesstraße; Umgehung; Gemeinde;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.1998 - 1 K 1861/97
    Die Gemeinde braucht im Rahmen der Bauleitplanung nicht in jedem Falle abschließend zu prüfen, wie die Straße später rechtlich einzustufen ist, wenn sie jedenfalls zutreffende Annahmen über die voraussichtliche Verkehrsbelastung zugrunde gelegt hat (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.10.1992 - 6 K 3012/91 -, NdsRpfl. 1993, 254; Urt. v. 28.10.93 - 1 K 72/91 -).

    Insoweit gebieten die §§ 41 ff. BImSchG - auf die es auch im Bauleitplanverfahren maßgeblich ankommt (BVerwG, Beschl. v. 17.5.1995 - 4 NB 30.94 -, NJW 1995, 2572; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.10.1992 - 6 K 3012/91 -, NdsRpfl. 1993, 254) - eine gestufte Abwägung (vgl. etwa Silagi, UPR 1997, 272).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.1998 - 1 K 1861/97
    Dies hat der Senat auch in seinem Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (S. 41) zum Ausdruck gebracht.

    Das ist in umfassender Weise daran zu messen, mit welchem Gewicht die widerstreitenden Belange einander gegenüberstehen; insoweit besteht für die Planfeststellungsbehörde ein Abwägungsspielraum (BVerwG, Urt. v. 5.3.1997 - 11 A 25.95 -, DVBl. 1997, 831).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 3391/94

    Inhalt eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans; Befangenheit bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.1998 - 1 K 1861/97
    Ist die fragliche Straße - wie hier angesichts der gegenwärtigen Verkehrsbelastung der Innenstadt - mit einer bestimmten Funktion aus verkehrlichen und städtebaulichen Gründen erforderlich, stellt sich vielmehr nur noch die Frage, ob die Beeinträchtigung am konkret vorgesehenen Standort des Vorhabens durch die Wahl einer anderen, den Zielsetzungen der Planung ebenfalls genügenden Planungsvariante vermieden oder verringert werden können (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.3.1997 - 7 M 919/97 - u. VGH Mannheim, Urt. v. 22.7.1997 - 5 S 3391/94 -, VBlBW 1998, 177 zum naturschutzrechtlichen Vermeidungsgebot).
  • BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.1998 - 1 K 1861/97
    Im übrigen ist ein Abwägungsmangel bei der Beurteilung, ob die Kosten einer aktiven Schallschutzmaßnahme außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck ständen und deshalb dem Vorhabenträger nach dem Maßstab des § 41 Abs. 2 BImSchG nicht zuzumuten sind, nur erheblich, wenn sich anhand der Planungsunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände ergibt, daß eine fehlerfreie Ermittlung und Abwägung möglicherweise zu einer dem betroffenen Nachbarn des Vorhabens günstigeren Einschätzung der Verhältnismäßigkeit geführt hätte (BVerwG, Urt. v. 1.10.1997 - 11 A 10.96 -).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.1998 - 1 K 1861/97
    Technisch reichen die Lärmdämmwerte moderner passiver Schallschutzeinrichtungen ohne weiteres aus, um die nach den oben zitierten Darlegungen des Bundesverwaltungsgerichts erforderlichen Innenraumwerte sicherzustellen; ein Anspruch darauf, diese Werte für Schlafräume auch bei geöffneten Fenstern zu erzielen, besteht nicht (BVerwG, Urt. v. 11.4.1996 - 11 A 86.95 -, DVBl. 1996, 921 = NVwZ 1996, 901).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 113/96

    Beschlussfassung über Bebauungsplan zu Straßenbauvorhaben

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.1998 - 1 K 1861/97
    Passiven Schallschutz mußte die Antragsgegnerin schließlich auch nicht unmittelbar im Bebauungsplan festsetzen; die entsprechenden Ausführungen in der Planbegründung reichen aus (BVerwG, Beschl. v. 17.5.1995 - 4 NB 30.94 -, NJW 1995, 2572; VGH Mannheim, Urt. v. 28.6.1996 - 8 S 113/96 -, NVwZ-RR 1997, 183).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.1997 - 7 M 919/97

    Straßenplanung; Abwägung; Vermeidungsgebot; Vermeidbarkeit; Naturschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.02.1998 - 1 K 1861/97
    Ist die fragliche Straße - wie hier angesichts der gegenwärtigen Verkehrsbelastung der Innenstadt - mit einer bestimmten Funktion aus verkehrlichen und städtebaulichen Gründen erforderlich, stellt sich vielmehr nur noch die Frage, ob die Beeinträchtigung am konkret vorgesehenen Standort des Vorhabens durch die Wahl einer anderen, den Zielsetzungen der Planung ebenfalls genügenden Planungsvariante vermieden oder verringert werden können (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.3.1997 - 7 M 919/97 - u. VGH Mannheim, Urt. v. 22.7.1997 - 5 S 3391/94 -, VBlBW 1998, 177 zum naturschutzrechtlichen Vermeidungsgebot).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.1994 - 12 L 7201/91

    Letzentscheidungskompetenz; Umstufung einer Straße; Funktionsbestimmender Wille;

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 26.84

    Planrechtfertigung im Straßenrecht; Bestimmtheitsgrundsatz

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1997 - 5 S 105/97

    Planfeststellungsverfahren für eine Stadtbahnstrecke: Ausschluß von Einwendungen

  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf körperliche Integrität

  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

  • VGH Bayern, 23.10.1990 - 8 B 89.2278
  • OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 7 K 7705/95

    Planfeststellungsverfahren; Ausschluß von Einwendungen; Umfang des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.1996 - 1 C 12272/94

    Bebauungsplan; Öffentliche Verkehrsfläche; Klassifizierte Straße; Gemeindestraße;

  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.70

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen von sich in der Festsetzung einer Verkehrsfläche

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    OVG Lüneburg vom 12.02.1998 - Az.: OVG 1 K 1861/97 -.

    BVerwG 4 CN 5.98 OVG 1 K 1861/97.

  • VG Oldenburg, 04.03.2004 - 5 A 2342/01

    Abwägung; Planfeststellung; Schutzvorkehrungen; Straßenlärm; Verbindungsstraße

    Maßgeblich ist dabei aber allein die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses (zur Straßenplanung durch Bauleitplanung ebenso: OVG Lüneburg, U.v.12.02.1998 - 1 K 1861/97 V.n.b.; bestätigt durch BVerwG, U.v.28.01.1999 - 4 CN 5.98 - BVerwGE 108, 248).
  • VG Dresden, 28.02.2008 - 3 K 2368/04

    Anforderung an die Klagebefugnis eines außerhalb eines

    Soweit dieser Ausbau in einzelnen Abschnitten erfolgt, dürfen diese für sich genommen keinen Torso bilden, müssen jedoch auch noch nicht selbstständig die Verkehrsfunktion erfüllen, die ihnen erst bei Zusammenfügung der verschiedenen Abschnitte zuwachsen können (vgl. Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1998, Az.: 1 K 1861/97).
  • VG Oldenburg, 04.03.2004 - 5 B 2342/04
    Maßgeblich ist dabei aber allein die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses (zur Straßenplanung durch Bauleitplanung ebenso: OVG Lüneburg, U.v.12.02.1998 - 1 K 1861/97 V.n.b.; bestätigt durch BVerwG, U.v. 28.01.1999 - 4 CN 5.98 - BVerwGE 108, 248).
  • OVG Niedersachsen, 07.01.1999 - 1 M 5396/98

    Antragsbefugnis e. anerkannten Naturschutzvereins (nach; Antragsbefugnis;

    Denn Ortsumgehungen können - wie sich insbesondere aus § 38 Abs. 4 Satz 1 NStrG ergibt - auch auf der Grundlage eines Bebauungsplanes entstehen (vgl. u.a. Senatsurteil v. 12.2.1998 - 1 K 1861/97 - Nds.OVG Urt. v. 29.10.1992 - 6 K 3012/91 -, NVwZ-RR 1993, 345; Hess.VGH, Beschl. v. 19.12.1990 - 4 NG 1374/90 -, NVwZ-RR 1991, 588).
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Rechtsprechung
   VG Cottbus, 07.11.2001 - 1 K 1861/97   

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