Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 10.12.2004 - 1 K 210/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16522
FG Baden-Württemberg, 10.12.2004 - 1 K 210/03 (https://dejure.org/2004,16522)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.12.2004 - 1 K 210/03 (https://dejure.org/2004,16522)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Dezember 2004 - 1 K 210/03 (https://dejure.org/2004,16522)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (2001) § 7g Abs. 3
    Ansparrücklage für erst noch zu eröffnenden Betrieb einer Fotovoltaikanlage; Einkommensteuer 2001

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ansparrücklage für erst noch zu eröffnenden Betrieb einer Fotovoltaikanlage - Einkommensteuer 2001

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1675
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.12.2004 - 1 K 210/03
    Deshalb habe auch der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 25. April 2002 - IV R 30/00 Erörterungsbereitschaft gezeigt.

    Der Bundesfinanzhof habe die streitige Rechtsfrage mit Urteil vom 25. April 2002 - IV R 30/00 entschieden.

    Sollen - wie im Streitfall - die wesentlichen Betriebsgrundlagen angeschafft werden, setzt das ihre verbindliche Bestellung voraus (BFH vom 25. April 2002 - IV R 30/00, BFHE 1999, 170, BStBl II 2004, 182).

  • BFH, 28.06.2006 - III R 40/05

    Ansparrücklage - zu eröffnender Betrieb

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1675 veröffentlicht.
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Rechtsprechung
   FG Bremen, 22.04.2004 - 1 K 210/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12935
FG Bremen, 22.04.2004 - 1 K 210/03 (1) (https://dejure.org/2004,12935)
FG Bremen, Entscheidung vom 22.04.2004 - 1 K 210/03 (1) (https://dejure.org/2004,12935)
FG Bremen, Entscheidung vom 22. April 2004 - 1 K 210/03 (1) (https://dejure.org/2004,12935)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für eine Einkommensbesteuerung; Verbindliche Bestellung von Wirtschaftsgütern als Voraussetzung für die Bildung einer Ansparrücklage für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern für einen noch nicht geöffneten Betrieb; ...

  • rechtsportal.de

    EStG § 7g Abs. 7, Abs. 3
    Verbindliche Bestellung als Voraussetzung für Ansparrücklage nach § 7g EStG bei Betriebseröffnung; gesonderter und einheitlicher Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2001

  • datenbank.nwb.de

    Verbindliche Bestellung als Voraussetzung für Ansparrücklage nach § 7g EStG bei Betriebseröffnung - gesonderter und einheitlicher Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2001

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1113
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Auszug aus FG Bremen, 22.04.2004 - 1 K 210/03
    Dieser Auffassung habe sich der BFH in einem kürzlich zu § 7g Abs. 3 EStG entschiedenen Fall angeschlossen, in dem es um die Anschaffung der wesentlichen Betriebsausstattung für einen noch zu eröffnenden Betrieb gegangen sei (BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170 und nunmehr auch BStBl II 2004, 182 ).

    Der Sachverhalt, der dem vom Bekl. zitierten BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00 (BFHE 199, 170 , BStBl II 2004, 182 ) zugrunde liege, sei ebenfalls nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar, so dass die Entscheidungsgründe ebenfalls nicht übertragbar seien.

    Die dem angegriffenen Feststellungsbescheid 2001 vom 05. Juni 2003 zugrunde liegende Rechtsauffassung, dass die geplante Investition zum Abschlussstichtag durch eine verbindliche Bestellung hinreichend konkretisiert sein müsse, sei durch das BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00 (BFHE 199, 170 , BStBl II 2004, 182 ) bestätigt worden.

    Verschärfte Anforderungen hat der BFH dann aber mit seinem Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00 (BFHE 199, 170 , BStBl II 2004, 182 ) für solche Fälle gestellt, in denen eine Ansparrücklage für einen in Gründung befindlichen Betrieb vor Abschluss der Betriebseröffnung gebildet werden soll.

    Die Erwägungen des BFH in seinem Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00 (BFHE 199, 170 , BStBl II 2004, 182 ) gelten wegen der weitreichenden Begünstigungen von sog. Existenzgründern erst recht in Bezug auf § 7g Abs. 7 EStG .

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus FG Bremen, 22.04.2004 - 1 K 210/03
    In seinem Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00 (BFHE 197, 448 , BStBl II 2002, 385 ) hatte der BFH noch entschieden, dass die Bildung einer Ansparrücklage grundsätzlich nicht den besonderen Nachweis einer Investitionsabsicht erfordere.
  • BFH, 17.11.2004 - X R 38/02

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

    Auszug aus FG Bremen, 22.04.2004 - 1 K 210/03
    In dem - soweit ersichtlich - einzigen von der Rechtsprechung entschiedenen Fall betreffend die Konkretisierung des Investitionsvorhabens im Zusammenhang mit § 7g Abs. 7 EStG habe das Gericht wegen der Besonderheiten bei Leasinggeschäften den Nachweis einer Bestellung bei Anschaffung von wesentlichen Betriebsgrundlagen verlangt (FG München Urteil vom 16. Oktober 2002 1 K 1642/01, EFG 2003, 382 , dagegen Revision eingelegt, Az. des BFH: X R 38/02).
  • FG München, 16.10.2002 - 1 K 1642/01

    Voraussetzungen der Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7 EStG für

    Auszug aus FG Bremen, 22.04.2004 - 1 K 210/03
    In dem - soweit ersichtlich - einzigen von der Rechtsprechung entschiedenen Fall betreffend die Konkretisierung des Investitionsvorhabens im Zusammenhang mit § 7g Abs. 7 EStG habe das Gericht wegen der Besonderheiten bei Leasinggeschäften den Nachweis einer Bestellung bei Anschaffung von wesentlichen Betriebsgrundlagen verlangt (FG München Urteil vom 16. Oktober 2002 1 K 1642/01, EFG 2003, 382 , dagegen Revision eingelegt, Az. des BFH: X R 38/02).
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Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 05.11.2003 - 1 K 210/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,41290
FG Schleswig-Holstein, 05.11.2003 - 1 K 210/03 (https://dejure.org/2003,41290)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.11.2003 - 1 K 210/03 (https://dejure.org/2003,41290)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. November 2003 - 1 K 210/03 (https://dejure.org/2003,41290)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

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