Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 10.12.2004 - 1 K 210/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG (2001) § 7g Abs. 3
Ansparrücklage für erst noch zu eröffnenden Betrieb einer Fotovoltaikanlage; Einkommensteuer 2001 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ansparrücklage für erst noch zu eröffnenden Betrieb einer Fotovoltaikanlage - Einkommensteuer 2001
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 10.12.2004 - 1 K 210/03
- BFH, 28.06.2006 - III R 40/05
Papierfundstellen
- EFG 2005, 1675
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.12.2004 - 1 K 210/03
Deshalb habe auch der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 25. April 2002 - IV R 30/00 Erörterungsbereitschaft gezeigt.Der Bundesfinanzhof habe die streitige Rechtsfrage mit Urteil vom 25. April 2002 - IV R 30/00 entschieden.
Sollen - wie im Streitfall - die wesentlichen Betriebsgrundlagen angeschafft werden, setzt das ihre verbindliche Bestellung voraus (BFH vom 25. April 2002 - IV R 30/00, BFHE 1999, 170, BStBl II 2004, 182).
- BFH, 28.06.2006 - III R 40/05
Ansparrücklage - zu eröffnender Betrieb
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1675 veröffentlicht.
Rechtsprechung
FG Bremen, 22.04.2004 - 1 K 210/03 (1) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für eine Einkommensbesteuerung; Verbindliche Bestellung von Wirtschaftsgütern als Voraussetzung für die Bildung einer Ansparrücklage für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern für einen noch nicht geöffneten Betrieb; ...
- rechtsportal.de
EStG § 7g Abs. 7, Abs. 3
Verbindliche Bestellung als Voraussetzung für Ansparrücklage nach § 7g EStG bei Betriebseröffnung; gesonderter und einheitlicher Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2001 - datenbank.nwb.de
Verbindliche Bestellung als Voraussetzung für Ansparrücklage nach § 7g EStG bei Betriebseröffnung - gesonderter und einheitlicher Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2001
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Bremen, 22.04.2004 - 1 K 210/03 (1)
- BFH, 26.07.2005 - VIII B 134/04
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1113
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung
Auszug aus FG Bremen, 22.04.2004 - 1 K 210/03
Dieser Auffassung habe sich der BFH in einem kürzlich zu § 7g Abs. 3 EStG entschiedenen Fall angeschlossen, in dem es um die Anschaffung der wesentlichen Betriebsausstattung für einen noch zu eröffnenden Betrieb gegangen sei (BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170 und nunmehr auch BStBl II 2004, 182 ).Der Sachverhalt, der dem vom Bekl. zitierten BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00 (BFHE 199, 170 , BStBl II 2004, 182 ) zugrunde liege, sei ebenfalls nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar, so dass die Entscheidungsgründe ebenfalls nicht übertragbar seien.
Die dem angegriffenen Feststellungsbescheid 2001 vom 05. Juni 2003 zugrunde liegende Rechtsauffassung, dass die geplante Investition zum Abschlussstichtag durch eine verbindliche Bestellung hinreichend konkretisiert sein müsse, sei durch das BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00 (BFHE 199, 170 , BStBl II 2004, 182 ) bestätigt worden.
Verschärfte Anforderungen hat der BFH dann aber mit seinem Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00 (BFHE 199, 170 , BStBl II 2004, 182 ) für solche Fälle gestellt, in denen eine Ansparrücklage für einen in Gründung befindlichen Betrieb vor Abschluss der Betriebseröffnung gebildet werden soll.
Die Erwägungen des BFH in seinem Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00 (BFHE 199, 170 , BStBl II 2004, 182 ) gelten wegen der weitreichenden Begünstigungen von sog. Existenzgründern erst recht in Bezug auf § 7g Abs. 7 EStG .
- BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00
Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht
Auszug aus FG Bremen, 22.04.2004 - 1 K 210/03
In seinem Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00 (BFHE 197, 448 , BStBl II 2002, 385 ) hatte der BFH noch entschieden, dass die Bildung einer Ansparrücklage grundsätzlich nicht den besonderen Nachweis einer Investitionsabsicht erfordere. - BFH, 17.11.2004 - X R 38/02
Ansparrücklage eines Existenzgründers
Auszug aus FG Bremen, 22.04.2004 - 1 K 210/03
In dem - soweit ersichtlich - einzigen von der Rechtsprechung entschiedenen Fall betreffend die Konkretisierung des Investitionsvorhabens im Zusammenhang mit § 7g Abs. 7 EStG habe das Gericht wegen der Besonderheiten bei Leasinggeschäften den Nachweis einer Bestellung bei Anschaffung von wesentlichen Betriebsgrundlagen verlangt (FG München Urteil vom 16. Oktober 2002 1 K 1642/01, EFG 2003, 382 , dagegen Revision eingelegt, Az. des BFH: X R 38/02). - FG München, 16.10.2002 - 1 K 1642/01
Voraussetzungen der Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7 EStG für …
Auszug aus FG Bremen, 22.04.2004 - 1 K 210/03
In dem - soweit ersichtlich - einzigen von der Rechtsprechung entschiedenen Fall betreffend die Konkretisierung des Investitionsvorhabens im Zusammenhang mit § 7g Abs. 7 EStG habe das Gericht wegen der Besonderheiten bei Leasinggeschäften den Nachweis einer Bestellung bei Anschaffung von wesentlichen Betriebsgrundlagen verlangt (FG München Urteil vom 16. Oktober 2002 1 K 1642/01, EFG 2003, 382 , dagegen Revision eingelegt, Az. des BFH: X R 38/02).
- FG Hamburg, 18.08.2005 - III 404/04
Einkommensteuer: Streichung von Anspar- und Existenzgründerrücklage im Jahr ihrer …
Bei Rücklagen für ein in Gründung befindliches Unternehmen müssen darüber hinaus konkrete Bestellungen der anzuschaffenden Wirtschaftsgüter vorliegen, sofern diese zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören (…vgl. BFH vom 11. Mai 2005, XI B 49/04, BFH/NV 2005, 1551 ;… vom 7. Oktober 2004, XI B 210/03, BFH/NV 2005, 204 ; vom 25. April 2002, IV R 30/00, BFHE 199, 170 , BStBl II 2004, 182 ; FG Bremen vom 22. April 2004, 1 K 210/03 {1}, Steuer-Eildienst -StEd- 2004, 386, Nichtzulassungsbeschwerde BFH VIII B 134/04; FG München vom 16. Oktober 2002, 1 K 1642/01, EFG 2003, 382 , Revision BFH X R 38/02). - FG Hessen, 06.12.2004 - 1 K 939/02
Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7 EStG für den in Gründung befindlichen Betrieb …
(…vgl. z.B. Urteile des BFH vom 25.02.2002 IV R 30/00 a.a.O. sowie vom 19.09.2002 X R 51/00 in BStBl II 2004, 184 sowie Urteil des Finanzgerichtes Bremen vom 22.04.2004 1 K 210/03 in EFG 2004, 1113 sowie die Anmerkung von Brandis zu diesem Urteil in EFG 2004, 1114 jeweils m.w.N.). - FG Hamburg, 04.08.2004 - III 264/04
Einkommensteuer: Existenzgründerrücklage
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Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 05.11.2003 - 1 K 210/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 05.11.2003 - 1 K 210/03
- FG Schleswig-Holstein, 05.11.2003 - 1 K 208/03
- FG Schleswig-Holstein, 05.11.2003 - 1 K 209/03
- BFH, 11.08.2004 - I R 108/03
- BFH, 11.08.2004 - I R 109/03
- BFH, 11.08.2004 - I R 110/03
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 11.08.2004 - I R 108/03
Erteilung einer Pensionszusage trotz lebensbedrohender Erkrankung
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) wies sie mit gleich lautenden Urteilen vom 5. November 2003 1 K 208/03, 1 K 209/03 und 1 K 210/03 als unbegründet ab. - BFH, 11.08.2004 - I R 110/03 Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) wies sie mit gleich lautenden Urteilen vom 5. November 2003 1 K 208/03, 1 K 209/03 und 1 K 210/03 als unbegründet ab.
- BFH, 11.08.2004 - I R 109/03 Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) wies sie mit gleich lautenden Urteilen vom 5. November 2003 1 K 208/03, 1 K 209/03 und 1 K 210/03 als unbegründet ab.