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   VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15   

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VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15 (https://dejure.org/2017,31941)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 31.05.2017 - 1 K 2184/15 (https://dejure.org/2017,31941)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 1 K 2184/15 (https://dejure.org/2017,31941)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (54)

  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
    Nach dem Ergehen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.05.2015 - 2 BvL 17/09 - zur amtsangemessenen Alimentierung hat der Kläger das Verfahren am 22.05.2015 wieder aufgenommen.

    Nach der Wiederaufnahme des Verfahrens durch den Kläger trägt er vor, das Bundesverfassungsgericht habe in seinen Urteilen vom 05.05.2015 (2 BvL 17/09) und 17.11.2015 (2 BvL 19/09) Grundsätze für die Vereinbarkeit der Besoldung mit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation aufgestellt.

    Vielmehr entsprechen die nicht abgesenkten Dienstbezüge in den Jahren 2012 bis 2015 den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 05.05.2015 - 2 BvL 17/09 u.a.- juris.

    "Das beklagte Land weist nach Überzeugung der Kammer allerdings zutreffend darauf hin, dass die - lediglich punktuell über einen Zeitraum von drei Jahren wirkende - Absenkungsregelung des § 23 Abs. 1 LBesGBW nicht an den mit der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Alimentationsprinzip abgeleiteten und volkswirtschaftlich nachvollziehbaren Parametern zu messen ist (vgl. zu diesen BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 05.05.2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, NJW 2015, S. 250 = BVerfGE 139, 64).

    Diese dienen dem Bundesverfassungsgericht dazu, im Wege einer relationalen Betrachtungsweise zu überprüfen, ob im Verlauf eines Zeitraums der zurückliegenden 15 Jahre - dies entspricht etwa der Hälfte der Lebensdienstzeit eines Richters oder Staatsanwalts (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 05.05.2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, NJW 2015, S. 250 = BVerfGE 139, 64) - die Alimentation der betroffenen Richter und Staatsanwälte insgesamt auf ein evident unzureichendes Niveau abgesunken ist.".

    Urteil vom 05.05.2015 - 2 BvL 17/09-, BVerfGE 139, 64-148.

  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
    Urteil vom 14.02.2012 - 2 BvL 4/10 -, juris.

    [129] 5. Die Festlegung der Besoldungshöhe durch den Gesetzgeber ist an die Einhaltung prozeduraler Anforderungen geknüpft (vgl. BVerfGE 130, 263 ).

    Diese Anforderungen treffen ihn insbesondere in Form von Begründungspflichten (vgl. BVerfGE 130, 263 ).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
    [57] 1. a) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 ; stRspr).

    Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 126, 400 ).

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 124, 199 ; 126, 400 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 4 S 471/15

    Besoldungseinbuße bei freiwilligem Wechsel des Lehrers in ein anderes Bundesland

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
    In seinem Beschluss vom 30.05.2016 (4 S 471/15) habe der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die achtprozentige Absenkung eines Bundeslandwechslers als nicht verfassungswidrig betrachtet.

    Die Absenkung des Grundgehalts ist nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie schon den Anforderungen des Art. 33 Abs. 5 GG nicht genügende Dienstbezüge weiter vermindern würde (vgl. zur unteren Grenze einer amtsangemessenen Alimentation: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.05.2016 - 4 S 471/15 - Rn. 6, juris).

    Einen Anspruch auf Ausgleich einer Besoldungsminderung, die durch eine freiwillige bundesländerübergreifende Versetzung eintritt, gibt es nicht (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.2016 - 4 S 1930/14 - und Beschluss vom 30.05.2016 - 4 S 471/15 -).

  • EuGH, 21.12.2016 - C-539/15

    Bowman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
    Zum anderen erscheint die streitige Frage durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21.12.2016 in der Rechtssache C-539/15 in dem Sinne als geklärt, dass ein Verstoß gegen die Gleichbehandlungsrichtlinie nicht vorliegt.

    In der Rechtssache C-539/15 (Rn. 24) führte der Gerichtshof der Europäischen Union sinngemäß aus, es sei zu prüfen, ob die betroffene Regelung trotz ihrer neutralen Formulierung in Wirklichkeit eine viel größere Zahl von Personen eines bestimmten Alters oder einer bestimmten Altersgruppe benachteilige.

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
    Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 126, 400 ).

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 124, 199 ; 126, 400 ).

  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
    [59] b) Im Bereich der Beamtenbesoldung folgt aus den in Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. dazu etwa BVerfGE 119, 247 ), dass Beamte eines Dienstherrn mit gleichen oder vergleichbaren Dienstposten derselben Laufbahn in der Regel gleich zu besolden sind (vgl. schon BVerfGE 12, 326 ).

    Ungleichbehandlungen sind dann zulässig, wenn sie sachlich am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG zu rechtfertigen sind (stRspr; zuletzt BVerfGE 107, 218 m.w.N.: Beamtenbesoldung Ost I; BVerfGE 107, 257 : Beamtenbesoldung Ost II; BVerfGE 114, 258 : private Altersvorsorge für Beamte; BVerfGE 117, 330 : Ballungsraumzulage; vgl. auch BVerfGE 12, 326 : unterschiedliche Besoldung von Richtern der ordentlichen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit; BVerfGE 26, 100 : besoldungsrechtliche Differenzierung zwischen Richtern am Landessozialgericht und Richtern am Oberverwaltungsgericht; BVerfGE 26, 163 : verfassungsrechtlich gebotene besoldungsrechtliche Gleichstellung von Landesarbeitsgerichtsdirektoren mit Senatspräsidenten am Oberlandesgericht und am Landessozialgericht; aus der Kammerrechtsprechung: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, NJW 2002, S. 743: Aufschub der linearen Erhöhung der Bezüge in bestimmten Besoldungsgruppen; BVerfGK 2, 64 : Nichtgewährung der Einmalzahlung für bestimmte Ruhestandsbeamte).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 124, 199 ; 126, 400 ).

    Vielmehr muss auch für das Maß der Differenzierung ein innerer Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung bestehen, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht anführen lässt (BVerfGE 124, 199 ; stRspr).

  • BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Besoldungsvorschriften des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
    Die Frage, ob der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.01.1985 - 2 BvR 1148/84 - zur Verfassungsmäßigkeit des Art. 30 Nr. 1 Haushaltsbegleitgesetz 1984 (BGBl. I 1983, Seite 1532) zur Begründung der vorliegenden Entscheidung noch herangezogen werden kann, kann offen bleiben.

    Gewisse Zweifel bestehen deshalb, weil die "Absenkungsregelungen" in § 19a BBesG in der damaligen Fassung Fälle wie den des Klägers nicht betrafen, sondern auf Berufsanfänger im engeren Sinne zugeschnitten waren, da sie der Situation des Beamten auf Probe Rechnung tragen sollten (vgl. Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 15.01.1985 -2 BvR 1148/84-, Rn 12).

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
    Die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung hat erst nach 1949 Eingang in das Beamtenrecht des Bundes und der Länder gefunden (vgl. BVerfGK 12, 234 ) und steht grundsätzlich zur freien Disposition des Besoldungsgesetzgebers, der sie - einheitlich für alle ihm zugehörigen Beamten - im Rahmen der allgemeinen grundgesetzlichen Bindungen jederzeit für die Zukunft mindern oder streichen kann, soweit sich die Bezüge in ihrer Gesamthöhe noch als amtsangemessen darstellen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 29. November 1967 - 2 BvR 668/67 -, JZ 1968, S. 61; BVerfGE 44, 249 ; 49, 260 ; 117, 330 ).

    Ungleichbehandlungen sind dann zulässig, wenn sie sachlich am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG zu rechtfertigen sind (stRspr; zuletzt BVerfGE 107, 218 m.w.N.: Beamtenbesoldung Ost I; BVerfGE 107, 257 : Beamtenbesoldung Ost II; BVerfGE 114, 258 : private Altersvorsorge für Beamte; BVerfGE 117, 330 : Ballungsraumzulage; vgl. auch BVerfGE 12, 326 : unterschiedliche Besoldung von Richtern der ordentlichen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit; BVerfGE 26, 100 : besoldungsrechtliche Differenzierung zwischen Richtern am Landessozialgericht und Richtern am Oberverwaltungsgericht; BVerfGE 26, 163 : verfassungsrechtlich gebotene besoldungsrechtliche Gleichstellung von Landesarbeitsgerichtsdirektoren mit Senatspräsidenten am Oberlandesgericht und am Landessozialgericht; aus der Kammerrechtsprechung: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, NJW 2002, S. 743: Aufschub der linearen Erhöhung der Bezüge in bestimmten Besoldungsgruppen; BVerfGK 2, 64 : Nichtgewährung der Einmalzahlung für bestimmte Ruhestandsbeamte).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02

    Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2014 - 4 S 129/14

    Zulässigkeit der Absenkung der Eingangsbesoldung nach BesG BW 2010 § 23 Abs 1 und

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 412/66

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 86/66

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2016 - 4 S 1094/15

    Amtsangemessenheit der Richterbesoldung 2009 in Baden-Württemberg; kinderreicher

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 4 S 1930/14

    Dienstherrenwechsel; Verhinderung von Besoldungseinbußen

  • EuGH, 09.09.2015 - C-20/13

    Unland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • BVerfG, 29.11.1967 - 2 BvR 668/67
  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

  • BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvL 29/60

    Verfasssungsmäßigkeit der Besoldungsordnunbg A in Bremen

  • BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63

    Vorrang der verfassungskonformen Auslegung vor ihrer Nichtigerklärung

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89

    Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984

  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

  • BVerfG, 28.09.2007 - 2 BvL 5/05

    Vorlage des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Kürzung des Weihnachtsgeldes für

  • VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 8 K 1955/05

    Sonderzahlung bei Wechsel des Bundeslandes - keine Ausdehnung der

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • BVerfG, 02.06.2001 - 2 BvR 571/00

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch vorübergehenden Aufschub der linearen

  • BVerfG, 14.10.2003 - 2 BvL 19/02

    Unzulässige, den Begründungsanforderungen nicht genügende Richtervorlage zu

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97

    Einheitswert

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

  • BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09

    Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 4 S 2217/08

    Sonderzahlung - Ernennung eines Beamten vor dem 31.12.2004 - Beurlaubung ohne

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08

    Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis;

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

  • VG Trier, 12.09.2017 - 7 K 9764/16

    Amtsangemessene Alimentation der Besoldungsgruppe A 8 in Rheinland- Pfalz im

    Ungeachtet der Frage, ob ein Parameter - wie vom Beklagten vorgetragen - grundsätzlich nur dann erfüllt ist, wenn die Grenzwerte sowohl im Prüf- als auch im Kontrollzeitraum erfüllt sind (so VG Köln, Urteil vom 3. Mai 2017, a. a. O., Rn. 188; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. März 2016 - 12 K 1012/14 -, Rn. 452, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 31. Mai 2017 - 1 K 2184/15 -, Rn. 77, juris; ablehnend Stuttmann, NVwZ 2015, 1007; vorsorglich geprüft vom OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2016 - OVG 4 B 35.12 -, Rn. 54, juris,) oder ob dieser Zeitraum nur relevant wird, wenn Anhaltspunkte für statistische Ausreißer vorliegen (OVG Lüneburg, Urteil vom 25. April 2017, a. a. O., Rn. 75; VG Bremen, Vorlagebeschluss vom 17. März 2016, a. a. O., Rn. 43) - wozu die Kammer neigt, weil andernfalls letztlich nicht die Entwicklung der Parameter in den streitgegenständlichen Jahren ausschlaggebend wäre -, spricht der Umstand, dass die Parameter 2. und 3. im Kontrollzeitraum nicht erfüllt sind, während die Ergebnisse zum Prüfzeitraum statistisch verzerrt sind, jedenfalls im Rahmen der hier erforderlichen Gesamtbetrachtung für die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation.
  • VG Saarlouis, 23.10.2018 - 2 K 2076/15

    Vorlagebeschluss zur Besoldung der saarländischen Richter (Besoldungsgruppe R 1)

    dazu: VG Karlsruhe, Vorlagebeschluss vom 15.12.2016 - 6 K 4048/14 - und VG Sigmaringen, Urteil vom 31.5.2017 - 1 K 2184/15 -, beide Juris.
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