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   FG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - 1 K 2204/13   

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https://dejure.org/2015,21978
FG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - 1 K 2204/13 (https://dejure.org/2015,21978)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.07.2015 - 1 K 2204/13 (https://dejure.org/2015,21978)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - 1 K 2204/13 (https://dejure.org/2015,21978)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 150 Abs 8 AO, § 25 Abs 4 EStG 2009, § 18 Abs 1 UStG 2005, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011
    Allgemeine Bedenken gegen die Sicherheit einer Datenfernübertragung reichen nicht zur Annahme einer unbilligen Härte gem. § 25 Abs. 4 S. 2 EStG aus

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbillige Härte bei allgemeinen Bedenken gegen die Sicherheit einer Datenfernübertragung

  • Betriebs-Berater

    Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Steuererklärungen: Zwang zur elektronischen Übermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Einreichung der Einkommensteuererklärung mittels Datenfernübertragung nach § 25 Abs. 4 S. 1 EStG - Keine Annahme einer unbilligen Härte bei allgemeinen Bedenken gegen die Sicherheit der Datenfernübertragung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verpflichtung zur Einreichung der Einkommensteuererklärung mittels Datenfernübertragung nach § 25 Abs. 4 S. 1 EStG - Keine Annahme einer unbilligen Härte bei allgemeinen Bedenken gegen die Sicherheit der Datenfernübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einkommensteuererklärung - elektronisch abgeben!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übermittlung der Einkommensteuererklärung durch Datenfernübertragung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gewinneinkünfte: Elektronische Steuererklärung ist Pflicht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Einkommensteuererklärung in elektronischer Form zwingend

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Einkommensteuererklärung per Computer - Für Selbständige ist die elektronische Übermittlung zwingend vorgeschrieben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Datensicherheit: Ausnahmen von Elektronischer Steuererklärung möglich

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 31.08.2015)

    Einkommensteuererklärung nur auf elektronischem Weg

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Ehrenamt: Steuererklärung auf Vordrucken weiterhin möglich

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Elektronische Steuererklärung auch bei nur 500 EUR Jahresgewinneinkünften

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 72 (Ls.)
  • BB 2015, 2134
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.03.2012 - XI R 33/09

    Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - 1 K 2204/13
    Dies habe der Bundesfinanzhof (BFH) bereits mit Urteil vom 14. März 2012 XI R 33/09 (BStBl II 2012, 477, Rz. 68) hinsichtlich der elektronischen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen entschieden.

    Die weiteren von den Klägern vorgetragenen Gründe (vergl. BFH-Urteil vom 14. März 2012 XI R 33/09, a.a.O.) hat der Beklagte gegenüber dem staatlichen Interesse an einer Verwaltungsvereinfachung und einer Kostenersparnis abgewogen.

    Bereits im Urteil vom 14. März 2012 XI R 33/09 (a.a.O.) hat der BFH sich mit der Verfassungsmäßigkeit der in § 18 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) angeordneten generellen Pflicht zur Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen per Datenfernübertragung befasst und diese bejaht.

  • FG Bremen, 26.06.2014 - 2 K 12/14

    Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen an

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - 1 K 2204/13
    Das Finanzgericht Bremen hat sich im Urteil vom 26. Juni 2014 2 K 12/14 (EFG 2014, 1732) ausführlich mit den in jenem Fall geäußerten Bedenken gegen die Sicherheit der Datenfernübertragung beschäftigt und u.a. darauf hingewiesen, dass - wie auch im hier vorliegenden Fall - lediglich abstrakte Sicherheitsbedenken vorgebracht worden waren, ohne diese zu spezifizieren.

    Zudem hatte schon das Finanzgericht Bremen in seinem Urteil vom 26. Juni 2014 2 K 12/14 (a.a.O.) darauf hingewiesen, dass eine absolute Geheimhaltung von Daten ohnehin nicht garantiert werden kann, da auch "analog" in Papierform gespeicherte Daten z.B. bei einem Wohnungseinbruch gestohlen werden können (vergl. z.B. Bericht in der RHEINPFALZ, Regionalausgabe Donnersberg, vom 13. Juni 2015 zu Betrugsversuchen auf der Basis der Daten auf ausgefüllten Überweisungsträgern, die aus Bankbriefkästen gestohlen wurden).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - 1 K 2204/13
    Nach dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 67, 100, 142 f) würden hiervon auch Steuerdaten erfasst, da durch diese Steuerdaten unmittelbar Erkenntnisse über familiäre, berufliche und sonstige wirtschaftliche Verhältnisse erlangt werden könnten.
  • BFH, 14.04.2015 - V B 158/14

    Pflicht zur elektronischen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - 1 K 2204/13
    Mit Beschluss vom 14. April 2015 V B 158/14 (n.v., JURIS) hat der BFH seine Auffassung bekräftigt, dass die Pflicht zur Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen per Datenfernübertragung verfassungsmäßig ist.
  • FG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 7 K 3192/15

    Abgabe der Einkommensteuererklärung in elektronischer Form trotz befürchtetem

    Sie können insbesondere nicht aus allgemeinen Bedenken gegen die Sicherheit der von § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG vorgeschriebenen elektronischen Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch eine Datenübertragung hergeleitet werden (BFH-Urteil vom 14. März 2012 XI R 33/09, BStBl II 2012, 477 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2015 V B 102/15 - juris-; Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 26. Juni 2014 2 K 12/14 (2), DStRE 2015, 612; Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Juli 2015 1 K 2204/13, BB 2015, 2134).
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