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   FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08   

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FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08 (https://dejure.org/2011,37508)
FG München, Entscheidung vom 27.07.2011 - 1 K 2410/08 (https://dejure.org/2011,37508)
FG München, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - 1 K 2410/08 (https://dejure.org/2011,37508)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Einordnung der Einkommensteuer für im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung offen stehende Honoraransprüche des Insolvenzschuldners als Masseverbindlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit bei vor Einführung des § 35 Abs. 2 InsO für eine gesamte Arztpraxis ausgesprochener sog. unechter Freigabe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit bei vor Einführung des § 35 Abs. 2 InsO für eine gesamte Arztpraxis ausgesprochener sog. unechter Freigabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 71
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3529/07

    Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters

    Auszug aus FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08
    Die hierzu vorliegenden Entscheidungen betreffen vom vorliegenden abweichende Sachverhalte (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, die ohne Wissen und Billigung des Verwalters erzielt werden und tatsächlich nicht zur Masse gelangten; BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit; Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Oktober 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 47/09, zu Einkünften aus einer freigegebenen selbständigen Tätigkeit in den Streitjahren 2008 und 2009; FG München, Urteil vom 21. Juli 2010 10 K 3005/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: III R 21/11, zu Einkünften aus einer mit Duldung des Verwalters fortgeführten gewerblichen Tätigkeit unter Einbeziehung des nicht pfändungsgeschützten Neuerwerbs in die Insolvenzmasse; FG Köln, Urteile vom 19. Januar 2011 7 K 3547/07 und 7 K 3529/07 [nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11], juris, jeweils zu Einkünften aus der Fortführung einer Arztpraxis gegen den Widerstand des Insolvenzverwalters in den Streitjahren 2003 und 2004; FG Münster, Urteil vom 29. März 2011 10 K 230/10 E, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).

    Die sich hieraus ergebende Einkommensteuer für 2007 könnte somit bereits deshalb Masseverbindlichkeit sein, weil sie nicht lediglich als Folge der Amtstätigkeit des Klägers entstand, sondern durch eine Handlung des Klägers als Insolvenzverwalter (vgl. hierzu FG Köln, Urteil vom 19. Januar 2011 7 K 3529/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11; Hefermehl in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Auflage 2007, § 55 Rz 69, 70).

    36(b) Im Streitfall ist die erforderliche massebezogene Verwaltungshandlung des Klägers bezüglich der Einkünfte des K aus selbständiger Tätigkeit zum einen darin zu sehen, dass er sich grundsätzlich mit dem Abschluss der Vereinbarung mit der Fortführung der Praxis durch K einverstanden erklärt hat (vgl. hierzu auch FG Köln, Urteil vom 19. Januar 2011 7 K 3529/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11).

    cc) Zudem ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass § 35 InsO, wonach u.a. die Einnahmen aus seiner selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners unabhängig von der Billigung dieser Tätigkeit zur Insolvenzmasse zählen, nur den Begriff der Insolvenzmasse definiert; ob eine Verbindlichkeit Masseverbindlichkeit ist, beurteilt sich - wie für den vorliegenden Streitfall dargelegt - ausschließlich nach § 55 InsO (vgl. hierzu etwa FG Köln, Urteile vom 19. Januar 2011 7 K 3547/07 und 7 K 3529/07 [nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11], juris).

    Nach Maßgabe des materiellen Steuerrechts gestaltet, bestätigt oder verändert die Entscheidung im vorliegenden Verfahren nicht notwendigerweise und unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen des K (vgl. hierzu FG Köln, Beschluss vom 16. Januar 2009 7 K 3529/07, EFG 2009, 866; Gräber/Levedag, FGO, 7. Auflage 2010, § 60 Rz 23).

  • BFH, 06.08.2013 - VIII R 4/11
    Auszug aus FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08
    Die hierzu vorliegenden Entscheidungen betreffen vom vorliegenden abweichende Sachverhalte (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, die ohne Wissen und Billigung des Verwalters erzielt werden und tatsächlich nicht zur Masse gelangten; BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit; Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Oktober 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 47/09, zu Einkünften aus einer freigegebenen selbständigen Tätigkeit in den Streitjahren 2008 und 2009; FG München, Urteil vom 21. Juli 2010 10 K 3005/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: III R 21/11, zu Einkünften aus einer mit Duldung des Verwalters fortgeführten gewerblichen Tätigkeit unter Einbeziehung des nicht pfändungsgeschützten Neuerwerbs in die Insolvenzmasse; FG Köln, Urteile vom 19. Januar 2011 7 K 3547/07 und 7 K 3529/07 [nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11], juris, jeweils zu Einkünften aus der Fortführung einer Arztpraxis gegen den Widerstand des Insolvenzverwalters in den Streitjahren 2003 und 2004; FG Münster, Urteil vom 29. März 2011 10 K 230/10 E, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).

    Die sich hieraus ergebende Einkommensteuer für 2007 könnte somit bereits deshalb Masseverbindlichkeit sein, weil sie nicht lediglich als Folge der Amtstätigkeit des Klägers entstand, sondern durch eine Handlung des Klägers als Insolvenzverwalter (vgl. hierzu FG Köln, Urteil vom 19. Januar 2011 7 K 3529/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11; Hefermehl in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Auflage 2007, § 55 Rz 69, 70).

    36(b) Im Streitfall ist die erforderliche massebezogene Verwaltungshandlung des Klägers bezüglich der Einkünfte des K aus selbständiger Tätigkeit zum einen darin zu sehen, dass er sich grundsätzlich mit dem Abschluss der Vereinbarung mit der Fortführung der Praxis durch K einverstanden erklärt hat (vgl. hierzu auch FG Köln, Urteil vom 19. Januar 2011 7 K 3529/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11).

    cc) Zudem ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass § 35 InsO, wonach u.a. die Einnahmen aus seiner selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners unabhängig von der Billigung dieser Tätigkeit zur Insolvenzmasse zählen, nur den Begriff der Insolvenzmasse definiert; ob eine Verbindlichkeit Masseverbindlichkeit ist, beurteilt sich - wie für den vorliegenden Streitfall dargelegt - ausschließlich nach § 55 InsO (vgl. hierzu etwa FG Köln, Urteile vom 19. Januar 2011 7 K 3547/07 und 7 K 3529/07 [nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11], juris).

  • BFH, 18.05.2010 - X R 11/09

    Zur Entstehung einer Masseverbindlichkeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit des

    Auszug aus FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08
    Die hierzu vorliegenden Entscheidungen betreffen vom vorliegenden abweichende Sachverhalte (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, die ohne Wissen und Billigung des Verwalters erzielt werden und tatsächlich nicht zur Masse gelangten; BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit; Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Oktober 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 47/09, zu Einkünften aus einer freigegebenen selbständigen Tätigkeit in den Streitjahren 2008 und 2009; FG München, Urteil vom 21. Juli 2010 10 K 3005/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: III R 21/11, zu Einkünften aus einer mit Duldung des Verwalters fortgeführten gewerblichen Tätigkeit unter Einbeziehung des nicht pfändungsgeschützten Neuerwerbs in die Insolvenzmasse; FG Köln, Urteile vom 19. Januar 2011 7 K 3547/07 und 7 K 3529/07 [nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11], juris, jeweils zu Einkünften aus der Fortführung einer Arztpraxis gegen den Widerstand des Insolvenzverwalters in den Streitjahren 2003 und 2004; FG Münster, Urteil vom 29. März 2011 10 K 230/10 E, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).

    Dementsprechend sind die sich aus der genannten, zur Umsatzsteuer ergangenen Entscheidung des BFH ergebenden Grundsätze auf den vorliegenden ertragsteuerlichen Streitfall nicht übertragbar (ebenso BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114 zu durch nachinsolvenzliche Beratungsleistungen entstandenen Ertragsteuern).

    Zwar kann ein Insolvenzverwalter nicht verpflichtet sein, Erträge zu versteuern, die er nicht erhalten hat, dies gilt jedoch - im Gegensatz zum Streitfall - lediglich in den Fällen, in denen der Insolvenzschuldner eine Tätigkeit ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter ausübt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114).

  • FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09

    Geltendmachung von aus selbstständiger Tätigkeit entfallender Ertragssteuer

    Auszug aus FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08
    Nach § 122 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen ist; im Insolvenzverfahren sind Bescheide über Steuerforderungen, die zu den Masseverbindlichkeiten gehören, an den Insolvenzverwalter zu richten (vgl. BFH-Beschluss vom 29. September 1970 II B 22/70, BFHE 100, 140, BStBl II 1970, 830; Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 1. Dezember 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 47/09).

    Entsprechendes gilt für die Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheide (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Oktober 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 47/09, m.w.N.).

    Die hierzu vorliegenden Entscheidungen betreffen vom vorliegenden abweichende Sachverhalte (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, die ohne Wissen und Billigung des Verwalters erzielt werden und tatsächlich nicht zur Masse gelangten; BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit; Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Oktober 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 47/09, zu Einkünften aus einer freigegebenen selbständigen Tätigkeit in den Streitjahren 2008 und 2009; FG München, Urteil vom 21. Juli 2010 10 K 3005/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: III R 21/11, zu Einkünften aus einer mit Duldung des Verwalters fortgeführten gewerblichen Tätigkeit unter Einbeziehung des nicht pfändungsgeschützten Neuerwerbs in die Insolvenzmasse; FG Köln, Urteile vom 19. Januar 2011 7 K 3547/07 und 7 K 3529/07 [nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11], juris, jeweils zu Einkünften aus der Fortführung einer Arztpraxis gegen den Widerstand des Insolvenzverwalters in den Streitjahren 2003 und 2004; FG Münster, Urteil vom 29. März 2011 10 K 230/10 E, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).

  • BFH, 18.09.2012 - VIII R 47/09

    Einkommensteuer auf freiberufliche Einkünfte einer Insolvenzschuldnerin keine

    Auszug aus FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08
    Nach § 122 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen ist; im Insolvenzverfahren sind Bescheide über Steuerforderungen, die zu den Masseverbindlichkeiten gehören, an den Insolvenzverwalter zu richten (vgl. BFH-Beschluss vom 29. September 1970 II B 22/70, BFHE 100, 140, BStBl II 1970, 830; Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 1. Dezember 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 47/09).

    Entsprechendes gilt für die Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheide (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Oktober 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 47/09, m.w.N.).

    Die hierzu vorliegenden Entscheidungen betreffen vom vorliegenden abweichende Sachverhalte (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, die ohne Wissen und Billigung des Verwalters erzielt werden und tatsächlich nicht zur Masse gelangten; BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit; Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Oktober 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 47/09, zu Einkünften aus einer freigegebenen selbständigen Tätigkeit in den Streitjahren 2008 und 2009; FG München, Urteil vom 21. Juli 2010 10 K 3005/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: III R 21/11, zu Einkünften aus einer mit Duldung des Verwalters fortgeführten gewerblichen Tätigkeit unter Einbeziehung des nicht pfändungsgeschützten Neuerwerbs in die Insolvenzmasse; FG Köln, Urteile vom 19. Januar 2011 7 K 3547/07 und 7 K 3529/07 [nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11], juris, jeweils zu Einkünften aus der Fortführung einer Arztpraxis gegen den Widerstand des Insolvenzverwalters in den Streitjahren 2003 und 2004; FG Münster, Urteil vom 29. März 2011 10 K 230/10 E, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).

  • FG München, 21.07.2010 - 10 K 3005/07

    Einkommensteuer des Jahres nach der Insolvenzeröffnung als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08
    Die hierzu vorliegenden Entscheidungen betreffen vom vorliegenden abweichende Sachverhalte (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, die ohne Wissen und Billigung des Verwalters erzielt werden und tatsächlich nicht zur Masse gelangten; BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit; Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Oktober 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 47/09, zu Einkünften aus einer freigegebenen selbständigen Tätigkeit in den Streitjahren 2008 und 2009; FG München, Urteil vom 21. Juli 2010 10 K 3005/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: III R 21/11, zu Einkünften aus einer mit Duldung des Verwalters fortgeführten gewerblichen Tätigkeit unter Einbeziehung des nicht pfändungsgeschützten Neuerwerbs in die Insolvenzmasse; FG Köln, Urteile vom 19. Januar 2011 7 K 3547/07 und 7 K 3529/07 [nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11], juris, jeweils zu Einkünften aus der Fortführung einer Arztpraxis gegen den Widerstand des Insolvenzverwalters in den Streitjahren 2003 und 2004; FG Münster, Urteil vom 29. März 2011 10 K 230/10 E, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).

    Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung des BFH die Vorschrift des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht dahingehend zu verstehen, dass die von dieser Vorschrift erfassten Verbindlichkeiten nur durch Handlungen des Verwalters begründet werden können; sie können vielmehr auch "in anderer Weise" begründet werden (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 2005 V R 5/04, BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848; FG München, Urteil vom 21. Juli 2010 10 K 3005/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: III R 21/11).

    Sie muss auf eine - wie auch immer geartete - Verwaltungsmaßnahme des Insolvenzverwalters in Bezug auf die Insolvenzmasse zurückzuführen sein (vgl. FG München, Urteil vom 21. Juli 2010 10 K 3005/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: III R 21/11).

  • BFH, 16.04.2015 - III R 21/11

    Einkommensteuer als Masseschuld

    Auszug aus FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08
    Die hierzu vorliegenden Entscheidungen betreffen vom vorliegenden abweichende Sachverhalte (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, die ohne Wissen und Billigung des Verwalters erzielt werden und tatsächlich nicht zur Masse gelangten; BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit; Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Oktober 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 47/09, zu Einkünften aus einer freigegebenen selbständigen Tätigkeit in den Streitjahren 2008 und 2009; FG München, Urteil vom 21. Juli 2010 10 K 3005/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: III R 21/11, zu Einkünften aus einer mit Duldung des Verwalters fortgeführten gewerblichen Tätigkeit unter Einbeziehung des nicht pfändungsgeschützten Neuerwerbs in die Insolvenzmasse; FG Köln, Urteile vom 19. Januar 2011 7 K 3547/07 und 7 K 3529/07 [nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11], juris, jeweils zu Einkünften aus der Fortführung einer Arztpraxis gegen den Widerstand des Insolvenzverwalters in den Streitjahren 2003 und 2004; FG Münster, Urteil vom 29. März 2011 10 K 230/10 E, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).

    Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung des BFH die Vorschrift des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht dahingehend zu verstehen, dass die von dieser Vorschrift erfassten Verbindlichkeiten nur durch Handlungen des Verwalters begründet werden können; sie können vielmehr auch "in anderer Weise" begründet werden (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 2005 V R 5/04, BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848; FG München, Urteil vom 21. Juli 2010 10 K 3005/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: III R 21/11).

    Sie muss auf eine - wie auch immer geartete - Verwaltungsmaßnahme des Insolvenzverwalters in Bezug auf die Insolvenzmasse zurückzuführen sein (vgl. FG München, Urteil vom 21. Juli 2010 10 K 3005/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: III R 21/11).

  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus

    Auszug aus FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08
    Damit gehören grundsätzlich auch Einkünfte, die nach Eröffnung des Verfahrens erzielt werden, als Neuerwerb zur Insolvenzmasse; nicht zur Insolvenzmasse gehören dagegen nach § 36 InsO unpfändbare und wirksam freigegebene Gegenstände (vgl. Bundesgerichtshof - BGH - Beschluss vom 20. März 2003 IX ZB 388/02, juris; BGH-Urteil vom 1. Februar 2007 IX ZR 178/05, juris).

    Mit diesen Regelungen in der Vereinbarung gewährte der Kläger dem K nicht nur eine (wenn auch der Höhe nach begrenzte) Ausnahme von dem Grundsatz, wonach Einkünfte, die ein selbständig tätiger Schuldner nach der Insolvenzeröffnung erzielt, in vollem Umfange ohne einen Abzug für beruflich bedingte Ausgaben zur Insolvenzmasse gehören und er lediglich gemäß § 850i ZPO beantragen kann, dass ihm von seinen durch Vergütungsansprüche gegen Dritte erzielten Einkünften ein pfandfreier Anteil belassen wird (vgl. BGH-Beschluss vom 20. März 2003 IX ZB 388/02, juris).

  • BFH, 15.12.2009 - VII R 18/09

    Umsatzsteuervergütung aus Tätigkeit des Insolvenzschuldners nicht gegen

    Auszug aus FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08
    c) Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass Umsatzsteuer, welche für solche steuerpflichtige Leistungen geschuldet wird, die ein Insolvenzschuldner während des Insolvenzverfahrens durch seine Arbeit und mit Hilfe von nach § 811 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Gegenständen im Rahmen einer Erwerbstätigkeit erbracht hat, nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu den Masseschulden zählt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 7. April 2005 V R 5/04, BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848; offen gelassen in BFH-Urteil vom 15. Dezember 2009 VII R 18/09, BFHE 228, 6, BStBl II 2010, 758).

    Auch dieses wollte den Neuerwerb im Interesse der Insolvenzgläubiger umfassend zur Masse ziehen, so dass nur ein Verzicht des Insolvenzverwalters hierauf den Insolvenzbeschlag aufheben bzw. verhindern konnte (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 2009 VII R 18/09, BFHE 228, 6, BStBl II 2010, 758).

  • BFH, 07.04.2005 - V R 5/04

    Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im

    Auszug aus FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08
    Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung des BFH die Vorschrift des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht dahingehend zu verstehen, dass die von dieser Vorschrift erfassten Verbindlichkeiten nur durch Handlungen des Verwalters begründet werden können; sie können vielmehr auch "in anderer Weise" begründet werden (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 2005 V R 5/04, BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848; FG München, Urteil vom 21. Juli 2010 10 K 3005/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: III R 21/11).

    c) Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass Umsatzsteuer, welche für solche steuerpflichtige Leistungen geschuldet wird, die ein Insolvenzschuldner während des Insolvenzverfahrens durch seine Arbeit und mit Hilfe von nach § 811 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Gegenständen im Rahmen einer Erwerbstätigkeit erbracht hat, nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu den Masseschulden zählt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 7. April 2005 V R 5/04, BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848; offen gelassen in BFH-Urteil vom 15. Dezember 2009 VII R 18/09, BFHE 228, 6, BStBl II 2010, 758).

  • FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3547/07

    Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters

  • BFH, 24.02.2011 - VI R 21/10

    Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine (vorrangig zu

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05

    Anspruch auf Prozesskostenerstattung in der Insolvenz des Gläubigers

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 1 K 1950/05

    Aufrechnungsbefugnis gegenüber einer Forderung des Insolvenzschuldners auf Grund

  • BAG, 10.04.2008 - 6 AZR 368/07

    Masseverbindlichkeiten nach Freigabeerklärung

  • FG Köln, 16.01.2009 - 7 K 3529/07

    Beabsichtigte Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche als Begründung der Beiladung

  • BFH, 12.05.2009 - VIII B 27/09

    Keine Beiladung des Insolvenzschuldners im Finanzrechtsstreit des

  • BFH, 21.07.2009 - VII R 49/08

    Keine Haftungsinanspruchnahme des Insolvenzverwalters über das Vermögen des

  • BFH, 21.07.2009 - VII R 50/08

    Haftungsansprüche aus der Geschäftsführertätigkeit während des

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06

    Verrechnung von Steuererstattungsansprüchen mit Masseverbindlichkeiten im Fall

  • BFH, 16.08.2001 - V R 59/99

    Grundstückslieferung im Konkurs

  • BFH, 29.03.1984 - IV R 271/83

    Konkursverwalter - Veräußerungsgewinne - Einkommensteuerschuld

  • BFH, 26.11.2008 - X B 3/08

    Ersetzung des Einkommensteuervorauszahlungsbescheids durch Jahressteuerbescheid

  • BFH, 29.09.1970 - II B 22/70

    Vermögen eines Grundstückserwerbers - Eröffnung des Konkursverfahrens -

  • BFH, 11.11.1993 - XI R 73/92

    Einkommensteuerforderungen gegen den Gemeinschuldner im Konkurs als

  • BFH, 29.07.1986 - IX R 123/82

    Anspruch auf Aufhebung einer Einspruchsentscheidung - Einspruch gegen einen

  • FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10

    Streitige Zuordnung der Einkommensteuer zur Insolvenzmasse oder zum

  • FG Köln, 28.06.2012 - 11 K 1069/09

    Einkommensteuer: Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit

    Dies sei zum einen das Urteil vom FG München vom 27.07.2011 (Az. 1 K 2410/08), das Urteil FG Düsseldorf vom 19.08.2011 (Az. 11 K 4201/10 E) des FG München vom 21.07.2010 (Az. 10 K 3005/07) und des Urteils des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13.08.2009 (Az. 16 K 10313/07).

    Nur soweit die Einkommensteuer Masseverbindlichkeit darstellt, ist der Bescheid dem Insolvenzverwalter bekanntzugeben (FG München, Urteil vom 27.07.2011, 1 K 2410/08, EFG 2012, 71, nrkr., Az. des BFH: III R 35/11).

    Ob im Streitfall bereits die Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1 InsO deshalb erfüllt sein könnten, weil der Kläger der Tätigkeit der Beigeladenen zugestimmt und die Kooperationsvereinbarung mit unterschrieben hat, kann dahinstehen (vgl. auch FG München, Urteil vom 27.07.2011, 1 K 2410/08, EFG 2012, 71, nrkr., Az. des BFH: III R 35/11).

    Sie muss auf eine - wie auch immer geartete - Verwaltungsmaßnahme des Insolvenzverwalters in Bezug auf die Insolvenzmasse zurückzuführen sein (vgl. FG München, Urteil vom 21.07.2010, 10 K 3005/07, EFG 2011, 1981, nrkr., Az. des BFH: III R 21/11; FG Köln, Urteil vom 19.01.2011, 7 K 3547/07, EFG 2011, 1257; FG München, Urteil vom 27.07.2011, 1 K 2410/08, EFG 2012, 71, nrkr., Az. des BFH: III R 35/11).

    Eine Freigabe eines zur Masse gehörenden bzw. künftig in diese fallenden Vermögensgegenstandes und dessen Überführung in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners setzt eine Willenserklärung des Insolvenzverwalters voraus, aus welcher sich unmissverständlich dessen Wille zu einem dauernden Verzicht auf die Massezugehörigkeit ergibt (vgl. BGH-Urteil vom 07.12.2006 IX ZR 161/04, NJW-RR Zivilrecht 2007, 845; FG München vom 21.07.2010, 10 K 3005/07, EFG 2011, 1981, nrkr., Az. des BFH: III R 21/11; FG München, Urteil vom 27.07.2011, 1 K 2410/08, EFG 2012, 71, nrkr., Az. des BFH: III R 35/11).

  • BFH, 07.07.2020 - X R 13/19

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines

    bb) Nach Maßgabe dieser Grundsätze hat das FA zu Recht die auf den Veräußerungsgewinn entfallende Einkommensteuerschuld der Kategorie der Masseverbindlichkeit zugeordnet und dementsprechend gegenüber dem Kläger als Insolvenzverwalter durch Vorauszahlungsbescheid festgesetzt (vgl. FG München, Urteil vom 27.07.2011 - 1 K 2410/08, EFG 2012, 71, Rz 27; FG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2016 - 11 K 613/13 E, EFG 2016, 1906, Rz 37).
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