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   FG Saarland, 24.05.2005 - 1 K 25/01   

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https://dejure.org/2005,9247
FG Saarland, 24.05.2005 - 1 K 25/01 (https://dejure.org/2005,9247)
FG Saarland, Entscheidung vom 24.05.2005 - 1 K 25/01 (https://dejure.org/2005,9247)
FG Saarland, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - 1 K 25/01 (https://dejure.org/2005,9247)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Entgeltlichkeit der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an nahe Angehörige bei einem Veräußerungspreis von 0 DM/EUR

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Entgeltlichkeit einer Anteilsveräußerung unter nahen Angehörigen (§ 17 Abs. 1 EStG)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung einer GmbH-Beteiligung zwischen nahen Angehörigen für 0,00 DM als Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG); Definition des Veräußerungsgeschäfts; Abzugsfähigkeit von Veräußerungsverlusten bei Veräußerung ohne Entgelt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung einer GmbH-Beteiligung zwischen nahen Angehörigen für 0 DM; Veräußerungsverlust; Einkommensteuer 1994

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übertragung einer GmbH-Beteiligung zwischen nahen Angehörigen für 0 DM - Veräußerungsverlust - Einkommensteuer 1994

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    GmbH-Anteilsverkauf auch an Angehörige wie unter fremden Dritten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 29.07.1997 - VIII R 80/94

    Der unentgeltliche Erwerb einzelner Anteile von einem wesentlich Beteiligten

    Auszug aus FG Saarland, 24.05.2005 - 1 K 25/01
    "Veräußerung" i.S.d. § 17 Abs. 1 EStG ist die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einer Beteiligung auf einen anderen Rechtsträger gegen Entgelt (z.B. BFH vom 27. Juli 1988 I R 147/83, BStBl. II 1989, 271; vom 29. Juli 1997 VIII R 80/94, BStBl. II 1997, 727).
  • BFH, 09.10.2001 - VIII R 5/01

    Darlehensvertrag - Vertrag zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuerbescheid -

    Auszug aus FG Saarland, 24.05.2005 - 1 K 25/01
    Vielmehr sind die einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbildbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine nicht ernstliche Vereinbarung - hier: Veräußerung zum Preise von 0 DM - zulassen (s. z.B. BFH v. 9. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334 mit zahlreichen w.N.).
  • BFH, 27.07.1988 - I R 147/83

    Eine verdeckte Einlage ist mangels Entgelt keine Veräußerung i.S. des § 17 Abs. 1

    Auszug aus FG Saarland, 24.05.2005 - 1 K 25/01
    "Veräußerung" i.S.d. § 17 Abs. 1 EStG ist die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einer Beteiligung auf einen anderen Rechtsträger gegen Entgelt (z.B. BFH vom 27. Juli 1988 I R 147/83, BStBl. II 1989, 271; vom 29. Juli 1997 VIII R 80/94, BStBl. II 1997, 727).
  • BFH, 05.03.1991 - VIII R 163/86

    Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung kann Veräußerung i.

    Auszug aus FG Saarland, 24.05.2005 - 1 K 25/01
    Ausschlaggebend ist der Wille und die Vorstellung der Parteien, wie sie nach den Feststellungen des FG in Erscheinung getreten sind (BFH vom 15. März 1991 VIII R 163/86, BStBl. II 1991, 630; vom 18. August 1992, VIII R 13/90, BStBl. II 1993, 34; vom 18. August 1992 VIII R 90/89, BFH/NV 1993, 158; vom 1. August 1996, VIII R 4/92, BFH/NV 1997, 215).
  • BFH, 01.08.1996 - VIII R 4/92

    Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils

    Auszug aus FG Saarland, 24.05.2005 - 1 K 25/01
    Ausschlaggebend ist der Wille und die Vorstellung der Parteien, wie sie nach den Feststellungen des FG in Erscheinung getreten sind (BFH vom 15. März 1991 VIII R 163/86, BStBl. II 1991, 630; vom 18. August 1992, VIII R 13/90, BStBl. II 1993, 34; vom 18. August 1992 VIII R 90/89, BFH/NV 1993, 158; vom 1. August 1996, VIII R 4/92, BFH/NV 1997, 215).
  • BFH, 18.08.1992 - VIII R 13/90

    Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung

    Auszug aus FG Saarland, 24.05.2005 - 1 K 25/01
    Ausschlaggebend ist der Wille und die Vorstellung der Parteien, wie sie nach den Feststellungen des FG in Erscheinung getreten sind (BFH vom 15. März 1991 VIII R 163/86, BStBl. II 1991, 630; vom 18. August 1992, VIII R 13/90, BStBl. II 1993, 34; vom 18. August 1992 VIII R 90/89, BFH/NV 1993, 158; vom 1. August 1996, VIII R 4/92, BFH/NV 1997, 215).
  • BFH, 07.10.1994 - VI R 54/91

    Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Saarland, 24.05.2005 - 1 K 25/01
    (BFH vom 30. November 1994 VIII B 28/94, BFH/NV 1995, 386).
  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2003 - 2 K 148/99

    Übertragung einer wesentlichen Beteiligung ohne Gegenleistung; Entstehung eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2012 - 2 K 2452/10

    Übertragung eines GmbH-Anteils unter Familienangehörigen zu einem symbolischen

    Die Übertragung von wertlosen Geschäftsanteilen unter nahen Angehörigen ohne Gegenleistung kann deshalb nur dann als entgeltlich beurteilt werden, wenn sich nach dem Gesamtbild der Umstände feststellen lässt, dass der Grund für die fehlende Entgeltsvereinbarung ausschließlich in der Wertlosigkeit der übertragenen Anteile liegt sowie Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Zuwendung nicht vorliegen (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. November 2003, 2 K 148/99, EFG 2005, 105; FG des Saarlandes, Urteil vom 24. Mai 2005, 1 K 25/01, FGReport 2005, 57).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 7 K 7301/04

    Feststellungslast bei Zweifel an der Entgeltlichkeit einer Anteilsübertragung i.

    Wenn - wie im Streitfall - die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft wegen der Eingebundenheit des Erwerbers in die Tätigkeit der GmbH uneingeschränkt bekannt ist, ist kein Vermögensstatus der Gesellschaft zum Übertragungszeitpunkt erforderlich, aus dem die exakte Vermögenslage der Gesellschaft erkennbar ist, und der Erwägungen über verbleibende Risiken enthält (siehe zu ähnlichen Fällen Finanzgericht - FG - Saarland, Urteil vom 24.05.2005 - 1 K 25/01, zitiert nach juris, und FG München, Urteil vom 20.09.2006 - 6 K 3686/04, zitiert nach juris).
  • FG München, 20.09.2006 - 6 K 3686/04

    Veräußerungsverlust bei Anteilsübertragung zwischen nahen Angehörigen;

    Zusätzlich werden auch Erwägungen über verbleibende Risiken (etwaige Steuernachzahlungen aus einer Betriebsprüfung sowie verdeckte Werte der Gesellschaft) angestellt (vgl. Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 24. Mai 2005 1 K 25/01, Haufe Index 1381367).
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