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   FG Münster, 26.08.2008 - 1 K 3132/04 EZ   

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https://dejure.org/2008,17940
FG Münster, 26.08.2008 - 1 K 3132/04 EZ (https://dejure.org/2008,17940)
FG Münster, Entscheidung vom 26.08.2008 - 1 K 3132/04 EZ (https://dejure.org/2008,17940)
FG Münster, Entscheidung vom 26. August 2008 - 1 K 3132/04 EZ (https://dejure.org/2008,17940)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EigZulG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; EigZulG 1998 § 2 Abs. 2
    Keine Eigenheimzulage für einen von einem Nießbraucher errichteten Wintergarten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eigenheimzulage: - Keine Eigenheimzulage für einen von einem Nießbraucher errichteten Wintergarten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1937
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.06.2004 - III R 50/01

    Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage bei Beteiligung an den

    Auszug aus FG Münster, 26.08.2008 - 1 K 3132/04
    Sie verweist diesbezüglich auf das Urteil des BFH vom 24.6.2004 (III R 50/01, BFH/NV 2004, 1685).

    Der dort geregelte Fall des Eigenbesitzes ist nur für die Fälle von Bedeutung, bei denen durch Diebstahl oder Unterschlagung Wirtschaftsgüter "unwiederbringlich" erlangt worden sind bzw. eine missglückte Übereignung vorliegt (BFH-Urteil vom 24.6.2004 III R 50/01, BStBl II 2005, 80 mwN.).

    Wirtschaftliches Eigentum ist grundsätzlich auch möglich, wenn für den Fall der Beendigung des Nutzungsverhältnisses ein Anspruch in Höhe des anteiligen Verkehrswertes des bebauten Grundstücks dem Steuerpflichtigen zusteht (BFH-Urteil vom 24.6.2004 III R 50/01, BStBl II 2005, 80).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem von der Klägerseite zitierten Urteil des BFH vom 24.6.2004 (III R 50/01, BStBl II 2005, 80), bei dem die Klägerin das Eigentum an dem fraglichen Objekt erhalten sollte.

  • BFH, 28.07.1999 - X R 38/98

    Wohneigentumsförderung bei Vorbehaltsnießbrauch

    Auszug aus FG Münster, 26.08.2008 - 1 K 3132/04
    Dies gilt regelmäßig auch im Fall des Vorbehaltsnießbrauchs (BFH-Urteil vom 28.7.1999 X R 38/98, BStBl II 2000, 653).
  • BFH, 26.11.1998 - IV R 39/98

    Vorbehaltsnießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus FG Münster, 26.08.2008 - 1 K 3132/04
    Der Nießbraucher übt nur abgeleiteten Besitz aus und schließt den zivilrechtlichen Eigentümer nicht auf Dauer von Substanz und Ertrag des Hauses aus (BFH-Urteil vom 26.11.1998 IV R 39/98, BStBl II 1999, 263).
  • BFH, 24.06.2004 - III R 42/02

    Wirtschaftliches Eigentum - Wohnungsrecht

    Auszug aus FG Münster, 26.08.2008 - 1 K 3132/04
    Wirtschaftliches Eigentum entsteht auch nicht dadurch, wenn für den Nutzungsberechtigten ein Wohnungsrecht bestellt worden ist (BFH-Urteil vom 24.6.2004 III R 42/02, BFH/NV 2005, 164).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 23/99

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Auszug aus FG Münster, 26.08.2008 - 1 K 3132/04
    Vielmehr bedarf es des vollen Tatbestandes der Eingriffskondiktion nach § 812 Abs. 1 Fall 2 BGB (vgl. Palandt-Bassenge, § 951 BGB, Rz. 2) Ein solcher Fall ist die Verbindung einer Sache mit dem Grundstück eines anderen in Erwartung des späteren Erwerbs der Hauptsache (vgl. BFH-Urteil vom 12.7.1989 VIII ZR 286/88, NJW 1989, 2745; BFH-Urteil vom 18.7.2001 X R 23/99 - BStBl II 2002, 281 mwN.; Palandt-Bassenge, § 951 BGB, Rz. 10).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 98/04

    Betriebsraum eines Ehegatten im gemeinsamen Einfamilienhaus: Unterliegen die

    Auszug aus FG Münster, 26.08.2008 - 1 K 3132/04
    Da die Klägerin auch keinen (noch so geringen) Miteigentumsanteil zurückbehalten hat, erübrigen sich Ausführungen zu der Frage, inwieweit die Rechtsprechung des BFH zur Kostentragung bei Miteigentümern (vgl. nur BFH-Urteil vom 29.4.2008 VIII R 98/04, BFH/NV 2008, 1383) auf die Fälle der Eigenheimzulage übertragbar ist.
  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88

    Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines

    Auszug aus FG Münster, 26.08.2008 - 1 K 3132/04
    Vielmehr bedarf es des vollen Tatbestandes der Eingriffskondiktion nach § 812 Abs. 1 Fall 2 BGB (vgl. Palandt-Bassenge, § 951 BGB, Rz. 2) Ein solcher Fall ist die Verbindung einer Sache mit dem Grundstück eines anderen in Erwartung des späteren Erwerbs der Hauptsache (vgl. BFH-Urteil vom 12.7.1989 VIII ZR 286/88, NJW 1989, 2745; BFH-Urteil vom 18.7.2001 X R 23/99 - BStBl II 2002, 281 mwN.; Palandt-Bassenge, § 951 BGB, Rz. 10).
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