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   FG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 1 K 3180/12   

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FG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 1 K 3180/12 (https://dejure.org/2014,49150)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.12.2014 - 1 K 3180/12 (https://dejure.org/2014,49150)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 1 K 3180/12 (https://dejure.org/2014,49150)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Versteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen nach §§ 22 Nr. 2 i.V.m. 23 Abs 1 S. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetzt 1999

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerrechtliche Bewertung des nebenberuflichen Handelns mit diversen in- und ausländische Investmentfondsanteilen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 22 Nr 2 EStG 1997, § 17 Abs 1 AuslInvestmG, § 40 KAGG
    Versteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen nach § 23 Abs 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 1999

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds und von Zwischengewinnen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds und von Zwischengewinnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veräußerung von Investmentfondsanteilen - und die Versteuerung der Gewinne

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 720
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 27.03.2001 - I R 120/98

    Veräußerung - Fondsanteile - Überschüsse - Besteuerung - Einkommensteuer -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 1 K 3180/12
    Der BFH habe in seiner Entscheidung vom 27. März 2001 I R 120/98 (Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 1539) klargestellt, dass das vom Gesetzgeber verfolgte Transparenzprinzip es gebiete, beide Formen der Einkunftserzielung -Besteuerung der vom Fonds selbst erzielten Erträge und Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen- gleich zu behandeln.

    Dies trifft auch für das von der Klägerin zitierte Urteil des BFH vom 27. März 2001 I R 120/98 (BFH/NV 2001, 1539) zu.

    Die Klägerin geht zwar zu Recht davon aus, dass nach den Vorschriften des KAGG und des AuslInvestmG die Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds einem eingeschränkten Transparenzprinzip folgt und der Anleger einerseits grundsätzlich so besteuert wird, als habe er die im Rahmen des Fonds angefallenen Erträge unmittelbar selbst erzielt (BFH-Urteile vom 11. Oktober 2000 I R 99/96, BStBl II 2001, 22, und vom 27. März 2001 I R 120/98, BFH/NV 2001, 1539).

    Denn ein Teil dieser (im Rahmen des Fonds angefallenen) Erträge, nämlich bestimmte Spekulationsgewinne, werden beim Anleger steuerfrei gestellt und damit der Gedanke der Transparenz nicht in dem Sinne durchgängig verwirklicht, dass der Fonds für Zwecke der Besteuerung vollständig hinweggedacht werden kann (BFH-Urteile vom 11. Oktober 2000 I R 99/96, BStBl. II 2001, 22, und vom 27. März 2001 I R 120/98, BFH/NV 2001, 1539; FG Münster, Urteil vom 14. Januar 2010 5 K 2852/05, EFG 2010, 691).

  • FG Münster, 14.01.2010 - 5 K 2852/05

    Ermittlung der Einnahmen aus ausländischen Investmentfonds

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 1 K 3180/12
    Die Vorschriften des KAGG und des AuslInvestmG regeln die Besteuerung von Einkünften aus der Beteiligung (Finanzgericht -FG- Münster, Urteil vom 14. Januar 2010 5 K 2852/05 E, Entscheidungen der FG -EFG- 2010, 691).

    Denn ein Teil dieser (im Rahmen des Fonds angefallenen) Erträge, nämlich bestimmte Spekulationsgewinne, werden beim Anleger steuerfrei gestellt und damit der Gedanke der Transparenz nicht in dem Sinne durchgängig verwirklicht, dass der Fonds für Zwecke der Besteuerung vollständig hinweggedacht werden kann (BFH-Urteile vom 11. Oktober 2000 I R 99/96, BStBl. II 2001, 22, und vom 27. März 2001 I R 120/98, BFH/NV 2001, 1539; FG Münster, Urteil vom 14. Januar 2010 5 K 2852/05, EFG 2010, 691).

    Damit geht es nicht um die Ermittlung der Einkünfte eines sog. "schwarzen" Fonds und dessen pauschale Besteuerung nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG, die nicht mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. November 2008 VIII R 24/07, BStBl. II 2009, 518; FG Münster, Urteil vom 14. Januar 2010 5 K 2852/05 E, EFG 2010, 691).

  • BFH, 11.10.2000 - I R 99/96

    Ausländischer Investmentfond: Einkünfte aus Beteiligung - abschließende Regelung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 1 K 3180/12
    Die Klägerin geht ferner zu Recht davon aus, dass nach BFH-Urteil vom 11. Oktober 2000 I R 99/96 (BStBl II 2001, 22) von den genannten Regelungen "Zwischengewinne", die der Anteilseigner bei einer Rückgabe oder Veräußerung von Fondsanteilen vor Ablauf eines Geschäftsjahres erzielt, nicht erfasst werden und der Kursgewinn, der bereits vor dem maßgeblichen Stichtag, Zufluss mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres, realisiert worden ist, weder nach § 17 noch nach § 18 AuslInvestmG zu den Einkünften des Veräußerers aus Kapitalvermögen gehört.

    Die Klägerin geht zwar zu Recht davon aus, dass nach den Vorschriften des KAGG und des AuslInvestmG die Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds einem eingeschränkten Transparenzprinzip folgt und der Anleger einerseits grundsätzlich so besteuert wird, als habe er die im Rahmen des Fonds angefallenen Erträge unmittelbar selbst erzielt (BFH-Urteile vom 11. Oktober 2000 I R 99/96, BStBl II 2001, 22, und vom 27. März 2001 I R 120/98, BFH/NV 2001, 1539).

    Denn ein Teil dieser (im Rahmen des Fonds angefallenen) Erträge, nämlich bestimmte Spekulationsgewinne, werden beim Anleger steuerfrei gestellt und damit der Gedanke der Transparenz nicht in dem Sinne durchgängig verwirklicht, dass der Fonds für Zwecke der Besteuerung vollständig hinweggedacht werden kann (BFH-Urteile vom 11. Oktober 2000 I R 99/96, BStBl. II 2001, 22, und vom 27. März 2001 I R 120/98, BFH/NV 2001, 1539; FG Münster, Urteil vom 14. Januar 2010 5 K 2852/05, EFG 2010, 691).

  • BFH, 04.03.1980 - VIII R 48/76

    Ausschüttung auf Anteilscheine - Grundstückssondervermögen - Einkünfte aus

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 1 K 3180/12
    Der Umfang der Transparenz wird durch den Gesetzgeber durch die einzelnen Spezialregelungen bestimmt (BFH-Urteile vom 25. Juni 2014 I R 33/09, BFH/NV 2014, 1859, und vom 4. März 1980 VIII R 48/76, BStBl II 1980, 453).

    Denn ein Fondsanteil ähnelt einer Aktie (vgl. BFH-Urteil vom 4. März 1980 VIII R 48/76, BStBl. II 1980, 453).

  • BFH, 14.01.2004 - VIII B 101/03

    Ausländischer Investment-Fonds; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 1 K 3180/12
    In diesem Sinne hat der BFH mit Beschluss vom 14. Januar 2001 VIII B 101/03 (BFH/NV 2004, 777) darauf abgestellt, dass im dortigen Streitfall der Kläger die Fondsanteile erst nach Ablauf der Spekulationsfrist veräußert hat.
  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 79/88

    Behandlung von Veräußerungsgewinnen gem. §§ 17 , 18 AuslInvestmG verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 1 K 3180/12
    Denn durch die Zwischenschaltung des Investmentvermögens soll im Prinzip keine höhere steuerliche Belastung, aber auch keine niedrigere Belastung eintreten (BFH-Urteil vom 7. April 1992 VIII R 79/88, BStBl II 1992, 786).
  • EuGH, 10.04.2014 - C-190/12

    Ein Mitgliedstaat darf Dividenden, die von gebietsansässigen Gesellschaften an

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 1 K 3180/12
    Im Streitfall geht es auch nicht um eine unterschiedliche (Quellen)Besteuerung von in- und ausländischen Dividenden (vgl. hierzu Europäischer Gerichtshof -EuGH-, Urteile vom 10. Mai 2012 C-338/11 bis C-347/11, DStR 2012, 1016, und vom 10. April 2014 C-190/12, Internationales Steuerrecht -IStR- 2014, 333; EuGH Große Kammer, Urteil vom 13. November 2012 C-35/11, IStR 2012, 924), sondern um die Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an in- und ausländischen Investmentfonds innerhalb eines Jahres nach Erwerb, ohne dass nach dem Sitz der Kapitalanlagegesellschaft differenziert worden ist.
  • BFH, 21.01.2014 - IX R 11/13

    Fremdwährungsgeschäfte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 1 K 3180/12
    Fondsanteile stellen jeweils eigenständige Wirtschaftsgüter dar (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 2014 IX R 11/13, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2014, 385).
  • EuGH, 13.11.2012 - C-35/11

    Die Anwendung der im britischen Steuerrecht vorgesehenen Anrechnungsmethode auf

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 1 K 3180/12
    Im Streitfall geht es auch nicht um eine unterschiedliche (Quellen)Besteuerung von in- und ausländischen Dividenden (vgl. hierzu Europäischer Gerichtshof -EuGH-, Urteile vom 10. Mai 2012 C-338/11 bis C-347/11, DStR 2012, 1016, und vom 10. April 2014 C-190/12, Internationales Steuerrecht -IStR- 2014, 333; EuGH Große Kammer, Urteil vom 13. November 2012 C-35/11, IStR 2012, 924), sondern um die Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an in- und ausländischen Investmentfonds innerhalb eines Jahres nach Erwerb, ohne dass nach dem Sitz der Kapitalanlagegesellschaft differenziert worden ist.
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 1 K 3180/12
    Die entsprechenden Vorschriften für ausländische Kapitalanlagegesellschaften waren in dem ebenfalls zum Jahresende 2003 ausgelaufenen AuslInvestmG enthalten (Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, Beschluss vom 17. Dezember 2013 1 BvL 5/08, Der Betrieb -DB- 2014, 520).
  • EuGH, 10.05.2012 - C-338/11

    Das Recht der Union steht französischen Rechtsvorschriften entgegen, die für

  • BFH, 24.11.2009 - VIII R 30/06

    Ansatz des Zwischengewinns bei der Veräußerung von Fondsanteilen

  • BFH, 25.06.2014 - I R 33/09

    Hinzurechnung eines sog. negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von

  • BFH, 03.03.2010 - I R 109/08

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der über ein Wertpapier-Sondervermögen bezogenen

  • EuGH, 10.05.2012 - C-347/11

    AMB Generali Aktien Euroland

  • BFH, 18.11.2008 - VIII R 24/07

    Zur (Un-)Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG mit

  • BFH, 18.09.2012 - VIII R 45/09

    Keine Verlustverrechnungsbeschränkungen für private Veräußerungsgeschäfte auf der

  • BFH, 10.11.2015 - IX R 3/15

    Private Veräußerungsgeschäfte mit in- und ausländischen Investmentanteilen -

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2014  1 K 3180/12 aufgehoben.
  • FG Hamburg, 18.06.2015 - 2 K 158/14

    Halbeinkünfteverfahren im Jahr 2001 auf ausländischen Veräußerungsverlust nicht

    Die Fondsanteile sind Wertpapiere und stellen jeweils eigenständige Wirtschaftsgüter dar (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 2014 IX R 11/13, BStBl II 2012, 385; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Dezember 2014 1 K 3180/12, EFG 2015, 720).
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