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   FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3554/06 S   

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FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3554/06 S (https://dejure.org/2007,33409)
FG Münster, Entscheidung vom 27.03.2007 - 1 K 3554/06 S (https://dejure.org/2007,33409)
FG Münster, Entscheidung vom 27. März 2007 - 1 K 3554/06 S (https://dejure.org/2007,33409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren: - Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Saarland, 05.09.1996 - 1 V 150/96

    Umsatzsteuer; Feststellung der Unternehmereigenschaft im Wege einstweiliger

    Auszug aus FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3554/06
    Obwohl im Gesetz eine Regelung der Erteilung einer Steuernummer, anders als für die ab dem 1. Juli 2007 einzuführenden Identifikationsnummern i.S.d. § 139b und § 139c AO , fehlt, besteht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Erteilung einer Steuernummer eigener Art. Dies ergibt sich zum einen aus §§ 14, 14a UStG in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung, die eine Rechnungserteilung nur unter Verwendung einer Steuernummer vorsehen (so auch FG München, Beschl. v. 25.8.2006, 14 V 2078/06 , n.v. und FG Münster, Beschl. v. 8.7.2004, 11 V 3376/04 S , n.v.; a.A. noch vor Änderung des §§ 14f. UStG vertrat FG Saarland, Beschl. v. 5.9.1996, 1 V 150/96, EFG 1997, 251).
  • FG Münster, 08.07.2004 - 11 V 3376/04

    Antrag auf Erteilung einer Steuernummer zur Erfüllung steuerlicher Pflichten;

    Auszug aus FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3554/06
    Obwohl im Gesetz eine Regelung der Erteilung einer Steuernummer, anders als für die ab dem 1. Juli 2007 einzuführenden Identifikationsnummern i.S.d. § 139b und § 139c AO , fehlt, besteht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Erteilung einer Steuernummer eigener Art. Dies ergibt sich zum einen aus §§ 14, 14a UStG in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung, die eine Rechnungserteilung nur unter Verwendung einer Steuernummer vorsehen (so auch FG München, Beschl. v. 25.8.2006, 14 V 2078/06 , n.v. und FG Münster, Beschl. v. 8.7.2004, 11 V 3376/04 S , n.v.; a.A. noch vor Änderung des §§ 14f. UStG vertrat FG Saarland, Beschl. v. 5.9.1996, 1 V 150/96, EFG 1997, 251).
  • FG Berlin, 21.12.2001 - 8 B 8408/01

    Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

    Auszug aus FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3554/06
    Es reicht das berechtigte Interesse des Klägers aus, aufgrund der Freistellungsbescheinigung am Baumarkt tätig werden zu wollen (so auch FG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001, 8 B 8408/01 , EFG 2002, 330).
  • FG München, 25.08.2006 - 14 V 2078/06
    Auszug aus FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3554/06
    Obwohl im Gesetz eine Regelung der Erteilung einer Steuernummer, anders als für die ab dem 1. Juli 2007 einzuführenden Identifikationsnummern i.S.d. § 139b und § 139c AO , fehlt, besteht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Erteilung einer Steuernummer eigener Art. Dies ergibt sich zum einen aus §§ 14, 14a UStG in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung, die eine Rechnungserteilung nur unter Verwendung einer Steuernummer vorsehen (so auch FG München, Beschl. v. 25.8.2006, 14 V 2078/06 , n.v. und FG Münster, Beschl. v. 8.7.2004, 11 V 3376/04 S , n.v.; a.A. noch vor Änderung des §§ 14f. UStG vertrat FG Saarland, Beschl. v. 5.9.1996, 1 V 150/96, EFG 1997, 251).
  • BFH, 26.02.2008 - II B 6/08

    Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke an GmbH - Eingriff in

    Die Vorentscheidung steht in Einklang mit den Urteilen des FG Münster vom 27. März 2007 1 K 3553/06 S (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1575) und 1 K 3554/06 S (juris) sowie des Niedersächsischen FG vom 23. August 2007 5 K 364/06 (EFG 2007, 1929), denen sich der Bundesfinanzhof (BFH) in einem einstweiligen, auf die Zuteilung einer Steuernummer gerichteten Rechtsschutzverfahren durch Beschluss vom 20. Dezember 2007 IX B 194/07 angeschlossen hat (ebenso auch FG Nürnberg, Beschluss vom 4. Juni 2007 2 V 373/2007, EFG 2007, 1820).
  • FG Saarland, 15.02.2017 - 2 K 1149/14

    Klage auf Erteilung einer Steuernummer und auf Feststellung des örtlich

    Es kann letztlich dahinstehen, ob § 8 Abs. 1 BuchO i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG einen solchen Anspruch überhaupt gewährt (vgl. FG Münster vom 27. März 2007 1 K 3554/06 S, juris), denn die Klägerin hat keine Tatsachen vorgetragen, aus denen sich eine entsprechende Selbstbindung der Verwaltung ergeben könnte.
  • FG Köln, 17.06.2009 - 11 K 3017/05

    Haftung für Steuerverbindlichkeiten und Säumniszuschläge bei einer GmbH

    Für diese gibt es eine eigenständige Sicherung über die Regelung des Übergangs der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger in § 13b UStG (FG Hamburg, Beschluss vom 06.03.2003, II 47/03, DStRE 2003, 928; vgl. auch FG Münster, Urteil v. 27.03.2007, 1 K 3554/06 S, DStRE 2008, 448; Ebling in Blümich, § 48b EStG Rz. 30).
  • BFH, 20.12.2007 - IX B 194/07

    Einstweilige Anordnung: Zuteilung einer Steuernummer - Beginn der

    Hinsichtlich der Begründung schließt sich der erkennende Senat den Ausführungen des FG an (gl.A. FG Münster, Urteile vom 27. März 2007 1 K 3554/06 S, nicht veröffentlicht --n.v.-- und 1 K 3553/06 S, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1575; Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. August 2007 5 K 364/06, n.v.; a.A. FG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2007 8 V 1653/07, n.v.), zumal die Erteilung einer Steuernummer bei den entsprechenden Vorgängen notwendig gleichzeitig oder vorher zu erfolgen hat.
  • FG Hamburg, 30.03.2010 - 6 K 243/09

    Versagung Freistellungsbescheinigung für Bauabzugsteuer

    b) Folgt man hingegen dem Vortrag der Klägerin und geht mit ihr davon aus, dass sie selbst als Leistende i. S. d. der §§ 48 ff. EStG anzusehen ist (in diesem Sinne wohl auch FG Münster, Urteil vom 27.03.2007 - 1 K 3554/06 S, DStRE 2008, 448; FG Köln, Urteil vom 12.03.2008 - 11 K 5870/04, EFG 2008, 1244), so scheitert die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung daran, dass der Steueranspruch nach den besonderen Umständen des vorliegenden Streitfalls gefährdet erscheint.
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