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   FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 4206/08 U   

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FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 4206/08 U (https://dejure.org/2010,3340)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2010 - 1 K 4206/08 U (https://dejure.org/2010,3340)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2010 - 1 K 4206/08 U (https://dejure.org/2010,3340)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Spielervermittlern; Transfer und Vertragsverlängerung von Berufsfußballspielern; Vorsteuerabzug; Spielervermittler; Transfer; Vertragsverlängerung; Berufsfußballspieler; Sportverein; Leistungsempfänger; Treuwidrige Doppeltätigkeit; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Spielervermittlern - Transfer und Vertragsverlängerung von Berufsfußballspielern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Abzug von Vorsteuer aus Rechnungen von Spielervermittlern

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abzug von Vorsteuer aus Rechnungen von Spielervermittlern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (32)

  • BFH, 27.11.2008 - V R 8/07

    Zahlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 4206/08
    Ein Leistungsaustausch i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG ist gegeben, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbaren Zusammenhang besteht, der sich aus einem zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (vgl. BFH-Urteile vom 19. November 2009 V R 29/08, BFH/NV 2010, 701; vom 18. Juni 2009 V R 4/08, BFH/NV 2009, 2067 und vom 27. November 2008 V R 8/07, BFHE 223, 520, BStBl II 2009, 397).

    Er muss einen Vorteil erhalten, der zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führt (vgl. dazu EuGH-Urteile vom 18. Dezember 1997 C-384/95, Landboden Agrardienste, Slg. 1997, I-7387, vom 29. Februar 1996 C-215/94, Mohr, Slg. 1996, I-959, BFH-Urteile vom 27. November 2008 V R 8/07, BFHE 223, 520, BStBl II 2009, 397; vom 21. April 2005 V R 11/03, BFHE 211, 50, BStBl II 2007, 63).

  • BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97

    Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 4206/08
    Grundsätzlich ist eine Doppeltätigkeit, solange keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen wurden, erlaubt (BGH-Urteil vom 18. Mai 1973 IV ZR 21/72, BFHZ 61, 17; BGH-Beschluss vom 26. März 1998 III ZR 206/97, NJW-RR 1998, 992).

    Beim Immobilienkauf ist nach der Rechtsprechung des BGH eine Doppeltätigkeit im Sinne einer Vermittlungstätigkeit für beide Auftraggeber jedenfalls dann - abgesehen von einem konkreten Interessenkonflikt im Einzelfall - nicht vertragswidrig, wenn sie dem Makler von beiden Vertragspartnern gestattet oder der Doppelauftrag wenigstens für die jeweils andere Auftragsgeberseite eindeutig erkennbar oder absehbar ist (BGH-Beschluss vom 26. März 1998 III ZR 206/97, NJW-RR 1998, 992, BGH-Urteile vom 11. November 1999, III ZR 160/98, NJW-RR 2000, 430; vom 08. Juni 2000, III ZR 186/99, NJW 2000, 3067).

  • BGH, 02.06.1976 - IV ZR 101/75

    Zustandekommen eines Maklervertrags durch Schriftverkehr - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 4206/08
    Nach der Rechtsprechung liegt eine Vermittlung vor, wenn der Makler bewusst und aktiv auf die Willensentschließung des Vertragspartners des Auftragsgebers einwirkt, um dessen Bereitschaft zum Abschluss des beabsichtigten (Haupt-)Vertrags zu fördern (BGH-Urteil vom 2. Juni 1976 VII ZR 101/75, NJW 1976, 1844; BGH-Beschluss vom 17. April 1994 III ZR 182/96, NRW-RR 1997, 884).
  • BGH, 17.04.1997 - III ZR 182/96

    Entstehen des Provisionsanspruchs eines Maklers

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 4206/08
    Nach der Rechtsprechung liegt eine Vermittlung vor, wenn der Makler bewusst und aktiv auf die Willensentschließung des Vertragspartners des Auftragsgebers einwirkt, um dessen Bereitschaft zum Abschluss des beabsichtigten (Haupt-)Vertrags zu fördern (BGH-Urteil vom 2. Juni 1976 VII ZR 101/75, NJW 1976, 1844; BGH-Beschluss vom 17. April 1994 III ZR 182/96, NRW-RR 1997, 884).
  • BFH, 14.10.2002 - V B 9/02

    Vorsteuerabzug; Bedeutung der Leistungsbeschreibung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 4206/08
    Was zu Erfüllung dieser Voraussetzungen erforderlich ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2002 V B 9/02, BFH/NV 2003, 213 m.w.N.).
  • BFH, 07.09.1995 - V R 25/94

    Zur Nachhaltigkeit beim An- und Verkauf neuer Kfz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 4206/08
    (BFH-Urteil vom 07. September 1995 V R 25/94, BFHE 178, 490, BStBl II 1996, 109).
  • BGH, 10.07.1985 - IVa ZR 15/84

    Zustandekommen eines Maklervertrages durch Antwort auf unverlangt gegebenen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 4206/08
    Jedenfalls bei der Vermittlung gewerbsmäßiger Geschäftsräume soll ein Zugang der Annahme nach § 151 Satz 1 BGB nicht erforderlich sein (BGH-Urteil vom 10. Juli 1985 IVa ZR 15/84, NJW 1986, 50; Roth in: MüKo, BGB § 652 Rn. 53).
  • BFH, 04.04.2000 - V B 186/99

    Vorsteuerabzug; Bestimmung der Leistungen und der Leistungsbeziehungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 4206/08
    Wer Leistungsempfänger im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist, ergibt sich im Allgemeinen aus den dem Leistungsaustausch zugrunde liegenden zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen (BFH-Beschluss vom 04. April 2000 V B 186/99, BFH/NV 2000, 1370; BFH-Beschluss vom 13. September 1984 V B 10/84, BFHE 142, 164, BStBl II 1985, 21; BFH-Urteil vom 03. November 1983 V R 56/75, UR 1984, 61).
  • BFH, 19.11.2009 - V R 29/08

    Leistungsaustausch bei Betriebskostenzuschuss für den Betrieb von Schwimmbädern

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 4206/08
    Ein Leistungsaustausch i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG ist gegeben, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbaren Zusammenhang besteht, der sich aus einem zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (vgl. BFH-Urteile vom 19. November 2009 V R 29/08, BFH/NV 2010, 701; vom 18. Juni 2009 V R 4/08, BFH/NV 2009, 2067 und vom 27. November 2008 V R 8/07, BFHE 223, 520, BStBl II 2009, 397).
  • BFH, 20.12.1984 - V R 25/76

    Nichtunternehmerischer Bereich bei Unternehmen jeder Rechts- und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 4206/08
    Insbesondere gehört der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb i. S. des § 14 AO zum unternehmerischen Bereich, mit der Folge, dass die Ausgangsleistungen grundsätzlich steuerpflichtig sind und hinsichtlich der Eingangsleistungen ein Vorsteuerabzug zu gewähren ist (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176).
  • BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 26/82

    Stillschweigende Annahme einer Maklerangebotes durch Entgegennahme und

  • OLG Celle, 16.01.2003 - 11 U 157/02

    Anspruch auf Provision für Vermittlung eines Fußballspielers; Spielertransfer

  • BGH, 11.11.1999 - III ZR 160/98

    Verwirkung des Provisionsanspruchs des Vertrauensmaklers

  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

  • BFH, 18.06.2009 - V R 4/08

    Übernahme des Betriebs von Einrichtungen durch einen Unternehmer für eine Stadt -

  • BFH, 13.09.1984 - V B 10/84

    Leistungen für das Unternehmen liegen grundsätzlich nur dann vor, wenn der

  • BFH, 21.04.2005 - V R 11/03

    Übernahme der Betriebsführung auf zwei defizitären Bahnstrecken gegen Gewährung

  • BFH, 26.11.1987 - V R 85/83

    Rechnungserteilung und Vorsteuerabzug bei Leistungsvergabe durch Ehegatten

  • BFH, 19.10.2001 - V R 75/98

    Entgelt Dritter für Leistung des Unternehmers

  • BGH, 08.06.2000 - III ZR 186/99

    Rechtsanwalt als Mitglied einer als Vermittlungsmakler tätigen

  • EuGH, 18.12.1997 - C-384/95

    Landboden-Agrardienste

  • BFH, 20.02.1992 - V R 107/87

    Zahlung eines Apothekers für Vermietung von Räumen an Arzt

  • OLG Dresden, 18.12.2002 - 11 U 332/02

    Spielervermittlung; Rechtsberatung; ortsübliches Entgelt

  • OLG Köln, 27.08.1987 - 10 U 11/87

    Entgegennahme des Maklernachweises als stillschweigende Annahme eines Angebotes

  • BFH, 01.06.1989 - V R 72/84

    1. Keine Versagung rechtlichen Gehörs bei nicht ausreichender Darlegung von

  • BGH, 22.09.2005 - III ZR 393/04

    Zustandekommen eines Maklervertrages

  • BFH, 03.11.1983 - V R 56/75
  • BGH, 18.05.1973 - IV ZR 21/72

    Käuferprovision des Doppel-Maklers

  • EuGH, 29.02.1996 - C-215/94

    Mohr / Finanzamt Bad Segeberg

  • BFH, 22.02.2008 - XI B 189/07

    Umsatzsteuerlicher Leistungsempfänger - kein Vorsteuerabzug bei bloßer

  • BFH, 07.11.1989 - VII R 115/87

    Äußerlich als Krankenfahrzeuge gekennzeichnete Fahrzeuge sind von der

  • OLG Koblenz, 14.05.1996 - 5 U 1099/95

    Provisionspflichtiger Nachweismaklervertrag; Zustandekommen einer

  • FG Düsseldorf, 27.04.2015 - 1 K 3636/13

    Bundesligaverein bekommt im Streit um Vorsteuerabzug aus

    Die anschließende Klage (FG Düsseldorf, 1 K 4206/08 U) hatte Erfolg.

    Auf die Revision des Beklagten hat der BFH das Urteil vom 29.10.2010 1 K 4206/08 U aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten nebst Anlagen, die Gerichtsakte des Verfahrens 1 K 4206/08 U sowie die dem Gericht übermittelten Steuer- und Prüfungshandakten und sonstigen Unterlagen (...) verwiesen.

  • OLG Hamm, 24.09.2012 - 18 U 25/12

    BVB muss abgelösten Spielerberater nicht bezahlen

    Die von der Beklagten erbetene Beratungs- und Vermittlungsleistung sei nur gegen Entgelt zu erwarten gewesen (so auch Finanzgericht Düsseldorf, 1 K 4206/08 U).

    (2) Einer hiervon abweichenden Rechtsauffassung, wie sie im Urteil des FG Düsseldorf vom 29.10.2010, 1 K 4206/08 U, BeckRS 2011, 94352, möglicherweise zum Ausdruck kommt, ist das Landgericht im vorliegenden Fall zu Recht nicht gefolgt.

    Soweit der Kläger die Auffassung vertritt, die Entscheidung des FG Düsseldorf (Urteil vom 29.10.2010, Az. 1 K 4206/08 U) betreffe eine in den relevanten Punkten identische Fallkonstellation, folgt der Senat dem nicht.

    Der Zurückweisung der Berufung im Beschlusswege steht auch nicht die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung entgegen, denn der Senat weicht weder von zivilgerichtlicher Judikatur ab noch setzt er sich zur Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (Az. 1 K 4206/08 U) in Widerspruch.

  • LG Mönchengladbach, 01.10.2014 - 6 O 18/13

    Schiedsvereinbarung bei einem Fifa-Vermittlungsvertrag unwirksam

    Ferner kann dahinstehen, ob eine analoge Anwendung des § 654 BGB auf den vorliegenden Vertrag angezeigt ist (vgl. etwa FG Düsseldorf, BeckRS 2011, 94352; Palandt- Sprau , aaO, § 654 Rn. 8), da jedenfalls die Voraussetzungen von § 654 BGB nicht vorliegen.

    Ferner ist eine Doppeltätigkeit jedenfalls dann erlaubt, wenn der Auftraggeber von der Doppeltätigkeit des Maklers wusste oder diese zumindest erkennbar war (vgl. BGH, NJW-RR, 992; FG Düsseldorf, BeckRS 2011, 94352; Palandt- Sprau , aaO, § 654 Rn. 4).

  • LG Dortmund, 16.12.2011 - 3 O 246/11

    Zahlung einer Vermittlungsprovision im Zusammenhang mit der Verlängerung des

    Allein die Kontaktierung des Spielerberaters führt demnach in der Regel nicht zur Beauftragung von zusätzlichen Vermittlungsmaklerleistungen (a.A. wohl FG Düsseldorf, BeckRS 2011, 94352).
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