Rechtsprechung
VG Saarlouis, 18.05.2016 - 1 K 63/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)
Meldepflicht von Wildkameras an Kirrungen aus Gründen des Datenschutzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- das-gruene-recht.de (Kurzinformation)
Datenschutz: Wildkameras sind meldepflichtig
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 18.05.2016 - 1 K 63/15
- OVG Saarland, 14.09.2017 - 2 A 213/16
- BVerwG, 25.04.2018 - 6 B 3.18
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - 13 A 1100/12
Die E-Zigarette ist kein Arzneimittel
Auszug aus VG Saarlouis, 18.05.2016 - 1 K 63/15
Nicht erforderlich ist es indes, dass die konkrete Drohung mit einer Strafanzeige oder mit einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren durch eine Behörde erfolgt ist, vielmehr kann auch der Hinweis der zuständigen Aufsichtsbehörde auf die einschlägigen Straf- oder OWiG-Tatbestände es für den Kläger unzumutbar machen, unter dem Druck einer etwaigen Strafbewehrung seines Verhaltens erst nachträglich gegenüber einer Ordnungsverfügung - hier nach § 38 Abs. 5 Satz 1 BDSG - mittels Anfechtungsklage um Rechtsschutz zu suchen (OVG Münster, Urt. v. 17.09.2013 - 13 A 1100/12 - VG Trier, Urt. v. 02.09.2003 -2 K 471/03 -, beide in juris). - EuGH, 11.12.2014 - C-212/13
Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist auf die Videoaufzeichnung …
Auszug aus VG Saarlouis, 18.05.2016 - 1 K 63/15
Kameras, die Bilder und Videoaufnahmen aufzeichnen und abspeichern, werden hiervon erfasst (EuGH, Urt. v. 11.12.2014 - C-212/13 -, in juris). - VG Schwerin, 18.06.2015 - 6 B 1637/15
Datenschutz; Aufnahmen einer touristischen Webcam; Bestimmbarkeit von Personen
Auszug aus VG Saarlouis, 18.05.2016 - 1 K 63/15
In diesem Fall nimmt sie nämlich billigend in Kauf, dass unbeteiligte Dritte von dem Blickfeld der Kameras erfasst werden (vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 18.06.2015 - 6 B 1637/15 SN -, in juris). - VG Trier, 02.09.2003 - 2 K 471/03
Etikettierung einer Weinschorle
Auszug aus VG Saarlouis, 18.05.2016 - 1 K 63/15
Nicht erforderlich ist es indes, dass die konkrete Drohung mit einer Strafanzeige oder mit einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren durch eine Behörde erfolgt ist, vielmehr kann auch der Hinweis der zuständigen Aufsichtsbehörde auf die einschlägigen Straf- oder OWiG-Tatbestände es für den Kläger unzumutbar machen, unter dem Druck einer etwaigen Strafbewehrung seines Verhaltens erst nachträglich gegenüber einer Ordnungsverfügung - hier nach § 38 Abs. 5 Satz 1 BDSG - mittels Anfechtungsklage um Rechtsschutz zu suchen (OVG Münster, Urt. v. 17.09.2013 - 13 A 1100/12 - VG Trier, Urt. v. 02.09.2003 -2 K 471/03 -, beide in juris).
- OVG Saarland, 14.09.2017 - 2 A 213/16
Meldepflicht von Tierbeobachtungskameras nach Bundesdatenschutzgesetz
Mit dem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 18.5.2016 - 1 K 63/15 - ergangenen Urteil hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes die Klage als unbegründet abgewiesen.unter Abänderung des auf die mündliche Verhandlung vom 18.5.2016 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 1 K 63/15 - festzustellen, dass er nicht verpflichtet ist, dem Beklagten den Betrieb von Kameras zur Tierbeobachtung, soweit diese der Beobachtung von Kirrungen dienen, zu melden.
- VG Saarlouis, 18.05.2016 - 1 K 1074/15
Datenschutzrechtliche Meldepflicht hinsichtlich des Aufstellens von …
Die von den Klägern in den Parallelverfahren 1 K 2102/14 und 1 K 63/15 eingereichten sowie die in der Beiakte (Gutachten der Vereinigung der Jäger des Saarlandes) Bl. 20 bis 23 präsentierten Lichtbilder aus Sicht einer Wildkamera sprechen eindeutig für eine Identifikationsmöglichkeit, da sie nicht nur die Kirrung selbst, sondern einen weiten Bereich um die Kirrung herum erfassen, und zwar in einer Höhe, dass eine Person, die sich der Kirrung nähert oder an ihr vorbeigeht, bei einer Aufnahme vollständig zu sehen ist.Ausgehend von den in den Parallelverfahren 1 K 2102/14 und 1 K 63/15 vorgelegten Aufnahmen ist dies regelmäßig nicht der Fall.
- OVG Thüringen, 23.03.2023 - 3 SO 322/21
Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer, Mitwirkungsobliegenheiten …
Der Kläger nimmt den Beklagten auf Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer seines beamtenrechtlichen (Gerichts-)Verfahrens (im Folgenden: Ausgangsverfahren) vor dem Verwaltungsgericht Weimar (Klageverfahren, Az.: 1 K 63/15 We) und vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht (Berufungszulassungsverfahren, Az.: 2 ZKO 855/16) in Anspruch.Ergänzend wird auf den Inhalt der Gerichtsakten zu diesem Verfahren (1 Band) und zum Ausgangsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Weimar - 1 K 63/15 We - sowie vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht - 2 ZKO 855/16 - (1 Band) Bezug genommen.