Weitere Entscheidung unten: VG Darmstadt, 16.12.2012

Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 632/11.DA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7968
VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 632/11.DA (https://dejure.org/2012,7968)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 16.03.2012 - 1 K 632/11.DA (https://dejure.org/2012,7968)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 16. März 2012 - 1 K 632/11.DA (https://dejure.org/2012,7968)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,7968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Dienstliche Beurteilungen von Zollinspektoren sind rechtsfehlerhaft

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Beurteilungssystem Zoll ist rechtswidrig // Höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird erwartet

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 632/11
    Die dienstliche Beurteilung eines Beamten ist regelmäßig dazu bestimmt, als Auswahlgrundlage für künftige Personalentscheidungen zu dienen (BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - 2 C 21/93 -, abgedruckt in juris).Sie dient der Verwirklichung des mit Verfassungsrang (Art. 33 Abs. 2 GG) ausgestatteten Gebots, Beamte nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung einzustellen, einzusetzen und zu befördern, wobei sie ihre wesentliche Aussagekraft erst aufgrund ihrer Relation zu den Bewertungen in dienstlichen Beurteilungen anderer Beamten erlangt (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16/02 -, abgedruckt in juris).

    Dies bedeutet, dass mit einer derartigen Beurteilung ein sachgerechter Vergleich miteinander konkurrierender Beamten nicht möglich ist, sie ermöglicht auch nicht die optimale Verwendung des Beamten, und sie kann gerade nicht "zur Klärung einer Wettbewerbssituation" (so BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 a.a.O.) beitragen.

    Das abschließende Gesamturteil soll die entscheidende zusammenfassende Bewertung der dienstlichen Leistungen des Beamten darstellen, hierdurch soll der Vergleich mit anderen Beamten als potentiellen Beförderungskonkurrenten ermöglicht werden, es soll sowohl dem Dienstherrn als auch dem betroffenen Beamten Aufschluss darüber geben, wo der Einzelne im Leistungswettbewerb einzuordnen ist (so BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16/02 -, abgedruckt in juris).

    Eine solche Beurteilung ist demzufolge ungeeignet, den Standort eines Beamten im Leistungswettbewerb mit anderen Beamten zu bestimmen oder aber - um an die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 27.02.2003 (a.a.O) anzuknüpfen - die Klärung einer Wettbewerbssituation herbeizuführen.

  • BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 5.94

    Vergabe - Mangel - Revisionsverfahren - Beamter - höchstrichterliche

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 632/11
    Allerdings bedeutet dies nicht, dass die Beschränkung der Beurteilung einzelner Kompetenzen auf die Vergabe von Noten bzw. entsprechend definierte Buchstaben ohne weitere Verbalisierung schlechterdings unzulässig wäre (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 31.01.1994 - 2 B 5/94 -, abgedruckt in juris).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 632/11
    Die dienstliche Beurteilung eines Beamten ist regelmäßig dazu bestimmt, als Auswahlgrundlage für künftige Personalentscheidungen zu dienen (BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - 2 C 21/93 -, abgedruckt in juris).Sie dient der Verwirklichung des mit Verfassungsrang (Art. 33 Abs. 2 GG) ausgestatteten Gebots, Beamte nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung einzustellen, einzusetzen und zu befördern, wobei sie ihre wesentliche Aussagekraft erst aufgrund ihrer Relation zu den Bewertungen in dienstlichen Beurteilungen anderer Beamten erlangt (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16/02 -, abgedruckt in juris).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 632/11
    Vorliegend ist zunächst darauf hinzuweisen, dass seitens des erkennenden Gerichts hinsichtlich der Anwendung der zum 01.06.2010 in Kraft gesetzten Beurteilungsrichtlinien auch auf den davor liegenden Beurteilungszeitraum 01.02.2007 - 31.01.2010 keine Bedenken bestehen, weil hierdurch sichergestellt wird, dass sowohl sämtliche Zolloberinspektoren einerseits als auch (worauf später noch weiter einzugehen sein wird) die dieselben (gebündelten) Dienstposten bekleidenden Zollinspektoren und Zollamtmänner andererseits nach identischen Maßstäben beurteilt werden und auf diese Weise die Einheitlichkeit eines Beurteilungsmaßstabes als unabdingbare Voraussetzung für einen sachgerechten Vergleich der Beamten untereinander (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 02.03.2000 - 2 C 7/99 -, abgedruckt in juris) gewährleistet wird.
  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 632/11
    Demzufolge kommt ihr eine maßgebliche Bedeutung bei der personellen Auswahlentscheidung des Dienstherrn zu, was zwangsläufig eine größtmögliche Vergleichbarkeit voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 2 A 7/07 -, abgedruckt in juris).
  • BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08

    Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 632/11
    Nach der ständigen, von dem erkennenden Gericht geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Beschluss vom 18.08.2009 - 2 B 64.08 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen, abgedruckt in juris) hat sich die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung bei dienstlichen Beurteilungen darauf zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich bewegen kann, verkannt, ob er einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat.
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 632/11
    Ob die nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, abgedruckt in juris) erforderliche Voraussetzung, wonach die Einrichtung gebündelter Dienstposten einer besonderen sachlichen Rechtfertigung bedarf, die sich nur aus den Besonderheiten der jeweiligen Verwaltung ergeben kann, im Bereich der Zollverwaltung erfüllt ist, erscheint sehr fraglich, zumal es bereits an einer entsprechenden Darlegung seitens der Beklagten fehlt.
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 632/11
    Das Gesamturteil ist daher - um seiner Zweckbestimmung gerecht werden zu können - durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 27.09.2011 - 2 VR 3/11 -, abgedruckt in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 4 S 2416/10

    Dienstliche Beurteilung; Leistungsbeurteilung nur durch Punktzahl; fehlende

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 632/11
    Eine dienstliche Beurteilung wie die dem Kläger erteilte, in der die erbrachten Leistungen ohne weitere Begründung nur durch Ausprägungsgrade gewürdigt werden, die dann ihrerseits - wiederum ohne weitere Erläuterung - die Grundlage eines von fünf vorgegebenen Prädikaten als Gesamturteil darstellen, ist rechtswidrig (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2010 - 4 S 2416/10 -, abgedruckt in juris).
  • VGH Hessen, 09.03.2010 - 1 A 286/09

    Beförderungspraxis mittels Ranglisten nach der Gesamtnote; keine vorrangige

    Auszug aus VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 632/11
    Zu diesen normativen Vorgaben steht eine Dienstpostenbündelung wie die hier vorliegende erkennbar in Widerspruch (so Hess. VGH, Urteil vom 09.03.2010 - 1 A 286/09 -, abgedruckt in juris).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • VG Hamburg, 26.02.2013 - 8 K 1969/11

    Dienstliche Beurteilung von Zollbeamten; Bündelung von Dienstposten;

    Da sich den Beurteilungen nicht entnehmen lässt, ob sie diese Punktzahl durch die Erledigung von Aufgaben erlangt haben, die von der Schwierigkeit her ihrem Statusamt entsprechen, gibt allein die Nennung des Gesamturteils keinen Aufschluss über die Leistungsfähigkeit der beurteilten Beamtin im Vergleich zu den Beamten ihrer Vergleichsgruppe (vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 16.3.2012, 1 K 632/11, juris, Rn. 26ff.).

    Nicht zu beanstanden ist, dass die Beurteilungsrichtlinien in der hier maßgeblichen Fassung erst am 1. Juni 2010 und damit nach dem Beurteilungsstichtag 31. Januar 2010 in Kraft traten (so auch VG Darmstadt, Urt. v. 16.3.2012, 1 K 632/11, juris, Rn. 17 zum selben Beurteilungsstichtag).

    Es verstößt nicht gegen grundlegende Regeln der Transparenz und Plausibilität, dass im Rahmen eines Beurteilungsmerkmals verschiedenartige Fähigkeiten gebündelt sind (a. A. VG Darmstadt, Urt. v. 16.3.2012, 1 K 632/11, juris, Rn. 32 ff.; hieran anschließend VG Münster, Beschl. v. 10.9.2012, 4 L 196/12, S. 5).

  • VGH Hessen, 04.02.2015 - 1 A 1033/14

    Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer für die Klägerin am 25.

    Mit ihrer hiergegen gerichteten Klage hat die Klägerin im Wesentlichen unter Bezugnahme auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 16. März 2012 (1 K 632/11.DA - juris) vorgetragen, der dienstlichen Beurteilung fehle es sehr wohl im Hinblick auf die Einzelmerkmale wie auch hinsichtlich des Gesamturteils an einer Verbalisierung.

    Demgegenüber beschränkt sich das Vorbringen der Beklagten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Wesentlichen auf eine abstrakte Erörterung der Erfordernisse einer dienstlichen Beurteilung bzw. auf eine Auseinandersetzung mit den zum damaligen Zeitpunkt bekannten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Darmstadt (Urteil vom 16. März 2012 - 1 K 632/11.DA -, juris) und des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 6. März 2012 - 9 K 3815/11.F -, juris).

  • VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 1071/12

    Der Kläger steht als Zolloberinspektor (A 10 BBesO) bei dem Hauptzollamt

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 16. März 2012 - 1 K 632/11.DA - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des VG Darmstadt vom 16. März 2012 - 1 K 632/11.DA - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • VG Düsseldorf, 31.10.2012 - 10 K 3029/12

    Dienstliche Beurteilung Fortschreibung Hamburger Modell Wiedereingliederung

    vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2012 - 10 K 7515/11 -, juris, zu VG Darmstadt, Urteil vom 16. März 2012 - 1 K 632/11.DA -, IÖD 2012, 119 L und juris.
  • OVG Thüringen, 19.05.2014 - 2 EO 313/13

    Konkurrentenstreit bei gebündelten Dienstposten

    Entgegen der Ansicht mehrerer Verwaltungsgerichte (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 16. März 2012 - 1 K 632/11.DA -, VG Wiesbaden, Urteil vom 17. September 2012 - 3 K 431/11.WI - und VG Frankfurt/M., Urteil vom 17. Dezember 2012 - 9 K 2941/12.F -, jeweils Juris) sind dienstliche Beurteilungen aber nicht stets rechtswidrig, wenn der Beurteilte im Beurteilungszeitraum auf einem unzulässig gebündelten Dienstposten tätig war oder wenn zur Vergleichsgruppe Beamte gehören, denen unzulässig bündelbewertete Dienstposten übertragen waren (vgl. ebenso OVG Saarland, Urteil vom 15. Januar 2014 - 1 A 370/13 - Beschluss vom 24. März 2014 - 1 B 14/14 - jeweils Juris; Hessischer VGH, Urteil vom 28. August 2013 - 1 A 1274/12 - DÖV 2014, 166; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. November 2013 - 2 A 10804/13 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2013 - OVG 6 N 88.12 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 6 ZB 13.312 - VG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2012 - 10 K 7515/11 - VG Hamburg, Urteil vom 26. Februar 2013 - 8 K 1969/11 - jeweils Juris).
  • OVG Saarland, 15.01.2014 - 1 A 370/13

    Dienstliche Beurteilung bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung - gebündelte

    u.a. VG Darmstadt, Urteil vom 16.3.2012 - 1 K 632/11 -, juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 17.9.2012 - 3 K 431/11 -, juris, und VG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.12.2012 - 9 K 2941/12 -, IÖD 2013, 67,.
  • VGH Hessen, 28.08.2013 - 1 A 1274/12

    Status und dienstpostenbezogene Vorgaben bei dienstlichen Beurteilungen;

    Das Gericht mache sich insoweit die Gründe des Urteils des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 16. März 2012 (- 1 K 632/11.DA -) zu Eigen.
  • VGH Bayern, 10.08.2016 - 6 ZB 16.656

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung - Rüge der Voreingenommenheit des

    Die vom Kläger angeführten Gerichtsentscheidungen (OVG SH, U. v. 19.3.2015 - 2 LB 19.14 - juris und VG Darmstadt, U. v. 16.3.2012 - 1 K 632/11.DA.
  • VG München, 22.07.2015 - M 21 K 14.3868

    Dienstliche Beurteilung

    Rn. 25 f. bei juris; BayVGH v. 27.03.2013, Az. 3 ZB 11.1269, Rn. 5 bei juris; OVG Münster v. 29.07.2013, Az. 6 B 509/13, Rn. 13 ff. bei juris; OVG Hamburg v. 29.07.2013, Az. 1 Bs 145/13, Rn. 16 bei juris; OVG Sachsen-Anhalt v. 14.01.2014, Az. 1 L 134/13, Rn. 7 ff. bei juris; OVG Sachsen-Anhalt v. 26.09.2013, Az. 1 M 89/13, Rn. 21 ff. bei juris; OVG Saarlouis v. 15.01.2014, Az. 1 A 370/13, Rn. 65 ff. bei juris; OVG Berlin-Brandenburg v. 07.02.2014, Az. OVG 7 S 4.14, Rn. 6 ff. bei juris; VG Düsseldorf v. 16.04.2013, Az. 2 K 3074/12, Rn. 80 ff. bei juris; a.A., stärker auf die Plausibilität schon der Bewertung auf dem Beurteilungsformular abstellend: VGH Mannheim v. 29.11.2010, Az. 4 S 2416/10, Rn. 6 bei juris; VGH Mannheim v. 31.07.2012, Az. 4 S 575/12, Rn. 24 ff.; VGH Baden-Württemberg v. 25.09.2012, Az. 4 S 660/11; VG Frankfurt v. 06.03.2012, Az. 9 K 3815/11.F; VG Darmstadt v. 16.03.2012, Az. 1 K 632/11.DA): Der Dienstherr bzw. der von ihm beauftragte Vorgesetzte muss sein Werturteil grundsätzlich bei der Eröffnung der dienstlichen Beurteilung (mündlich) erläutern und gegebenenfalls - soweit im Beurteilungsformular selbst noch nicht erfolgt - im nachfolgenden Einwendungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren plausibel und nachvollziehbar machen, um dem Anspruch des Beamten auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) sowie auf ausreichenden Grundrechtsschutz im Verfahren gerecht zu werden.
  • OVG Saarland, 24.03.2014 - 1 B 14/14

    Beförderungsauswahlentscheidung bei praktizierter Topfwirtschaft und gebündelten

    Dass das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG, Urteil vom 30.6.2011, a.a.O., Rdnr. 30) entschieden hat, dass eine Dreifachbündelung - von Ausnahmefällen abgesehen - wegen eines Verstoßes gegen § 18 BBesG in der bis zum 31.12.20212 geltenden Fassung unzulässig und eine dies missachtende Beförderungspraxis rechtswidrig ist, hat - entgegen der Ansicht mehrerer Verwaltungsgerichte(u.a. VG Darmstadt, Urteil vom 16.3.2012 - 1 K 632/11 -, juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 17.9.2012 - 3 K 431/11 -, juris, und VG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.12.2012 - 9 K 2941/12 -, IÖD 2013, 67) - nicht zur Folge, dass eine rechtmäßige Beurteilung von Beamten, die einen zwei- oder dreifach gebündelten Dienstposten inne haben, nicht möglich wäre.
  • VG Düsseldorf, 16.04.2013 - 2 K 3074/12

    Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamten im Bereich der Polizei in

  • VGH Bayern, 14.02.2014 - 3 CE 13.2193

    Beamtenrecht; Beförderung; Auswahlentscheidung; dienstliche Beurteilung; Änderung

  • VG Düsseldorf, 20.03.2013 - 2 K 2090/12

    Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamten im Bereich der Polizei in

  • VG Düsseldorf, 10.12.2013 - 2 K 1709/12

    Eingeschränkte gerichtliche Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen;

  • VG Düsseldorf, 10.12.2013 - 2 K 5152/12

    Dienstliche Beurteilung; Polizeivollzugsdienst; Laufbahnabschnitt III; höherer

  • VG Weimar, 26.04.2013 - 1 E 1138/12

    Beurteilung auf gebündeltem Dienstposten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2015 - 6 A 1941/13

    Klage eines Steueramtmanns gegen seine Beurteilung i.R.e. Antrags auf Zulassung

  • VG Frankfurt/Main, 17.12.2012 - 9 K 2941/12

    Fehlerhaftes Beurteilungsverfahren

  • OVG Sachsen, 03.11.2014 - 2 A 114/13

    Dienstpostenbündelung, Beurteilungsrichtlinie, Verfahrensmängel

  • VG Düsseldorf, 08.02.2013 - 13 L 1407/12

    Beurteilung Beurteilungszeitraum Beurteilungsbeitrag unvollständiger Sachverhalt

  • VG Frankfurt/Main, 27.11.2012 - 9 L 3404/12
  • VG Frankfurt/Main, 03.04.2013 - 9 K 1135/12

    Maßstab für eine dienstliche Beurteilung; Maßstab für eine dienstliche

  • VG Würzburg, 06.11.2012 - W 1 K 12.69

    Eine dienstliche Beurteilung darf nicht in der Weise erfolgen, dass das

  • VG Weimar, 15.03.2013 - 1 E 1151/12

    Beurteilung bei Dienstpostenbündelung

  • VG Düsseldorf, 19.09.2012 - 10 K 7515/11

    Dienstliche Berurteilung Dienstpostenbündelung Plausibilität Transparenz

  • VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 983/11

    Beurteilungssystem Zoll ist rechtswidrig // Höchstrichterliche Entscheidung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 16.12.2012 - 1 K 632/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,101245
VG Darmstadt, 16.12.2012 - 1 K 632/11 (https://dejure.org/2012,101245)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 16.12.2012 - 1 K 632/11 (https://dejure.org/2012,101245)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 16. Dezember 2012 - 1 K 632/11 (https://dejure.org/2012,101245)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,101245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht