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   VG Saarlouis, 05.03.2009 - 1 K 643/08   

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VG Saarlouis, 05.03.2009 - 1 K 643/08 (https://dejure.org/2009,29532)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 05.03.2009 - 1 K 643/08 (https://dejure.org/2009,29532)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 05. März 2009 - 1 K 643/08 (https://dejure.org/2009,29532)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nachteilsausgleich durch Zeitverlängerung für den Prüfungsteil "Texterstellung" der Prüfung zur Fachkauffrau für Büromanagement für einen unter Tendovaginitis leidenden Prüfling

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zulassung einer Wiederholungsprüfung ohne Anrechnung des ersten Prüfungsversuchs und Gewährung eines Nachteilsausgleichs in Form einer Zeitverlängerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Freiburg, 30.08.2007 - 2 K 1667/07

    Keine Nachteilsausgleich durch Verlängerung der Bearbeitungszeit der Klausur im

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.03.2009 - 1 K 643/08
    - vgl. hierzu: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.1980 - 2 A 49/79 - DVBl. 1981, 591 für eine übermäßige Nervosität und Konzentrationsschwäche als Folge einer Schilddrüsenerkrankung in der ersten juristischen Staatsprüfung (verneinend); zur Schreibzeitverlängerung in der juristischen Staatsprüfung bei Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung ADHS/ADS): Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 30.08.2007 - 2 K 1667/07, juris, (verneinend); Schreibzeitverlängerung und Ruhepausen bei Lendenwirbelbruch und juristischer Staatsprüfung: Hessischer VGH, Beschluss vom 26.08.1993 - 9 S 2023/93 - NVwZ 1994, 598 (bejahend); Hinzuziehung einer Schreibkraft und gleichzeitige Ablehnung eines Anspruchs auf Schreibzeitverlängerung bei Tendovaginitis und einer Epicondy lapathia radialis humeri mit Myegelosen der rechtsseitigen Streckmuskulatur bei juristischer Staatsprüfung: VG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2003 - 15 L 1418/03, juris; Laptop und Schreibkraft (verneinend) bei vom Prüfungsamt bereits gewährter Schreibzeitverlängerung und juristischer Staatsprüfung bei Legasthenie: VG Ansbach, Beschluss vom 29.02.2008 - AN - 20.800317 E 08.00317, juris; Schreibzeitverlängerung (bejahend) bei Legasthenie und zweiter juristischer Staatsprüfung: Hessischer VGH, Beschluss vom 03.01.2006 - 8 TG 3292/05, juris; Schreibzeitverlängerung für legasthenischen Schüler nur für naturwissenschaftliche und mathematische Fächer, nicht für Deutschdiktat: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.07.2008 - 2 ME 309/08, juris; zur Diskussion in der Literatur: Niehus, Schul- und Prüfungsrecht, Band II, Prüfungsrecht, 4. Auflage Rdnr. 397 ff., auch 120 ff.; grundlegend zur Problematik schon Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.08.1977 - VII C 50.76 - Buchholz, Prüfungswesen 421.0 Nr. 85 bei Sehschwäche und ärztlicher Vorprüfung im sogenannten Multiple-Choice-Verfahren; zur prüfungsrechtlichen Einstufung eines sogenannten Dauerleidens auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.12.1985 - 7 B 210.85 - DÖV 1986, 477 -.

    In gleicher Weise differenzierend hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 30.08.2007 (a.a.O.), ebenfalls für das schriftliche juristische Staatsexamen, diesmal aber eines unter einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS/ADS) im Erwachsenenalter leidenden Kandidaten ausgeführt, dass nur solche dauerhaften Behinderungen einen Nachteilsausgleich rechtfertigen könnten, die lediglich den Nachweis einer uneingeschränkt vorhandenen Befähigung erschwerten und die in dem mit der Prüfung angestrebten Beruf oder der (weiteren) Berufsausbildung durch Hilfsmittel ausgeglichen werden könnten.

    Zum gleichen Ergebnis gelangt das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 30.08.2007 (a.a.O.) indem es ausführt, dass "im Rahmen juristischer Examina - anders als etwa bei der Ausbildung zur Sekretärin - die rein technische Lese- und Schreibtätigkeit außerhalb der durch die Prüfung zu ermittelnden juristischen Leistungsfähigkeit" liege.

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 2 ME 309/08

    Vorläufiger Anspruch auf Fortsetzung einer Prüfung bei bislang fehlender

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.03.2009 - 1 K 643/08
    - vgl. hierzu: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.1980 - 2 A 49/79 - DVBl. 1981, 591 für eine übermäßige Nervosität und Konzentrationsschwäche als Folge einer Schilddrüsenerkrankung in der ersten juristischen Staatsprüfung (verneinend); zur Schreibzeitverlängerung in der juristischen Staatsprüfung bei Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung ADHS/ADS): Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 30.08.2007 - 2 K 1667/07, juris, (verneinend); Schreibzeitverlängerung und Ruhepausen bei Lendenwirbelbruch und juristischer Staatsprüfung: Hessischer VGH, Beschluss vom 26.08.1993 - 9 S 2023/93 - NVwZ 1994, 598 (bejahend); Hinzuziehung einer Schreibkraft und gleichzeitige Ablehnung eines Anspruchs auf Schreibzeitverlängerung bei Tendovaginitis und einer Epicondy lapathia radialis humeri mit Myegelosen der rechtsseitigen Streckmuskulatur bei juristischer Staatsprüfung: VG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2003 - 15 L 1418/03, juris; Laptop und Schreibkraft (verneinend) bei vom Prüfungsamt bereits gewährter Schreibzeitverlängerung und juristischer Staatsprüfung bei Legasthenie: VG Ansbach, Beschluss vom 29.02.2008 - AN - 20.800317 E 08.00317, juris; Schreibzeitverlängerung (bejahend) bei Legasthenie und zweiter juristischer Staatsprüfung: Hessischer VGH, Beschluss vom 03.01.2006 - 8 TG 3292/05, juris; Schreibzeitverlängerung für legasthenischen Schüler nur für naturwissenschaftliche und mathematische Fächer, nicht für Deutschdiktat: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.07.2008 - 2 ME 309/08, juris; zur Diskussion in der Literatur: Niehus, Schul- und Prüfungsrecht, Band II, Prüfungsrecht, 4. Auflage Rdnr. 397 ff., auch 120 ff.; grundlegend zur Problematik schon Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.08.1977 - VII C 50.76 - Buchholz, Prüfungswesen 421.0 Nr. 85 bei Sehschwäche und ärztlicher Vorprüfung im sogenannten Multiple-Choice-Verfahren; zur prüfungsrechtlichen Einstufung eines sogenannten Dauerleidens auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.12.1985 - 7 B 210.85 - DÖV 1986, 477 -.

    Schließlich hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 10.07.2008 (a.a.O.) bezüglich eines an Legasthenie leidenden Schülers, der gleich für mehrere Prüfungen im Bereich der Kursstufe Nachteilsausgleich durch Schreibzeitverlängerung eingefordert hatte, hervorgehoben, dass der Nachweis dieser Behinderung nicht zu einer Privilegierung des betreffenden Schülers bei der Leistungsbeurteilung gegenüber Mitschülern führen dürfe.

    In Erinnerung zu rufen ist in diesem Zusammenhang die Entscheidung des sächsischen OVG vom 10.07.2008 (a.a.O.), in der, wenn auch nicht entscheidungstragend, aber doch zur prüfungsrechtlichen Einordnung einer Legasthenie und deren Abgrenzung zu anderen Behinderungen, hervorgehoben wird, dass bei einer Ausbildung zur Sekretärin oder zur Rechtsanwalts- oder Notargehilfin die rein technische Lese- und Schreibtätigkeit innerhalb der durch die Prüfung ganz überwiegend zu ermittelnden Leistungsfähigkeit liegt.

  • VG Düsseldorf, 08.05.2003 - 15 L 1418/03

    Anforderungen an das Vorliegen des prüfungsrechtlichen Anspruchs auf Gewährung

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.03.2009 - 1 K 643/08
    - vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2003 -15 L 1418/03- zitiert nach juris.

    - vgl. hierzu: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.1980 - 2 A 49/79 - DVBl. 1981, 591 für eine übermäßige Nervosität und Konzentrationsschwäche als Folge einer Schilddrüsenerkrankung in der ersten juristischen Staatsprüfung (verneinend); zur Schreibzeitverlängerung in der juristischen Staatsprüfung bei Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung ADHS/ADS): Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 30.08.2007 - 2 K 1667/07, juris, (verneinend); Schreibzeitverlängerung und Ruhepausen bei Lendenwirbelbruch und juristischer Staatsprüfung: Hessischer VGH, Beschluss vom 26.08.1993 - 9 S 2023/93 - NVwZ 1994, 598 (bejahend); Hinzuziehung einer Schreibkraft und gleichzeitige Ablehnung eines Anspruchs auf Schreibzeitverlängerung bei Tendovaginitis und einer Epicondy lapathia radialis humeri mit Myegelosen der rechtsseitigen Streckmuskulatur bei juristischer Staatsprüfung: VG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2003 - 15 L 1418/03, juris; Laptop und Schreibkraft (verneinend) bei vom Prüfungsamt bereits gewährter Schreibzeitverlängerung und juristischer Staatsprüfung bei Legasthenie: VG Ansbach, Beschluss vom 29.02.2008 - AN - 20.800317 E 08.00317, juris; Schreibzeitverlängerung (bejahend) bei Legasthenie und zweiter juristischer Staatsprüfung: Hessischer VGH, Beschluss vom 03.01.2006 - 8 TG 3292/05, juris; Schreibzeitverlängerung für legasthenischen Schüler nur für naturwissenschaftliche und mathematische Fächer, nicht für Deutschdiktat: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.07.2008 - 2 ME 309/08, juris; zur Diskussion in der Literatur: Niehus, Schul- und Prüfungsrecht, Band II, Prüfungsrecht, 4. Auflage Rdnr. 397 ff., auch 120 ff.; grundlegend zur Problematik schon Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.08.1977 - VII C 50.76 - Buchholz, Prüfungswesen 421.0 Nr. 85 bei Sehschwäche und ärztlicher Vorprüfung im sogenannten Multiple-Choice-Verfahren; zur prüfungsrechtlichen Einstufung eines sogenannten Dauerleidens auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.12.1985 - 7 B 210.85 - DÖV 1986, 477 -.

  • VGH Hessen, 03.01.2006 - 8 TG 3292/05

    Juristische Staatsprüfung; Schreibzeitverlängerung für Legastheniker

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.03.2009 - 1 K 643/08
    - vgl. hierzu: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.1980 - 2 A 49/79 - DVBl. 1981, 591 für eine übermäßige Nervosität und Konzentrationsschwäche als Folge einer Schilddrüsenerkrankung in der ersten juristischen Staatsprüfung (verneinend); zur Schreibzeitverlängerung in der juristischen Staatsprüfung bei Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung ADHS/ADS): Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 30.08.2007 - 2 K 1667/07, juris, (verneinend); Schreibzeitverlängerung und Ruhepausen bei Lendenwirbelbruch und juristischer Staatsprüfung: Hessischer VGH, Beschluss vom 26.08.1993 - 9 S 2023/93 - NVwZ 1994, 598 (bejahend); Hinzuziehung einer Schreibkraft und gleichzeitige Ablehnung eines Anspruchs auf Schreibzeitverlängerung bei Tendovaginitis und einer Epicondy lapathia radialis humeri mit Myegelosen der rechtsseitigen Streckmuskulatur bei juristischer Staatsprüfung: VG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2003 - 15 L 1418/03, juris; Laptop und Schreibkraft (verneinend) bei vom Prüfungsamt bereits gewährter Schreibzeitverlängerung und juristischer Staatsprüfung bei Legasthenie: VG Ansbach, Beschluss vom 29.02.2008 - AN - 20.800317 E 08.00317, juris; Schreibzeitverlängerung (bejahend) bei Legasthenie und zweiter juristischer Staatsprüfung: Hessischer VGH, Beschluss vom 03.01.2006 - 8 TG 3292/05, juris; Schreibzeitverlängerung für legasthenischen Schüler nur für naturwissenschaftliche und mathematische Fächer, nicht für Deutschdiktat: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.07.2008 - 2 ME 309/08, juris; zur Diskussion in der Literatur: Niehus, Schul- und Prüfungsrecht, Band II, Prüfungsrecht, 4. Auflage Rdnr. 397 ff., auch 120 ff.; grundlegend zur Problematik schon Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.08.1977 - VII C 50.76 - Buchholz, Prüfungswesen 421.0 Nr. 85 bei Sehschwäche und ärztlicher Vorprüfung im sogenannten Multiple-Choice-Verfahren; zur prüfungsrechtlichen Einstufung eines sogenannten Dauerleidens auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.12.1985 - 7 B 210.85 - DÖV 1986, 477 -.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.08.2002 - 3 M 41/02
    Auszug aus VG Saarlouis, 05.03.2009 - 1 K 643/08
    In Abgrenzung zur Legasthenie führte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht weiter aus, der vom Prüfling herangezogene Vergleich der ADHS mit Legasthenie, bei deren Vorliegen mehrere Obergerichte in der Tat einen Anspruch des Prüflings auf Kompensation durch Schreibzeitverlängerung festgestellt hätten - so unter Hinweis auf die oben bereits zitierte Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 03.01.2006, auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2000 - 9 S 1607/00 -, juris - und den eigenen Beschluss vom 19.08.2002 - 3 M 41/02 - SPE n. F. 600 Nr. 18 -, trage nicht.
  • BVerwG, 13.12.1985 - 7 B 210.85

    Prüfung - Dauerleiden

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.03.2009 - 1 K 643/08
    - vgl. hierzu: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.1980 - 2 A 49/79 - DVBl. 1981, 591 für eine übermäßige Nervosität und Konzentrationsschwäche als Folge einer Schilddrüsenerkrankung in der ersten juristischen Staatsprüfung (verneinend); zur Schreibzeitverlängerung in der juristischen Staatsprüfung bei Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung ADHS/ADS): Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 30.08.2007 - 2 K 1667/07, juris, (verneinend); Schreibzeitverlängerung und Ruhepausen bei Lendenwirbelbruch und juristischer Staatsprüfung: Hessischer VGH, Beschluss vom 26.08.1993 - 9 S 2023/93 - NVwZ 1994, 598 (bejahend); Hinzuziehung einer Schreibkraft und gleichzeitige Ablehnung eines Anspruchs auf Schreibzeitverlängerung bei Tendovaginitis und einer Epicondy lapathia radialis humeri mit Myegelosen der rechtsseitigen Streckmuskulatur bei juristischer Staatsprüfung: VG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2003 - 15 L 1418/03, juris; Laptop und Schreibkraft (verneinend) bei vom Prüfungsamt bereits gewährter Schreibzeitverlängerung und juristischer Staatsprüfung bei Legasthenie: VG Ansbach, Beschluss vom 29.02.2008 - AN - 20.800317 E 08.00317, juris; Schreibzeitverlängerung (bejahend) bei Legasthenie und zweiter juristischer Staatsprüfung: Hessischer VGH, Beschluss vom 03.01.2006 - 8 TG 3292/05, juris; Schreibzeitverlängerung für legasthenischen Schüler nur für naturwissenschaftliche und mathematische Fächer, nicht für Deutschdiktat: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.07.2008 - 2 ME 309/08, juris; zur Diskussion in der Literatur: Niehus, Schul- und Prüfungsrecht, Band II, Prüfungsrecht, 4. Auflage Rdnr. 397 ff., auch 120 ff.; grundlegend zur Problematik schon Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.08.1977 - VII C 50.76 - Buchholz, Prüfungswesen 421.0 Nr. 85 bei Sehschwäche und ärztlicher Vorprüfung im sogenannten Multiple-Choice-Verfahren; zur prüfungsrechtlichen Einstufung eines sogenannten Dauerleidens auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.12.1985 - 7 B 210.85 - DÖV 1986, 477 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2000 - 9 S 1607/00

    Rechtsmittelzulassung wegen besonderer Schwierigkeit der Rechtssache nach

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.03.2009 - 1 K 643/08
    In Abgrenzung zur Legasthenie führte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht weiter aus, der vom Prüfling herangezogene Vergleich der ADHS mit Legasthenie, bei deren Vorliegen mehrere Obergerichte in der Tat einen Anspruch des Prüflings auf Kompensation durch Schreibzeitverlängerung festgestellt hätten - so unter Hinweis auf die oben bereits zitierte Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 03.01.2006, auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2000 - 9 S 1607/00 -, juris - und den eigenen Beschluss vom 19.08.2002 - 3 M 41/02 - SPE n. F. 600 Nr. 18 -, trage nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 9 S 2023/93

    Prüfungserleichterungen zum Ausgleich von Behinderungen, die die Schreibfähigkeit

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.03.2009 - 1 K 643/08
    - vgl. hierzu: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.1980 - 2 A 49/79 - DVBl. 1981, 591 für eine übermäßige Nervosität und Konzentrationsschwäche als Folge einer Schilddrüsenerkrankung in der ersten juristischen Staatsprüfung (verneinend); zur Schreibzeitverlängerung in der juristischen Staatsprüfung bei Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung ADHS/ADS): Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 30.08.2007 - 2 K 1667/07, juris, (verneinend); Schreibzeitverlängerung und Ruhepausen bei Lendenwirbelbruch und juristischer Staatsprüfung: Hessischer VGH, Beschluss vom 26.08.1993 - 9 S 2023/93 - NVwZ 1994, 598 (bejahend); Hinzuziehung einer Schreibkraft und gleichzeitige Ablehnung eines Anspruchs auf Schreibzeitverlängerung bei Tendovaginitis und einer Epicondy lapathia radialis humeri mit Myegelosen der rechtsseitigen Streckmuskulatur bei juristischer Staatsprüfung: VG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2003 - 15 L 1418/03, juris; Laptop und Schreibkraft (verneinend) bei vom Prüfungsamt bereits gewährter Schreibzeitverlängerung und juristischer Staatsprüfung bei Legasthenie: VG Ansbach, Beschluss vom 29.02.2008 - AN - 20.800317 E 08.00317, juris; Schreibzeitverlängerung (bejahend) bei Legasthenie und zweiter juristischer Staatsprüfung: Hessischer VGH, Beschluss vom 03.01.2006 - 8 TG 3292/05, juris; Schreibzeitverlängerung für legasthenischen Schüler nur für naturwissenschaftliche und mathematische Fächer, nicht für Deutschdiktat: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.07.2008 - 2 ME 309/08, juris; zur Diskussion in der Literatur: Niehus, Schul- und Prüfungsrecht, Band II, Prüfungsrecht, 4. Auflage Rdnr. 397 ff., auch 120 ff.; grundlegend zur Problematik schon Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.08.1977 - VII C 50.76 - Buchholz, Prüfungswesen 421.0 Nr. 85 bei Sehschwäche und ärztlicher Vorprüfung im sogenannten Multiple-Choice-Verfahren; zur prüfungsrechtlichen Einstufung eines sogenannten Dauerleidens auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.12.1985 - 7 B 210.85 - DÖV 1986, 477 -.
  • OVG Niedersachsen, 11.09.1998 - 2 L 2640/98

    Beamtenrecht; Zuschuß; Freiwillige Weiterversicherung ; Behinderter;

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.03.2009 - 1 K 643/08
    - vgl. Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 16.11.2007 - 6 A 2171/05 - NVwZ-RR 2008, 271 bis 272; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.09.1998 - 2 L 2640/98 - juris -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2007 - 6 A 2171/05

    Kein Anspruch auf Beihilfe für Aufwendungen eines Gebärdensprachdolmetschers beim

    Auszug aus VG Saarlouis, 05.03.2009 - 1 K 643/08
    - vgl. Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 16.11.2007 - 6 A 2171/05 - NVwZ-RR 2008, 271 bis 272; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.09.1998 - 2 L 2640/98 - juris -.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1980 - 2 A 49/79
  • BVerwG, 30.08.1977 - 7 C 50.76

    Prüfungsverfahren - Antwort-Wahlverfahrens - Prüfung - Sehstörung - Antwortbogen

  • VG München, 21.03.2014 - M 21 E 14.1168

    Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn

    Auch wenn dem Dienstherrn hinsichtlich der Gestaltung des Prüfverfahrens zur Eignungsfeststellung eine Beurteilungsprärogative verbleibt (s.o.), so ist diese doch rechtlich gebunden durch den das Prüfungsrecht beherrschenden Grundsatz der Chancengleichheit (vgl. z.B. Thür. OVG v. 17.05.2010, Az. 1 EO 854/10, Rn. 25 ff. bei juris; VG Regensburg v. 16.07.2013, Az. RN 1 E 13.1166, Rn. 31 bei juris; VG Ansbach v. 26.04.2013, Az. 2 E 13.00754, Rn. 18 bei juris; Niehues / Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rn. 2, 4, 130, 402), der allgemein in Art. 3 GG, soweit es aber wie hier um Prüfungen geht, deren Bestehen Zulassungsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst und damit zum Zugang zum Beamtenverhältnis sind, in Art. 3 Abs. 1 GG i.V. mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 2 GG dogmatisch zu verankern ist (Bezug zu Art. 33 Abs. 2 GG: BVerwG v. 29.11.2012, Az. 2 C 6.11, Rn. 25 bei juris; VG Regensburg v. 22.07.2013, Az. RO 1 E 13.867, Rn. 28 ff. bei juris; Bezug zu Art. 12 GG: Hess. VGH v. 03.01.2006, Az. 8 TG 3292/05, Rn. 10 bei juris; VG Regensburg v. 16.07.2013 a.a.O., Rn. 30 bei juris; VG Saarl. v. 05.03.2009, Az. 1 K 643/08, Rn. 62 bei juris; Niehues / Fischer a.a.O., Rn. 4).

    v. 05.03.2009, Az. 1 K 643/08, Rn. 62 ff. bei juris - Prüfungsteil "Texterstellung" bei der Prüfung zum Abschluss "Geprüfte Fachkraftfrau für Büromanagement" bei bestehender Tendovaginitis; im Ausgangspunkt auch: OVG Niedersachsen v. 10.07.2008, Az. 2 ME 309/08, Rn. 7 ff. bei juris = NVwZ-RR 2009, 68 - Legasthenie; Hess. VGH v. 03.01.2006, Az. 8 TG 3292/05, Rn. 7 ff. bei juris - Legasthenie; zusammenfassend Niehues / Fischer a.a.O., Rn. 259 ff.).

    Anders als bei der Legasthenie, die als eine mangelnde technische Fähigkeit zur Darstellung des eigenen Wissens zu verstehen ist (OVG Niedersachsen v. 10.07.2008 a.a.o., Rn. 8 bei juris; Hess. VGH v. 03.01.2006 a.a.O.), erschöpfen sich die diagnostizierten Defizite des Antragstellers nicht in einer Beeinträchtigung der Lese- und Schreibtätigkeit als technischem Vorgang (vgl. zur Abgrenzung zwischen Legasthenie und ADHS / ADS in diesem Zusammenhang: VG Freiburg v. 30.08.2007 a.a.O.; VG Saarl. v. 05.03.2009 a.a.O.).

    Auch aus dem SGB IX sowie dem AGG sind keine Ansprüche auf individuell abweichende Gestaltung eines Prüfungsverfahrens abzuleiten (VG Saarl. v. 05.03.2009 a.a.O., Rn. 84 f. bei juris; VG Regensburg v. 16.07.2013 a.a.O., Rn. 34 bei juris; Niehues / Fischer a.a.O., Rn. 262).

  • VG Mainz, 23.03.2016 - 3 K 631/15

    Verlängerung der Prüfungsfrist wegen Neurodermitis

    Eine Grenze für die Zulässigkeit solcher Kompensationsmaßnahmen ist durch den Grundsatz der Chancengleichheit aber dort gezogen, wo sich individuelle Defizite auf die durch die Prüfung zu ermittelnden Fähigkeiten, also die festzustellende Leistungsfähigkeit selbst, beziehen (vgl. SaarlOVG, Urteil vom 5.3.2009 - 1 K 643/08 -, juris Rn. 63; FG RP, Urteil vom 10.12.2014 - 2 K 1225/14 - DStR 2015, 2735 und juris Rn. 23).

    Solche persönlichkeitsbedingten Leistungsschwächen sind für Art und Umfang der Befähigung des Prüflings und damit letztlich auch für seine Eignung zu dem Beruf, die in der Prüfung festgestellt werden soll, von Bedeutung (vgl. SaarlOVG, Urteil vom 5.3.2009 - 1 K 643/08 -, juris Rn. 63; FG RP, Urteil vom 10.12.2014 - 2 K 1225/14 -, DStR 2015, 2735 und juris Rn. 23).

  • VG Saarlouis, 06.03.2019 - 1 L 175/19

    Nachteilausgleich und Notenschutz in der gymnasialen Oberstufe und der

    Es handelt sich nicht mehr um eine Maßnahme des Nachteilsausgleichs, wenn die begehrte Erleichterung einen Eingriff in den Prüfungszweck darstellt.(So können etwa Prüflinge, die an Legasthenie leiden, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Herstellung der Chancengleichheit in schriftlichen Prüfungen Maßnahmen des Nachteilsausgleichs, insbesondere die angemessene Verlängerung der Bearbeitungszeit, beanspruchen, sofern die Feststellung der Rechtschreibung nicht Prüfungszweck ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2015 - 6 C 35/14 -, BVerwGE 152, 330-346, Rn. 19. Eingehend zu Prüfungserleichterungen, die sich nicht auf die Technik der Leistungserbringung beschränken und den Kern der durch die Prüfung selbst zu ermittelnden Leistungsfähigkeit betreffen, bereits Urteil der Kammer vom 05.03.2009 - 1 K 643/08 -, Rn. 62 ff., juris.) Vorliegend liegt der Prüfungszweck gerade in der Umsetzung der - einmalig vorgespielten - Hörverstehensaufgabe.

    Nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz müssen beide Verfassungspositionen schon auf abstrakt-genereller Ebene nach Möglichkeit schonend ausgeglichen werden.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.07.2015 - 6 C 35/14 - Rn. 30 - 32, juris.) Danach unterfallen die Entscheidungen über die Gewährung von Notenschutz und dessen inhaltliche Ausgestaltung jedenfalls für schulische Abschlussprüfungen dem Gesetzesvorbehalt.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.07.2015 - 6 C 35/14 - Rn. 43, juris sowie Urteil der Kammer vom 05.03.2009 - 1 K 643/08 -, Rn. 78, juris.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 2 K 1225/14

    Neubewertung der schriftlichen Arbeiten der Steuerberaterprüfung -

    Der fehlgeschlagene Prüfungsversuch bleibt die Folge einer die Persönlichkeit prägenden und deshalb nicht irregulären Leistungsbeeinträchtigung des Prüflings (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1985 7 B 210/85, juris-Dokument; Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 5. März 2009 1 K 643/08, juris-Dokument).

    Klargestellt wird hierdurch nur, dass ein Anspruch auf eine angemessene Kompensation einer körperlichen Beeinträchtigung grundsätzlich auch dann in Betracht kommt, wenn diese Beeinträchtigung nicht das Maß einer Schwerbehinderung im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX erreicht (so auch Verwaltungsgericht des Saarlandes mit Urteil vom 5. März 2009 1 K 643/08; Juris-Dokument).

  • VG Düsseldorf, 20.05.2011 - 18 L 707/11

    Lese- und Rechtschreibschwäche Nachteilsausgleich Externenprüfung

    vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 5. März 2009 - 1 K 643/08 - .

    Bei der Prüfung zur Fachoberschulreife geht es jedoch gerade um die Frage, inwieweit der Schüler die "technische" Umsetzung beherrscht; die Fähigkeit des Lesens und Schreibens ist, ähnlich wie etwa bei einer Prüfung zur Fachkauffrau für Büromanagement vgl. hierzu VG des Saarlandes, Urteil vom 5. März 2009 - 1 K 643/08 - , unmittelbarer Prüfungsstoff.

  • VGH Hessen, 17.11.2010 - 7 A 2970/09

    Nachteilsausgleich bei Legasthenie

    Darüber hinaus verlangt die Chancengleichheit der anderen Prüflinge oder Kandidaten aus Art. 3 Abs. 1 GG bei Einschränkungen, deren Überwindung durch Anstrengungen des Betroffenen nicht ausgeschlossen ist, zur Vermeidung einer Überkompensation, dass sich der Betroffene kontinuierlich um eine Überwindung seiner Einschränkungen bemüht hat (vgl. zu Vorstehendem: Senatsbeschluss vom 5. Februar 2010 - 7 A 2406/09.Z - NVwZ-RR 2010, 767; OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 2 ME 309/08 - NVwZ-RR 2009, 68; VG Saarlouis, Urteil vom 5. März 2009 - 1 K 643/08 - juris; Langenfeld, RdJB 2007, 211, 220).
  • VG Augsburg, 05.04.2016 - Au 3 K 14.1741

    Nachteilsausgleich und Notenschutz wegen Legasthenie bei der Einstellungsprüfung

    Dieser ist dogmatisch allgemein in Art. 3 GG, soweit es aber wie hier um Prüfungen geht, deren Bestehen Zulassungsvoraussetzung zur Einstellung in den Polizeidienst und damit zum Zugang zum Beamtenverhältnis sind, als sog. Bewerbungsverfahrensanspruch in Art. 3 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 33 Abs. 2 GG zu verankern (vgl. zu Art. 33 Abs. 2 GG: BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 - juris Rn. 25 - Richterbeförderung; VG Regensburg, B.v. 22.7.2013 - RO 1 E 13.867 - juris Rn. 28 ff. - Einstellung zum Vorbereitungsdienst für Fachlehrer an Berufsschulen; vgl. zu Art. 12 GG: HessVGH, B.v. 3.1.2006 - 8 TG 3292/05 - juris Rn. 10 - Nachteilsausgleich bei Legasthenie in 2. Juristischer Staatsprüfung; VG Regensburg, B.v. 16.7.2013 - RO 1 E 13.867 - juris Rn. 30 - Einstellung zum Vorbereitungsdienst für Fachlehrer an Berufsschulen; VG Saarland, U.v. 5.3.2009 - 1 K 643/08 - juris Rn. 62 - Prüfung zur Fachkauffrau für Büromanagement; vgl. zum Ganzen: VG München, B.v. 21.3.2014 - M 21 E 14.1168 - juris Rn. 31 - Einstellung zum Vorbereitungsdienst für Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Zolldienstes).
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Rechtsprechung
   VG Koblenz, 19.05.2009 - 1 K 643/08.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26373
VG Koblenz, 19.05.2009 - 1 K 643/08.KO (https://dejure.org/2009,26373)
VG Koblenz, Entscheidung vom 19.05.2009 - 1 K 643/08.KO (https://dejure.org/2009,26373)
VG Koblenz, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 1 K 643/08.KO (https://dejure.org/2009,26373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 9 Abs. 2 Nr. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) als Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Schlüsselzuweisungen; Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 2 Nr. 1 LFAG; Autonomie des Bundesgesetzgebers zur Bestimmung des Verfahrens zum Bund-Länder-Finanzausgleich; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.1998 - VerfGH 5/97

    Kommunaler Finanzausgleich: zum Verstoß gegen das Recht auf Selbstverwaltung, das

    Auszug aus VG Koblenz, 19.05.2009 - 1 K 643/08
    Da es neben dem Selbstverwaltungsrecht noch zahlreiche andere gleichgewichtige Güter zu schützen und zu erhalten gilt, ist es nicht zu beanstanden, wenn sich der den Gemeinden verbleibende Spielraum für die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben bei sehr knappen finanziellen Möglichkeiten des Landes auf ein Minimum reduziert (vgl. auch VerfGH N-W, OVGE 47, 249; DÖV 1999, 300, 301; BayVerfGH, BayVBl. 1997, 303, 304 f.).

    Zielvorstellungen, Wertungen, Sachabwägungen und tatsächliche Beurteilungen des Gesetzgebers können nur daraufhin überprüft werden, ob die entsprechenden gesetzlichen Entscheidungen offensichtlich fehlerhaft und eindeutig widerlegbar sind (vgl. VerfGH N-W, DÖV 1999, 300, 301).

    Da der Finanzausgleich durch Gesetz, also eine über den Einzelfall hinausreichende Regelung zu leisten ist, kommt für den Fall, dass der Beklagte den Landkreisen insgesamt ein ausreichendes Gesamtfinanzvolumen zur Verfügung stellt und diese Finanzmittel in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise auf die Kreise verteilt werden, eine Verletzung seiner Finanzausstattungspflicht gegenüber einem einzelnen Landkreis und damit dem Kläger grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. VerfGH N-W, DÖV 1999, 300; SachsAnhVerfG, a.a.O., S. 7).

  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 160.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Koblenz, 19.05.2009 - 1 K 643/08
    Sie lässt vorbehaltlich der hier nicht einschlägigen, 2004 eingefügten Konnexitätsregelung in Art. 49 Abs. 5 LV (vgl. 35. Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 14. Juni 2004, GVBl. S. 321), die nur auf nach ihrem Inkraftreten am 25. Juni 2004 erfolgte Aufgabenübertragungen Anwendung findet - keinen Raum für einen Anspruch der Gemeinden und Gemeindeverbände auf eine gesonderte Erstattung der Kosten für die Wahrnehmung staatlicher Auftragsangelegenheiten oder bestimmter Aufgabenbereiche (VerfGH Rh-Pf. AS 15, 66, 70 ff.; AS 19, 339, 341; AS 23, 434, 437; AS 29, 75, 81; AS 33, 66, 70).

    Die Entscheidung für ein bestimmtes Verteilungssystem und dessen Ausgestaltung darf deshalb einerseits nicht willkürlich sein (VerfGH Rh-Pf., AS 19, 339, 346; AS 26, 391, 396); durch seine Festlegung bindet sich der Gesetzgeber und verpflichtet sich, mit den selbst gewählten Zuteilungs- und Ausgleichsmaßstäben eine im Grundsatz folgerichtige, widerspruchsfreie Ausgleichskonzeption zu schaffen und sie einzuhalten (vgl. VerfGH Rh-Pf., AS 33, 67, 70).

  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

    Auszug aus VG Koblenz, 19.05.2009 - 1 K 643/08
    Denn das BVerfG hat im Gegenteil gerade aus Anlass eines Streits um den Bund-Länder-Finanzausgleich den Bundesgesetzgeber für autonom gehalten, sein Verfahren selbst zu bestimmen und ihm insbesondere keinen Begründungszwang auferlegt (BVerfGE 86, 148, 212, 241 unter Hinweis auf BVerfGE 72, 330, 396 f.), sondern lediglich das gefundene Ergebnis überprüft.

    Dabei wurde ausdrücklich festgestellt, aus materiellrechtlichen Bindungen des Finanzausgleichsgesetzgebers könnten keine verfahrensrechtlichen Erfordernisse abgeleitet werden, da es allein darauf ankomme, ob die gesetzgeberische Entscheidung im Ergebnis den materiellen Anforderungen genüge (BVerfGE 86, 148, 212; s. auch SachsAnhVerfG, NVwZ-RR 2000, 1, 12).

  • BVerwG, 28.02.1997 - 8 N 1.96

    Gültigkeit einer Haushaltssatzung unter Beachtung der gemeindlichen

    Auszug aus VG Koblenz, 19.05.2009 - 1 K 643/08
    Dementsprechend wird sie in der Rechtsprechung ausdrücklich als ein "Instrument des Finanzausgleichs zwischen dem Gemeindeverband und den kreisangehörigen Gemeinden" angesehen (BVerwG, NVwZ 1998, 63; Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 109).
  • VerfGH Bayern, 27.02.1997 - 17-VII-94

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VG Koblenz, 19.05.2009 - 1 K 643/08
    Da es neben dem Selbstverwaltungsrecht noch zahlreiche andere gleichgewichtige Güter zu schützen und zu erhalten gilt, ist es nicht zu beanstanden, wenn sich der den Gemeinden verbleibende Spielraum für die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben bei sehr knappen finanziellen Möglichkeiten des Landes auf ein Minimum reduziert (vgl. auch VerfGH N-W, OVGE 47, 249; DÖV 1999, 300, 301; BayVerfGH, BayVBl. 1997, 303, 304 f.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.1998 - VerfGH 16/96

    Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindefinanzierungsgesetze 1996 und 1997 erfolglos

    Auszug aus VG Koblenz, 19.05.2009 - 1 K 643/08
    Da es neben dem Selbstverwaltungsrecht noch zahlreiche andere gleichgewichtige Güter zu schützen und zu erhalten gilt, ist es nicht zu beanstanden, wenn sich der den Gemeinden verbleibende Spielraum für die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben bei sehr knappen finanziellen Möglichkeiten des Landes auf ein Minimum reduziert (vgl. auch VerfGH N-W, OVGE 47, 249; DÖV 1999, 300, 301; BayVerfGH, BayVBl. 1997, 303, 304 f.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97

    Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87

    Auszug aus VG Koblenz, 19.05.2009 - 1 K 643/08
    Dabei wurde ausdrücklich festgestellt, aus materiellrechtlichen Bindungen des Finanzausgleichsgesetzgebers könnten keine verfahrensrechtlichen Erfordernisse abgeleitet werden, da es allein darauf ankomme, ob die gesetzgeberische Entscheidung im Ergebnis den materiellen Anforderungen genüge (BVerfGE 86, 148, 212; s. auch SachsAnhVerfG, NVwZ-RR 2000, 1, 12).
  • VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05

    Kommunaler Finanzausgleich

    Auszug aus VG Koblenz, 19.05.2009 - 1 K 643/08
    Die unter anderem vom Thüringer Verfassungsgerichtshof (Urteil vom 21. Juni 2005, NVwZ-RR 2005, 665 [VerfGH Thüringen 21.06.2005 - VerfGH - 28/03] ; s. auch BayVerfGH, Urteil vom 28. November 2007, Vf. 15-VII-05, [...]) für das dortige Landesrecht vertretene Auffassung kann auch in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur verfahrensrechtlichen Ausstrahlung von Grundrechten (BVerfGE 53, 30; 63, 131 [BVerfG 08.02.1983 - 1 BvL 28/79] ; 65, 1; 84, 34und 90, 60) auf Rheinland-Pfalz nicht übertragen werden.
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus VG Koblenz, 19.05.2009 - 1 K 643/08
    Die unter anderem vom Thüringer Verfassungsgerichtshof (Urteil vom 21. Juni 2005, NVwZ-RR 2005, 665 [VerfGH Thüringen 21.06.2005 - VerfGH - 28/03] ; s. auch BayVerfGH, Urteil vom 28. November 2007, Vf. 15-VII-05, [...]) für das dortige Landesrecht vertretene Auffassung kann auch in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur verfahrensrechtlichen Ausstrahlung von Grundrechten (BVerfGE 53, 30; 63, 131 [BVerfG 08.02.1983 - 1 BvL 28/79] ; 65, 1; 84, 34und 90, 60) auf Rheinland-Pfalz nicht übertragen werden.
  • VerfGH Thüringen, 21.06.2005 - VerfGH 28/03

    Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG)

    Auszug aus VG Koblenz, 19.05.2009 - 1 K 643/08
    Die unter anderem vom Thüringer Verfassungsgerichtshof (Urteil vom 21. Juni 2005, NVwZ-RR 2005, 665 [VerfGH Thüringen 21.06.2005 - VerfGH - 28/03] ; s. auch BayVerfGH, Urteil vom 28. November 2007, Vf. 15-VII-05, [...]) für das dortige Landesrecht vertretene Auffassung kann auch in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur verfahrensrechtlichen Ausstrahlung von Grundrechten (BVerfGE 53, 30; 63, 131 [BVerfG 08.02.1983 - 1 BvL 28/79] ; 65, 1; 84, 34und 90, 60) auf Rheinland-Pfalz nicht übertragen werden.
  • BVerfG, 24.06.1986 - 2 BvF 1/83

    Finanzausgleich I

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.10.2009 - 2 A 10559/09

    Landkreis Neuwied erhält Mittel aus kommunalem Finanzausgleich für Klage auf

    Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 12. März 2009 und Aufhebung des Bescheides vom 10. November 2008 wird der Beklagte verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Anerkennung des Verwaltungsrechtsstreits 1 K 643/08.KO als Musterprozess im Sinne des § 17 Abs. 1 Nr. 2 LFAG unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

    den Beklagten unter Aufhebung seines Bescheides vom 10. November 2008 zu verurteilen, den Antrag auf Anerkennung des Verwaltungsstreitverfahrens 1 K 643/08.KO als Musterprozess gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 LFAG unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

    unter Abänderung des angefochtenen Urteils und Aufhebung des Bescheides vom 10. November 2008 den Beklagen zu verpflichten, über den Antrag auf Anerkennung des Verwaltungsstreitverfahrens 1 K 643/08.KO als Musterprozess im Sinne des § 17 Abs. 1 Nr. 2 LFAG unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

    Das Verwaltungsgericht hätte der Klage stattgeben müssen, weil der Kläger einen Anspruch auf Neubescheidung seines Antrages vom 2. Oktober 2008 auf Anerkennung des beim Verwaltungsgericht Koblenz inzwischen abgeschlossenen Verwaltungsstreitverfahrens 1 K 643/08.KO als Musterprozess hat.

    Der Wert des Streitgegenstandes wird für beide Instanzen - insoweit unter Abänderung des verwaltungsgerichtlichen Streitwertbeschlusses - auf 30.000,00 EUR (Kosten des Verfahrens 1 K 643/08.KO) festgesetzt (§§ 47 Abs. 1, 52 Abs. 1, 63 Abs. 3 Gerichtskostengesetz).

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