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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.07.1994 - 1 K 7/93   

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OVG Sachsen-Anhalt, 28.07.1994 - 1 K 7/93 (https://dejure.org/1994,23204)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.07.1994 - 1 K 7/93 (https://dejure.org/1994,23204)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Juli 1994 - 1 K 7/93 (https://dejure.org/1994,23204)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 21.09.1994 - 1 K 7/93   

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OVG Schleswig-Holstein, 21.09.1994 - 1 K 7/93 (https://dejure.org/1994,11887)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.09.1994 - 1 K 7/93 (https://dejure.org/1994,11887)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. September 1994 - 1 K 7/93 (https://dejure.org/1994,11887)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Lärmimittierender Gewerbebetrieb; Gewerbebetrieb; Wohnbebauung; Bebauungsplan; Allgemeines Wohngebiet

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.1994 - 1 K 7/93
    Das ist der Fall, wenn "einer der beteiligten Belange in geradezu unvertretbarer Weise zu kurz kommt, wo er und sein Gewicht einfach verkannt werden, wo das Verhältnis zwischen ihm und dem Planinhalt auch bei Berücksichtigung der planerischen Gestaltungsfreiheit und aller sonstigen Gegebenheiten nicht mehr aufgeht" (BVerwG, Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50/72 -, BVerwGE 45, S. 309, 326).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.1994 - 1 K 7/93
    Auf der ersten Stufe liegt die Ermittlung und Zusammenstellung des Abwägungsmaterials und auf der zweiten Stufe ist dann ihre Gewichtung und damit die eigentliche Abwägung vorzuznehmen, die dann zu einem bestimmten Abwägungsergebnis führt (Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105/66 -, BVerwGE 34, S. 301/309).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 18.80

    Hauptverfahren - Beweisantrag - Unzumutbarkeit der Immissionen - Eidesstattliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.1994 - 1 K 7/93
    Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß eine an einen vorbelasteten Bereich heranrückende Wohnbebauung dann unbedenklich ist, wenn die Grenze der Zumutbarkeit eingehalten wird und die Wohnnutzung keinen stärkeren Vorbelastungen ausgesetzt wird als die bereits vorhandene Wohnnutzung (BVerwG, Urt. v. 30.09.1983 - IV C 74/78 -, NJW 1984, S. 250; Fickert/Fieseler, a.a.O., § 1 Rdnr. 48.3).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.1994 - 1 K 7/93
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner von der Antragstellerin angeführten Entscheidung vom 07. Juli 1978 (- IV C 79/76 -, NJW 1979, S. 64/69) bestätigt.
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.1994 - 1 K 7/93
    Insofern hat eine Gemeinde im Rahmen von § 1 Abs. 5 Nr. 8 BauGB auch die "Belange der Wirtschaft" zu berücksichtigen, zu denen auch die im Rahmen einer normalen Betriebsentwicklung und die eventuell zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit notwendigen Erweiterungen der Kapazitäten sowie Modernisierungen der Anlage usw. zählen (BVerwG, Urt. v. 16.04.1971 - IV C 66/67 -, BRS 24 Nr. 166; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 08.03.1993 - 11 aNE 53/89 - UPR 1993, S. 349, 350).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.1993 - 11a NE 53/89

    Bauplanungsrecht: Ermittlung der abwägungsrelevanten Gesichtspunkte erfordert bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.1994 - 1 K 7/93
    Insofern hat eine Gemeinde im Rahmen von § 1 Abs. 5 Nr. 8 BauGB auch die "Belange der Wirtschaft" zu berücksichtigen, zu denen auch die im Rahmen einer normalen Betriebsentwicklung und die eventuell zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit notwendigen Erweiterungen der Kapazitäten sowie Modernisierungen der Anlage usw. zählen (BVerwG, Urt. v. 16.04.1971 - IV C 66/67 -, BRS 24 Nr. 166; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 08.03.1993 - 11 aNE 53/89 - UPR 1993, S. 349, 350).
  • OVG Thüringen, 21.09.2011 - 1 N 750/06

    Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Zu ihren privaten Belangen gehört grundsätzlich ebenfalls das Interesse, ihren emissionsträchtigen Abbaubetrieb - dessen Errichtung das durch das Bergwerkseigentum begründete Gewinnungsrecht mit umfasst (§§ 9 Abs. 1 S. 1, 8 Abs. 1 Nr. 3 BBergG) - nicht durch die Pflichten zur Rücksichtnahme eingeschränkt oder verhindert zu sehen, die sie den zulässigen Nutzungen in einem heranrückenden Wohngebiet schuldet (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.09.1994 - 1 K 7/93 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.05.2000 - 10a D 139/98.NE -; BayVGH, Urteile vom 19.09.2001 - 26 N 98.581 - und vom 12.03.2004 - 2 N 99.1150 - HessVGH, Urteil vom 17.09.2002 - 4 N 2842/98 - OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 - "Verschonungsinteresse").
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Rechtsprechung
   VG Dresden, 22.03.1993 - 1 K 7/93   

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VG Dresden, 22.03.1993 - 1 K 7/93 (https://dejure.org/1993,19315)
VG Dresden, Entscheidung vom 22.03.1993 - 1 K 7/93 (https://dejure.org/1993,19315)
VG Dresden, Entscheidung vom 22. März 1993 - 1 K 7/93 (https://dejure.org/1993,19315)
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