Rechtsprechung
VG Gera, 04.08.2004 - 1 K 850/03 GE |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
ThürBG § 87; BhV § 1 Abs 3; BhV § 5 Abs 1; GÖA § 6 Abs 2
Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütung, Trennungsentschädigung; Beihilfefähigkeit; analoge Bewertung; Angemessenheit; Beamter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Gera, 03.04.2017 - 1 K 546/16
Gewährung von Beihilfe - Abrechnung einer Analogziffer der GOÄ - hier: …
Für ärztliche Leistungen, die in diesem Verzeichnis aufgenommen sind, existiert eine Regelvermutung dahingehend, dass diese angemessen im Sinne der Beihilfevorschriften sind und die Festsetzungsstelle in diesen Fällen im Allgemeinen nicht mehr die Angemessenheit gesondert zu überprüfen hat (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. November 2010 - 1 L 146/10 - VG Gera, Urteil vom 4. August 2004 - 1 K 850/03 Ge - VG Arnsberg, Urteil vom 28. Dezember 2010 - 13 K 3055/09 - jeweils zitiert nach juris).Sofern eine ärztliche Leistung nicht in das Verzeichnis aufgenommen ist, ist im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 GOÄ vorliegen, d. h. eine analoge Bewertung überhaupt zulässig ist und die Aufwendungen des vom Arzt berechneten Betrages einer vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entsprechen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. November 2010 - 1 L 146/10 - VG Gera, Urteil vom 4. August 2004 - 1 K 850/03.Ge - a.a.O.).
- VG Saarlouis, 23.06.2009 - 3 K 1175/08
Zum Ausschluss einer Beihilfe, wenn ärztliche Leistungen weder in der GOÄ noch im …
(so auch VG Gera, Urteil vom 04.08.2004 - 1 K 850/03.GE -, zitiert nach JURIS). - VG Arnsberg, 28.12.2010 - 13 K 3055/09
Beihilferechtliche Angemessenheit von Aufwendungen im Sinne der …
Mit dem Verwaltungsgericht Gera, Urteil vom 4. August 2004 - 1 K 850/03.GE -, Juris, Rdnr. 20, geht die Kammer davon aus, dass die Bestimmungen des vorbezeichneten Erlasses so zu verstehen sind, dass für ärztliche Leistungen, die in die Analogliste der Bundesärztekammer explizit aufgenommen sind, eine Regelvermutung existiert, dass die dementsprechende Abrechnung der ärztlichen Leistung auch so angemessen im Sinne der Beihilfevorschriften ist.