Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17255
OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05 (https://dejure.org/2005,17255)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.09.2005 - 1 KN 108/05 (https://dejure.org/2005,17255)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. September 2005 - 1 KN 108/05 (https://dejure.org/2005,17255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,17255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 BauGB; § 8 BauGB; § 12 BauGB; § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO; § 1 BauGB; § 10 Abs. 3 BauGB
    Anforderungen an die planungs- und raumordnungsrechtliche Zulässigkeit eines Einkaufszentrums; Bauplanungsrechtliche Bestimmung der maximalen Verkaufsfläche; Anforderungen an die Einstufung einer Stadt als Oberzentrum im bauplanungsrechtlichen Sinne; Unterscheidung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die planungs- und raumordnungsrechtliche Zulässigkeit eines Einkaufszentrums; Bauplanungsrechtliche Bestimmung der maximalen Verkaufsfläche; Anforderungen an die Einstufung einer Stadt als Oberzentrum im bauplanungsrechtlichen Sinne; Unterscheidung eines ...

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Designer-Outlet-Center (FOC) in Soltau gescheitert

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 LC 107/05

    Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung; Planungsrechtliche und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05
    In dem (Leit-)Verfahren 1 LC 107/05 begehrt die Stadt Soltau die Genehmigung der 26. Änderung ihres Flächennutzungsplanes zunächst von der mit Wirkung ab 31. Dezember 2004 aufgelösten Bezirksregierung Lüneburg, nunmehr von dem als Rechtsnachfolger eingetretenen Landkreis Soltau-Fallingbostel.

    Gegen den ablehnenden Bescheid vom 23. Januar 2001 hat die Stadt Soltau am 8. Februar 2001 beim Verwaltungsgericht Klage erhoben (2 A 18/01 - Aktenzeichen des Senats später 1 LC 107/05).

    Hinsichtlich der Ausführungen im Einzelnen verweist der Senat auf die Schriftsätze der Antragsgegnerin vom 9. Januar 2004 sowie der Beigeladenen vom 20. Januar 2004 und im Übrigen - zwecks Vermeidung von Wiederholungen - auf die Sachverhaltsdarstellung in dem ebenfalls am heutigen Tage entschiedenen (Leit-)Verfahren 1 LC 107/05.

    Wegen der umfangreichen Darstellung der Sach- und Rechtslage durch die Beteiligten wird zunächst auf den Inhalt der vier Gerichtsakten 1 LC 107/05 und 1 KN 108 bis 110/05 verwiesen.

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2002 - 1 MN 3976/01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05
    Entsprechendes gilt für die - dritte - Entscheidung des Senats vom 21. Februar 2002 (1 MN 4128/01 - NSt-N 2000, 162 = NordÖR 2002, 433 (LS) = NdsMBl.

    Dies hat der Senat in seinen zeitlich sich anschließenden Beschlüssen vom 7. März 2002 (1 MN 3976/01 - BRS 65 Nr. 39, insoweit nicht abgedruckt in NdsRpfl. 2002, 303) und vom 11. März 2002 (1 MN 30/02 und 1 MN 15/02) wie folgt angesprochen:.

    Einen - Zweiten - Ansatz eröffnet der Beschluss des Senats vom 7. März 2002 (1 MN 3976/01 - a.a.O.), in dem auch der Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Bebauungsplanes mit der folgenden Begründung als maßgeblich zu Grunde gelegt worden ist:.

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05
    Der Senat bewertet Satz 11 auch als ein der planerischen Abwägung nicht zugängliches Ziel der Raumordnung entsprechend den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (dazu in letzter Zeit nur BVerwG, Urt. v. 15.5.2003 - 4 CN 9.01 -, DVBl. 2003, 1456 = NVwZ 2003, 1263 = ZfBR 2003, 776 = BauR 2003, 1679 [BVerwG 15.05.2003 - 4 CN 9/01] = BVerwGE 118, 181 = BRS 66 Nr. 4; Urt. v. 17.9.2003 - 4 C 14.01 -, DVBl. 2004, 239 = ZfBR 2004, 171 [BVerwG 17.10.2003 - 4 C 14/01] = NVwZ 2004, 220 = BauR 2004, 443 [BVerwG 17.09.2003 - 4 C 14/01] = BVerwGE 119, 25 = BRS 66 Nr. 1).

    Der Senat sieht sich in seiner Bewertung durch eine jüngere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2003 - 4 C 14.01 - a.a.O. gestützt.

    Zwar lag der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2003 - 4 C 14.01 - a.a.O. die oben angeführte landesrechtliche Bestimmung für Rheinland-Pfalz mit dem gerade spezifischen Regelungsinhalt der Ziff. 3.4.1.3 vor.

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98

    Bekanntmachung; Einzelhandelsgroßprojekt; Flächennutzungsplan; Genehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05
    Gegen diese Beurteilung spreche auch nicht die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. März 2000 (1 K 2491/98 "Hessisch Oldendorf").

    In seinem Urteil vom 30. März 2000 (1 K 2491/98 - ZfBR 2000, 573 = BRS 63 Nr. 63 = NSt-N 2000, 193 = UPR 2000, 396) hat sich der Senat mit dem in C 1.6 04 LROP II 1994 festgesetzten Plansatz wie folgt auseinander gesetzt:.

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Zeitpunkt der Abwägung bei rückwirkendem Inkraftsetzen einer Satzung nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05
    Derartige landesplanerische Aussagen können die Merkmale eines Ziels der Raumordnung ( § 3 Nr. 2 ROG ) erfüllen, wenn der Planungsträger neben den Regel- auch die Ausnahmevoraussetzungen mit hinreichender tatbestandlicher Bestimmtheit oder doch wenigstens Bestimmbarkeit selbst festgelegt hat (BVerwG, Urt. v. 18.9.2003 - 4 CN 20.02 -).

    Dass auch landesplanerische Aussagen, die eine Regel-Ausnahme-Struktur aufweisen, die Merkmale von "Zielen" der Raumordnung erfüllen können, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. September 2003 (4 CN 20.02 - DVBl. 2004, 251 = ZfBR 2004, 177 = NVwZ 2004, 226 = BVerwGE 119, 54) grundsätzlich anerkannt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - 10 D 145/04

    Gegner der Centro-Erweiterung unterliegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05
    Im Übrigen verweist die Beigeladene ergänzend auf das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 6. Juni 2005 (10 D 145/04.NE), in dem dieses Gericht neue Grundsätze zu den im Landesentwicklungsprogramm von Nordrhein-Westfalen aufgenommenen raumordnungsrechtlichen Planaussagen und deren Beachtlichkeit sowie zum interkommunalen Abstimmungsgebot aufgestellt habe.

    Diese Rechtsprechung ist allerdings in jüngster Zeit vom Oberverwaltungsgericht Münster wiederum ausdrücklich aufgegeben worden (Urt. v. 6.6.2005 - 10 D 145/04.NE -).

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05
    In dem hier streitigen Normenkontrollverfahren 1 KN108/05 wendete sich ursprünglich zunächst die Bezirksregierung Lüneburg, seit dem 1. Januar 2005 nunmehr das als Fachaufsichtsbehörde zuständig gewordene Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit gegen den am 23. Mai 2003 bekannt gemachten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2. Antragstellerinnen des weiteren gegen den Bebauungsplan Nr. 2 gerichteten Normenkontrollverfahrens 1 KN 109/05 sind die drei (Nachbar-)Städte Lüneburg, Rotenburg und Verden.

    Dagegen richten sich das hier streitige Normenkontrollverfahren 1 KN 108/05 und das weitere Normenkontrollverfahren 1 KN 109/05 der drei Nachbarstädte Verden, Rotenburg und Lüneburg.

  • OVG Brandenburg, 26.03.2001 - 3 B 113/00

    Zulassung der Beschwerde einer Gemeinde; Vorläufiger Rechtsschutz über das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05
    Eine gegensätzliche Aussage hat wiederum das Oberverwaltungsgericht Brandenburg (Beschl. v. 26.3.2001 - 3 B 113/00 -, DVBl. 2001, 1298 und Urt. v. 5.11.2003 - 3 D 23/00.NE -, DVBl. 2004, 259) getroffen, in dem es u.a. dem Tatbestandsmerkmal der "Zentrenverträglichkeit" in dem Landesentwicklungsplan Brandenburg/Berlin die erforderliche Bestimmtheit abgesprochen hat, dies offensichtlich wiederum gegen das Votum von Erbguth, NVwZ 2000, 969 (973).
  • OVG Brandenburg, 05.11.2003 - 3 D 23/00

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05
    Eine gegensätzliche Aussage hat wiederum das Oberverwaltungsgericht Brandenburg (Beschl. v. 26.3.2001 - 3 B 113/00 -, DVBl. 2001, 1298 und Urt. v. 5.11.2003 - 3 D 23/00.NE -, DVBl. 2004, 259) getroffen, in dem es u.a. dem Tatbestandsmerkmal der "Zentrenverträglichkeit" in dem Landesentwicklungsplan Brandenburg/Berlin die erforderliche Bestimmtheit abgesprochen hat, dies offensichtlich wiederum gegen das Votum von Erbguth, NVwZ 2000, 969 (973).
  • OVG Sachsen, 26.05.1993 - 1 S 68/93

    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans; Geltendmachung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05
    Als ältere Entscheidung wird in diesem Zusammenhang das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 26. Mai 1993 - 1 S 68/93 -, LKV 1994, 116) angeführt.
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 30.95

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines wegen Ausfertigungsmangels unwirksamen,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2000 - 7a D 60/99

    Mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren Bebauungsplan "Preußenpark" der

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 1 MN 4128/01

    Landesplanung; Letztentscheidung; letztes Wort; Bebauungsplan; Nachbargemeinde

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00

    Baugenehmigung; Einkaufszentrum; Gemeinde; großflächiger Einzelhandelsbetrieb;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1998 - 7a D 108/96

    Bauleitplanung: Berücksichtigung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - 7 A 2377/96

    Normenkontrolle, Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum

  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95

    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der

  • BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01

    Antragsbefugnis der höheren Verwaltungsbehörde im Normenkontrollverfahren;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.06.1976 - I A 10/76
  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 110/05

    Kann eine Gemeinde ein Einkaufszentrum der Nachbargemeinde gerichtlich

  • BVerwG, 11.08.1989 - 4 NB 23.89

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Planungsrechtliche und

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2001 - 2 A 18/01
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 LC 107/05

    Bau von Einkaufszentren auf der "grünen Wiese" erschwert

    In den beiden weiteren Normenkontrollverfahren 1 KN 108/05 und 1 KN109/05 wenden sich zum einen die drei (Nachbar-)Städte Lüneburg, Rotenburg und Verden sowie zum anderen ursprünglich wiederum die Bezirksregierung Lüneburg, seit dem 1. Januar 2005 nunmehr das als Fachaufsichtsbehörde zuständig gewordene Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit gegen den am 23. Mai 2003 bekannt gemachten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2. In dem weiteren, damit vierten (Normenkontroll-)Verfahren 1 KN 110/05 begehrt wiederum die Stadt Soltau in einem gegen das für die Aufstellung des Landesraumordnungsprogrammes zuständige Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gerichteten Verfahren die Feststellung der Unwirksamkeit von Ziff. C 1.6 03 Satz 11 des Landesraumordnungsprogrammes Niedersachsen Teil II. Sie wendet sich gegen eine darin gerade Hersteller-Direktverkaufszentren erfassende Regelung, die derartige Einzelhandelsgroßprojekte nur in Oberzentren an städtebaulich integrierten Standorten als zulässig festsetzt.

    Dagegen richten sich die beiden Normenkontrollverfahren 1 KN 108/05 ursprünglich der Bezirksregierung Lüneburg als Genehmigungs- und Fachaufsichtsbehörde bzw. nunmehr des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit als Rechtsnachfolger im Rahmen der Fachaufsicht einerseits und 1 KN 109/05 der im Genehmigungsverfahren der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes beigeladenen drei Städte Lüneburg, Rotenburg und Verden andererseits.

    Der im Verfahren 1 KN 108/05 übersandten Aufstellung der GMA - Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung - über Factory-Outlet-Center in Europa, Stand: Juni 2005 (abrufbar auf der GMA-Homepage http://www.gma.biz) ist zu entnehmen, dass die Stadt Wolfsburg am sog. Nordkopf ein Factory-Outlet-Center mit 17.000 m² Verkaufsfläche ansiedeln will.

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 1 KN 109/05

    Zur Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für das

    Die Antragsgegnerin und die Beigeladene wenden sich nach Abschluss der beiden Normenkontrollverfahren 1 KN 108/05 und 1 KN 109/05 mit ihren Anträgen auf gerichtliche Entscheidung gegen die in den beiden Verfahren anerkannten Anwaltskosten der Normenkontrollantragsteller für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht, und zwar im Verfahren 1 KN 108/05, ausgehend von einem Streitwert von 50.000,-- EUR, gegen zwei Kostenfestsetzungsbeschlüsse vom 25. Oktober 2006 zu Lasten der Antragsgegnerin und der Beigeladenen in Höhe von jeweils 678, 95 EUR (insgesamt damit 1.357,90 EUR) und im Verfahren 1 KN 109/05, ausgehend von einem Streitwert von 125.000,-- EUR, gegen Beschlüsse vom 25. Oktober bzw. 23. November 2006 in Höhe von jeweils 1.339,57 EUR (insgesamt damit 2.679,14 EUR).

    Der Kostenfestsetzung lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Der Senat hatte - neben zwei weiteren Verfahren - die beiden Normenkontrollverfahren 1 KN 108/05 und 1 KN 109/05 mit den stattgebenden Urteilen vom 1. September 2005 entschieden und den angegriffenen Bebauungsplan Nr. 2 "Designer-Outlet-Center Soltau" für unwirksam erklärt.

    Die Geschäftsstelle des Bundesverwaltungsgerichts vergab unter dem 8. Dezember 2005 im Verfahren 1 KN 108/05 das Aktenzeichen 4 BN 56.05.

    Nach diesen Grundsätzen kommt eine Erstattungsfähigkeit der Kosten der Antragsteller weder im Verfahren 1 KN 108/05 noch 1 KN 109/05 in Betracht.

    Dabei kann der Senat offenlassen, wie zu entscheiden gewesen wäre, wenn die Antragsteller in den beiden Normenkontrollverfahren 1 KN 108/05 und 1 KN 109/05 eine Erwiderung zu den Nichtzulassungsbeschwerden der Antragsgegnerin bzw. der Beigeladenen vorgelegt hätten.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2015 - 2 L 1/13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage -

    Es bedarf insbesondere keiner Klärung, ob ein Bebauungsplan unwirksam oder funktionslos wird, wenn seine Darstellungen oder Festsetzungen nachträglich festgesetzten Zielen der Raumordnung widersprechen (vgl. einerseits BVerwG, Beschl. v. 08.03.2006 - BVerwG 4 BN 56.05 -, juris RdNr. 7; NdsOVG, Urt. v. 01.09.2005 - 1 KN 108/05 - UA S. 16; HessVGH, Urt. v. 04.07.2013 - 4 C 2300/11.N -, juris RdNr. 40; Waechter, DÖV 2010, 493 und andererseits NdsOVG, Urt. v. 16.06.1982 - 1 A 194/80 -, juris; BayVGH, Urt. v. 16.11.1993 - 8 B 92.3559 -, juris RdNr. 15; OVG MV, Urt. v. 17.02.2004 - 3 K 12/00 -, juris RdNr. 33; Urt. v. 05.11.2008 - 3 L 281/03 -, juris RdNr. 133; HessVGH, Beschl. v. 10.09.2009 - 4 B 2068/09 -, juris RdNr. 4; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 1 RdNr. 42; Kümper, ZfBR 2012, 631 ; Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 1 RdNr. 69; Schrödter, ZfBR 2013, 535 ; ders., in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 1 RdNr. 127 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 110/05

    Planungsrechtliche und raumordnungsrechtliche Zulässigkeit eines sog.

    In den beiden weiteren Normenkontrollverfahren 1 KN 108/05 und 1 KN109/05 wenden sich zum einen die drei (Nachbar-)Städte Lüneburg, Rotenburg und Verden sowie zum anderen ursprünglich wiederum die Bezirksregierung Lüneburg, seit dem 1. Januar 2005 nunmehr das als Fachaufsichtsbehörde zuständig gewordene Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit gegen den am 23. Mai 2003 bekannt gemachten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2.

    Dagegen richten sich die beiden Normenkontrollverfahren 1 KN 108/05 ursprünglich der Bezirksregierung Lüneburg als Genehmigungs- und Fachaufsichtsbehörde bzw. nunmehr des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit als Rechtsnachfolger im Rahmen der Fachaufsicht einerseits und 1 KN 109/05 der im Genehmigungsverfahren der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes beigeladenen drei Städte Lüneburg, Rotenburg und Verden andererseits.

    Der im Verfahren 1 KN 108/05 übersandten Aufstellung der GMA - Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung - über Factory-Outlet-Center in Europa, Stand: Juni 2005 (abrufbar auf der GMA-Home-Page http://www.gma.biz) ist zu entnehmen, dass die Stadt Wolfsburg am sog. Nordkopf ein Factory-Outlet-Center mit 17.000 qm Verkaufsfläche ansiedeln will.

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05
    In dem hier streitigen Normenkontrollverfahren 1 KN109/05 wenden sich die drei (Nachbar-)Städte Lüneburg, Rotenburg und Verden gegen den am 23. Mai 2003 bekannt gemachten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2. Antragsteller des Weiteren gegen den Bebauungsplan Nr. 2 gerichteten Normenkontrollverfahrens 1 KN 108/05 war ursprünglich zunächst wiederum die Bezirksregierung Lüneburg, seit dem 1. Januar 2005 nunmehr das als Fachaufsichtsbehörde zuständig gewordene Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit.

    Dagegen richten sich die beiden Normenkontrollverfahren 1 KN 108/05 - Antragsteller ist das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit als nunmehr zuständig gewordene Fachaufsichtsbehörde - und das hier streitige Normenkontrollverfahren 1 KN 109/05 der Antragstellerinnen.

    Der im Verfahren 1 KN 108/05 übersandten Aufstellung der GMA - Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung - über Factory-Outlet-Center in Europa, Stand: Juni 2005 (abrufbar auf der GMA-Home-Page http://www.gma.biz) ist zu entnehmen, dass die Stadt Wolfsburg am sog. Nordkopf ein Factory-Outlet-Center mit 17.000 qm Verkaufsfläche ansiedeln will.

  • VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots bei Konkurrenz zweier Kommunen

    Der Antrag auf Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans hatte im Ergebnis aus raumordnerischen Gründen keinen Erfolg (Urteile des Nds. OVG vom 01.9.2005 - 1 LC 107/05, 1 KN 108/05, 1 KN 109/05, 1 KN 110/05 -).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 4 BN 58.05

    Auslegung des Begriffs "Gesetzesänderung" in § 233 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch

    Diesen Schluss lässt das angefochtene Urteil schon deshalb nicht zu, weil das Oberverwaltungsgericht anders als im gegen den Bebauungsplan Nr. 2 gerichteten Normenkontrollverfahren des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (1 KN 108/05 = BVerwG 4 BN 56.05) den Begriff "Nichtigkeit" nicht verwendet, sondern sowohl im Tenor als auch in den Gründen (UA S. 19 f.) die Unwirksamkeit des Bebauungsplans feststellt.
  • VG Lüneburg, 07.07.2009 - 2 B 16/09

    Landesplanerische Feststellung zur Raumverträglichkeit eines

    Der Antrag auf Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans hatte im Ergebnis keinen Erfolg (Urteile des OVG Lüneburg vom 01.09.2005 - 1 LC 107/05, 1 KN 108/05, 1 KN 109/05, 1 KN 110/05 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht