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OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 1 KN 65/15 |
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Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 1 KN 65/15
- BVerwG, 28.02.2017 - 4 BN 35.16
- BVerwG, 18.10.2017 - 4 CN 6.17
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20
Untersagung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung mangels …
Dabei wird keineswegs der Gebrauch der Räumlichkeiten als Bezugspunkt außer Acht gelassen und für die Einordnung als Gewerbebetrieb lediglich an die Erwerbsabsichten angeknüpft (so kritisch Nds. OVG, Urteil vom 09.08.2016 - 1 KN 65/15 -, BeckRS 2016, 117392 [Rn. 19]). - OVG Niedersachsen, 18.06.2019 - 1 KN 64/15
Bekanntmachung; Bekanntmachungsmangel; Ferienwohnen; Hauptsatzung; Sondergebiet; …
Mag - nach der entsprechenden Ergänzung der Vorschrift nun auch ohne jeden Zweifel - eine Mischung von Fremdenbeherbergung/Ferienwohnen einerseits und Dauerwohnen andererseits auch zulässig sein (…zur Zulässigkeit der Mischung unter Geltung des § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO i.d.F. vom 23.1.1990, BGBl. I S. 132: BVerwG, Urt. v. 18.10.2017 - 4 C 5.16 -, juris, Rn. 24;… Urt. v. 18.10.2017 - 4 CN 6.17 -, juris, Rn. 27;… Senat, Urt. v. 18.9.2014 - 1 KN 123/12 -, juris, Rn. 21;… Urt. v. 15.1.2015 - 1 KN 61/14 -, juris, Rn. 33; Urt. v. 9.8.2016 - 1 KN 65/15 -, BeckRS 2016, 117392, Rn. 16), so muss die Fremdenbeherbergung/das Ferienwohnen, damit von einem Gebiet für Fremdenbeherbergung die Rede sein kann, das Dauerwohnen überwiegen oder diesem zumindest gleichrangig sein (…ein Gleichgewicht für ausreichend haltend: Senat, Urt. v. 18.9.2014 - 1 KN 123/12 -, juris, Rn. 20).Hinsichtlich des Unterschiedes zu der Zweckbestimmung allgemeiner Wohngebiete hatte der Senat in seinem Urteil vom 9. August 2016 (1 KN 65/15, BeckRS 2016, 117392, Rn. 16) zu einer identischen Festsetzung in einem anderen Bebauungsplan der Antragsgegnerin ausgeführt:.
- OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2023 - 1 MB 3/23
Abstandsflächen; Nachholung; Baugenehmigung; Einfacher Bebauungsplan; …
Dabei wird keineswegs der Gebrauch der Räumlichkeiten als Bezugspunkt außer Acht gelassen und für die Einordnung als Gewerbebetrieb lediglich an die Erwerbsabsichten angeknüpft (so kritisch Nds. OVG, Urteil vom 09.08.2016 - 1 KN 65/15 -, BeckRS 2016, 117392 [Rn. 19]).