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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 1 L 123/11   

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https://dejure.org/2012,6999
OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 1 L 123/11 (https://dejure.org/2012,6999)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.03.2012 - 1 L 123/11 (https://dejure.org/2012,6999)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. März 2012 - 1 L 123/11 (https://dejure.org/2012,6999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 WaStrG, § 5 WaStrG, § 12 Abs 1 WaStrG, § 12 Abs 2 WaStrG
    (Kein) Anspruch auf Wiederinbetriebnahme eines Schiffshebewerkes einer Bundeswasserstraße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen der Gebrauchsbefugnis an Bundeswasserstraßen aufgrund widmungsimmanenter Schranken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    (Kein) Anspruch auf Wiederinbetriebnahme eines Schiffshebewerkes einer Bundeswasserstraße

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederinbetriebnahme eines Schiffshebewerkes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Nutzung von Wasserstraßen - Schiffshebewerk Magdeburg-Rothensee bleibt geschlossen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nutzung von Wasserstraßen - Schiffshebewerk Magdeburg-Rothensee bleibt geschlossen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grenzen der Gebrauchsbefugnis an Bundeswasserstraßen aufgrund widmungsimmanenter Schranken

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Magdeburger Weiße Flotte GmbH scheitert auch vor dem Oberverwaltungsgericht: Kein Anspruch auf Wiederinbetriebnahme des Schiffshebewerkes Magdeburg-Rothensee

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 511
  • DVBl 2012, 775
  • DÖV 2012, 611
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 04.07.1969 - VII C 26.65
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 1 L 123/11
    Die Regelung beinhaltet damit zwar eine - zulassungsfreie - Gebrauchsbefugnis als subjektives öffentliches Recht, die die Bundeswasserstraßen (§ 1 Abs. 1 WaStrG) einschließlich ihres Zubehörs (§ 1 Abs. 4 WaStrG) betrifft ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1969 - VII C 26.65 -, BVerwGE 32, 299; Urteil vom 7. Januar 1972 - IV C 49.68 -, BVerwGE 39, 235; Friesecke, a. a. O., § 5 Rn. 2 ).

    Insbesondere ergeben sich widmungsimmanente Schranken aus den Bestimmungen des WaStrG, etwa aus § 5 Satz 2 WaStrG, oder der der Beklagten obliegenden Anstaltsgewalt ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1969, a. a. O.; Friesecke, a. a. O., § 5 Rn. 7 ), sowie aus dem Widmungsinhalt selbst, der einen Anspruch auf Schaffung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung des (Wasser-)Weges gerade nicht zum Gegenstand hat ( Friesecke, a. a. O., § 5 Rn. 7 [m. w. N.] ).

    Entgegen dem Antragsvorbringen handelt es sich bei der Nutzungsgewährung hinsichtlich der Bundeswasserstraßen nach der Gesetzessystematik auch nicht um Gemeingebrauch, sondern - wie ausgeführt - um eine andere zulässige, zulassungsfreie Benutzung ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1969, a. a. O.; Friesecke, a. a. O., § 5 Rn. 2 [m. w. N.] ).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 1 L 123/11
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.] ), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163) .

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000, a. a. O.) .

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 1 L 123/11
    Eine durch planrechtliche Zulassung geschaffene besondere Zweckbestimmung, auf die sich die Kläger andernorts beziehen, kann nämlich grundsätzlich durch einen ausdrücklichen, eindeutigen und bekannt zu machenden Hoheitsakt beseitigt werden ( Entwidmung; Friesecke, a. a. O., § 14c Rn. 25 [m. w. N.]; vgl. zum entsprechenden Planungsrecht nach § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AEG: BVerwG, Urteil vom 27. November 1996 - 11 A 2.96 -, BVerwGE 102, 269 [m. w. N.] ).

    Erforderlich für eine solche Entwidmung ist daher, dass sie durch eindeutige und bekanntgemachte Erklärungen erfolgt, damit für jedermann klare Verhältnisse bestehen ( BVerwG, Urteil vom 27. November 1996, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 1 L 123/11
    Soweit die Kläger zur Begründung eines Planfeststellungserfordernisses stattdessen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16. Dezember 1988 in dem Verfahren 4 C 48.86 ( BVerwGE 81, 111 ) verweisen, kommt dieses vorliegend schon deshalb nicht zum Tragen, weil - wie die Kläger selbst ausführen - die Entscheidung auf das seinerzeitige AEG und damit auf andere Rechtsvorschriften als die hier allein einschlägigen Bestimmungen des WaStrG rekurriert.

    Das gebotene Mindestmaß an Publizität setzt dabei voraus, dass die Entwidmungserklärung in einer gegenüber jedermann geeigneten Weise bekanntgemacht wird ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988, a. a. O.; Urteil vom 28. Oktober 1998 - 11 A 3.98 -, BVerwGE 107, 350 ).

  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 1 L 123/11
    Eine Entscheidung beruht auf einem abweichenden Rechtssatz, wenn das Gericht ohne die Abweichung zu einem dem Rechtsmittelführer sachlich günstigeren Ergebnis hätte gelangen können, was die Prüfung umfasst, ob der - vermeintlich - abweichende Rechtssatz die Ursache für das unrichtige Ergebnis gewesen sein kann ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 14. August 1962 - V B 83.61 -, BVerwGE 14, 342; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage, § 124 Rn. 11 i. V. m. § 132 Rn. 19 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 32/07
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 1 L 123/11
    Eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen entscheidungserheblichen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt ( OVG LSA, Beschluss vom 19. April 2007 - 1 L 32/07 -, juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 1 L 123/11
    Die Zulassung der Berufung in Bezug rechtfertigt sich schließlich nicht wegen der auf den Kläger zu 2. gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geltend gemachten Divergenz von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28. Juni 2001 in dem Verfahren - 2 C 48.00 - ( NVwZ 2002, 97 ).
  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 1 L 123/11
    Außerdem bedarf es Darlegungen dazu, dass die aufgeworfenen Fragen für den zu entscheidenden Rechtsstreit entscheidungserheblich sind ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, 552 ).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 1 L 123/11
    Das gebotene Mindestmaß an Publizität setzt dabei voraus, dass die Entwidmungserklärung in einer gegenüber jedermann geeigneten Weise bekanntgemacht wird ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988, a. a. O.; Urteil vom 28. Oktober 1998 - 11 A 3.98 -, BVerwGE 107, 350 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 1 L 123/11
    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht ( OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 46.80

    Enteignung - Planfeststellung - Wasserrecht - Schutzvorkehrung - Abwägung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2007 - 1 L 183/07

    Zum Haftungsprivileg bei Beamten gemäß § 32 AO

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 49.68

    Klageerhebung ohne Vorverfahren bei wiederholt gleichen Streitgegenständen -

  • BVerwG, 25.09.1996 - 11 A 20.96

    Verwaltungsverfahrensrecht - Keine Geltung des § 74 Abs. 2 VwVfG für

  • BVerwG, 27.07.1982 - 4 B 95.82

    Anspruch auf Versagung der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens -

  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02

    Abfall; Abfallbesitzer; tatsächliche Sachherrschaft; Zusammentragen von Abfall;

  • BGH, 15.11.1982 - II ZR 206/81

    Schadensersatzansprüche wegen Ausfalls einer Schiffahrtsstraße

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - 1 L 37/14

    Zum Schadensersatz wegen (grob) fahrlässiger Dienstpflichtverletzung eines

    Eine Entscheidung beruht auf einem abweichenden Rechtssatz nämlich nur, wenn das Gericht ohne die Abweichung zu einem dem Rechtsmittelführer sachlich günstigeren Ergebnis hätte gelangen können, was die Prüfung umfasst, ob der - vermeintlich - abweichende Rechtssatz die Ursache für das unrichtige Ergebnis gewesen sein kann ( OVG LSA, Beschluss vom 14. März 2012 - 1 L 123/11-, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2020 - 4 LC 291/17

    Befahrensregelung; Bundeswasserstraße; Gesetzgebungskompetenz; Kitesurfen;

    Diese Vorschrift enthält eine Widmung und gestaltet das Befahren der Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen zu einer Gebrauchsbefugnis aus, die jedermann offensteht (OVG LSA, Beschl. v. 14.3.2012 - 1 L 123/11 -, juris; Friesecke, a.a.O., § 5 Rn. 2; Kloepfer/Brandner, Wassersport und Umweltschutz - Beschränkungsmöglichkeiten des Wassersports durch die Gemeingebrauchs- und Schiffahrtsvorschriften im Wasserrecht, NVwZ 1988, 115, 118).
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