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   VG Neustadt, 04.12.2009 - 1 L 1247/09.NW   

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https://dejure.org/2009,25979
VG Neustadt, 04.12.2009 - 1 L 1247/09.NW (https://dejure.org/2009,25979)
VG Neustadt, Entscheidung vom 04.12.2009 - 1 L 1247/09.NW (https://dejure.org/2009,25979)
VG Neustadt, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - 1 L 1247/09.NW (https://dejure.org/2009,25979)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage im Fall einer Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Bescheids über die Wählbarkeit einer Person nach dem Kommunalwahlgesetz (KWG); Heilbarkeit eines Anhörungsverstoßes i.R.e. Eilverfahrens; Auslegung des Begriffs der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Ludwigshafener Ratsmitglied darf sein Amt vorläufig weiter ausüben

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Trotz unklarer Wohnfrage in den Stadtrat gewählt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stadtrat nur mit Hauptwohnsitz

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1995 - 8 B 10572/95
    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2009 - 1 L 1247/09
    Ein Anhörungsverstoß wird geheilt, wenn sich der Antragsgegner mit den tragenden Erwägungen des Antragstellers inhaltlich befasst (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 8. März 1995, 8 B 10572/95).(Rn.8).

    Die dem scheinbar entgegen stehende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 8. März 1995 - 8 B 10572/95.OVG) beruht auf der früheren Ausgestaltung des § 45 VwVfG und ist jedenfalls auf Verfahren, bei denen wie hier kein Vorverfahren durchzuführen ist, nicht anwendbar.

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 3 CS 09.46

    Versetzung einer Lehrerin; Dienstliches Bedürfnis; Beeinträchtigung des

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2009 - 1 L 1247/09
    VGH München, Beschluss vom 26. Januar 2009, 3 CS 09.46.

    Versagte man dem Antragsgegner im gerichtlichen Eilverfahren eine Heilung des Anhörungsverstoßes, obwohl das Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist, führte dies zu Ergebnissen, die der Gesetzesintention nur schwerlich entsprächen (ebenso: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26.Januar 2009 - 3 CS 09.46).

  • BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09

    Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verlust eines

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2009 - 1 L 1247/09
    BVerfG, Beschluss vom 9. März 2009, 2 BvR 120/09, NVwZ 2009, 776.

    Es wird auch zu überprüfen sein, inwieweit die Rechtsprechung des Thüringischen Verfassungsgerichtshofs (Urteil vom 12. Juni 1997 - VerfGH 13/95 -, vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -) eine verfassungskonforme Auslegung des Hauptwohnungsbegriffs erfordert.

  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2009 - 1 L 1247/09
    BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Mai 1998, 2 BvR 378/98, NVwZ-RR 1999, 217.

    Denn nach derzeitiger Sachlage lässt sich in dem vorliegenden, rein summarisch zu führenden Eilverfahren (vgl. BVerfG 2 BvR 378/98 = NVwZ-RR 1999, 217) derzeit noch nicht absehen, ob die Anfechtungsklage des Antragstellers erfolgreich sein wird.

  • StGH Bremen, 28.02.1994 - St 2/93

    Zur Frage, welche persönlichen Anforderungen die Bremische Landesverfassung und

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2009 - 1 L 1247/09
    In diesem Zusammenhang ist beachtlich, dass sogar die Maßnahmen und Beschlüsse eines Parlamentes, das ungültig gewählt oder dessen Legislaturperiode bereits beendet war, in ihrem Rechtsbestand und in ihrer Verbindlichkeit durch ein nachträgliches Gerichtsurteil nicht in Frage gestellt werden (Staatsgerichtshof Bremen, Entscheidung vom 28. Februar 1994 - St 2/93, m.w.N.).
  • VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95

    Wahlprüfung; Wohnsitzbegriff; Wohnung; ausfüllungsbedürftiger Begriff;

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2009 - 1 L 1247/09
    Es wird auch zu überprüfen sein, inwieweit die Rechtsprechung des Thüringischen Verfassungsgerichtshofs (Urteil vom 12. Juni 1997 - VerfGH 13/95 -, vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 -) eine verfassungskonforme Auslegung des Hauptwohnungsbegriffs erfordert.
  • FG Düsseldorf, 19.11.2010 - 1 K 1245/09

    Vorsteuerabzug bei Nebeneinanderbestehen von Regelbesteuerung und

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2009 - 1 L 1247/09
    Zudem hat der Antragsteller zeitgleich mit dem vorliegenden Eilantrag eine unter dem Aktenzeichen 1 K 1245/09.NW geführte Klage erhoben, die nicht offensichtlich unzulässig ist.
  • VG Neustadt, 10.02.2010 - 4 L 81/10

    Hausverbot im Schwimmbad

    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren kann eine Nachholung der Anhörung dann bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2002, 822; Bay. VGH, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 3 CS 09.46 -, juris; VG Neustadt, Beschluss vom 04. Dezember 2009 - 1 L 1247/09.NW - Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG Kommentar, 7. Auflage 2008, § 45 Rdnr. 86).
  • VG Neustadt, 04.11.2010 - 4 L 1070/10

    Kein Christbaumverkauf im allgemeinen Wohngebiet

    Denn die Anhörung, die bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens möglich ist, ist im vorliegenden Eilverfahren, wie der Stellungnahme des Antragsgegners vom 03. November 2010 entnommen werden kann, nachgeholt worden (vgl. dazu, dass eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren eine Nachholung der Anhörung bewirken kann: OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2002, 822; Bay. VGH, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 3 CS 09.46 -, juris; VG Neustadt, Beschluss vom 10. Februar 2010 - 4 L 81/10/10.NW -, juris und Beschluss vom 04. Dezember 2009 - 1 L 1247/09.NW - Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG Kommentar, 7. Auflage 2008, § 45 Rdnr. 87).
  • VG Schleswig, 02.12.2013 - 1 B 99/13

    Fortnahme eines Tieres; Veräußerungsanordnung; schriftliche Bestätigung nach

    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren kann eine Nachholung der Anhörung dann bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 31.01.2002 - 1 MA 4216/01 -, NVwZ-RR 2002, 822; BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 3 CS 09.46 -, juris; VG Neustadt, Beschl. v. 04.12.2009 - 1 L 1247/09.NW - Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG Kommentar, 7. Auflage 2008, § 45 Rn. 86).
  • VG Saarlouis, 11.12.2015 - 3 K 33/15

    Klage eines Bürgermeisters bzw. einer Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid

    b) Im Übrigen kommt melderechtlichen Entscheidungen und Feststellungen - und dieser Umstand lässt nicht nur die Klagebefugnis der Klägerin, sondern auch ihr Rechtsschutzinteresse entfallen - regelmäßig lediglich ein - wenig bedeutsames - Indiz für eine Wohnsitznahme oder Wohnsitzaufgabe zu.(Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11.11.2003 - 1 M 83/03 -, juris; Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 04.12.2009- 1 L 1247/09.NW -, juris; für das Abgabenrecht: Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, Kommentar, 2. Aufl., 2009, § 8, Rn. 4 a.E.) Sie entfalten daher keine rechtsverbindliche Tatbestandswirkung für andere Behörden, was gerade auch im Rahmen eines Wahlanfechtungsverfahrens für die Geltendmachung der Voraussetzungen der Wählbarkeit oder Nichtwählbarkeit nach dem Kommunalwahlgesetz gilt.
  • VG Cottbus, 01.08.2019 - 1 L 387/19

    Verlust der Rechtsstellung eines Vertreters im Kreistag bei fehlenden Wohnsitz

    Dem Antragsteller dürfte die Wählbarkeit für die Wahl zum Kreistag des Landkreises O...am 26. Mai 2019 gefehlt haben, weil er im Wahlgebiet nicht mindestens seit dem 26. Februar 2019 seinen ständigen Wohnsitz hatte; der von ihm angeführte Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt (Weinstraße) vom 04. Dezember 2009 (1 L 1247/09.NW -, juris), der - zudem in einem Fall des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO - von einer offenen Sach- und Rechtslage und insbesondere davon ausgeht, dass "die gegenläufigen Darstellung der Beteiligten" zur Frage des Wohnsitzes "in gleichem Maße wahrscheinlich" sind, ist nicht einschlägig.
  • VG Neustadt, 20.09.2011 - 2 L 741/11

    Artgerechte Unterbringung von Pferden bei Verwendung von Stacheldraht als

    Im Übrigen wäre ein eventueller Anhörungsmangel mit der Vorlage der Widerspruchsbegründung und durch die inhaltliche Befassung der Antragsgegnerin mit dem Widerspruchsvorbringen im Rahmen der Antragserwiderung im Eilrechtschutzverfahren gemäß § 1 LVwVfG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG geheilt (vgl. VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 11. August 2010 - 1 L 682/10.NW - und vom 4. Dezember 2009 - 1 L 1247/09.NW - ; ebenso BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2009 - 3 CS 09.46 - ).
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