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   OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 1 L 127.08   

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https://dejure.org/2008,43070
OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 1 L 127.08 (https://dejure.org/2008,43070)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2008 - 1 L 127.08 (https://dejure.org/2008,43070)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 1 L 127.08 (https://dejure.org/2008,43070)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 29.04.2008 - 11 CS 07.3429

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit der Fahrerermittlung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 1 L 127.08
    4 Dieser Betrag ist nicht mit der Zahl potentieller Ersatzfahrzeuge zu vervielfältigen, weil sich die Fahrtenbuchführungspflicht durch die Ersatzfahrzeug-Klausel in Fällen, in denen das zunächst bezeichnete Fahrzeug vor Ablauf der Fahrtenbuchführungspflicht veräußert oder außer Betrieb gesetzt wird, auf eine Mehrzahl von Ersatzfahrzeugen erstrecken kann und vorliegend durch die Konkretisierung im Widerspruchsbescheid auch erstreckt worden ist (im Ergebnis ebenso Bayer. VGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - 11 CS 03.2940 -, vom 6. März 2008 - 11 CS 07.3451 - und vom 29. April 2008 - 11 CS 07.3429 -, jeweils zitiert nach juris).

    Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass gerade in den Fällen, in denen eine Mehrzahl von Ersatzfahrzeugen für nur ein einziges Ausgangsfahrzeug in den Blick zu nehmen ist, der mit der Fahrtenbuchführung verbundene Mehraufwand angesichts der bei diesen Fahrzeughaltern regelmäßig bestehenden kaufmännischen Buchführungspflichten nur sehr gering sein dürfte (vgl. dazu Bayer. VGH, Beschluß vom 29. April 2008, aaO RdNr. 15); bei Privatpersonen, die Adressat einer Fahrtenbuchauflage sind, wird demgegenüber in aller Regel lediglich ein Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug ersetzt, so dass sich das Vervielfältigungsproblem nicht stellen kann.

  • VGH Bayern, 27.01.2004 - 11 CS 03.2940
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 1 L 127.08
    4 Dieser Betrag ist nicht mit der Zahl potentieller Ersatzfahrzeuge zu vervielfältigen, weil sich die Fahrtenbuchführungspflicht durch die Ersatzfahrzeug-Klausel in Fällen, in denen das zunächst bezeichnete Fahrzeug vor Ablauf der Fahrtenbuchführungspflicht veräußert oder außer Betrieb gesetzt wird, auf eine Mehrzahl von Ersatzfahrzeugen erstrecken kann und vorliegend durch die Konkretisierung im Widerspruchsbescheid auch erstreckt worden ist (im Ergebnis ebenso Bayer. VGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - 11 CS 03.2940 -, vom 6. März 2008 - 11 CS 07.3451 - und vom 29. April 2008 - 11 CS 07.3429 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 11.09.2007 - 2 K 1526/04

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge des Halters -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 1 L 127.08
    Aus dem von den Beschwerdeführern angeführten Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 11. September 2007 - 2 K 1526/04 - ergibt sich nichts anderes.
  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CS 07.3451

    Begründung einer Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 1 L 127.08
    4 Dieser Betrag ist nicht mit der Zahl potentieller Ersatzfahrzeuge zu vervielfältigen, weil sich die Fahrtenbuchführungspflicht durch die Ersatzfahrzeug-Klausel in Fällen, in denen das zunächst bezeichnete Fahrzeug vor Ablauf der Fahrtenbuchführungspflicht veräußert oder außer Betrieb gesetzt wird, auf eine Mehrzahl von Ersatzfahrzeugen erstrecken kann und vorliegend durch die Konkretisierung im Widerspruchsbescheid auch erstreckt worden ist (im Ergebnis ebenso Bayer. VGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - 11 CS 03.2940 -, vom 6. März 2008 - 11 CS 07.3451 - und vom 29. April 2008 - 11 CS 07.3429 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - 3 M 727/12

    Zum Streitwert bei Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge

    Die Einbeziehung von (mehreren) Ersatzfahrzeugen in die Fahrtenbuchauflage wirkt sich nicht weiter streitwerterhöhend aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.12.2008 - 1 L 127.08 -, juris).
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