Rechtsprechung
   VG Trier, 28.11.2012 - 1 L 1339/12.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37573
VG Trier, 28.11.2012 - 1 L 1339/12.TR (https://dejure.org/2012,37573)
VG Trier, Entscheidung vom 28.11.2012 - 1 L 1339/12.TR (https://dejure.org/2012,37573)
VG Trier, Entscheidung vom 28. November 2012 - 1 L 1339/12.TR (https://dejure.org/2012,37573)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,37573) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 123 Abs 1 VwGO, Art 12 Abs 1 GG, § 11 Abs 2 LFGB, § 40 Abs 1a LFGB, § 59 Abs 1 LFGB
    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Bekanntgabe eines Kontrollergebnisses zu einem Lebenmittel im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis zur Ermächtigung zur Herausgabe einer Produktwarnung durch § 40 Abs. 1 a LFGB bei summarischer Prüfung im Eilverfahren

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schmuddel-Liste für Lebensmittelgeschäfte

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Hygienemängel eines Lebensmittelgeschäfts - Keine Veröffentlichung der Mängel im Internet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Derzeit kein Eintrag in die sog. "Schmuddel-Liste"

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Informationen, Begriffsbestimmung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Lebensmittelgeschäft darf nicht in "Schmuddel-Liste" eingetragen werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lebensmittelgeschäft darf wegen allgemeiner hygienischer Mängel nicht auf "Schmuddel-Liste" veröffentlicht werden - Einschlägige Vorschriften berechtigen nur zur Veröffentlichung von Mängeln mit Bezug zu konkreten Lebensmitteln

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Augsburg, 27.07.2011 - Au 1 K 11.717

    Mündliche Untersagung der Abgabe von Rohmilch; Verstoß gegen

    Auszug aus VG Trier, 28.11.2012 - 1 L 1339/12
    Das sind Fälle, in denen ein Erzeugnis ohne äußerlich erkennbare Veränderung Ekel oder Widerwillen bei einem normal empfindlichen Verbraucher auslösen würde, wenn er von bestimmten Behandlungsverfahren Kenntnis hätte (vgl. Art. 14 Abs. 2 VO Nr. 178/2002; vgl. VG Augsburg, Urteil vom 27. Juli 2011 - Au 1 K 11.717-).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Trier, 28.11.2012 - 1 L 1339/12
    Der auf die Bewahrung des "status quo" gerichtete öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch wird entweder auf eine analoge Anwendung des § 1004 Abs. 1 BGB gestützt oder aber aus der Abwehrfunktion der Grundrechte - hier Art. 12 GG - abgeleitet (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 23. Oktober 2012- RO 5 E 12.1580- unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteil vom 29. April 1988, BVerwGE 79, 254).
  • OVG Saarland, 03.02.2011 - 3 A 270/10

    Veröffentlichung im Internet nach dem Verbraucherinformationsgesetz

    Auszug aus VG Trier, 28.11.2012 - 1 L 1339/12
    Die hier beabsichtigte Maßnahme ist grundsätzlich geeignet und erforderlich, um die Öffentlichkeit über lebensmittelrechtliche Missstände zu informieren, insoweit Markttransparenz herzustellen, informierte Konsumentenentscheidungen zu ermöglichen und Verstößen gegen das Lebensmittelrecht entgegenzuwirken (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 23. Oktober 2012 unter Hinweis auf Gurlit, NVwZ 2011, 1052 zum teilweise vergleichbaren Verbraucherinformationsgesetz; OVG Saarland, 3. Februar 2011, 3 A 270/10, VG München, 13. September 2012 - M 22 E 12.4275 -).
  • VG Karlsruhe, 07.11.2012 - 2 K 2430/12

    Information über Hygienemängel in Gaststätte

    Auszug aus VG Trier, 28.11.2012 - 1 L 1339/12
    Beabsichtigt wird eine Veröffentlichung bei Rechtsverstößen, bei denen- ähnlich wie bei "Grenzwertüberschreitungen"- diese zwingend angezeigt ist (vgl. BT-Drucks. 17/7374; vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2012- 2 K 2430/12-, VG Regensburg, Beschluss vom 23. Oktober 2012, a.a.O.).
  • VG München, 13.09.2012 - M 22 E 12.4275

    Zum Unterlassungsanspruch gegen Presseauskünfte einer Behörde nach Art. 4 BayPrG

    Auszug aus VG Trier, 28.11.2012 - 1 L 1339/12
    Die hier beabsichtigte Maßnahme ist grundsätzlich geeignet und erforderlich, um die Öffentlichkeit über lebensmittelrechtliche Missstände zu informieren, insoweit Markttransparenz herzustellen, informierte Konsumentenentscheidungen zu ermöglichen und Verstößen gegen das Lebensmittelrecht entgegenzuwirken (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 23. Oktober 2012 unter Hinweis auf Gurlit, NVwZ 2011, 1052 zum teilweise vergleichbaren Verbraucherinformationsgesetz; OVG Saarland, 3. Februar 2011, 3 A 270/10, VG München, 13. September 2012 - M 22 E 12.4275 -).
  • VG Regensburg, 23.10.2012 - RO 5 E 12.1580

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen auf einer behördlichen

    Auszug aus VG Trier, 28.11.2012 - 1 L 1339/12
    Der auf die Bewahrung des "status quo" gerichtete öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch wird entweder auf eine analoge Anwendung des § 1004 Abs. 1 BGB gestützt oder aber aus der Abwehrfunktion der Grundrechte - hier Art. 12 GG - abgeleitet (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 23. Oktober 2012- RO 5 E 12.1580- unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteil vom 29. April 1988, BVerwGE 79, 254).
  • VGH Bayern, 09.01.2012 - 12 CE 11.2685

    Heimaufsicht - Kreisverwaltungsbehörden dürfen nach derzeitiger Rechtslage

    Auszug aus VG Trier, 28.11.2012 - 1 L 1339/12
    Damit besteht bei einem tatsächlich vorliegenden "hinreichend begründeten" Verdacht eine Richtigkeitsgewähr für behördlich festgestellte Verstöße, die in Abwägung mit dem öffentlichen Informationsbedürfnis und dem Willen des Gesetzgebers, behördliches Handeln transparent zu machen, die gesetzliche Regelung als nicht unverhältnismäßig erscheinen lässt (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 23. Oktober 2012, unter Hinweis auf BayVGH, 9. Januar 2012 -12 CE 11.2685- dort zur Problematik der Veröffentlichung von Berichten der Heimaufsicht im Internet).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von

    Zugrunde liegt ihm die von mehreren Verwaltungsgerichten - wie auch vom Verwaltungsgericht Karlsruhe in dem angefochtenen Beschluss - behandelte Frage, ob § 40 Abs. 1a LFGB generell zu einer Information der Öffentlichkeit über Verstöße eines Lebensmittelunternehmens gegen Hygienevorschriften ermächtigt oder lediglich zu solchen Veröffentlichungen, die einen Bezug zu konkreten Lebensmitteln aufweisen (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 07.11.2012 - 2 K 2430/12 -, Juris: Befugnis nur zur "Produktwarnung"; VG Trier, Beschluss vom 28.11.2012 - 1 L 1339/12.TR -, Juris; VG Regensburg, Beschluss vom 21.12.2012 - RO 5 E 12.1897 -, Juris; a.A. VG Karlsruhe, Beschluss vom 17.12.2012 - 1 K 2767/12 - sowie die ausführliche Beschwerdebegründung).
  • VG Würzburg, 12.12.2012 - W 6 E 12.994

    Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet; Restaurant;

    Ein solcher im Hauptsacheverfahren mit der vorbeugenden Unterlassungsklage geltend zu machender Anspruch kommt in Betracht, wenn wie hier die Unterlassung eines Realakts - Nichtveröffentlichung - begehrt wird (vgl. BayVGH, B.v. 19.01.2012, Az. 12 CE 11.2700, BayVBl. 2012, 305 mit Bezug auf BVerwG, U.v. 29.04.1988, Az. 7 C 33.87, BVerwGE 79, 254; VG Trier, B.v. 29.11.2012, Az. 1 L 1339/12.TR; VG Regensburg, B.v. 23.10.2012, Az. RO 5 E 12.1518).

    Für die verpflichtende Nennung des Lebensmittels spricht schon der ausdrückliche Wortlaut von § 40 Abs. 1a Satz 1 LFGB, wonach die zuständige Behörde die Öffentlichkeit "unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels" informiert (VG Trier, B.v. 29.11.2012, Az. 1 L 1339/12.TR; VG Karlsruhe, B.v. 07.11.2012, Az. 2 K 2430/12).

    Nach der Gesetzesbegründung ist nichts dafür ersichtlich, dass die Norm darüber hinaus eine allgemeine Befugnis zur zwingenden Veröffentlichung bestimmter Betriebe gewährt, bei denen allgemein Verstöße gegen hygienische Anforderungen festgestellt worden sind, solange und soweit kein Bezug zu einem konkreten Lebensmittel oder zu konkreten Lebensmitteln hergestellt ist (VG Trier, B.v. 29.11.2012, Az. 1 L 1339/12.TR; VG Karlsruhe, B.v. 07.11.2012, Az. 2 K 2430/12).

  • VGH Bayern, 06.07.2015 - 20 ZB 14.977

    Berufungszulassung (abgelehnt); Informationsanspruch nach dem

    Die von der Klägerin zur Stützung ihrer Argumentation angeführte Rechtsprechung (VGH Hessen, B.v. 23.4.2013 - 8 B 28/13 - juris; VG Berlin U.v. 28.11.2012 - 14 K 79.12 - juris; VG Karlsruhe B.v. 7.11.2012 - 2 K 2430/12 - juris; VG Trier B.v. 29.11.2012 - 1 L 1339/12.TR) bezieht sich auf die von einer Behörde aktiv betriebene Information der Öffentlichkeit im Sinne des § 40 LFGB wie z.B. Produktwarnungen und nicht auf den von einer Einzelperson begehrten Informationsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz.
  • VG Ansbach, 18.03.2014 - AN 1 K 13.01466

    Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz durch das Landesamt für

    Das Verwaltungsgericht Trier führe in dem Beschluss vom 29. November 2012 - 1 L 1339/12.TR zu § 40 Abs. 1 a LFGB aus:.

    Insoweit werde auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Trier im Beschluss vom 29. November 2012 - 1 L 1339/12 TR zu § 40 Abs. 1 a LFGB verwiesen.

  • VGH Bayern, 06.07.2015 - 20 ZB 14.978

    Berufungszulassung (abgelehnt); Informationsanspruch nach dem

    Die von der Klägerin zur Stützung ihrer Argumentation angeführte Rechtsprechung (VGH Hessen, B.v. 23.4.2013 - 8 B 28/13 - juris; VG Berlin U.v. 28.11.2012 - 14 K 79.12 - juris; VG Karlsruhe B.v. 7.11.2012 - 2 K 2430/12 - juris; VG Trier B.v. 29.11.2012 - 1 L 1339/12.TR) bezieht sich auf die von einer Behörde aktiv betriebene Information der Öffentlichkeit im Sinne des § 40 LFGB wie z.B. Produktwarnungen und nicht auf den von einer Einzelperson begehrten Informationsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz.
  • VGH Hessen, 23.04.2013 - 8 B 28/13

    Verfassungsmäßigkeit des § 40 Abs 1a S 1 Nr 2 LFGB; Verfassungsmäßigkeit des § 40

    Anders als das Verwaltungsgericht in seiner angefochtenen Entscheidung teilt der Senat bei summarischer Prüfung die Auffassung des Antragstellers, dass der durch Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation vom 15. März 2012 (BGBl. I S. 47) mit Wirkung ab 1. September 2012 in das Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) eingefügte § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 2 LFGB seinem eindeutigen Wortlaut nach nur eine Produktwarnung mit Unternehmensbezug zulassen dürfte und nicht einen Hinweis auf festgestellte Verstöße eines Betriebs gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften ohne konkreten Produktbezug, wie er hier beabsichtigt ist (ebenso VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2012 - 2 K 2430 -, juris Rn.13 ff., und VG Trier, Beschluss vom 29. November 2012 - 1 L 1339/12.TR -, juris Rn. 9 ff., 13; jeweils in Auseinandersetzung mit der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 19. Oktober 2011, BT-Drs. 17/7374).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht