Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2909
OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07 (https://dejure.org/2007,2909)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.10.2007 - 1 L 164/07 (https://dejure.org/2007,2909)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - 1 L 164/07 (https://dejure.org/2007,2909)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BBesG § 46 Abs. 1 Satz 1; ; BBesG § 46 Abs. 2 Satz 1; ; BHO § 49; ; LSA-LHO § 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997): Zulage; Verwendungszulage; Aufgaben, höherwertige; Dienstposten, höherwertiger; Amt, höherwertiges; Übertragung, vorübergehend, vertretungsweise; Dienstpostenbewertung; Voraussetzungen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung einer Verwendungszulage bei vorübergehend und vertretungsweiser Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens; Vornahme einer Beförderung bei Vorliegen einer besetzbaren Planstelle; Pflichtgemäßes Ermessen des Dienstherrn im Rahmen der Organisationsfreiheit bei ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 52
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (43)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07
    Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23, 32, 40/07 - Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 -) mit Abgrenzung vom Urteil des 3. Senates vom 6. Februar 2002 - Az.: 3 L 470/00 - zur planstellenbezogenen sog. "Topfwirtschaft".

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 - Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils unter Bezugnahme auf entsprechende höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung]), die sich das Verwaltungsgericht ausdrücklich zu eigen gemacht hat, ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.

    Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben vielmehr unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihnen bestimmte Aufgaben übertragen oder übertragene Aufgaben nicht wieder entzogen werden; Beamte wie Angestellte sind prinzipiell aus jedem sachlichen Grund umsetzbar (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386, und Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils m. w. N.]).

    Vielmehr hat das Verwaltungsgericht auch insoweit unter Bezugnahme auf die Entscheidung des beschließenden Senates vom 6. Juni 2006 in dem Verfahren 1 L 35/06 (a. a. O.) seiner Entscheidung zutreffend zugrunde gelegt, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorgelegen haben.

    Das Verwaltungsgericht beruft sich schon nicht auf jene Entscheidung, sondern verweist ausdrücklich allein auf den Beschluss des beschließenden Senates vom 6. Juni 2006 in dem Verfahren 1 L 35/06.

    Eine nur unrichtige Anwendung eines in obergerichtlicher bzw. höchstrichterlicher Rechtsprechung entwickelten und vom Tatsachengericht nicht infrage gestellten Rechtsgrundsatzes stellt hingegen keine Abweichung im Sinne des Zulassungsrechtes dar; insbesondere kann eine Divergenzrüge nicht gegen eine reine einzelfallbezogene, rechtliche oder tatsächliche Würdigung erhoben werden (ständige Rechtsprechung des OVG LSA, siehe etwa: Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 - [m. w. N.]; vgl. zum Revisionszulassungsrecht zudem: BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - Az.: 5 ER 625.90 -, Buchholz 310 VwGO § 132 Nr. 294, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - Az.: 5 B 68.91 -, Buchholz 310 VwGO § 132 Nr. 302).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07
    Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23, 32, 40/07 - Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 -) mit Abgrenzung vom Urteil des 3. Senates vom 6. Februar 2002 - Az.: 3 L 470/00 - zur planstellenbezogenen sog. "Topfwirtschaft".

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 - Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils unter Bezugnahme auf entsprechende höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung]), die sich das Verwaltungsgericht ausdrücklich zu eigen gemacht hat, ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.

    Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben vielmehr unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihnen bestimmte Aufgaben übertragen oder übertragene Aufgaben nicht wieder entzogen werden; Beamte wie Angestellte sind prinzipiell aus jedem sachlichen Grund umsetzbar (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386, und Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils m. w. N.]).

    Dies ist im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen des Senates (siehe zusammenfassend: OVG LSA, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [m. z. N.]) im Übrigen auch nicht ersichtlich.

    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des beschließenden Senates geklärt, dass eine Divergenz der Senatsrechtsprechung, auf die sich vorliegend die angefochtene verwaltungsgerichtliche Entscheidung bezieht, zu dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 11. Januar 2007 (Az.: 5 LC 318/05) gerade nicht besteht (siehe zuletzt: OVG LSA, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [m. w. N.]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2002 - 3 L 470/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07
    Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23, 32, 40/07 - Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 -) mit Abgrenzung vom Urteil des 3. Senates vom 6. Februar 2002 - Az.: 3 L 470/00 - zur planstellenbezogenen sog. "Topfwirtschaft".

    Überdies verkennt die Beklagte, dass der beschließende Senat darin unter Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes die Rechtsauffassung des 3. Senates in dem Urteil vom 6. Februar 2002 (Az.: 3 L 470/00) insoweit aufgegeben hat, als dort noch die Stellenbewirtschaftung im Sinne einer bloßen "Topfwirtschaft" als ausreichend für die Annahme einer vakanten Planstelle angesehen wurde.

    Soweit die Beklagte auch in diesem Zusammenhang auf das Urteil des beschließenden Gerichtes vom 6. Februar 2002 in dem Verfahren 3 L 470/00 rekurriert, ist eine Divergenz schon deshalb nicht dargelegt, weil sich das Verwaltungsgericht - wie bereits ausgeführt - auf diese Entscheidung nicht stützt.

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07
    Das Darlegungserfordernis gemäß §§ 124 Abs. 2 Nr. 4, 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO verlangt - bezogen auf die Divergenzrüge - daher, dass die sich widersprechenden Rechtssätze des verwaltungsgerichtlichen Urteiles einerseits und der Entscheidung des übergeordneten Gerichtes andererseits im Zulassungsantrag aufgezeigt und gegenübergestellt werden (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1994 - Az.: 11 B 116.93 -, Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 22, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - Az.: 6 B 35.95 -, NVwZ-RR 1996, 712).

    Diese Gegenüberstellung der voneinander abweichenden Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (siehe: Beschluss vom 20. Dezember 1995, a. a. O.) zur ordnungsgemäßen Erhebung der Divergenzrüge unverzichtbar.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.], und bereits Beschluss vom 18. Februar 1998 - Az.: A 1 S 134/97 -, JMBl. LSA 1998, 29; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - Az.: 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825).

    Für die ordnungsgemäße Darlegung einer Divergenzrüge ist es somit nicht ausreichend, wenn sich die Antragsschrift lediglich auf die Geltendmachung dahingehend beschränkt, das Verwaltungsgericht habe aus der divergenzfähigen Rechtsprechung nicht die gebotenen Schlüsse gezogen oder sei bei der einzelfallbezogenen Tatsachenfeststellung und -würdigung zu einem anderen Ergebnis gelangt als die in Bezug genommene obergerichtliche bzw. höchstrichterliche Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (OVG LSA, a. a. O.; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - Az.: 6 B 39.94 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 29.04

    Amt; Planstelle; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Verwendungszulage.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hieraus geschlossen, dass Voraussetzungen für die Zulage die "kommissarische" Übertragung des höherwertigen Dienstpostens, die ununterbrochene Ausübung der damit verbundenen Dienstgeschäfte seit bereits 18 Monaten sowie die nach dem Haushaltsrecht und dem Laufbahnrecht bestehende Möglichkeit, den Beamten zu befördern, sind (siehe: BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - Az.: 2 C 29.04 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3).

    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass mit der im Haushaltsplan vorgesehenen Planstelle die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, um den Beamten zu besolden und sonstige Leistungen zu erbringen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - Az.: 2 C 29.04 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2007 - 1 L 39/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07
    Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23, 32, 40/07 - Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 -) mit Abgrenzung vom Urteil des 3. Senates vom 6. Februar 2002 - Az.: 3 L 470/00 - zur planstellenbezogenen sog. "Topfwirtschaft".

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 - Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils unter Bezugnahme auf entsprechende höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung]), die sich das Verwaltungsgericht ausdrücklich zu eigen gemacht hat, ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.

  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07
    Mithin ist zugleich erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. auch zu den entsprechenden Anforderungen an eine Revisionsbegründung: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999 - Az.: 9 B 372.99 - Urteil vom 30. Juni 1998 - Az.: 9 C 6.98 -, BVerwGE 107, 117; Urteil vom 3. März 1998 - Az.: 9 C 20.97 -, BVerwGE 106, 202; Urteil vom 25. Oktober 1988 - Az.: 9 C 37.88 -, BVerwGE 80, 321).

    An die Begründung des Antrags im Zulassungsverfahren sind insoweit keine geringeren Anforderungen zu stellen als an die Revisionsbegründung (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999, a. a. O. [m. w. N.]).

  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07
    Eine solche Annahme ist allerdings nur dann berechtigt, wenn die Entscheidungsgründe dies ohne weitere Sachaufklärung unmittelbar und hinreichend deutlich - durch "stillschweigendes Aufstellen" - erkennen lassen (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 7. März 1975 - Az.: VI CB 47.74 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 13, und Beschluss vom 18. August 1982 - Az.: 6 PB 3.81 -, Buchholz 238.38 § 114 Nr. 1).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07
    Hinzu kommt, dass nicht jede Verletzung der Hinweispflicht nach § 86 Abs. 3 VwGO zugleich eine Versagung des rechtlichen Gehörs darstellt (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - Az.: VI C 49.68 -, BVerwGE 36, 264 [m. w. N.]).
  • BVerwG, 31.01.1984 - 1 B 13.84

    Ausweisung eines Ausländers auf Grund generalpräventiver Gründe - Rüge der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2007 - 1 L 183/07

    Zum Haftungsprivileg bei Beamten gemäß § 32 AO

  • BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.1998 - A 1 S 134/97

    Irak, Nordirak, Kurden, Interne Fluchtalternative, Existenzminimum,

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • BVerwG, 18.12.1990 - 5 ER 625.90

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 08.08.2007 - 10 B 79.07

    Bestehen einer politischen Verfolgungsgefahr bei einem Mitglied der Gruppe

  • BVerwG, 18.08.1982 - 6 PB 3.81

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Bestellung von

  • BVerwG, 27.06.2007 - 4 B 25.07

    Geltendmachung einer Missachtung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07

    Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen durch ein Volksfest unter Heranziehung der

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • OVG Sachsen, 11.06.1998 - 3 S 69/98

    Gerichtliche Amtsermittlungspflicht; Verstoß; Zulassungsgrund; Verfahrensmangel;

  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 48.02

    Kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben eines Konrektors durch Lehrerin im

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

  • BVerwG, 31.03.2005 - 2 B 83.04

    Ausscheiden einer gesundheitlich amtsärztlich für geboten erachteten heimatnahmen

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 B 106.04

    Besoldungsgruppe; Dienstposten; Höherwertiges Amt; Zulage.

  • VG Gelsenkirchen, 23.02.2007 - 1 L 23/07

    Bestenauslese, Beurteilung, Aktualität, Aussagekraft, Zuständigkeit,

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80

    Gerichtsvollzieher - Aufgaben - Vollstreckungsauftrag - Justizkassensache

  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 20.97

    Revisionsbegründung - Anforderungen

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 32/07
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 40/07
  • BVerwG, 21.09.2005 - 2 A 5.04

    Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Berücksichtigung des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09

    Zur Verwendungszulage nach § 46 BBesG (hier: vorübergehend vertretungsweise

    Nach der unter Bezugnahme auf entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen ergangenen Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe etwa: Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - mit Hinweis auf die Beschlüsse des Senates vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 38, vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei [...] und vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils m.w.N.]), ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.

    Dementsprechend stellt sich auch die Übertragung von Aufgaben, die einem höherwertigen Dienstposten zugeordnet sind, der Natur der Sache nach als nur vorübergehend, nämlich mit jederzeitiger Widerrufs- oder Änderungsmöglichkeit, dar; daran vermag der Umstand, dass eine bestimmte Aufgabe oder ein bestimmter Dienstposten ausdrücklich "auf Dauer" übertragen wurde, nichts zu ändern, es sei denn, eine solche Übertragung erfolgt ausdrücklich "unwiderruflich" (siehe etwa: OVG LSA Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 -, veröffentlicht bei [...] [m.w.N.]).

    Die in § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG bezeichneten haushaltsrechtlichen Voraussetzungen bedingen, dass die dem konkreten Amt zugeordnete Planstelle nicht besetzt, also vakant ist (Vakanzvertretung); eine bloße - vorübergehende - Verhinderung des Amts- und Stelleninhabers an der Amtsausübung (Verhinderungsvertretung) genügt demgegenüber nicht (siehe: BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - Az.: 2 C 29.04 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3; OVG LSA, Beschluss vom 18. Juni 2008 - Az.: 1 L 208/06 -, veröffentlicht bei [...] = JMBl. LSA 2008, 175; Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 -, JMBl. LSA 2008, 21 = DVBl. 2008, 52 [m.w.N.]).

    Die Zulassung der Berufung rechtfertigt sich schließlich nicht wegen der vom Kläger gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geltend gemachten Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Beschluss des beschließenden Senates vom 30. Oktober 2007 in dem Verfahren 1 L 164/07.

    Der beschließende Senat hat zwar in seinem Beschluss vom 30. Oktober 2007 in dem Verfahren 1 L 164/07 - wie bereits oben dargelegt - ausgeführt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes grundsätzlich auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt, und dass grundsätzlich jede Verfügung des Dienstherrn, bestimmte Aufgaben bzw. Funktionen wahrzunehmen, stets unter dem - ungeschriebenen - Vorbehalt jederzeitiger Änderung der Aufgabenübertragung oder -zuweisung steht.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - 1 L 37/14

    Zum Schadensersatz wegen (grob) fahrlässiger Dienstpflichtverletzung eines

    Die Beklagte verkennt bereits, dass es sich bei dem Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg nicht um ein in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO aufgeführtes Gericht handelt, mithin eine "Abweichung" von dessen Entscheidungen keinesfalls zulassungsbegründend sein kann ( vgl. insoweit: OVG LSA, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 1 L 164/07 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 82/09

    Zur Verwendungszulage nach § 46 BBesG (hier: vorübergehend vertretungsweise

    Nach der unter Bezugnahme auf entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen ergangenen Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe etwa: Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - mit Hinweis auf die Beschlüsse des Senates vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 38, vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei [...] und vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils m.w.N.]), ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.

    Dementsprechend stellt sich auch die Übertragung von Aufgaben, die einem höherwertigen Dienstposten zugeordnet sind, der Natur der Sache nach als nur vorübergehend, nämlich mit jederzeitiger Widerrufs- oder Änderungsmöglichkeit, dar; daran vermag der Umstand, dass eine bestimmte Aufgabe oder ein bestimmter Dienstposten ausdrücklich "auf Dauer" übertragen wurde, nichts zu ändern, es sei denn, eine solche Übertragung erfolgt ausdrücklich "unwiderruflich" (siehe etwa: OVG LSA Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 -, veröffentlicht bei [...] [m.w.N.]).

    Die Zulassung der Berufung rechtfertigt sich schließlich nicht wegen der von der Klägerin gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geltend gemachten Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Beschluss des beschließenden Senates vom 30. Oktober 2007 in dem Verfahren 1 L 164/07.

    Der beschließende Senat hat zwar in seinem Beschluss vom 30. Oktober 2007 in dem Verfahren 1 L 164/07 - wie bereits oben dargelegt - ausgeführt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes grundsätzlich auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt, und dass grundsätzlich jede Verfügung des Dienstherrn, bestimmte Aufgaben bzw. Funktionen wahrzunehmen, stets unter dem - ungeschriebenen - Vorbehalt jederzeitiger Änderung der Aufgabenübertragung oder -zuweisung steht.

  • OVG Bremen, 13.05.2020 - 2 LB 308/19

    Verjährung des Anspruchs auf Verwendungszulage nach § 46 BBesG a.F. - Einwendung;

    Das OVG Berlin (Urt. v. 11.9.2001, - 4 B 10.00, juris Rn. 24 - 31) und das OVG Sachsen- Anhalt (Beschl. v. 6.6.2006 - 1 L 35/06, juris Rn. 15 ff.; Beschl. v. 19.4.2007 - 1 L 32/07, juris Rn. 5; Beschl. v. 20.4.2007 - 1 L 39/07 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 20.7.2007 - 1 L 114/07, juris Rn. 6; Beschl. v. 30.10.2007 - 1 L 164/07, juris Rn. 6) vertraten ausdrücklich eine dem Kläger günstige Rechtsauffassung.

    Im Beschluss vom 30. Oktober 2007 (1 L 164/07, juris Rn. 14) hat es diese Rechtsprechung wieder aufgegeben und war nun der Auffassung, dass eine feste Zuordnung zwischen höherwertigem Dienstposten freier Planstelle erforderlich sei.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 1 L 232/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung einer Zulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997), insbesondere zur "vorübergehend vertretungsweise" Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens (Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtsprechung: Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23, 32, 40/07 - Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 -, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 -).

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe zuletzt: Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - mit Hinweis auf die Beschlüsse des Senates vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 38, vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei juris und vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils unter Bezugnahme auf entsprechende höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung]), die sich das Verwaltungsgericht ausdrücklich zu eigen gemacht hat, ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.

  • OVG Sachsen, 20.04.2009 - 2 A 97/08

    Beamtenrecht; Besoldungsrecht; Zulage; Beförderung

    Anderes gilt nur dann, wenn eine solche Übertragung ausdrücklich "unwiderruflich" erfolgt (vgl. OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 30.10.2007, DVBl. 2008, 52, 53; Beschl. v. 29.1.2008 - 1 L 232/07 - juris, jeweils m. w. N. zur Rechtspr. des OVG).
  • OVG Sachsen, 04.03.2010 - 2 A 347/09

    Stellenzulage

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (etwa Beschl. v. 29.1.2008 - 1 L 232/07 - Beschl. v. 30.10.2007 - 1 L 164/07 -) führt das Verwaltungsgericht aus, dass die Aufgabenübertragung im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG dann "vorübergehend vertretungsweise" erfolge, wenn die Aufgaben eines höheren Amtes bis zur Besetzung der vakanten Stelle sowie statt der dem Statusamt zugeordneten Aufgaben und anstelle des noch nicht ernannten Amtsinhabers wahrgenommen würden.

    Anderes gelte nur dann, wenn eine solche Übertragung ausdrücklich "unwiderruflich" erfolgt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 30.10.2007, DVBl. 2008, 52, 53; Beschl. v. 29.1.2008 - 1 L 232/07 -, juris, jeweils m. w. N. zur Rspr. des OVG).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 1 A 1590/18

    Verjährung des Anspruchs eines Beamten auf die Zulage nach drei Jahren für die

    vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - 1 L 164/07 - (unter Aufgabe vorheriger Rechtsprechung im Urteil vom 6. Februar 2002 - 3 L 470/00), Rn. 14, 8.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2008 - 1 L 116/08

    Zu den haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage für

    Denn das Verwaltungsgericht hat - mit Recht (siehe hierzu etwa: OVG LSA, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2008, 21 [m. w. N.]) - zum einen nur darauf hingewiesen, dass sich die Beklagte einem Rechtsanspruch nach § 46 BBesG nicht mit dem Einwand fehlender Haushaltsmittel entziehen könne.

    Der beschließende Senat hat hiernach wiederholt (etwa zuletzt mit Beschlüssen vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - und vom 18. Juni 2008, jeweils a. a. O. [m. w. N.]) unter insoweitiger Abgrenzung vom Urteil des 3. Senates vom 6. Februar 2002 - Az.: 3 L 470/00 - entschieden, dass nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG das Vorhandensein bloß irgendeiner besetzbaren Planstelle der entsprechenden Besoldungsgruppe in diesem Zusammenhang nicht ausreicht, sondern eine dem konkreten Amt zugeordnete und vakante Planstelle vorhanden sein muss.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 1 A 1591/18

    Gewährung einer Verwendungszulage als Anspruch eines in den Ruhestand versetzten

    vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - 1 L 164/07 - (unter Aufgabe vorheriger Rechtsprechung im Urteil vom 6. Februar 2002 - 3 L 470/00), Rn. 14, 8.
  • VG Potsdam, 22.06.2011 - 2 K 2433/08

    Gewährung einer Zulage gem. § 46 BBesG

  • VG Gelsenkirchen, 04.02.2009 - 1 K 962/07

    Zulage, höherwertige Tätigkeit, höherwertiges Amt, haushaltsrechliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - 1 L 208/06

    Zur Zuständigkeit und passiven Prozessführungsbefugnis im Falle der

  • OVG Bremen, 26.11.2019 - 2 LA 48/18

    Verwendungszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; Beweislast -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2017 - 3 L 172/17

    Syrien; Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung;

  • OVG Saarland, 06.04.2011 - 1 A 19/11

    Keine Zulage für Beamte, die jahrelang die Aufgaben eines im Vergleich zu ihrem

  • VG Koblenz, 20.03.2008 - 2 K 1419/07

    Gewährung einer Zulage nach § 46 Abs 1 BBesG

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2010 - 1 L 50/10

    Haushaltsrechtliche Voraussetzung der Zuordnung einer Planstelle zu einem

  • OVG Sachsen, 01.06.2010 - 2 A 577/09

    Gewährung einer Zulage nach § 46 Abs. 1 S. 1 Bundesbesoldungsgesetz ( BBesG ) für

  • OVG Sachsen, 14.10.2009 - 2 A 216/09

    Zulage; grundsätzliche Bedeutung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2017 - 3 L 348/17

    Syrien - unzureichende Darlegung des Berufungszulassungsgrundes der

  • VG Saarlouis, 23.03.2010 - 3 K 544/09

    Voraussetzungen einer Verwendungszulage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2012 - 1 L 19/12

    Stellenbewirtschaftung durch Stellenpool ("Topfwirtschaft")

  • OVG Sachsen, 01.06.2010 - 2 A 489/08

    Zulage, dauerhafte Übertragung eines Dienstpostens

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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 L 164/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,28614
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 L 164/07 (https://dejure.org/2008,28614)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.07.2008 - 1 L 164/07 (https://dejure.org/2008,28614)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 1 L 164/07 (https://dejure.org/2008,28614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erhebung von Verwaltungsgebühren für mikrobiologische Untersuchungen einer "wilden Baustelle" durch das Landesgesundheitsamt gegenüber einem kommunalen Gesundheitsamt

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Bremen, 22.12.1997 - 2 B 201/97
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 L 164/07
    Erforderlich dafür ist, dass sich unmittelbar aus der Antragsbegründung sowie der angegriffenen Entscheidung selbst schlüssig Gesichtspunkte ergeben, die ohne Aufarbeitung und Durchdringung des gesamten bisherigen Prozessstoffes - vorbehaltlich späterer Erkenntnisse - eine hinreichend verlässliche Aussage dahingehend ermöglichen, das noch zuzulassende Rechtsmittel werde voraussichtlich zum Erfolg führen (vgl. zum Ganzen OVG Bremen, 22.12.1997 - 2 B 201/97 -, NordÖR 1998.32).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.1998 - 1 M 17/98

    Rechtsmittel; Beschwerde; Eilverfahren; Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 Abs.

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 L 164/07
    Dieser Zulassungsgrund erfordert Darlegungen dazu, dass die Rechtssache in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht eine Frage aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist und deren Klärung der Weiterentwicklung des Rechts förderlich ist (OVG Greifswald, 12.02.1998 - 1 M 17/98 -, NVwZ-RR 1998, 597 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2004 - 11 LC 200/03

    Anspruch auf Kostenübernahme für Überwachung der Hygieneanforderungen im Bereich

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 L 164/07
    Die in dem der Stadt-Neustadt-Glewe gehörenden "Neustädter See" stattfindende Badetätigkeit ist eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft, die eine kostenrechtliche Zuordnung der Überwachung dieser Badetätigkeit rechtfertigen kann (so zum niedersächsischen Landesrecht: OVG Lüneburg, 17.02.2004 - 11 LC 200/03 -, juris).
  • BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04

    Methodik der Ermittlung der Bodenwerterhöhung nach Durchführung städtebaulicher

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 L 164/07
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (so für die Revisionszulassung BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71/04 -, NVwZ 2005, 449; vgl. für die Berufungszulassung Eyermann/Happ, 12. Auflage, § 124, Rn. 38; Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Stand: September 2007, § 124, Rn.32).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.1998 - 1 L 74/97

    Ernstliche Zweifel, Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 L 164/07
    Ernstliche Zweifel können schon dann vorliegen, wenn sich die Erfolgsaussichten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend überschauen lassen, die Zulassungsschrift aber dem Senat die Einsicht vermittelt, dem Rechtsmittel seien durchaus hinreichende Erfolgsaussichten zuzusprechen (OVG Greifswald, 02.06.1998 - 1 O 23/98 -, NordÖR 1998, 306; 05.08.1998 - 1 L 74/97 -, NVwZ-RR 1999, 476).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90

    Rückforderung von Blindengeld

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 L 164/07
    Ist eine Entscheidung in je selbstständig tragender Weise mehrfach begründet, so muss im Hinblick auf jeden der Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt werden und gegeben sein (vgl. BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90 -, Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22; 10.05.1990 - 5 B 31.90 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 284 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 L 164/07
    Ist eine Entscheidung in je selbstständig tragender Weise mehrfach begründet, so muss im Hinblick auf jeden der Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt werden und gegeben sein (vgl. BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90 -, Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22; 10.05.1990 - 5 B 31.90 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 284 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.1998 - 1 O 23/98

    Rechtsmittel; Beschwerde; Zulassung zur Beschwerde; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 L 164/07
    Ernstliche Zweifel können schon dann vorliegen, wenn sich die Erfolgsaussichten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend überschauen lassen, die Zulassungsschrift aber dem Senat die Einsicht vermittelt, dem Rechtsmittel seien durchaus hinreichende Erfolgsaussichten zuzusprechen (OVG Greifswald, 02.06.1998 - 1 O 23/98 -, NordÖR 1998, 306; 05.08.1998 - 1 L 74/97 -, NVwZ-RR 1999, 476).
  • VGH Hessen, 13.01.2010 - 5 A 2552/09

    Verwaltungsgebühr

    Diese kann - wie auch das Verwaltungsgericht aufgezeigt hat - auch in einem schuldrechtlichen Anspruch bestehen, der sich aus einer öffentlich-rechtlichen oder einer privatrechtlichen Vereinbarung ergibt (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 1 L 164/07 -, Juris; Böhm/Fabry, Verwaltungsgebührenrecht, HVwKostG § 8 Rdnr. 9).
  • VGH Hessen, 13.01.2010 - 5 A 2552/9

    Gebührenbefreiung einer Kommune nach der VwKostO Hessen

    Diese kann - wie auch das Verwaltungsgericht aufgezeigt hat - auch in einem schuldrechtlichen Anspruch bestehen, der sich aus einer öffentlich-rechtlichen oder einer privatrechtlichen Vereinbarung ergibt (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 1 L 164/07 -, Juris; Böhm/Fabry, Verwaltungsgebührenrecht, HVwKostG § 8 Rdnr. 9).
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