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   VG Dresden, 17.02.2017 - 1 L 179/17   

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https://dejure.org/2017,5530
VG Dresden, 17.02.2017 - 1 L 179/17 (https://dejure.org/2017,5530)
VG Dresden, Entscheidung vom 17.02.2017 - 1 L 179/17 (https://dejure.org/2017,5530)
VG Dresden, Entscheidung vom 17. Februar 2017 - 1 L 179/17 (https://dejure.org/2017,5530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Stuttgart, 09.10.2002 - 7 K 2494/01

    Einbürgerung: Sprachkenntnisse

    Auszug aus VG Dresden, 17.02.2017 - 1 L 179/17
    Die Entscheidung über die Höhe des Anspruchs steht nicht im Ermessen des Antragsgegners ( OVG Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 7 K 2494/01 - juris Rn. [Ls.]).
  • BVerwG, 18.08.2003 - 5 B 14.03

    Begriff der "unverhältnismäßigen Kosten" im Sinne von § 5 Abs. 2

    Auszug aus VG Dresden, 17.02.2017 - 1 L 179/17
    Unverhältnismäßig ist die Wahl nur dann, wenn hieraus folgende Mehrbelastungen des Integrationsamtes zum Gewicht der vom Assistenzbedürftigen angeführten Gründe für die von ihm getroffene Wahl der Hilfemaßnahme nicht mehr im rechten Verhältnis steht, so dass die Frage nach der Angemessenheit wunschbedingter Mehrkosten sich nicht in einem rein rechnerischen Kostenvergleich erschöpft, sondern eine wertende Betrachtungsweise verlangt ( vgl. zum sozialhilferechtlichen 'Mehrkostenvorbehalt' BVerwG , Beschl. v. 18. August 2003 - 5 B 14.03 - juris Rn. 3).
  • VG Lüneburg, 14.11.2017 - 4 A 100/16

    Gebärdendolmetscher; Notwendige Arbeitsassistenz

    Der geltend gemachte Anspruch folgt der Höhe nach vielmehr aus § 102 Abs. 4 SGB IX. Denn die Entscheidung über die Höhe des Anspruchs steht nicht im Ermessen des Beklagten (so auch: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.5.2011 - OVG 6 B 1.09 - VG Stade, Urteil vom 25.6.2003 - 4 A 1687/01 - VG Berlin, Urteil vom 19.7.2017 - 22 K 38.15 - VG Dresden, Beschluss vom 17.2.2017 - 1 L 179/17 - VG München, Beschluss vom 1.6.2005 - M 6b E 05.1020 - VG Schleswig, Urteil vom 27.8.2003 - 15 A 267/01 - zitiert jeweils nach juris; Simon in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 2. Auflage, 2015, § 102 SGB IX, Rn. 83).

    Sofern wirtschaftlichere und zumutbare Alternativen bestehen, muss sich der Schwerbehinderte grundsätzlich hierauf verweisen lassen (ebenso: VG Dresden, Beschluss vom 17.2.2017 - 1 L 179/17 -, juris).

    Unangemessen ist die Wahl des Berechtigten nur dann, wenn die hieraus folgende Mehrbelastung des Integrationsamts zum Gewicht der vom Berechtigten angeführten Gründe für die von ihm getroffene Wahl der Hilfemaßnahme nicht mehr im rechten Verhältnis steht, so dass die Frage nach der Angemessenheit wunschbedingter Mehrkosten sich nicht in einem rein rechnerischen Kostenvergleich erschöpft, sondern eine wertende Betrachtungsweise verlangt (ebenso VG Dresden, Beschluss vom 17.2.2017 - 1 L 179/17 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 18.8.2003 - 5 B 14.03 -, zitiert jeweils nach juris).

  • VGH Hessen, 19.06.2018 - 10 A 923/17

    Übernahme von Arbeitsassistenzkosten

    Es ist nicht ersichtlich, wie die begrenzten Mittel anders als mit einer Ermessensentscheidung des Integrationsamts sachgerecht verteilt werden könnten, solange diesbezüglich normative Vorgaben fehlen (OVG Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 B 304/03 - FEVS 55, 334; VG Bremen, Urteil vom 9. Mai 2003 - 7 K 2496/01 - Behindertenrecht 2003, 230; VG Minden, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - 7 K 7681/03 - Behindertenrecht 2006, 175 und vom 11. August 2014 - 6 K 314/14 - Behindertenrecht 214, 213; VG Halle, Urteil vom 28. August 2008 - 4 A 49/07 - juris; offen gelassen: BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 5 B 66/09 - juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Februar 2016 - 3 LB 17/15 - juris; a. A.: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Mai 2011 - OVG 6 B 1.09 - Behindertenrecht, 2015, 211 und Urteil vom 6. Oktober 2017 - OVG 6 B 86/15 - juris; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 27. August 2003 - 15 A 267/01 - juris; VG Dresden, Beschluss vom 17. Februar 2017 - 1 L 179/17 - juris; VG Lüneburg, Urteil vom 14. November 2017 - 4 A 100/16 - juris).
  • VG Schwerin, 18.04.2018 - 6 A 2151/16

    Kostenübernahme für Arbeitsassistenz bei blindem Rechtsanwalt

    Der Kläger übte auch insoweit eine selbstständige Tätigkeit aus, bei der nicht zweifelhaft ist, dass sie nachhaltig betrieben wurde und dem Aufbau oder der Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage zu dienen geeignet war (vgl. zu diesbezüglichen Anforderungen auch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.10.2017 - OVG 6 B 86.15 -, juris Rn. 32; VG Dresden, Beschl. v. 17.02.2017 - 1 L 179/17 -, juris Rn. 22 ff.).
  • VG Düsseldorf, 23.12.2022 - 21 L 2645/22

    Arbeitsassistenz, Gebärdensprachendolmetscher/in, Honorarhöhe,

    Sofern wirtschaftlichere und zumutbare Alternativen bestehen, muss sich der Schwerbehinderte grundsätzlich hierauf verweisen lassen (ebenso: VG Dresden, Beschluss vom 17.2.2017 - 1 L 179/17 -, juris).

    Unangemessen ist die Wahl des Berechtigten nur dann, wenn die hieraus folgende Mehrbelastung des Integrationsamts zum Gewicht der vom Berechtigten angeführten Gründe für die von ihm getroffene Wahl der Hilfemaßnahme nicht mehr im rechten Verhältnis steht, so dass die Frage nach der Angemessenheit wunschbedingter Mehrkosten sich nicht in einem rein rechnerischen Kostenvergleich erschöpft, sondern eine wertende Betrachtungsweise verlangt (ebenso VG Dresden, Beschluss vom 17.2.2017 - 1 L 179/17 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 18.8.2003 - 5 B 14.03 -, zitiert jeweils nach juris).

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