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   VG Köln, 11.02.2011 - 1 L 1908/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1884
VG Köln, 11.02.2011 - 1 L 1908/10 (https://dejure.org/2011,1884)
VG Köln, Entscheidung vom 11.02.2011 - 1 L 1908/10 (https://dejure.org/2011,1884)
VG Köln, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - 1 L 1908/10 (https://dejure.org/2011,1884)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Verstoß gegen die Preisansagepflicht bei der Weitervermittlung von Telekommunikationsgesprächen; Rechtsschutz gegen eine befristete Abschaltungsanordnung wegen rechtswidriger Nutzung einer Rufnummer; Bestimmung der gesicherten Kenntnis von Verstößen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Die Abschaltung der Rufnummer "11861" ist rechtmäßig

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Guuuuuuuuuuuten Taaaaaaaaaaag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Telefondienst mit zu langer Tarifansage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschalten einer Rufnummer durch Bundesnetzagentur

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Abschaltung der Rufnummer "11861" rechtmäßig - 1:47 Minuten Preisansage deutlich zu lang und zu teuer

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zulässige Abschaltung der Sonderrufnummer "11861"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abschaltung der Rufnummer "11861" ist rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abschaltung der Mehrwertdienste-Rufnummer "11861" ist rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bundesnetzagentur durfte Sonderrufnummer "11861" abschalten

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Kunde darf bei dem Anruf einer Mehrwertdienste Nummer nicht durch lange Preisansage abgezockt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abschaltung der Rufnummer "11861" ist rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2011, 286
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2010 - 13 B 883/10

    Rechtmäßigkeit der Nutzung einer Rufnummer i.S.d. § 67 Telekommunikationsgesetz (

    Auszug aus VG Köln, 11.02.2011 - 1 L 1908/10
    Das Merkmal der rechtswidrigen Nutzung einer Rufnummer steht in Zusammenhang mit § 67 Abs. 1 Satz 1 TKG, dessen weiter Wortlaut Ausdruck des gesetzgeberischen Willens ist, jegliche Verstöße bei der Nummernnutzung, insbesondere mit Blick auf Verbraucher- und Kundenschutzbelange, zu verfolgen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 05. August 2010 - 13 B 883/10; Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu einem Telekommunikationsgesetz, BT-Drucks. 15/2316 S. 83 und Stellungnahme des Bundesrats vom 19. Dezember 2003, BT-Drucks. 15/2316 S. 119.

    Dies bedeutet, dass die Behörde im Regelfall die Abschaltung anzuordnen hat, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 05. August 2010 - 13 B 883/10 m.w.N.; Büning/Weißenfels in: Beck´scher TKG Kommentar, 3. Auflage, § 67 Rdnr. 10; Brodkorb, a.a.O., § 67 Rdnr. 19; Herchenbach-Canarius / Thoma, a.a.O., § 67 Rdnr. 26.

    In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Entstehungsgeschichte des § 67 Abs. 1 TKG heranzuziehen, vgl. hierzu ausführlich OVG NRW, Beschluss vom 05. August 2010 - 13 B 883/10 -.

    Zunächst ist festzustellen, dass unter Einbeziehung der obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 05. August 2010 - 13 B 883/10, als milderes Mittel vor der Abschaltung keine Abmahnung hätte erfolgen müssen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1331/08

    Adresshandel/Datenhandel - Telefonwerbung - Werbung

    Auszug aus VG Köln, 11.02.2011 - 1 L 1908/10
    Gesicherte Kenntnis ist demnach eine Zweifel praktisch ausschließende positive Kenntnis, die in der Regel vorliegt, wenn der Antragsgegnerin wiederholt Verstöße mitgeteilt wurden, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. September 2008 - 13 B 1331/08, Herchenbach-Canarius / Thoma, a.a.O., § 67 Rdnr. 27, oder sie wiederholt Verstöße durch eigene Testanrufe dokumentiert hat, vgl. Brodkorb in: Säcker (Hrsg.) Berliner Kommentar zum Telekommunikationsgesetz, § 67 Rdnr.13.
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VG Köln, 11.02.2011 - 1 L 1908/10
    Gleichwohl erübrigt sich deshalb nicht die im Rahmen des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO bei offenem Prozessausgang vorzunehmende Interessenabwägung; diese ist zwar gesetzlich vorstrukturiert, aber nicht präjudiziert, Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005/04 -, BVerwGE 123, 241 (244 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1329/08

    Ordnungsverfügung der Bundesnetzagentur betreffend die Nutzung von

    Auszug aus VG Köln, 11.02.2011 - 1 L 1908/10
    Auch mit Blick auf den Gesetzeszweck von § 67 Abs. 1 TKG, Verstöße bei der Nummernnutzung wegen des Verbraucher- und Kundenschutzes effektiv verfolgen zu können, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. September 2008 - 13 B 1329/08 - sowie Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu einem Telekommunikationsgesetz, BT-Drucks. 15/2316 S. 83 und Stellungnahme des Bundesrats vom 19. Dezember 2003, BT-Drucks. 15/2316 S. 119, hat der Gesetzgeber mit der Fassung des § 67 Abs. 1 Satz 5 TKG das Ermessen der Antragsgegnerin bei der Abschaltung von Rufnummern als Soll-Vorschrift gefasst.
  • VG Köln, 18.03.2005 - 11 K 7198/04

    Rücknahme der Registrierung von ca. 26.000 Dialern ist rechtmäßig

    Auszug aus VG Köln, 11.02.2011 - 1 L 1908/10
    Im Bereich des Massenmediums Telekommunikation genügt für eine tatsächliche Vermutung einer insgesamt rechtswidrigen Diensteausgestaltung die Auswertung von Stichproben, vgl. VG Köln, Urteil vom 18. März 2005 - 11 K 7198/04; Paschke, a.a.O., § 67 Rdnr. 4.
  • BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11

    Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung

    Mit dem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschluss vom 11. Februar 2011 (1 L 1908/10, juris = CR 2011, S. 303) lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag im Wesentlichen ab.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2013 - 13 A 1839/12

    Anspruch der Bundesnetzagentur auf Abschaltung der Auskunftsnummer eines

    (VG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 1 L 1908/10 - OVG NRW, Beschluss vom 18. Mai 2011 - 13 B 236/11 -, juris).
  • VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5266/10

    Treffen von geeigneten Maßnahmen bei Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung

    Die getroffene Maßnahme ist nicht als unzulässiges Zahlungs- oder Rückzahlungsgebot, vgl. VG Köln, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 1 L 1908/10 -, zit. nach juris, zu verstehen, welches von der Ermächtigungsgrundlage nicht mehr gedeckt wäre.
  • VG Köln, 09.08.2011 - 1 L 411/11

    Die Bundesnetzagentur darf per Presseerklärung auf unseriöse Telefonvermittlung

    Soweit die Antragstellerin die Rechtmäßigkeit des Bescheides, die Gegenstand des Beschlusses der Kammer vom 11.02.2011 - 1 L 1908/10 - und des Beschlusses des OVG NRW vom 18.05.2011 - 13 B 236/11 - war, in Zweifel zieht, betrifft diese nicht die Richtigkeit der Pressemitteilung.
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