Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - 1 L 37/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14334
OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - 1 L 37/14 (https://dejure.org/2014,14334)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.05.2014 - 1 L 37/14 (https://dejure.org/2014,14334)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 1 L 37/14 (https://dejure.org/2014,14334)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,14334) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 48 BeamtStG, § 35 Abs 1 StVO
    Zum Schadensersatz wegen (grob) fahrlässiger Dienstpflichtverletzung eines Polizeibeamten bei Verfolgung Straftatverdächtiger

  • verkehrslexikon.de

    Zum Schadensersatz wegen (grob) fahrlässiger Dienstpflichtverletzung eines Polizeibeamten bei Verfolgung Straftatverdächtiger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtStG § 48; StVO § 8; StVO § 35 Abs. 1
    Schadensersatz wegen grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzung eines Polizeibeamten durch Beschädigung des Dienstfahrzeugs bei einer Ferfolgungsfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Schadensersatz wegen (grob) fahrlässiger Dienstpflichtverletzung eines Polizeibeamten bei Verfolgung Straftatverdächtiger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzung eines Polizeibeamten durch Beschädigung des Dienstfahrzeugs bei einer Ferfolgungsfahrt

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.1997 - A 3 S 164/96
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - 1 L 37/14
    Denn die Befreiung nach § 35 Abs. 1 StVO gilt insbesondere für - den hier gegebenen Fall der - Nacheile als Maßnahme der Strafverfolgung, die sich als dringend gebotene Erfüllung hoheitlicher Aufgaben darstellt ( vgl.: OVG LSA, Urteil vom 24. September 1997 - A 3 S 164/96 -, JMBl. LSA 1998, 290; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 4 S 1514/02 -, juris ).

    Insofern zeigt die Beklagte indes nicht schlüssig auf, dass die Klägerin bei der Ausübung des Sonderrechtes übergeordneten Geboten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht die gebührende Beachtung geschenkt hat ( vgl. hierzu: OVG LSA, Urteil vom 24. September 1997, a. a. O. ).

    Eher ist davon auszugehen, dass § 35 Abs. 8 StVO ausschließlich die Gefährdung von Rechtsgütern Dritter, insbesondere anderer Verkehrsteilnehmer hindern will ( in diesem Sinn: OVG LSA, Urteil vom 24. September 1997, a. a. O. [m. w. N.]; BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1989 - 7 C 65.88 -, BVerwGE 82, 266 [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 12 A 2660/07 -, juris; König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage, § 35 Rn. 8, 21 [m. w. N.]; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage, § 35 RN.

    Bei Inanspruchnahme des Sonderrechtes nach § 35 Abs. 1 StVO obliegt es - wie die Beklagte dem Grunde nach mit Recht geltend macht - dem Sonderrechtsfahrer, Gewicht, Bedeutung und die Frage der Aufschiebbarkeit der Dienstaufgabe gegen die Folgen bei etwaiger Nichtbeachtung einer Verkehrsregel in der jeweiligen Lage unterwegs abzuwägen, wobei die Sorgfaltspflicht mit der Schwere der Gefahren, die durch eine Vernachlässigung der Verkehrsregeln verursacht werden können, wächst ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juli 2003, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juli 2009, a. a. O. [m. w. N.]; OVG LSA, Urteil vom 24. September 1997, a. a. O. ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 1 L 134/13

    Kein verbaler Begründungszwang bei dienstlichen Beurteilungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - 1 L 37/14
    Ungeachtet dessen liegt eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt ( OVG LSA, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 L 134/13 -, juris [m. w. N.] ).

    Aus dem Vorstehenden folgt zugleich, dass mangels - entscheidungsrelevanter - Divergenz von dem Beschluss des Verwaltungsgerichthofes Baden-Württemberg vom 16. Juli 2003 ( a. a. O. ) die Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ( vgl. zu dieser Verfahrenskonstellation: OVG LSA, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 L 134/13 -, juris [m. w. N.] ) aufweise.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2009 - 12 A 2660/07
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - 1 L 37/14
    Eher ist davon auszugehen, dass § 35 Abs. 8 StVO ausschließlich die Gefährdung von Rechtsgütern Dritter, insbesondere anderer Verkehrsteilnehmer hindern will ( in diesem Sinn: OVG LSA, Urteil vom 24. September 1997, a. a. O. [m. w. N.]; BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1989 - 7 C 65.88 -, BVerwGE 82, 266 [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 12 A 2660/07 -, juris; König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage, § 35 Rn. 8, 21 [m. w. N.]; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage, § 35 RN.

    Bei Inanspruchnahme des Sonderrechtes nach § 35 Abs. 1 StVO obliegt es - wie die Beklagte dem Grunde nach mit Recht geltend macht - dem Sonderrechtsfahrer, Gewicht, Bedeutung und die Frage der Aufschiebbarkeit der Dienstaufgabe gegen die Folgen bei etwaiger Nichtbeachtung einer Verkehrsregel in der jeweiligen Lage unterwegs abzuwägen, wobei die Sorgfaltspflicht mit der Schwere der Gefahren, die durch eine Vernachlässigung der Verkehrsregeln verursacht werden können, wächst ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juli 2003, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juli 2009, a. a. O. [m. w. N.]; OVG LSA, Urteil vom 24. September 1997, a. a. O. ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - 1 L 51/12

    Inregressnahme eines Beamten aufgrund grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - 1 L 37/14
    Allgemein ist davon auszugehen, dass mit dem Maß der möglichen Gefahren auch die Anforderungen an die anzuwendende Sorgfalt steigen ( siehe zum Vorstehenden : OVG LSA, Urteil vom 20. Februar 2014 - 1 L 51/12 -, juris [m. w. N.] ).

    Auszugehen ist dabei - wie das Verwaltungsgericht und die Beklagte mit Recht annehmen - von den Dienstpflichten der Klägerin, hier mithin von den Dienstpflichten zur Durchführung von Strafverfolgungsmaßnahmen, zur Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bei Dienstfahrten sowie zur sorgfältigen Behandlung ihr anvertrauten oder auch nur schlicht zur Verfügung gestellten dienstlichen Materials und zum Schutz desselben vor Beschädigung ( vgl. hierzu : OVG LSA, Urteil vom 20. Februar 2014, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2003 - 4 S 1514/02

    Sorgfaltspflicht eines Polizeibeamten bei Inanspruchnahme von Sonderrechten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - 1 L 37/14
    Denn die Befreiung nach § 35 Abs. 1 StVO gilt insbesondere für - den hier gegebenen Fall der - Nacheile als Maßnahme der Strafverfolgung, die sich als dringend gebotene Erfüllung hoheitlicher Aufgaben darstellt ( vgl.: OVG LSA, Urteil vom 24. September 1997 - A 3 S 164/96 -, JMBl. LSA 1998, 290; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 4 S 1514/02 -, juris ).

    Bei Inanspruchnahme des Sonderrechtes nach § 35 Abs. 1 StVO obliegt es - wie die Beklagte dem Grunde nach mit Recht geltend macht - dem Sonderrechtsfahrer, Gewicht, Bedeutung und die Frage der Aufschiebbarkeit der Dienstaufgabe gegen die Folgen bei etwaiger Nichtbeachtung einer Verkehrsregel in der jeweiligen Lage unterwegs abzuwägen, wobei die Sorgfaltspflicht mit der Schwere der Gefahren, die durch eine Vernachlässigung der Verkehrsregeln verursacht werden können, wächst ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juli 2003, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juli 2009, a. a. O. [m. w. N.]; OVG LSA, Urteil vom 24. September 1997, a. a. O. ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 1 L 123/11

    (Kein) Anspruch auf Wiederinbetriebnahme eines Schiffshebewerkes einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - 1 L 37/14
    Eine Entscheidung beruht auf einem abweichenden Rechtssatz nämlich nur, wenn das Gericht ohne die Abweichung zu einem dem Rechtsmittelführer sachlich günstigeren Ergebnis hätte gelangen können, was die Prüfung umfasst, ob der - vermeintlich - abweichende Rechtssatz die Ursache für das unrichtige Ergebnis gewesen sein kann ( OVG LSA, Beschluss vom 14. März 2012 - 1 L 123/11-, juris [m. w. N.] ).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - 1 L 37/14
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 65.88

    Bundespost - Kraftfahrzeugverkehr - Postbeförderung - Sondererlaubnis - Autofreie

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - 1 L 37/14
    Eher ist davon auszugehen, dass § 35 Abs. 8 StVO ausschließlich die Gefährdung von Rechtsgütern Dritter, insbesondere anderer Verkehrsteilnehmer hindern will ( in diesem Sinn: OVG LSA, Urteil vom 24. September 1997, a. a. O. [m. w. N.]; BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1989 - 7 C 65.88 -, BVerwGE 82, 266 [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 12 A 2660/07 -, juris; König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage, § 35 Rn. 8, 21 [m. w. N.]; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage, § 35 RN.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - 1 L 37/14
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen ( BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 ).
  • LG Itzehoe, 17.04.2003 - 7 O 393/02
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - 1 L 37/14
    Auch wenn - wie die Beklagte geltend macht - der vorliegend Sachverhalt nicht mit denjenigen vergleichbar sein sollte, die den Entscheidungen des Landgerichtes Itzehoe ( Urteil vom 17. April 2003 - 7 O 393/02 -, juris ) und des Oberlandesgerichtes B-Stadt ( Urteil vom 1. März 2002 - 9 U 205/00 -, juris ) zugrunde gelegen haben, war jedoch für die Klägerin wegen der kurzen Entfernung von etwa 50 m optisch wahrnehmbar, mit welcher Eindringtiefe der Flüchtende mit seinem Moped durch die Wasserfläche gefahren ist und ob sie daher selbst die Wasseransammlung - weitgehend - gefahrlos hätte durchqueren können.
  • OLG Hamm, 01.03.2002 - 9 U 205/00

    Gefahren durch Wasser in einer Unterführung; Straßenverkehrssicherungspflicht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

  • VGH Hessen, 25.08.2023 - 1 A 837/18

    Schadensersatzanspruch des Landkreises gegen den Landrat wegen zu Unrecht

    Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich schwerem Maße verletzt und dabei Überlegungen unterlässt und Verhaltenspflichten missachtet, die ganz naheliegen und im gegebenen Fall jedem hätten einleuchten müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 C 22/16 -, juris Rn. 14, Urteil vom 12. August 2008 - 2 A 8/07 -, juris Rn. 15; Bay. VGH, Urteil vom 29. November 2018 - 6 B 18.1420 -, juris Rn. 21; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 22. Mai 2014 - 1 L 37/14 -, juris Rn. 10).
  • VG Kassel, 28.04.2016 - 1 K 1797/15

    Grobe Fahrlässigkeit eines Polizeibeamten beim Transport eines beschlagnahmten

    Dabei erfordert die grobe Fahrlässigkeit ein besonders schwerwiegendes und auch subjektiv schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten, das über das gewöhnliche Maß an Fahrlässigkeit erheblich hinausgeht (std. Rspr, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 1 L 37/14 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht