Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 40/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,80894
OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 40/07 (https://dejure.org/2007,80894)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.04.2007 - 1 L 40/07 (https://dejure.org/2007,80894)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. April 2007 - 1 L 40/07 (https://dejure.org/2007,80894)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,80894) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Vielmehr ist nach der - unter Bezugnahme auf entsprechende anderweitige Rechtsprechung ergangenen - Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; siehe auch nachfolgend: Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -) bereits geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt (vgl. auch: BAG, Urteil vom 17. Mai 2001 - Az.: 8 AZR 692/00 -, zitiert nach juris.web [offen lassend]; OVG Berlin, Urteil vom 11. September 2001 - Az.: 4 B 10.00 -, NVwZ-RR 2002, 593).

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichtes (Beschluss 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, a. a. O., und nachfolgend: Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -) ist nämlich geklärt, dass die "haushaltsrechtlichen Voraussetzungen"' für eine rechtmäßige Vergabe der Planstelle immer dann vorliegen, wenn der Haushaltsgesetzgeber dem Dienstherrn die Möglichkeit an die Hand gibt, in Übereinstimmung mit dem Stellenplan zum Haushaltsplan über eine Planstelle zu verfügen.

    Der Senat hat bereits in seinen - dem Beklagten als seinerzeitigen Beteiligten bekannten - Beschlüssen vom 19. April 2007 in den Verfahren 1 L 23/07, 1 L 32/07 und 1 L 40/07 geklärt, dass der angeführten Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt als der vom Verwaltungsgericht - wie hier - zugrunde gelegte Fall einer vakanten, dem maßgeblichen Dienstposten konkret zugeordneten höherwertigen Planstelle.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 1 L 232/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe zuletzt: Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - mit Hinweis auf die Beschlüsse des Senates vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 38, vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei juris und vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils unter Bezugnahme auf entsprechende höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung]), die sich das Verwaltungsgericht ausdrücklich zu eigen gemacht hat, ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.

    Vielmehr hat der beschließende Senat bereits mehrfach ausgeführt (siehe Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei juris, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 -, veröffentlicht bei juris), dass der angeführten Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt als der vom Verwaltungsgericht - wie hier - zugrunde gelegte Fall einer vakanten, dem maßgeblichen Dienstposten konkret zugeordneten höherwertigen Planstelle.

  • VG Magdeburg, 06.11.2007 - 5 A 110/07
    Das OVG LSA hat sich erkennbar zuletzt im Beschluss vom 19.04.2007 (1 L 40/07) mit diesen Voraussetzungen auseinandergesetzt und seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

    Denn insoweit unterscheidet sich der Fall von den anderen bisherigen vom Gericht entschiedenen Fällen (vgl.: VG B-Stadt, Urteil v. 17.01.2007, 5 A 92/06, juris; bestätigt; OVG LSA, Beschluss vom 19.04.2007, 1 L 40/07; VG B-Stadt, Urteil vom 04.12.2006, 5 A 209/06; VG B-Stadt, Urteil v. 04.09.2007, 5 A 17/07).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 - Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils unter Bezugnahme auf entsprechende höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung]), die sich das Verwaltungsgericht ausdrücklich zu eigen gemacht hat, ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09

    Zur Verwendungszulage nach § 46 BBesG (hier: vorübergehend vertretungsweise

    Nach der unter Bezugnahme auf entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen ergangenen Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe etwa: Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - mit Hinweis auf die Beschlüsse des Senates vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 38, vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei [...] und vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils m.w.N.]), ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 82/09

    Zur Verwendungszulage nach § 46 BBesG (hier: vorübergehend vertretungsweise

    Nach der unter Bezugnahme auf entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen ergangenen Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe etwa: Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - mit Hinweis auf die Beschlüsse des Senates vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 38, vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei [...] und vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils m.w.N.]), ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht